Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
16.12.2008
CSEM Forschungszentrum für Polytronics in Muttenz - Beitrag des Kantons Basel-Landschaft 2009-2013
Das Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM) ist eine angesehene private, jedoch nicht gewinnorientierte Forschungsanstalt im Bereich der Umsetzung angewandter Forschung in Mikro- und Nanotechnologie für industriell erfolgreiche Produkte.
Für den Kanton Basel-Landschaft bietet sich die Möglichkeit, am Standort Muttenz den Aufbau und Betrieb eines Forschungszentrums für Polytronics für Innovation in den Life Sciences zu unterstützen. Die Life Sciences sind ein entscheidendes Wissenschafts- und Technologiegebiet für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Die Beurteilung der Standortattraktivität einer Volkswirtschaft durch die Wirtschaft und Wissenschaft orientiert sich zunehmend auch an ihrer Innovationsfähigkeit und -kraft sowie den dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Zentrale Bausteine dafür sind Wissen, Bildung und Technologien und entsprechende infrastrukturelle Gefässe von hoher qualitativer Ausprägung mit globaler Ausstrahlung. Trotz guter Voraussetzungen sieht sich der Wissens- und Innovationsstandort beider Basel mit einigen gewichtigen Defiziten konfrontiert. Diese mittelfristig abzubauen und zu beseitigen ist von grundlegender Bedeutung für die Erhaltung und den Ausbau eines attraktiven und dynamischen Umfeldes.
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich ab 2009 in den ersten 5 Jahren mit CHF 15 Mio. für Aufbau und Betrieb des CSEM in Muttenz. Dem Landrat werden rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zu einem längerfristigen Engagement des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet.
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Rheinstrasse 31, 4410 Liestal. 061 552 50 60 (Sekretariat).
Kantonsbeiträge an die Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach und an die Erstellung des Ausbaus des Sportbades St. Jakob in Münchenstein mit einem Winterdach
Der Regierungsrat finanziert zwei weitere Projekte aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2). An die Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach bewilligte er 497'523 Franken und an die Erstellung des Ausbaus des Sportbades St. Jakob in Münchenstein mit einem Winterdach 547'600 Franken.
Das Projekt der Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach ist ein Teil von mehreren "Sport-Investitionen", welche die Einwohnergemeinde Sissach in den nächsten Jahren plant. Die Sanierung, welche im Jahr 2009 vorgenommen werden soll, sieht vor, im Wesentlichen die 1991 mit Unterstützung des Kantons Basel-Landschaft erbaute Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn sowie Stoss- und Sprunganlagen zu sanieren. Weitere KASAK-Anlageteile sind die Baseball-Anlage, die Beleuchtung sowie die Werkleitungen.
Im Sportbad St. Jakob im Münchenstein soll ab Spätsommer 2009 ein Winterdach über dem 50-Meter-Becken zusätzliche Wasserfläche schaffen. Neben dem eigentlichen Schwimmbecken sollen auch die bestehenden Garderoben, WC- und Sanitäranlagen sowie die Wasseraufbereitungsräume mit einem Winterdach versehen werden. Trägerschaft des Bauvorhabens ist der Schwimmverein beider Basel.
Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00 oder 079 770 49 61
Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln, Lehrplänen und Lehrmitteln
Am 6. September 2007 hat der Landrat die Vorlage betreffend Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen (2007-016) an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Folgende Anliegen wurden für die Überarbeitung der Vorlage vorgebracht:
„1. Der Bildungsrat wird nicht abgeschafft.
2. Der Bildungsrat erledigt sämtliche ihm bisher übertragenen Aufgaben auch weiterhin. Es werden ihm keine Aufgaben entzogen.
3. Insbesondere prüft und evaluiert der Bildungsrat als Fachgremium Fragen in Zusammenhang mit Stufenlehrplänen, Stundentafeln, Lehrmitteln, Promotion.
4. Der Bildungsrat trifft betreffend Stufenlehrpläne, Stundentafeln und Lehrmittel Vorentscheidungen, die letztlich vom Landrat abgesegnet werden. Allerdings soll der Landrat keine Änderungen vornehmen, sondern lediglich zustimmen oder ablehnen können.
5. Lehnt der Landrat einen Vorentscheid ab, so geht das Geschäft zurück an den Bildungsrat, welcher in einer neuerlichen Beratung die Kritikpunkte aufnimmt und entsprechend berück-
sichtigt.“
Zur Erfüllung dieser Anliegen und der beiden Motionen der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion „Genehmigung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat“ sowie der beiden Postulate der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion „Bildungspolitik gehört in den Landrat“ legt der Regierungsrat den Entwurf einer Änderung des Bildungsgesetzes zur Beschlussfassung vor.
Das Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM) ist eine angesehene private, jedoch nicht gewinnorientierte Forschungsanstalt im Bereich der Umsetzung angewandter Forschung in Mikro- und Nanotechnologie für industriell erfolgreiche Produkte.
Für den Kanton Basel-Landschaft bietet sich die Möglichkeit, am Standort Muttenz den Aufbau und Betrieb eines Forschungszentrums für Polytronics für Innovation in den Life Sciences zu unterstützen. Die Life Sciences sind ein entscheidendes Wissenschafts- und Technologiegebiet für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
Die Beurteilung der Standortattraktivität einer Volkswirtschaft durch die Wirtschaft und Wissenschaft orientiert sich zunehmend auch an ihrer Innovationsfähigkeit und -kraft sowie den dafür erforderlichen Rahmenbedingungen. Zentrale Bausteine dafür sind Wissen, Bildung und Technologien und entsprechende infrastrukturelle Gefässe von hoher qualitativer Ausprägung mit globaler Ausstrahlung. Trotz guter Voraussetzungen sieht sich der Wissens- und Innovationsstandort beider Basel mit einigen gewichtigen Defiziten konfrontiert. Diese mittelfristig abzubauen und zu beseitigen ist von grundlegender Bedeutung für die Erhaltung und den Ausbau eines attraktiven und dynamischen Umfeldes.
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich ab 2009 in den ersten 5 Jahren mit CHF 15 Mio. für Aufbau und Betrieb des CSEM in Muttenz. Dem Landrat werden rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen zu einem längerfristigen Engagement des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet.
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Rheinstrasse 31, 4410 Liestal. 061 552 50 60 (Sekretariat).
Kantonsbeiträge an die Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach und an die Erstellung des Ausbaus des Sportbades St. Jakob in Münchenstein mit einem Winterdach
Der Regierungsrat finanziert zwei weitere Projekte aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2). An die Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach bewilligte er 497'523 Franken und an die Erstellung des Ausbaus des Sportbades St. Jakob in Münchenstein mit einem Winterdach 547'600 Franken.
Das Projekt der Sanierung der regionalen Sportanlage Tannenbrunn in Sissach ist ein Teil von mehreren "Sport-Investitionen", welche die Einwohnergemeinde Sissach in den nächsten Jahren plant. Die Sanierung, welche im Jahr 2009 vorgenommen werden soll, sieht vor, im Wesentlichen die 1991 mit Unterstützung des Kantons Basel-Landschaft erbaute Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Bahn sowie Stoss- und Sprunganlagen zu sanieren. Weitere KASAK-Anlageteile sind die Baseball-Anlage, die Beleuchtung sowie die Werkleitungen.
Im Sportbad St. Jakob im Münchenstein soll ab Spätsommer 2009 ein Winterdach über dem 50-Meter-Becken zusätzliche Wasserfläche schaffen. Neben dem eigentlichen Schwimmbecken sollen auch die bestehenden Garderoben, WC- und Sanitäranlagen sowie die Wasseraufbereitungsräume mit einem Winterdach versehen werden. Trägerschaft des Bauvorhabens ist der Schwimmverein beider Basel.
Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00 oder 079 770 49 61
Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln, Lehrplänen und Lehrmitteln
Am 6. September 2007 hat der Landrat die Vorlage betreffend Änderung des Bildungsgesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten für die Beschlussfassung und Genehmigung von Stundentafeln und Lehrplänen (2007-016) an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Folgende Anliegen wurden für die Überarbeitung der Vorlage vorgebracht:
„1. Der Bildungsrat wird nicht abgeschafft.
2. Der Bildungsrat erledigt sämtliche ihm bisher übertragenen Aufgaben auch weiterhin. Es werden ihm keine Aufgaben entzogen.
3. Insbesondere prüft und evaluiert der Bildungsrat als Fachgremium Fragen in Zusammenhang mit Stufenlehrplänen, Stundentafeln, Lehrmitteln, Promotion.
4. Der Bildungsrat trifft betreffend Stufenlehrpläne, Stundentafeln und Lehrmittel Vorentscheidungen, die letztlich vom Landrat abgesegnet werden. Allerdings soll der Landrat keine Änderungen vornehmen, sondern lediglich zustimmen oder ablehnen können.
5. Lehnt der Landrat einen Vorentscheid ab, so geht das Geschäft zurück an den Bildungsrat, welcher in einer neuerlichen Beratung die Kritikpunkte aufnimmt und entsprechend berück-
sichtigt.“
Zur Erfüllung dieser Anliegen und der beiden Motionen der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion „Genehmigung der Stufenlehrpläne und der Stundentafeln der einzelnen Schularten durch den Landrat“ sowie der beiden Postulate der SVP-Fraktion und der FDP-Fraktion „Bildungspolitik gehört in den Landrat“ legt der Regierungsrat den Entwurf einer Änderung des Bildungsgesetzes zur Beschlussfassung vor.
Diese Änderung des Bildungsgesetzes bewirkt, dass der Landrat neu die Stundentafeln und Stufenlehrpläne der Volksschule sowie die obligatorischen Lehrmittel auf Antrag des Bildungsrates genehmigen muss. Der Regierungsrat hält die gestützt auf die parlamentarischen Aufträge unterbreitete Kompetenzverschiebung unverändert für nicht zweckmässig und nicht stufengerecht.
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 60 (Sekretariat).
Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die Vernehmlassung betreffend Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes eröffnet. Mit der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wird die Fachempfehlung der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz vom 25. Januar 2008, das so genannte Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM 2), umgesetzt. Die neue Rechnungslegung lehnt sich an die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) an, führt zu mehr Transparenz bezüglich der Finanz- und der Vermögenslage und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Harmonisierung der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte dar. Die neue Rechnungslegung wird im neuen ERP-System auf den 1. Januar 2010 umgesetzt.
Mit der neuen Rechnungslegung werden folgende Neuerungen eingeführt:
– Erhöhte Aussagekraft von Bilanz und Jahresrechnung durch zeitlich korrekte Abgrenzungen und Bewertung des Finanzvermögens nach Verkehrswert;
– Abschreibung der Anlagen im Verwaltungsvermögen nach Nutzungsdauer;
– Bewirtschaftung der Immobilien neu auf der Basis einer integrierten Anlagebuchhaltung;
– Neuer Kontenplan und eine angepasste Funktionale Gliederung;
– Gestufter Erfolgsausweis;
– Beteiligungsspiegel und damit eine konsolidierte Betrachtungsweise (erhöhte Transparenz bezüglich der bestehenden Verflechtungen mit anderen Körperschaften);
– Geldflussrechnung;
– Erweiterung des Anhangs zur Jahresrechnung (Eigenkapitalnachweis, Rückstellungsspiegel, Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel, Anlagespiegel).
Zusätzlich zu den neuen Elementen der Rechnungslegung wird die Aktivierungsgrenze für Investitionen von 200'000 Franken auf 300'000 Franken erhöht, und die Betriebsbuchhaltung wird in der Verwaltung flächendeckend eingeführt.
Mit der Einführung einer Anlagebuchhaltung und der Abschreibung des Verwaltungsvermögens gemäss Nutzungsdauer resultiert eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Investitionen, weil der Substanzverzehr besser sichtbar wird.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Februar 2009.
Auskünfte:
Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 35.
Erster Quartalsbericht zur Situation in Hersberg
Der vom Regierungsrat eingesetzte Gemeinderats-Statthalter von Hersberg, Erich Straumann, hat dem Regierungsrat den ersten Quartalsbericht über seine Tätigkeit sowie über die Entwicklung Hersbergs erstattet. Der Regierungsrat hat heute mit Befriedigung vom Bericht Kenntnis genommen.
Erich Straumann stellt aufgrund vieler Gespräche mit Einwohnerinnen und Einwohnern sowie nach der Analyse der Gemeindesituation fest, dass in Hersberg drei Problemkreise vorherrschend sind: 1. die ungenügende Leistung der Gemeindeverwaltung, 2. der umstrittene Bau eines neuen Feuerwehrmagazins, und 3. der gehässige Ton an der Gemeindeversammlung, wenn kritische Fragen gestellt oder andere Meinungen vertreten werden.
Zur Steigerung der Leistung der Gemeindeverwaltung hat Erich Straumann zusammen mit dem Gemeinderat Arisdorf drei Varianten geprüft und an der Hersberger Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2008 vorgestellt. Nachdem für Arisdorf eine Fusion oder ein Verwaltungsverbund keine Option darstellt, hat sich die Gemeindeversammlung Hersberg deutlich für die Weiterverfolgung der Variante "Leistungseinkauf bei der Gemeindeverwaltung Arisdorf" ausgesprochen und nimmt auch die damit verbundene Aufhebung des Schalterdienstes in Hersberg in Kauf. Zudem ist der Überzeugung Ausdruck gegeben worden, dass sich bei einer professionell geführten Verwaltung auch wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden vakanten Gemeinderatssitze finden liessen.
Nachdem Erich Straumann ohne Scheuklappen auch einen möglichen Verzicht auf den Bau des Feuerwehrmagazins zur Diskussion gestellt hat, hat dies unter den Teilnehmenden der Gemeindeversammlung zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst. Bevor dieses Projekt weiter vorangetrieben wird, werden der Gemeinderats-Statthalter und der gewählte Gemeinderat Florian Kron weitere Gespräche mit den beiden anderen Feuerwehr-Verbundsgemeinden über mögliche zukünftige Entwicklungen des Verbundes führen.
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass Hersberg auf gutem Wege ist und dass die Ersatzwahlen für die Gemeinderatsvakanzen bald einmal ins Auge gefasst werden können. Er dankt Erich Straumann für seinen grossen Einsatz und insbesondere auch für das vorurteilsfreie Aufgreifen kontroverser Themen.
Auskünfte: Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02
"Brückenschlag" ins Waldenburgertal: Der Verein Pro Waldenburgertal wird unterstützt.
Der Regierungsrat hat auf Antrag der Wirtschaftsförderungskommission beschlossen, dem Verein Pro Waldenburgertal (VPW) während der Start- und Aufbauphase von 2009 bis 2014 Förderungsbeiträge von insgesamt 85'760 Franken auszurichten, dies im Sinne einer Anschubfinanzierung. Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsförderungsfonds. Der Verein ist im Jahre 2005 auf Initiative der Stiftung "Brückenschlag" entstanden.
Bis heute haben sich die sieben Regionalgemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg dazu entschlossen, unter dem gemeinsamen Dach des VPW umfassende standortpolitische Bedürfnisse gemeinsam anzugehen.
Der allgemeine Strukturwandel und die Globalisierung haben vor allem den vier grössten Talgemeinden des Waldenburgertals stark zugesetzt. Die Abwanderung des Instituts Straumann AG nach Basel bedeutete für die Wirtschaftsregion und die Standortgemeinde einen herben Verlust: Das Waldenburgertal verlor dadurch eine florierende, innovative Unternehmung mit hoher Wertschöpfung und seinen grössten Arbeitgeber mit über 250 qualifizierten Arbeitsplätzen. Im gleichen Zeitraum hat auch eine weitere Unternehmung, die Medizinaltechnikfirma Synthes, die Verlagerung ihres europäischen Firmenhauptsitzes in das solothurnische Bettlach bekannt gegeben. Für das wirtschaftlich schon bisher eher benachteiligte Waldenburgertal war dieser Wegzug bedeutungsvoller Betriebsteile eine weitere spürbare Struktur- und Imageschwächung.
Zur aktiven Bewältigung dieses Strukturwandels, aber auch um die Region Waldenburgertal in Zukunft lebendig, funktionsfähig und attraktiv zu erhalten erkannte man die Notwendigkeit zur Bündelung der Kräfte. Mittels einer eigenständigeren und selbstbewussteren Profilierung will man das un-vorteilhafte Image einer wirtschaftlich angeschlagenen Region verbessern.
Die Gemeinden wollen künftig als zusammengehörige Region auftreten, ihre Anstrengungen konzentrieren und koordinieren und auf die Bewältigung und Überwindung bestehender Standortnachteile ausrichten, um schnellstmöglich wieder als attraktiver, funktionsfähiger Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen zu werden. Sie wollen eine nachhaltige, harmonische und umfassende Entwicklung der ganzen Talschaft einleiten.
Für die kantonale Standort- und Wirtschaftsförderung sind solche Partner auf regionaler und kommunaler Ebene von grosser Bedeutung, weil ihnen eine wichtige komplementäre Vermittlungs-, Koordinations- und Unterstützungsfunktion zukommt. Eine regional gut verankerte Standortförderung führt zu einer wesentlichen Erleichterung und Vereinfachung zahlreicher Aufgaben der kantonalen und überregionalen Wirtschaftsförderung.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 56 93
Regierungsrat fördert Gründerzentren im Laufental und in Reinach
Dem Business Parc Laufental werden in den kommenden vier Jahren, von 2009 bis 2013, für die geleisteten, nicht kostendeckenden Beratungen im Bereich der Vorgründungsphase Beiträge in der Höhe von maximal 60'000 Franken pro Jahr ausgerichtet.
Im Sinne einer Finanzierungshilfe wird zudem dem Business Parc Reinach für die bauliche Erweiterung des ausgelasteten Betriebsgebäudes ein Investitionsbeitrag in der Höhe von 700'000 Franken gewährt. Überdies leistet die kantonale Wirtschaftsförderung zur Abfederung der Kosten eines allfälligen Leerstandes während der ersten vier Betriebsjahre nach dem Ausbau der Liegenschaft Betriebskostenbeiträge von maximal 296'350 Franken.
Die beiden Gründerzentren Business Parc Reinach und Business Parc Laufental, die einzigen ihrer Art im Kanton Basel-Landschaft, erfüllen wichtige wirtschaftsförderungspolitische Aufgaben, indem sie Baselbieter Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer durch gezielte Hilfe zur Selbsthilfe und durch die Bereitstellung einer Infrastruktur- und Dienstleistungsplattform einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit ermöglichen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt erfahrungsgemäss auch der volkswirtschaftliche Stellenwert solcher Organisationen.
Gegenwärtig zählen die Business Parcs an beiden Standorten rund 50 Mitgliederfirmen. Seit ihrem Bestehen sind aus diesen Zentren rund 80 Firmen hervorgegangen. Reinach ist seit 1999 aktiv, jener im Laufental (Zwingen) seit 2005. Bemerkenswerterweise musste bislang noch kein einziger Konkurs verzeichnet werden, was die Qualität und den volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Zentren unterstreicht.
Getragen werden die Gründerzentren hauptsächlich von nicht gewinnorientiert arbeitenden Stiftungen. Aus privaten und unternehmerischen Gönnerkreisen fliessen ihnen zudem immer wieder zum Teil namhafte finanzielle Beiträge zu.
Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gründerzentren für die Stabilisierung und Erneuerung der volkswirtschaftlichen Basis, aber auch im Sinne einer Anerkennung der uneigennützigen privaten und unternehmerischen Eigeninitiativen hat der Regierungsrat deshalb auf Antrag der Wirtschaftsförderungskommission beschlossen, die Gründerzentren in Reinach und Laufental (in Zwingen) mit den genannten finanziellen Beiträgen zu unterstützen.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 56 93
Neue Entsorgungspreise für Abfälle und spezielle Abwässer
Auskünfte: Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft - Tel. 061 552 50 60 (Sekretariat).
Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die Vernehmlassung betreffend Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes eröffnet. Mit der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wird die Fachempfehlung der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz vom 25. Januar 2008, das so genannte Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM 2), umgesetzt. Die neue Rechnungslegung lehnt sich an die IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) an, führt zu mehr Transparenz bezüglich der Finanz- und der Vermögenslage und stellt einen weiteren Schritt in Richtung Harmonisierung der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte dar. Die neue Rechnungslegung wird im neuen ERP-System auf den 1. Januar 2010 umgesetzt.
Mit der neuen Rechnungslegung werden folgende Neuerungen eingeführt:
– Erhöhte Aussagekraft von Bilanz und Jahresrechnung durch zeitlich korrekte Abgrenzungen und Bewertung des Finanzvermögens nach Verkehrswert;
– Abschreibung der Anlagen im Verwaltungsvermögen nach Nutzungsdauer;
– Bewirtschaftung der Immobilien neu auf der Basis einer integrierten Anlagebuchhaltung;
– Neuer Kontenplan und eine angepasste Funktionale Gliederung;
– Gestufter Erfolgsausweis;
– Beteiligungsspiegel und damit eine konsolidierte Betrachtungsweise (erhöhte Transparenz bezüglich der bestehenden Verflechtungen mit anderen Körperschaften);
– Geldflussrechnung;
– Erweiterung des Anhangs zur Jahresrechnung (Eigenkapitalnachweis, Rückstellungsspiegel, Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel, Anlagespiegel).
Zusätzlich zu den neuen Elementen der Rechnungslegung wird die Aktivierungsgrenze für Investitionen von 200'000 Franken auf 300'000 Franken erhöht, und die Betriebsbuchhaltung wird in der Verwaltung flächendeckend eingeführt.
Mit der Einführung einer Anlagebuchhaltung und der Abschreibung des Verwaltungsvermögens gemäss Nutzungsdauer resultiert eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Investitionen, weil der Substanzverzehr besser sichtbar wird.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. Februar 2009.
Auskünfte:
Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 925 53 35.
Erster Quartalsbericht zur Situation in Hersberg
Der vom Regierungsrat eingesetzte Gemeinderats-Statthalter von Hersberg, Erich Straumann, hat dem Regierungsrat den ersten Quartalsbericht über seine Tätigkeit sowie über die Entwicklung Hersbergs erstattet. Der Regierungsrat hat heute mit Befriedigung vom Bericht Kenntnis genommen.
Erich Straumann stellt aufgrund vieler Gespräche mit Einwohnerinnen und Einwohnern sowie nach der Analyse der Gemeindesituation fest, dass in Hersberg drei Problemkreise vorherrschend sind: 1. die ungenügende Leistung der Gemeindeverwaltung, 2. der umstrittene Bau eines neuen Feuerwehrmagazins, und 3. der gehässige Ton an der Gemeindeversammlung, wenn kritische Fragen gestellt oder andere Meinungen vertreten werden.
Zur Steigerung der Leistung der Gemeindeverwaltung hat Erich Straumann zusammen mit dem Gemeinderat Arisdorf drei Varianten geprüft und an der Hersberger Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2008 vorgestellt. Nachdem für Arisdorf eine Fusion oder ein Verwaltungsverbund keine Option darstellt, hat sich die Gemeindeversammlung Hersberg deutlich für die Weiterverfolgung der Variante "Leistungseinkauf bei der Gemeindeverwaltung Arisdorf" ausgesprochen und nimmt auch die damit verbundene Aufhebung des Schalterdienstes in Hersberg in Kauf. Zudem ist der Überzeugung Ausdruck gegeben worden, dass sich bei einer professionell geführten Verwaltung auch wieder Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden vakanten Gemeinderatssitze finden liessen.
Nachdem Erich Straumann ohne Scheuklappen auch einen möglichen Verzicht auf den Bau des Feuerwehrmagazins zur Diskussion gestellt hat, hat dies unter den Teilnehmenden der Gemeindeversammlung zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst. Bevor dieses Projekt weiter vorangetrieben wird, werden der Gemeinderats-Statthalter und der gewählte Gemeinderat Florian Kron weitere Gespräche mit den beiden anderen Feuerwehr-Verbundsgemeinden über mögliche zukünftige Entwicklungen des Verbundes führen.
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass Hersberg auf gutem Wege ist und dass die Ersatzwahlen für die Gemeinderatsvakanzen bald einmal ins Auge gefasst werden können. Er dankt Erich Straumann für seinen grossen Einsatz und insbesondere auch für das vorurteilsfreie Aufgreifen kontroverser Themen.
Auskünfte: Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02
"Brückenschlag" ins Waldenburgertal: Der Verein Pro Waldenburgertal wird unterstützt.
Der Regierungsrat hat auf Antrag der Wirtschaftsförderungskommission beschlossen, dem Verein Pro Waldenburgertal (VPW) während der Start- und Aufbauphase von 2009 bis 2014 Förderungsbeiträge von insgesamt 85'760 Franken auszurichten, dies im Sinne einer Anschubfinanzierung. Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsförderungsfonds. Der Verein ist im Jahre 2005 auf Initiative der Stiftung "Brückenschlag" entstanden.
Bis heute haben sich die sieben Regionalgemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg dazu entschlossen, unter dem gemeinsamen Dach des VPW umfassende standortpolitische Bedürfnisse gemeinsam anzugehen.
Der allgemeine Strukturwandel und die Globalisierung haben vor allem den vier grössten Talgemeinden des Waldenburgertals stark zugesetzt. Die Abwanderung des Instituts Straumann AG nach Basel bedeutete für die Wirtschaftsregion und die Standortgemeinde einen herben Verlust: Das Waldenburgertal verlor dadurch eine florierende, innovative Unternehmung mit hoher Wertschöpfung und seinen grössten Arbeitgeber mit über 250 qualifizierten Arbeitsplätzen. Im gleichen Zeitraum hat auch eine weitere Unternehmung, die Medizinaltechnikfirma Synthes, die Verlagerung ihres europäischen Firmenhauptsitzes in das solothurnische Bettlach bekannt gegeben. Für das wirtschaftlich schon bisher eher benachteiligte Waldenburgertal war dieser Wegzug bedeutungsvoller Betriebsteile eine weitere spürbare Struktur- und Imageschwächung.
Zur aktiven Bewältigung dieses Strukturwandels, aber auch um die Region Waldenburgertal in Zukunft lebendig, funktionsfähig und attraktiv zu erhalten erkannte man die Notwendigkeit zur Bündelung der Kräfte. Mittels einer eigenständigeren und selbstbewussteren Profilierung will man das un-vorteilhafte Image einer wirtschaftlich angeschlagenen Region verbessern.
Die Gemeinden wollen künftig als zusammengehörige Region auftreten, ihre Anstrengungen konzentrieren und koordinieren und auf die Bewältigung und Überwindung bestehender Standortnachteile ausrichten, um schnellstmöglich wieder als attraktiver, funktionsfähiger Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen zu werden. Sie wollen eine nachhaltige, harmonische und umfassende Entwicklung der ganzen Talschaft einleiten.
Für die kantonale Standort- und Wirtschaftsförderung sind solche Partner auf regionaler und kommunaler Ebene von grosser Bedeutung, weil ihnen eine wichtige komplementäre Vermittlungs-, Koordinations- und Unterstützungsfunktion zukommt. Eine regional gut verankerte Standortförderung führt zu einer wesentlichen Erleichterung und Vereinfachung zahlreicher Aufgaben der kantonalen und überregionalen Wirtschaftsförderung.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 56 93
Regierungsrat fördert Gründerzentren im Laufental und in Reinach
Dem Business Parc Laufental werden in den kommenden vier Jahren, von 2009 bis 2013, für die geleisteten, nicht kostendeckenden Beratungen im Bereich der Vorgründungsphase Beiträge in der Höhe von maximal 60'000 Franken pro Jahr ausgerichtet.
Im Sinne einer Finanzierungshilfe wird zudem dem Business Parc Reinach für die bauliche Erweiterung des ausgelasteten Betriebsgebäudes ein Investitionsbeitrag in der Höhe von 700'000 Franken gewährt. Überdies leistet die kantonale Wirtschaftsförderung zur Abfederung der Kosten eines allfälligen Leerstandes während der ersten vier Betriebsjahre nach dem Ausbau der Liegenschaft Betriebskostenbeiträge von maximal 296'350 Franken.
Die beiden Gründerzentren Business Parc Reinach und Business Parc Laufental, die einzigen ihrer Art im Kanton Basel-Landschaft, erfüllen wichtige wirtschaftsförderungspolitische Aufgaben, indem sie Baselbieter Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer durch gezielte Hilfe zur Selbsthilfe und durch die Bereitstellung einer Infrastruktur- und Dienstleistungsplattform einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit ermöglichen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt erfahrungsgemäss auch der volkswirtschaftliche Stellenwert solcher Organisationen.
Gegenwärtig zählen die Business Parcs an beiden Standorten rund 50 Mitgliederfirmen. Seit ihrem Bestehen sind aus diesen Zentren rund 80 Firmen hervorgegangen. Reinach ist seit 1999 aktiv, jener im Laufental (Zwingen) seit 2005. Bemerkenswerterweise musste bislang noch kein einziger Konkurs verzeichnet werden, was die Qualität und den volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Zentren unterstreicht.
Getragen werden die Gründerzentren hauptsächlich von nicht gewinnorientiert arbeitenden Stiftungen. Aus privaten und unternehmerischen Gönnerkreisen fliessen ihnen zudem immer wieder zum Teil namhafte finanzielle Beiträge zu.
Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gründerzentren für die Stabilisierung und Erneuerung der volkswirtschaftlichen Basis, aber auch im Sinne einer Anerkennung der uneigennützigen privaten und unternehmerischen Eigeninitiativen hat der Regierungsrat deshalb auf Antrag der Wirtschaftsförderungskommission beschlossen, die Gründerzentren in Reinach und Laufental (in Zwingen) mit den genannten finanziellen Beiträgen zu unterstützen.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 56 93
Neue Entsorgungspreise für Abfälle und spezielle Abwässer
Der Bund passt per 1.1.2009 die geltenden Tarife in der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) an. Diese Abgabe war bis anhin in den vom Kanton Basel-Landschaft festgelegten Preisen enthalten.
Neu sollen diese Preise ohne VASA-Abgaben angegeben werden. So muss bei neuerlichen Anpassungen der VASA-Abgaben keine Anpassung der kantonalen Verordnung mehr vorgenommen werden. Deshalb hat auch der Regierungsrat die "Verordnung vom 6. März 2007 über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern" entsprechend angepasst.
Auskünfte: Bernhard Schmocker, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 62 48
Geld für besseren grenzüberschreitenden ÖV
Der Regierungsrat will sich mit 43'312.50 Franken am Projekt "Weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Tarifkooperation im Dreiländereck" für eine Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖV beteiligen. Dies, sofern die weiteren Partner ebenfalls mitfinanzieren.
Ziel des Projektes "Weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Tarifkooperation im Dreiländereck" ist die verbesserte Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Raum des Trinationalen Eurodistricts Basel (TEB). Das Projekt ist somit ein Teil der Verbesserungsstrategie im öffentlichen Verkehr im TEB und soll die Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs und die Bekanntheitsgrad des grenzüberschreitenden Tarif- und Fahrkartenangebots stärken.
Der Regio Verkehrsbund Lörrach (RVL) GmbH übernimmt die Trägerschaft für das Projekt. Auf Schweizer Seite übernimmt der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) die Projektverantwortung. Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft wird das Projekt zudem begleiten.
Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 079 632 17 67
Anpassung der schweizerischen Waffengesetzgebung an das revidierte europäische Waffenrecht
Der Regierungsrat stimmt den durch den Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Waffengesetzgebung zu. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.
Die schon im Rahmen der Schengen-Anpassung in schweizerisches Recht umgesetzte EU-Waffenrichtlinie wurde in den Jahren 2006 bis 2008 revidiert. Die Schweiz ist verpflichtet, das weiterentwickelte EU-Recht zu übernehmen.
Die Schweiz erfüllt die vornehmlich präzisierenden Anforderungen der geänderten EU-Waffenrichtlinie bereits weitgehend. Entsprechend ist der Anpassungsbedarf im eidgenössischen Waffengesetz gering. Neu sind die folgenden Punkte:
Bis Ende 2014 ist ein computergestütztes Informationssystem einzurichten, in dem der Erwerb von Feuerwaffen zu dokumentieren ist. Die Kantone führen ein solches Register schon heute.
Für die Waffenbücher, in denen Waffenhändler den Ein- und Ausgang von Feuerwaffen dokumentieren müssen, gilt neu eine minimale Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren. Sie sind bei Aufgabe der Händlertätigkeit der Behörde zu übergeben, die das computergestützte Informationssystem führt.
Auch die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss nun einzeln markiert werden. Die Markierungspflicht dient der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit.
Neu sollen diese Preise ohne VASA-Abgaben angegeben werden. So muss bei neuerlichen Anpassungen der VASA-Abgaben keine Anpassung der kantonalen Verordnung mehr vorgenommen werden. Deshalb hat auch der Regierungsrat die "Verordnung vom 6. März 2007 über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern" entsprechend angepasst.
Auskünfte: Bernhard Schmocker, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 62 48
Geld für besseren grenzüberschreitenden ÖV
Der Regierungsrat will sich mit 43'312.50 Franken am Projekt "Weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Tarifkooperation im Dreiländereck" für eine Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖV beteiligen. Dies, sofern die weiteren Partner ebenfalls mitfinanzieren.
Ziel des Projektes "Weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Tarifkooperation im Dreiländereck" ist die verbesserte Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Raum des Trinationalen Eurodistricts Basel (TEB). Das Projekt ist somit ein Teil der Verbesserungsstrategie im öffentlichen Verkehr im TEB und soll die Infrastrukturen des öffentlichen Verkehrs und die Bekanntheitsgrad des grenzüberschreitenden Tarif- und Fahrkartenangebots stärken.
Der Regio Verkehrsbund Lörrach (RVL) GmbH übernimmt die Trägerschaft für das Projekt. Auf Schweizer Seite übernimmt der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) die Projektverantwortung. Die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft wird das Projekt zudem begleiten.
Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 079 632 17 67
Anpassung der schweizerischen Waffengesetzgebung an das revidierte europäische Waffenrecht
Der Regierungsrat stimmt den durch den Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Waffengesetzgebung zu. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort mit.
Die schon im Rahmen der Schengen-Anpassung in schweizerisches Recht umgesetzte EU-Waffenrichtlinie wurde in den Jahren 2006 bis 2008 revidiert. Die Schweiz ist verpflichtet, das weiterentwickelte EU-Recht zu übernehmen.
Die Schweiz erfüllt die vornehmlich präzisierenden Anforderungen der geänderten EU-Waffenrichtlinie bereits weitgehend. Entsprechend ist der Anpassungsbedarf im eidgenössischen Waffengesetz gering. Neu sind die folgenden Punkte:
Bis Ende 2014 ist ein computergestütztes Informationssystem einzurichten, in dem der Erwerb von Feuerwaffen zu dokumentieren ist. Die Kantone führen ein solches Register schon heute.
Für die Waffenbücher, in denen Waffenhändler den Ein- und Ausgang von Feuerwaffen dokumentieren müssen, gilt neu eine minimale Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren. Sie sind bei Aufgabe der Händlertätigkeit der Behörde zu übergeben, die das computergestützte Informationssystem führt.
Auch die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss nun einzeln markiert werden. Die Markierungspflicht dient der Identifizierung und Rückverfolgbarkeit.
Die Verletzung der Markierungspflicht, der Waffenhändler unterliegen, wenn sie Feuerwaffen oder Munition herstellen und in Verkehr bringen, wird unter Strafe gestellt.
Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 37
100. Geburtstag in Ziefen
Am Freitag, 26. Dezember 2008 kann Frau Adèle Schlumpf-Dürrenberg ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 26. Dezember 2008, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Beatrix Pongracz Leimer als Ersatzmitglied der Kommission für die Handschin-Stiftung bis zum Ende der Amtsperiode am 31. März 2010
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
der von der Einwohnergemeindeversammlung Kilchberg am 30. Mai 2008 beschlossene kommunale Richtplan - bestehend aus Richtplankarte und Richtplantext;
die von der Einwohnergemeindeversammlung Tecknau am 30. Mai 2008 beschlossene Waldbaulinie "Gebiet Zelgli"
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Teilrevision vom 25. September 2008 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsgesetz) auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt;
die Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung über Weihnachten und Neujahr
Am Mittwoch, 24. Dezember, am Mittwoch, 31. Dezember 2008 und am Freitag, 2. Januar 2009 bleiben die Verwaltungsstellen des Kantons Basel-Landschaft geschlossen.
Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzungen vom 23. und 30. Dezember 2008 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 6. Januar 2009.
Die neue Autogrammkarte des Regierungsrates kann ab sofort bei der Landeskanzlei bezogen werden (Bestellung unter [email protected] )
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
der von der Einwohnergemeindeversammlung Kilchberg am 30. Mai 2008 beschlossene kommunale Richtplan - bestehend aus Richtplankarte und Richtplantext;
die von der Einwohnergemeindeversammlung Tecknau am 30. Mai 2008 beschlossene Waldbaulinie "Gebiet Zelgli"
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Teilrevision vom 25. September 2008 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Verwaltungsorganisationsgesetz) auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt;
die Verordnung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) genehmigt und auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung über Weihnachten und Neujahr
Am Mittwoch, 24. Dezember, am Mittwoch, 31. Dezember 2008 und am Freitag, 2. Januar 2009 bleiben die Verwaltungsstellen des Kantons Basel-Landschaft geschlossen.
Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzungen vom 23. und 30. Dezember 2008 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 6. Januar 2009.
Die neue Autogrammkarte des Regierungsrates kann ab sofort bei der Landeskanzlei bezogen werden (Bestellung unter [email protected] )
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
Landeskanzlei Basel-Landschaft