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06.01.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Sachkundenachweis für Fischer wurde geregelt
Ab Januar 2009 müssen Anglerinnen und Angler beim Bezug einer Fischereikarte einen Sachkundenachweis erbringen. So hatte dies der Bundesrat beschlossen. Der Sachkunde-nachweis umfasst ausreichende Kenntnis über die Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Diese neue Regelung machte eine Anpassung der kantonalen Verordnung zum Fischereigesetz notwendig. Bei dieser Gelegenheit sind einige weitere sich aufdrängende Änderungen der kantonalen Fischereiverordnung vorgenommen worden, die mit dem kantonalen Fischereiverband besprochen wurden und seine Zustimmung gefunden haben. [vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse ]
Der Regierungsrat hat nun die Eckwerte definiert, welche für diese Kurse gelten. Zudem hat er bestimmt, dass die kantonale Fischereiverwaltung den kantonalen Dachverband der Fischerinnen und Fischer für die Prüfung des Sachkundenachweises beiziehen kann. Denn wenn immer möglich wird der Kanton Basel-Landschaft keine eigenen Kurse zur Erlangung des Sachkundenachweises anbieten, da solche Kurse bereits von den Fischereifachverbänden angeboten werden. Die Kurskosten und die Kosten für die Prüfung des Sachkundenachweises gehen zu Lasten derjenigen, die den Sachkundenachweis erbringen müssen.
Weitere Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Telefon 061 552 59 04
Regierung für Wasserzinsanpassung
Das gesetzlich geregelte Maximum des Wasserzinses soll auf Bundesebene angepasst werden. Dies fordert eine Parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S). Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt das Vorhaben in der Vernehmlassung.
Mit der Anhebung des Wasserzinsmaximums von bisher 80 Franken auf 100 Franken in der ersten Fünfjahresperiode (2010 bis 2014) und auf 110 Franken in der zweiten Fünfjahresperiode (2015 bis 2019) soll gleichzeitig auch der gestiegenen Werthaltigkeit der Ressource Wasser und der daraus produzierbaren (Spitzen-) Energie Rechnung getragen werden. Dass dies - als Kompensation für den derzeitigen Verzicht auf den umstrittenen Speicherzuschlag - via leichte Erhöhung über den reinen, jedoch konservativ berechneten Teuerungsausgleich erfolgen soll, erachtet der Regierungsrat in Übereinstimmung mit der UREK-S für angemessen.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es derzeit elf Wasserkraftwerke, wovon nur die zwei grossen Laufwasserkraftwerke am Rhein (Kraftwerk Birsfelden und Kraftwerk Augst) und ein Kleinwasserkraftwerk an der Birs die wasserzinspflichtige Leistung von einem Megawatt überschreiten. Die übrigen Kleinwasserkraftwerke an der Birs sind heute nicht wasserzinspflichtig und wären von der zur Diskussion stehenden Erhöhung des Wasserzinsmaximums demnach nicht betroffen.
Weitere Auskünfte: Bis 14.00 Uhr und ab 16.30 Uhr: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Energie und Wasserversorgung, Tel. 061 552 55 21
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Änderung vom 19. Mai 2008 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Binningen genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt;
den Vertrag vom 29. März 2008 über die Vormundschaftsbehörde Laufental sowie die Gemeindeordnungsänderungen der Einwohnergmeinden Blauen, Brislach, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.
Mitteilung an die Medien
Wir wünschen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den weiteren Adressaten des regierungsrätlichen Medienbulletins alles Gute im neuen Jahr.
Landeskanzlei Basel-Landschaft