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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, dass der Runde Tisch für Altersfragen in neuer Zusammensetzung für die Jahre 2014-2016 weitergeführt werden soll. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD), als federführende Direktion, wird mit der Durchführung des Runden Tisches und der jährlichen Arbeitstagung Alter betraut.
Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit seiner Strategischen Planung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine umfassende «Altersstrategie», welche den Trend einer immer älter werdenden Bevölkerung aufnimmt und vorausschauend die Bedürfnisbefriedigung der älteren Generationen plant, in unserem Kanton fehlt. Der Regierungsrat hat daher für die Jahre 2012-2015 in der Formulierung der Legislaturziele diesem Umstand Rechnung getragen und will sich verstärkt engagieren.
Um die Legislaturziele bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus weiterverfolgen zu können und konkrete Massnahmenvorschläge aufgrund der im Leitbild verankerten Ziele zu erarbeiten, soll die Zusammenarbeit im Rahmen des Kantonalen Runden Tisches für Altersfragen beibehalten werden. Im Rahmen der externen Vernehmlassung zum Leitbild «Älter werden gemeinsam gestalten» wurden viele Anträge zur Erweiterung des Kantonalen Runden Tisches eingereicht. Von der VGD wurde deshalb ein neues Konzept für den Runden Tisch für Altersfragen erarbeitet. Dieses sieht vor, dass die Arbeitsgruppe als schlankes Steuergremium weiterarbeiten soll. Zusätzlich wird jährlich eine Arbeitstagung zu einem priorisierten Thema aus dem Leitbild stattfinden, welche dann einem erweiterten Personenkreis zugänglich gemacht wird (Gemeindevertreter, Leistungserbringer, etc.). Die Tagung dient der vertieften Beschäftigung mit einem Handlungsfeld aus dem Leitbild und hilft bei der Erarbeitung von Massnahmen zur Erreichung der verankerten Wirkungsziele.
Für Rückfragen:
Gabriele Marty, Leiterin Alter und Gesundheit, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 56
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Durchführung des Numerus Clausus an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie für das Bachelorstudium Sportwissenschaften, Studienjahr 2014/2015
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2014/2015 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Universitätskonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt.
Mit dem Leistungsauftrag 2014–2017 wurde eine Erhöhung der Ausbildungskapazität für das Medizinstudium an der Universität Basel beschlossen. Ab dem Herbstsemester 2014 können somit 40 zusätzliche Ausbildungsplätze in Humanmedizin angeboten werden.
Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt.
Für Rückfragen:
Jacqueline Weber, Stabsstelle Hochschulen, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 53 80
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