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10.03.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Muttenz muss das Reglement über das Halten von Hunden präziser fassen
.
Der Regierungsrat hat den Beschwerdeführern gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung Muttenz vom 20. März 2007 betreffend Revision des Hundereglements teilweise Recht gegeben. Verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner hatten gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben, wobei insbesondere zwei Bereiche anvisiert wurden. Erstens würde die erst an der Versammlung beschlossene Ausdehnung des Leinenzwangs für Hunde im Rebberg (zwischen Burghaldenstrasse, Offenburgerstrasse, Schauenburgerstrasse, Badstubenstrasse) das Stimmrecht und zweitens der Zuschlag für das Halten eines zweiten oder weiteren Hundes das Prinzip des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips verletzen.
Der Regierungsrat hält fest, dass die an der Gemeindeversammlung beschlossene Ausdehnung des Leinenzwangs in einem klaren engen Sachzusammenhang mit der Teilrevision des Reglements steht, da gemäss Einladung zur Gemeindeversammlung bereits klar war, dass die Teilrevision eine Verschärfung des Hundereglementes bezwecken würde, eine Verletzung des Stimmrechts demzufolge klar nicht gegeben sei.
Der Regierungsrat hat den Beschwerdeführern gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung Muttenz vom 20. März 2007 betreffend Revision des Hundereglements teilweise Recht gegeben. Verschiedene Einwohnerinnen und Einwohner hatten gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat Beschwerde erhoben, wobei insbesondere zwei Bereiche anvisiert wurden. Erstens würde die erst an der Versammlung beschlossene Ausdehnung des Leinenzwangs für Hunde im Rebberg (zwischen Burghaldenstrasse, Offenburgerstrasse, Schauenburgerstrasse, Badstubenstrasse) das Stimmrecht und zweitens der Zuschlag für das Halten eines zweiten oder weiteren Hundes das Prinzip des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips verletzen.
Der Regierungsrat hält fest, dass die an der Gemeindeversammlung beschlossene Ausdehnung des Leinenzwangs in einem klaren engen Sachzusammenhang mit der Teilrevision des Reglements steht, da gemäss Einladung zur Gemeindeversammlung bereits klar war, dass die Teilrevision eine Verschärfung des Hundereglementes bezwecken würde, eine Verletzung des Stimmrechts demzufolge klar nicht gegeben sei.
Was die erhöhte Gebühr für den zweiten und weitere Hunde betrifft, so stellt sich der Regierungsrat auf den Standpunkt, dass eine erhöhte Gebühr grundsätzlich weder das Kostendeckungs- noch das Äquivalenzprinzip verletze. Da aber die Gemeinde Muttenz damit offensichtlich ein Lenkungsziel verfolge, nämlich die Anzahl der in der Gemeinde gehaltenen Hunde zu verringern, bedürfe dies einer klaren gesetzlichen Grundlage. Das Hundereglement der Gemeinde Muttenz lasse dies aber nicht erkennen. weshalb die gesetzliche Grundlage den Anforderungen nicht genüge und die Beschwerde in diesem Punkt gutgeheissen werden muss.
Auskünfte: Theres Demont, Rechtsdienst Bereich Volkswirtschaftsrecht, Tel. 061 552 59 41
Tierschutzgesetz: Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene geklärt
Der Bundesrat hat die neue eidgenössische Tierschutzgesetzgebung rückwirkend auf den 1. März 2009 in Kraft gesetzt. Diese Gesetzgebung ist sehr detailliert und bedarf einer Anpassung der kantonalen Tierschutzverordnung. Der Regierungsrat hat sich entschieden, eine reine Vollzugsverordnung zu erlassen, welche lediglich die Zuständigkeiten beim Vollzug des Tierschutzrechts klärt. Grundsätzlich wurde an den bestehenden Vollzugsstrukturen nichts geändert. Nach wie vor ist die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für die Oberaufsicht zuständig. Die zuständige Tierschutzfachstelle ist das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen unter der Leitung des Kantonstierarztes.
Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Telefon 061 552 59 23
Neues Naturschutzgebiet bei Lauwil
Der Regierungsrat hat diverse geschützte Naturobjekte um Lauwil zum Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" zusammengefasst.
Das Gebiet "Wasserfallen - Bogental" gehört zu den vielfältigsten und artenreichsten Landschaften des Baselbietes. Deshalb ist es in allen kantonalen Naturinventaren erfasst. Ein grosser Teil des Gebiets liegt aus der Sicht des Vogelschutzes in einem besonders wertvollen Gebiet mit verschiedenen seltenen Brutvogelarten, wie Baumpieper, Berglaubsänger, Hohltaube, Wanderfalke und Kolkrabe.
Das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" besteht in seinen Grundzügen seit dem Jahre 1990. Das Kerngebiet "Bogental" wurde im Dezember 1990 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Jahre 1991 ist das Schutzgebiet durch das östlich anschliessende Gebiet "Geiten" erweitert worden. Im Dezember 2000 wurde das Gebiet mit den beiden nordwestlich bzw. östlich angrenzenden Gebieten "Hundsmatt-Geissberg" und "Schattberg-Hohwacht" ergänzt. Diese vier Teilgebiete wurden nun zu einem Naturschutzgebiet zusammengefasst. Mit einer Gesamtfläche von 239.5 Hektaren ist es das grösste Naturschutzgebiet des Kantons.
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76 (16.00 - 17.00 Uhr).
100. Geburtstag in Oberwil
Am Freitag, 13. März 2009 kann Frau Rosa Brodmann-Stäger ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 13. März 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
100. Geburtstag in Reinach
Am Sonntag, 15. März 2009 kann Herr Herbert Lindlar-Wilson seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 15. März 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Simon Eglin als Mitglieds der Auswahlkommission Chancengleichheitspreis beider Basel.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Änderung vom 27. November 2007 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Duggingen genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt;
die Änderung vom 27. November 2008 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Anwil genehmigt. Die geänderten §§ 2 Absatz 1 Buchstabe e und 3 Absatz 2 Buchstabe a werden auf den 1. Juli 2012 und die übrigen Änderungen auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt;
das vom Landrat beschlossene Dekret vom 19. Februar 2009 zum Steuergesetz rückwirkend per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. [Vgl. SGS 331.1 ]
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Auskünfte: Theres Demont, Rechtsdienst Bereich Volkswirtschaftsrecht, Tel. 061 552 59 41
Tierschutzgesetz: Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene geklärt
Der Bundesrat hat die neue eidgenössische Tierschutzgesetzgebung rückwirkend auf den 1. März 2009 in Kraft gesetzt. Diese Gesetzgebung ist sehr detailliert und bedarf einer Anpassung der kantonalen Tierschutzverordnung. Der Regierungsrat hat sich entschieden, eine reine Vollzugsverordnung zu erlassen, welche lediglich die Zuständigkeiten beim Vollzug des Tierschutzrechts klärt. Grundsätzlich wurde an den bestehenden Vollzugsstrukturen nichts geändert. Nach wie vor ist die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für die Oberaufsicht zuständig. Die zuständige Tierschutzfachstelle ist das Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen unter der Leitung des Kantonstierarztes.
Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Telefon 061 552 59 23
Neues Naturschutzgebiet bei Lauwil
Der Regierungsrat hat diverse geschützte Naturobjekte um Lauwil zum Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" zusammengefasst.
Das Gebiet "Wasserfallen - Bogental" gehört zu den vielfältigsten und artenreichsten Landschaften des Baselbietes. Deshalb ist es in allen kantonalen Naturinventaren erfasst. Ein grosser Teil des Gebiets liegt aus der Sicht des Vogelschutzes in einem besonders wertvollen Gebiet mit verschiedenen seltenen Brutvogelarten, wie Baumpieper, Berglaubsänger, Hohltaube, Wanderfalke und Kolkrabe.
Das Naturschutzgebiet "Bogental-Geitenberg" besteht in seinen Grundzügen seit dem Jahre 1990. Das Kerngebiet "Bogental" wurde im Dezember 1990 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Jahre 1991 ist das Schutzgebiet durch das östlich anschliessende Gebiet "Geiten" erweitert worden. Im Dezember 2000 wurde das Gebiet mit den beiden nordwestlich bzw. östlich angrenzenden Gebieten "Hundsmatt-Geissberg" und "Schattberg-Hohwacht" ergänzt. Diese vier Teilgebiete wurden nun zu einem Naturschutzgebiet zusammengefasst. Mit einer Gesamtfläche von 239.5 Hektaren ist es das grösste Naturschutzgebiet des Kantons.
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76 (16.00 - 17.00 Uhr).
100. Geburtstag in Oberwil
Am Freitag, 13. März 2009 kann Frau Rosa Brodmann-Stäger ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 13. März 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
100. Geburtstag in Reinach
Am Sonntag, 15. März 2009 kann Herr Herbert Lindlar-Wilson seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 15. März 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Simon Eglin als Mitglieds der Auswahlkommission Chancengleichheitspreis beider Basel.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Änderung vom 27. November 2007 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Duggingen genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt;
die Änderung vom 27. November 2008 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Anwil genehmigt. Die geänderten §§ 2 Absatz 1 Buchstabe e und 3 Absatz 2 Buchstabe a werden auf den 1. Juli 2012 und die übrigen Änderungen auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt;
das vom Landrat beschlossene Dekret vom 19. Februar 2009 zum Steuergesetz rückwirkend per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. [Vgl. SGS 331.1 ]
Landeskanzlei Basel-Landschaft