Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

21.04.2009
Durchführung des Numerus clausus an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie für das Bachelorstudium Sportwissenschaften, Studienjahr 2009/2010   
 
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2009/2010 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
 
In allen drei Bereichen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden unter der Federführung der Schweizerischen Universitätskonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. Einen entsprechenden Beschluss hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gefällt.
 
Weitere Auskünfte: lic.phil. Anja Huovinen, BKSD Stabsstelle Hochschulen, 061 552 62 14, [email protected] .
 
 
Umbau des Theaters Roxy in Birsfelden: Ausserordentlicher Beitrag aus dem Lotteriefonds
 
Der Verein Kulturraum ROXY in Birsfelden erhält aus dem Lotteriefonds einen ausserordentlichen Infrastrukturbeitrag in der Höhe von 185'000 Franken. Damit leistet der Kanton einen Beitrag an die Installierung eines Probenraums und an die Renovation des Theaterraums (Publikumsbestuhlung) sowie des Eingangsbereichs (Toiletten und Rollstuhlzugang). Mit dem grösseren Umbauvorhaben soll die Funktionstüchtigkeit des Theaters ROXY als namhafte Plattform für das regionale Tanz- und Theaterschaffen erhalten respektive gestärkt werden. Die Regierung hat nach eingehender Prüfung des Beitragsgesuches beschlossen, dem Begehren ausnahmsweise zu entsprechen.
 
Für die künstlerische Entwicklung des Theaters ROXY ist die Einrichtung eines neuen Proben- und Arbeitsraums zurzeit eine wichtige Voraussetzung. Dank der Freistellung von Raumreserven im Haus könnte ein lang gehegtes Vorhaben endlich bedarfsgerecht realisiert werden. Durch den Bau einer Probebühne im Souterrain kann das Theater ROXY den regionalen Theater- und Tanzproduzenten optimale Produktionsbedingungen zur Verfügung stellen. Dadurch erhoffen sich die Verantwortlichen eine qualitative Steigerung der vom Fachausschuss Tanz & Theater BS/BL geförderten Produktionen und Ensembles. Dies vor allem auch, weil die Gruppen vor Ort besser und umfassender produziert respektive gecoacht werden könnten.
 
Mit der Realisation dieses Vorhabens gewänne das Baselbieter Theater ROXY einen unschätzbaren "Standortvorteil", weil es in der Region Basel das einzige Theater mit einem so wichtigen Angebot wäre. Diese auf der heutigen Stärke aufbauende Perspektive darf als ausserordentliche Chance für die Zukunft beurteilt werden. Das Vorhaben soll auf Anfang der neuen Spielzeit 2009/10 realisiert werden. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt 539'000 Franken für Umbau, Einrichtung, Renovation und verschiedene Massnahmen betreffend Behindertenzugänglichkeit und Toilettenanlagen. Der Verein Kulturraum ROXY ist bereit, zu diesem Umbauprojekt 354'000 Franken (65%) selber beizutragen.
 
Zu erwähnen ist hier auch, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion einer Erhöhung der Subvention an das Theater ROXY positiv gegenüber steht. Ursprünglich war vorgesehen, diese Subventionserhöhung auf der Grundlage einer Landratsvorlage per 1. Januar 2009 zu beschliessen. Darin integriert wäre auch der obige Infrastrukturbeitrag gewesen. Die Vorlage konnte jedoch aus verschiedenen Gründen nicht rechtzeitig erarbeitet werden.
 
Im Regierungsrat wurde darum anlässlich der Beratung dieses Geschäfts pragmatisch erwogen, den ausserordentlichen Infrastrukturbeitrag aus dem Lotteriefonds zu finanzieren; dies auch unter Berücksichtigung des beachtlichen Engagements des Vereins sowie der mehr als nur knappen Terminlage. Die Subventionserhöhung für den Verein Kulturraum ROXY soll nun auf dem ordentlichen Weg über den Landrat per 1. Januar 2010 erfolgen. 
 
Gemäss regierungsrätlicher Verordnung über den Lotteriefonds werden Beiträge an Institutionen und Vorhaben, die vom Bund und/oder Kanton bereits mitfinanziert beziehungsweise subventioniert sind, nur ausnahmsweise ausgerichtet. Nach Prüfung der Sachlage vertrat die Sicherheitsdirektion die Ansicht, dass hier von einer Ausnahmesituation ausgegangen werden dürfe. Ausserordentliche Infrastrukturerneuerungen, Sanierungen, Umbauten fallen nicht jährlich an und können somit zusätzlich zur Frage von jährlichen Subventionen beurteilt werden. Gestützt auf diese Überlegungen und auf eine erste Diskussion in der Regierungsratssitzung vom 24. März 2009 beschloss die Regierung, dem Gesuch um einen ausserordentlichen Infrastrukturbeitrag für das ROXY ausnahmsweise zu entsprechen.
 
Weitere Auskünfte: Heidi Scholer, Leiterin Verwaltung SWISSLOS Lotteriefonds, Tel. 061 552 60 59 oder per E-Mail: [email protected]
 
 
Bedingte Rückzugsmöglichkeit von Volksinitiativen bei indirekten Gegenvorschlägen der Bundesversammlung
 
Die Regierung erachtet es als sinnvolle Lösung, einem Initiativkomitee neu die Möglichkeit zu einem bedingten Rückzug des eigenen Volksbegehrens zu geben. Die Bedingung wäre, dass ein vom Parlament formulierter indirekter Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft tritt. In ihrer heute verabschiedeten Vernehmlassungsantwort unterstützt die Regierung den entsprechenden Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S).
 
Die SPK-S schlägt vor, dem Initiativkomitee neu zu ermöglichen, die Volksinitiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass der indirekte Gegenvorschlag auch wirklich in Kraft tritt. Beschliesst das Initiativkomitee einen bedingten Rückzug, beginnt die Referendumsfrist für den indirekten Gegenvorschlag zu laufen. Wird das Referendum ergriffen und wird der Gegenvorschlag in der Volksabstimmung abgelehnt, findet trotzdem eine Abstimmung über die Volksinitiative statt.
 
Der Regierungsrat hält den Vorschlag der SPK-S für zweckmässig und im Sinne unserer direktdemokratischen Institutionen. Heute ist das Initiativkomitee gezwungen, vorsorglich an der Volksinitiative festzuhalten, auch wenn es den Gegenvorschlag für tauglich hält. Das hat zur Folge, dass zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Mit einem Rückzug der Initiative würden die Initianten nach geltendem Recht riskieren, am Schluss mit leeren Händen dazustehen: Das wäre der Fall, wenn der indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung doch noch scheitern würde. Die von der SPK-S vorgeschlagene Möglichkeit des bedingten Rückzugs von Volksinitiativen erachtet der Regierungsrat als Lösung im Sinne aller Beteiligten. 
  
Weitere Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37, [email protected]
 
 
100. Geburtstag in Frenkendorf
 
Am Freitag, 24. April 2009 kann Frau Anna Maria Tomasi-Lang ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 24. April 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Verordnung vom 24. März 2009 über die Vergütung während der Ausbildung betreffend Vergütung von HF-Ausbildungsberufen im Bereich Gesundheit genehmigt und auf den 1. August 2009 in Kraft gesetzt.
 
 
Besuch des Büros des Grossen Rates des Kantons Wallis im Kanton Basel-Landschaft
 
Am Donnerstag, 23. April 2009, stattet das Büro des Grossen Rates des Kantons Wallis dem Kanton Basel-Landschaft einen offiziellen Besuch ab.
Folgende Ratsmitglieder aus dem Wallis werden anwesend sein:
Herr Gilbert LORETAN, Präsident des Grossen Rates, CSPO
M. Jean-Albert FERREZ, 2e Vice-président du Grand Conseil, PDCB
Herr Felix RUPPEN, Fraktionspräsident, CVPO
Frau Graziella WALKER SALZMANN, Fraktionspräsidentin, CSPO
Herr German EYER, Suppleant Fraktionspräsident, AdG (SPO-PS-Verts-PCS)
M. Pascal GAILLARD, président de groupe, PDCC
M. Nicolas VOIDE, président de groupe, PDCB
Herr Claude Bumann, Chef des Parlamentsdienstes
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien besteht am Donnerstag, 23. April 2009, 11.45 Uhr vor dem Regierungsgebäude in Liestal die Gelegenheit für Fotoaufnahmen.
 
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft