Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
08.04.2014
Bericht Verkehrsfluss zur Kenntnis genommen |
Der Regierungsrat hat vom aktuellsten Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Verhinderung/Abbau von Verkehrsstaus Kenntnis genommen. Der Bericht ist im Internet allgemein zugänglich.
Das Strassengesetz verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen, sowie über die getroffenen Massnahmen und den Sachstand halbjährlich zu berichten. Im Einvernehmen mit der Task-Force Anti-Stau wird zwecks Entlastungsmassnahme der Bericht nur noch einmal jährlich, per Ende Jahr, publiziert. Der letzte Bericht erfolgte am 31. Dezember 2012. Das Tiefbauamt hat zusammen mit der Polizei BL den Bericht per 31. Dezember 2013 aktualisiert. Der Regierungsrat hat heute formell davon Kenntnis genommen. Der Bericht ist im Internet unter www.tba.bl.ch (> Downloads Tiefbauamt > Verkehrsfluss) eingestellt und allgemein zugänglich. |
Netzebenen für die Stromversorgung aufgeteilt |
Netzebenen für die Stromversorgung aufgeteilt und an Betreiber zugwiesen
Der Regierungsrat teilt auf den Netzebenen 3 (überregionale Verteilnetze), 5 (regionale Verteilnetze) und 7 (lokale Verteilnetze) die gesamte Fläche in Netzgebiete auf und weist den Netzbetreibern die Netzgebiete zu. An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat das Kantonsgebiet für die Netzebenen verfügt. Der Kanton Basel-Landschaft hat den Auftrag, das gesamte Kantonsgebiet in Netzgebiete aufzuteilen und diese Stromnetzbetreibern zuzuweisen. Die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber ergeben sich insbesondere aus der eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung und der kantonalen Energiegesetzgebung. Den Entwurf der Gebietszuteilung für die Netzebene 3 sowie 5 und 7 hat das Amt für Umweltschutz und Energie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Elektrizitätsnetzbetreibern einvernehmlich ausgearbeitet. In der Vernehmlassung haben sich alle betroffenen Gemeinden damit einverstanden erklärt. Die Abbildung der Gebiete mit parzellenscharfen Abgrenzungen ist – bis zur Rechtskraft der Netzzuteilungsverfügungen als Entwurf – unter http://www.geo.bl.ch/ (Rubrik: Elektrizitätsnetze) der Öffentlichkeit zugänglich. Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
Kommission für Mietzinsfragen wird aufgehoben |
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Kommission für Mietzinsfragen sowie die Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern aufzuheben.
Mit der Kommission für die Behandlung von Mietzinsfragen sollte sichergestellt werden, dass der Kanton staatseigene, gemietete oder treuhänderisch erworbene Gebäude einheitlich und grundsätzlich den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend vermietet.
Der Wohnungszwang ist zwischenzeitlich massiv aufgelockert worden und die Polizei benötigt keine entsprechenden Dienstwohnungen mehr. Seit 1995 bestand kein Bedarf mehr, die Kommission einzuberufen, weshalb sie obsolet geworden ist. Sollten künftig dennoch Fragen auftreten, die bis anhin durch die Kommission beantwortet wurden, können diese mit demselben Fachwissen und derselben Kompetenz direkt durch das Hochbauamt, Bereich Immobilienverwaltung, beantwortet werden.
Durch den Leistungsauftrag des Hochbauamtes – nach marktwirtschaftlichen Aspekten zu handeln – ist eine optimale Verwaltung und Vermietung gewährleistet. Die möblierten Zimmer in den Personalhäusern werden durch das verselbständigte Kantonsspital Baselland und die Psychiatrie Baselland eigenständig verwaltet und fallen dementsprechend nicht mehr unter die Verordnung. Somit ist nicht nur die Kommission für Mietzinsfragen, sondern auch die Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern von 1995 hinfällig geworden.
Für Rückfragen:
Torsten Schrodt, Leiter Immobilienverwaltung, Hochbauamt, Tel. 061 552 55 15
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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen |
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |