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11.08.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Stimmrecht-Couverts früher öffnen: Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte
Der Regierungsrat hat - nach durchgeführtem Vernehmlassungsverfahren bei Gemeinden und politischen Parteien - die Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte geändert. Nach dieser Änderung dürfen Stimmrecht-Couverts neu frühestens bereits am zweiten Vortag (Freitag) vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlbüros geöffnet werden. Bisher war dies erst am Abstimmungs- bzw. Wahltag gestattet. Mit der Änderung von § 8 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte soll den Gemeinden bzw. deren Wahlbüros ermöglicht werden, die zeitaufwändigen Vorbereitungsarbeiten für die Auszählung der brieflichen Stimmabgaben - nicht aber die Auszählung der Stimmen - früher vorzunehmen. Die administrativen Vorbereitungsarbeiten bestehen im Öffnen der Abstimmungscouverts und der Umschläge für die Wahl-/Stimmzettel sowie deren Kennzeichnung. Die Qualitätssicherung bzw. die Wahrung des Stimmgeheimnisses bei der brieflichen Stimmabgabe soll insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass die Öffnung der Couverts und alle weiteren Vorbereitungsarbeiten in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlbüros erfolgen muss, die Stimmrechtsouverts und die Umschläge mit den Stimm- bzw. Wahlzettel nach der Öffnung zu trennen und gesondert aufzuschichten sind und die gekennzeichneten Stimm- bzw. Wahlzettel sofort uneingesehen in die Urnen (bzw. die für die einzelnen Abstimmungen bestimmten abschliessbaren Behälter) geworfen werden müssen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. September 2009 in Kraft und wird somit bereits für den nächsten Abstimmungstermin vom 27. September 2009 wirksam sein.
Der Regierungsrat hat - nach durchgeführtem Vernehmlassungsverfahren bei Gemeinden und politischen Parteien - die Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte geändert. Nach dieser Änderung dürfen Stimmrecht-Couverts neu frühestens bereits am zweiten Vortag (Freitag) vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlbüros geöffnet werden. Bisher war dies erst am Abstimmungs- bzw. Wahltag gestattet. Mit der Änderung von § 8 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte soll den Gemeinden bzw. deren Wahlbüros ermöglicht werden, die zeitaufwändigen Vorbereitungsarbeiten für die Auszählung der brieflichen Stimmabgaben - nicht aber die Auszählung der Stimmen - früher vorzunehmen. Die administrativen Vorbereitungsarbeiten bestehen im Öffnen der Abstimmungscouverts und der Umschläge für die Wahl-/Stimmzettel sowie deren Kennzeichnung. Die Qualitätssicherung bzw. die Wahrung des Stimmgeheimnisses bei der brieflichen Stimmabgabe soll insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass die Öffnung der Couverts und alle weiteren Vorbereitungsarbeiten in Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlbüros erfolgen muss, die Stimmrechtsouverts und die Umschläge mit den Stimm- bzw. Wahlzettel nach der Öffnung zu trennen und gesondert aufzuschichten sind und die gekennzeichneten Stimm- bzw. Wahlzettel sofort uneingesehen in die Urnen (bzw. die für die einzelnen Abstimmungen bestimmten abschliessbaren Behälter) geworfen werden müssen. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. September 2009 in Kraft und wird somit bereits für den nächsten Abstimmungstermin vom 27. September 2009 wirksam sein.
Vgl. auch
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
VCS-Beschwerde gegen Kreiselsanierung in Münchenstein abgewiesen
Der Regierungsrat hat heute einer aufsichtsrechtlichen Anzeige des Verkehrsclub der Schweiz (VCS) gegen die Sanierung des Kreisels bei der Motorfahrzeugprüfstation in Münchenstein keine Folge geleistet. Der VCS, Sektion Basel, hatte am 25. Juni 2009 gegen die Kreiselsanierung opponiert und dabei insbesondere geltend gemacht, dass für das Sanierungsprojekt ein öffentliches Planauflageverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Zudem verlangte der VCS verschiedene Anpassungen des Sanierungsprojekts, die den Bedürfnissen von Velofahrern besser gerecht würden.
Der Regierungsrat pflegt in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Verfügungen und Entscheide aufsichtsrechtlich nur abzuändern oder aufzuheben, wenn sich erweist, dass klares Recht oder öffentliche Interessen missachtet worden sind. Im Falle der Sanierung des Kreisels MFP ist das nach Auffassung des Regierungsrates nicht der Fall. Da die bestehenden Strassenlinien nicht verändert würden, handle es sich bei dem Projekt nicht um einen Ausbau der bestehenden Kantonsstrasse. Dies bedeute, dass es auch nicht erforderlich gewesen sei, das Projekt vorgängig im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens öffentlich aufzulegen.
Kreiselsanierung
Der Verkehrskreisel an der Kreuzung Reinacherstrasse / Bruderholzstrasse in Münchenstein ("Kreisel MFP") wird im Sommer 2009 saniert. Die Kreiselfahrbahn wird auf eine gleichmässige Breite angepasst und der Asphaltbelag durch einen Betonbelag ersetzt.
Auskunft: Noah Birkhäuser, Rechtsdienst des Regierungsrates, Tel. 061 552 57 04 oder via E-Mail: [email protected]
Pflegefinanzierung - Umsetzung braucht mehr Zeit
Die Kantone brauchen für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung mehr Zeit als der Bundesrat ihnen zugesteht. Nur so ist es möglich, dass rechtsstaatliche und demokratische Verfahren eingehalten werden können. Das gilt auch für das Baselbiet. Der Regierungsrat unterstützt darum den Antrag der Konferenz der Kantonsregierungen an den Bundesrat, den Termin auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Der Bundesrat wollte die Verordnung zur neuen Pflegefinanzierung bereits am 1. Juli 2010 in Kraft setzen.
Die Eckdaten der Verordnung sind erst seit Ende Juni 2009 bekannt. Die Kantone müssen jedoch zahlreiche Fragen klären. So hat es etwa der Bundesrat den Kantonen überlassen festzulegen, was unter der neuen Kategorie der Akut- und Übergangspflege zu verstehen ist. Neben interkantonalen Normierungen braucht es auch kantonale und kommunale Regelungen bis auf Stufe der einzelnen Heime, Spitex-Organisationen und anderen Institutionen. Zudem ist zu regeln, wie die Mehrkosten der neuen Akut- und Übergangspflege und die Zusatzkosten bei der Langzeitpflege zu finanzieren sind. Die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen bedingen in einigen Kantonen obligatorische Volksabstimmungen.
Weitere Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Agrarfreihandel - Landwirtschaft ist gefordert
Die Baselbieter Regierung weiss um die Befürchtungen der Obst- und Gemüsebauern vor finanziellen Einbussen bei einer weiteren Liberalisierung des Agrarhandels. Sie sehe jedoch in einer Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich mehr Vor- als Nachteile für die Gesamtwirtschaft, antwortet sie auf eine Interpellation von Hansruedi Wirz. Der Reigoldswiler Landrat möchte den Obst-, Beeren- und Gemüseanbau vom neuen Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich ausnehmen, welches der Bundesrat derzeit mit der EU aushandelt.
Es lässt sich heute noch nicht beurteilen, wie sich das Freihandelsabkommen auf die Landwirtschaft auswirken wird. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich das Bruttoinlandprodukt der Schweiz dank des Abkommens um voraussichtlich 0,5 Prozent oder zwei Milliarden Franken erhöht. Und auch ohne dieses Freihandelsabkommen bleibt die Landwirtschaft einem erheblichen Strukturwandel unterworfen.
Begleitmassnahmen des Bundes zu den Folgen des Abkommens sind noch nicht bekannt. Die Regierung ist jedoch bereit, in speziellen Fällen Beiträge an Strukturanpassungen, an die Entwicklung lokaler Spezialitäten oder für die Werbung hiesiger Produkte zu prüfen. Der Regierungsrat steht zur landwirtschaftlichen Produktion in unserem Kanton und möchte diese aufrecht erhalten - gerade bei Obst, Beeren und Gemüse.
Auskünfte: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
René Merz, Leiter Abteilung Volkswirtschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 65 08, E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 5. Dezember 2007 und 3. Dezember 2008 beschlossenen Zonenvorschriften Siedlung (mit Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufen) mit Ausnahmen und mit Änderungen;
den von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 16. Februar 2009 beschlossenen Waldbaulinienplan "Parzelle 1860";
die von der Einwohnergemeindeversammlung Häfelfingen am 1. September 2008 beschlossene Revision der kommunalen Siedlungsplanung (mit Ausnahmen und Änderung);
die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 9. Dezember 2008 beschlossene Mutation zum Zonenreglement Siedlung;
die Änderung vom 24. April 2009 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Diegten (Inkrafttreten: 1. Juli 2009).
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Martin Kolb für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der die Kommission für Arealüberbauungen;
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Vorlage an den Landrat betreffend Rechtsgültigerklärung der formulierten Gesetzesinitiative “Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil” verabschiedet.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
VCS-Beschwerde gegen Kreiselsanierung in Münchenstein abgewiesen
Der Regierungsrat hat heute einer aufsichtsrechtlichen Anzeige des Verkehrsclub der Schweiz (VCS) gegen die Sanierung des Kreisels bei der Motorfahrzeugprüfstation in Münchenstein keine Folge geleistet. Der VCS, Sektion Basel, hatte am 25. Juni 2009 gegen die Kreiselsanierung opponiert und dabei insbesondere geltend gemacht, dass für das Sanierungsprojekt ein öffentliches Planauflageverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Zudem verlangte der VCS verschiedene Anpassungen des Sanierungsprojekts, die den Bedürfnissen von Velofahrern besser gerecht würden.
Der Regierungsrat pflegt in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Verfügungen und Entscheide aufsichtsrechtlich nur abzuändern oder aufzuheben, wenn sich erweist, dass klares Recht oder öffentliche Interessen missachtet worden sind. Im Falle der Sanierung des Kreisels MFP ist das nach Auffassung des Regierungsrates nicht der Fall. Da die bestehenden Strassenlinien nicht verändert würden, handle es sich bei dem Projekt nicht um einen Ausbau der bestehenden Kantonsstrasse. Dies bedeute, dass es auch nicht erforderlich gewesen sei, das Projekt vorgängig im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens öffentlich aufzulegen.
Kreiselsanierung
Der Verkehrskreisel an der Kreuzung Reinacherstrasse / Bruderholzstrasse in Münchenstein ("Kreisel MFP") wird im Sommer 2009 saniert. Die Kreiselfahrbahn wird auf eine gleichmässige Breite angepasst und der Asphaltbelag durch einen Betonbelag ersetzt.
Auskunft: Noah Birkhäuser, Rechtsdienst des Regierungsrates, Tel. 061 552 57 04 oder via E-Mail: [email protected]
Pflegefinanzierung - Umsetzung braucht mehr Zeit
Die Kantone brauchen für die Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung mehr Zeit als der Bundesrat ihnen zugesteht. Nur so ist es möglich, dass rechtsstaatliche und demokratische Verfahren eingehalten werden können. Das gilt auch für das Baselbiet. Der Regierungsrat unterstützt darum den Antrag der Konferenz der Kantonsregierungen an den Bundesrat, den Termin auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Der Bundesrat wollte die Verordnung zur neuen Pflegefinanzierung bereits am 1. Juli 2010 in Kraft setzen.
Die Eckdaten der Verordnung sind erst seit Ende Juni 2009 bekannt. Die Kantone müssen jedoch zahlreiche Fragen klären. So hat es etwa der Bundesrat den Kantonen überlassen festzulegen, was unter der neuen Kategorie der Akut- und Übergangspflege zu verstehen ist. Neben interkantonalen Normierungen braucht es auch kantonale und kommunale Regelungen bis auf Stufe der einzelnen Heime, Spitex-Organisationen und anderen Institutionen. Zudem ist zu regeln, wie die Mehrkosten der neuen Akut- und Übergangspflege und die Zusatzkosten bei der Langzeitpflege zu finanzieren sind. Die nötigen kantonalen Rechtsgrundlagen bedingen in einigen Kantonen obligatorische Volksabstimmungen.
Weitere Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Agrarfreihandel - Landwirtschaft ist gefordert
Die Baselbieter Regierung weiss um die Befürchtungen der Obst- und Gemüsebauern vor finanziellen Einbussen bei einer weiteren Liberalisierung des Agrarhandels. Sie sehe jedoch in einer Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich mehr Vor- als Nachteile für die Gesamtwirtschaft, antwortet sie auf eine Interpellation von Hansruedi Wirz. Der Reigoldswiler Landrat möchte den Obst-, Beeren- und Gemüseanbau vom neuen Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich ausnehmen, welches der Bundesrat derzeit mit der EU aushandelt.
Es lässt sich heute noch nicht beurteilen, wie sich das Freihandelsabkommen auf die Landwirtschaft auswirken wird. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich das Bruttoinlandprodukt der Schweiz dank des Abkommens um voraussichtlich 0,5 Prozent oder zwei Milliarden Franken erhöht. Und auch ohne dieses Freihandelsabkommen bleibt die Landwirtschaft einem erheblichen Strukturwandel unterworfen.
Begleitmassnahmen des Bundes zu den Folgen des Abkommens sind noch nicht bekannt. Die Regierung ist jedoch bereit, in speziellen Fällen Beiträge an Strukturanpassungen, an die Entwicklung lokaler Spezialitäten oder für die Werbung hiesiger Produkte zu prüfen. Der Regierungsrat steht zur landwirtschaftlichen Produktion in unserem Kanton und möchte diese aufrecht erhalten - gerade bei Obst, Beeren und Gemüse.
Auskünfte: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
René Merz, Leiter Abteilung Volkswirtschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 65 08, E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 5. Dezember 2007 und 3. Dezember 2008 beschlossenen Zonenvorschriften Siedlung (mit Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufen) mit Ausnahmen und mit Änderungen;
den von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen am 16. Februar 2009 beschlossenen Waldbaulinienplan "Parzelle 1860";
die von der Einwohnergemeindeversammlung Häfelfingen am 1. September 2008 beschlossene Revision der kommunalen Siedlungsplanung (mit Ausnahmen und Änderung);
die von der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz am 9. Dezember 2008 beschlossene Mutation zum Zonenreglement Siedlung;
die Änderung vom 24. April 2009 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Diegten (Inkrafttreten: 1. Juli 2009).
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Martin Kolb für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der die Kommission für Arealüberbauungen;
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Vorlage an den Landrat betreffend Rechtsgültigerklärung der formulierten Gesetzesinitiative “Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil” verabschiedet.
Landeskanzlei Basel-Landschaft