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25.08.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Baselland erhöht Beitrag an BaselArea
Die Baselbieter Regierung hat den Betriebskostenbeitrag an BaselArea, der Wirtschaftsförderung beider Basel, von jährlich 925'000 auf maximal 955'000 festgelegt. Damit wird die aufgelaufene Teuerung ausgeglichen. Der Beitrag gilt für die Periode 2010 bis 2013. Gleichzeitig wird die bestehende Leistungsvereinbarung, die Ende 2009 ausläuft, um weitere vier Jahre verlängert.
Die Wirtschaftsförderung beider Basel gibt es seit 1996. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Wirtschaftsraum Nordwestschweiz im Ausland als attraktiven Standort für Firmenansiedlungen zu positionieren und zu vermarkten. Dieser Auftrag gilt auch in Zukunft. Die Standortpromotion soll jedoch vom bisherigen Schwerpunkt, Unternehmen der Life Sciences (Pharma, Medizinaltechnik), auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Zuvorderst stehen ebenfalls wertschöpfungsstarke und wachstumsfähige Firmen aus den Gebieten Mikrotechnik, Mess- und Präzisionstrumente sowie aus der Nanotechnologie.
Der Kanton Jura arbeitet neu ab 2010 in der Standortpromotion im Ausland mit BaselArea zusammen. Die beiden Partner haben dazu eine Vereinbarung auf vorerst vier Jahre unterzeichnet. Die Wirtschaftsförderung des Kantons Jura bleibt aber organisatorisch und operativ von BaselArea autonom.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 56 93, E-Mail: [email protected]
Regierung für Auto-Umweltetikette
Der Baselbieter Regierungsrat spricht sich in einer Vernehmlassung ans Bundesamt für Umwelt (Bafu) für eine Umweltetikette für Neuwagen aus. Er fordert aber, dass die Umweltetikette nicht nur für Personenwagen, sondern zusätzlich auch für Lieferwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder eingeführt wird.
Wie schon bei der Treibstoffökobilanzverordnung erfolgt dank der "Verordnung über die Kennzeichnung neuer Personenwagen mit der Umweltetikette" keine Verlagerung von Umweltproblemen von einem Umweltkompartiment ins andere (Energie - Luft - Wasser - Boden - Artenvielfalt etc.). Der Regierungsrat fordert aber, dass die Umweltetikette nicht nur für Personenwagen, sondern zusätzlich auch für Lieferwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder eingeführt wird, weil diese Fahrzeugenkategorien auch Emittenten von Schadstoffen und CO2 sind. Er begrüsst zudem ausdrücklich, dass der Lärm in die Berechnung der Umweltbelastung einbezogen wird.
Bei der detaillierten Ausgestaltung der Umweltetikette erachtet die Regierung als wesentlich, dass sie die absoluten Umweltbelastungspunkte (UBP) pro gefahrenen Kilometer enthält. Von unverfälschten, gewichtsunabhängigen UBP sollen klarere Signale für die Fahrzeughalter und -halterinnen ausgehen und damit die gewünschte Lenkungswirkung besser erreicht werden. Wirtschafts-, sozial- und regionalpolitische Anliegen können in die weiteren Kauferwägungen und Ausgestaltung der staatlichen Instrumente einfliessen.
Die Umweltetikette soll die beiden folgenden Hauptfunktionen erfüllen:
- umfassende, klare Umweltinformation für Käufer von Personenwagen
- Bemessungsgrundlage für finanzielle Anreize beim Fahrzeugkauf und für die Ausgestaltung der Automobilsteuer auf Bundesebene sowie der kantonalen Motorfahrzeugsteuer.
Auskünfte: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Energie und Wasserversorgung, Tel. 061 552 55 21
Kantonsbeitrag aus dem Verpflichtungskredit des KASAK
Der Regierungsrat unterstützt den Bau eines Kunstrasenspielfeldes in Lausen aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2) mit einem Beitrag von 356'160 Franken. Er bewilligte das 17. Kunstrasenspielfeld aus dem 12-Millionen-Franken-Verpflichtungskredit 2005 bis 2009 des KASAK 2.
Der Bau des Lausner Kunstrasenspielfeldes, welches als zusätzliches Feld zu den bisherigen Rasenspielfeldern zwischen der Mehrzweckhalle Stutz und der Weiherhofstrasse gebaut werden wird, garantiert, dass inskünftig erheblich bessere Trainings- und Spielsituationen in der Gemeinde Lausen vorhanden sind. Bezüglich des eigentlichen Kunstrasens müssen strenge Zulassungskriterien erfüllt werden. Der Platz muss die Vorgaben der Europäischen Norm 15330 erfüllen oder das Gütelabel der FIFA/UEFA besitzen. Die Empfehlung zur Umweltverträglichkeit von Kunststoffbelägen des Bundesamtes für Sport Magglingen ist ebenfalls einzuhalten.
Nutzniesserinnen und Nutzniesser des 100 x 64 Meter grossen Kunstrasenspielfeldes sind die Mitglieder des FC Lausen und der AC Rossoneri, die Schülerinnen und Schüler der sich in unmittelbar daneben befindlichen Schule, andere Vereine sowie Privatpersonen.
Der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch das Sportamt der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, schliesst mit der Einwohnergemeinde Lausen eine Benützungsvereinbarung ab, in welcher das Nutzungsinteresse gemäss dem Kantonalen Sportanlagenkonzept 2 vom 3. November 2005 definiert ist.
Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00 oder 079 770 49 61.
Regierungsrat für zollfreies Einkaufen bei der Ankunft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner Vernehmlassung gegenüber dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Stellung genommen zum vorgesehenen Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Der Bundesrat schlägt vor, dass auch ankommende Passagiere an den Schweizer Flughäfen zollfrei einkaufen können. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag und ist der Auffassung, dass für alle Schweizer Flughäfen die gleiche Regelung gelten soll. Der Bund muss daher darlegen, wie er die Anwendung am EuroAirport Basel - Mulhouse - Freiburg sicherstellen will.
Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 66 16.
Erneuerung des Subventionsvertrags betreffend LBB Lehrbetriebe Basel
Der Regierungsrat hat der Erneuerung des seit 1995 bestehenden und seither mehrfach verlängerten Subventionsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und dem Verein Jugendfürsorge Basel betreffend LBB Lehrbetriebe Basel für die Jahre 2010-2013 zugestimmt und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt.
Die LBB Lehrbetriebe Basel bieten seit 1980 in drei Lehrbetrieben (Gärtnerei, Mechanische Werkstatt, Schreinerei) Ausbildungsplätze mit integrierter Berufsfachschule für zwei-, drei- und vierjährige Grundbildungen sowie Vorlehrplätze an. Von den maximal 62 Ausbildungsplätzen sind 37 (60%) für Jugendliche bestimmt, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten in der Privatwirtschaft keine oder nur geringe Ausbildungsmöglichkeiten haben (Zielgruppe 1). Die übrigen 25 Ausbildungsplätze (40%) stehen Jugendlichen ohne besondere Auffälligkeiten zur Verfügung (Zielgruppe 2). Die Ausbildung beider Zielgruppen erfolgt gemeinsam. Für Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft stehen insgesamt 20 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Der neue Subventionsvertrag sieht gegenüber dem bisherigen Vertrag für die Jahre 2006-2009 keine Erhöhung der Kantonsbeiträge vor.
Auskünfte: Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 927 28 00.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 16. Juni 2008 beschlossenen Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft sowie der Strassennetzplan Landschaft (mit Ausnahme);
die von der Gemeindeversammlung Oberwil am 11. Dezember 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Ziegellagerplatz"
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Martin Kolb als Mitglied in die Kommission "Römerstadt Augusta Raurica";
Patricia Lamri-Zegga in die Kommission für Ausbildungsbeiträge für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2010.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Die Baselbieter Regierung hat den Betriebskostenbeitrag an BaselArea, der Wirtschaftsförderung beider Basel, von jährlich 925'000 auf maximal 955'000 festgelegt. Damit wird die aufgelaufene Teuerung ausgeglichen. Der Beitrag gilt für die Periode 2010 bis 2013. Gleichzeitig wird die bestehende Leistungsvereinbarung, die Ende 2009 ausläuft, um weitere vier Jahre verlängert.
Die Wirtschaftsförderung beider Basel gibt es seit 1996. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Wirtschaftsraum Nordwestschweiz im Ausland als attraktiven Standort für Firmenansiedlungen zu positionieren und zu vermarkten. Dieser Auftrag gilt auch in Zukunft. Die Standortpromotion soll jedoch vom bisherigen Schwerpunkt, Unternehmen der Life Sciences (Pharma, Medizinaltechnik), auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Zuvorderst stehen ebenfalls wertschöpfungsstarke und wachstumsfähige Firmen aus den Gebieten Mikrotechnik, Mess- und Präzisionstrumente sowie aus der Nanotechnologie.
Der Kanton Jura arbeitet neu ab 2010 in der Standortpromotion im Ausland mit BaselArea zusammen. Die beiden Partner haben dazu eine Vereinbarung auf vorerst vier Jahre unterzeichnet. Die Wirtschaftsförderung des Kantons Jura bleibt aber organisatorisch und operativ von BaselArea autonom.
Auskünfte: Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter in der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 56 93, E-Mail: [email protected]
Regierung für Auto-Umweltetikette
Der Baselbieter Regierungsrat spricht sich in einer Vernehmlassung ans Bundesamt für Umwelt (Bafu) für eine Umweltetikette für Neuwagen aus. Er fordert aber, dass die Umweltetikette nicht nur für Personenwagen, sondern zusätzlich auch für Lieferwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder eingeführt wird.
Wie schon bei der Treibstoffökobilanzverordnung erfolgt dank der "Verordnung über die Kennzeichnung neuer Personenwagen mit der Umweltetikette" keine Verlagerung von Umweltproblemen von einem Umweltkompartiment ins andere (Energie - Luft - Wasser - Boden - Artenvielfalt etc.). Der Regierungsrat fordert aber, dass die Umweltetikette nicht nur für Personenwagen, sondern zusätzlich auch für Lieferwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder eingeführt wird, weil diese Fahrzeugenkategorien auch Emittenten von Schadstoffen und CO2 sind. Er begrüsst zudem ausdrücklich, dass der Lärm in die Berechnung der Umweltbelastung einbezogen wird.
Bei der detaillierten Ausgestaltung der Umweltetikette erachtet die Regierung als wesentlich, dass sie die absoluten Umweltbelastungspunkte (UBP) pro gefahrenen Kilometer enthält. Von unverfälschten, gewichtsunabhängigen UBP sollen klarere Signale für die Fahrzeughalter und -halterinnen ausgehen und damit die gewünschte Lenkungswirkung besser erreicht werden. Wirtschafts-, sozial- und regionalpolitische Anliegen können in die weiteren Kauferwägungen und Ausgestaltung der staatlichen Instrumente einfliessen.
Die Umweltetikette soll die beiden folgenden Hauptfunktionen erfüllen:
- umfassende, klare Umweltinformation für Käufer von Personenwagen
- Bemessungsgrundlage für finanzielle Anreize beim Fahrzeugkauf und für die Ausgestaltung der Automobilsteuer auf Bundesebene sowie der kantonalen Motorfahrzeugsteuer.
Auskünfte: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Leiter Ressort Energie und Wasserversorgung, Tel. 061 552 55 21
Kantonsbeitrag aus dem Verpflichtungskredit des KASAK
Der Regierungsrat unterstützt den Bau eines Kunstrasenspielfeldes in Lausen aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2) mit einem Beitrag von 356'160 Franken. Er bewilligte das 17. Kunstrasenspielfeld aus dem 12-Millionen-Franken-Verpflichtungskredit 2005 bis 2009 des KASAK 2.
Der Bau des Lausner Kunstrasenspielfeldes, welches als zusätzliches Feld zu den bisherigen Rasenspielfeldern zwischen der Mehrzweckhalle Stutz und der Weiherhofstrasse gebaut werden wird, garantiert, dass inskünftig erheblich bessere Trainings- und Spielsituationen in der Gemeinde Lausen vorhanden sind. Bezüglich des eigentlichen Kunstrasens müssen strenge Zulassungskriterien erfüllt werden. Der Platz muss die Vorgaben der Europäischen Norm 15330 erfüllen oder das Gütelabel der FIFA/UEFA besitzen. Die Empfehlung zur Umweltverträglichkeit von Kunststoffbelägen des Bundesamtes für Sport Magglingen ist ebenfalls einzuhalten.
Nutzniesserinnen und Nutzniesser des 100 x 64 Meter grossen Kunstrasenspielfeldes sind die Mitglieder des FC Lausen und der AC Rossoneri, die Schülerinnen und Schüler der sich in unmittelbar daneben befindlichen Schule, andere Vereine sowie Privatpersonen.
Der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch das Sportamt der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, schliesst mit der Einwohnergemeinde Lausen eine Benützungsvereinbarung ab, in welcher das Nutzungsinteresse gemäss dem Kantonalen Sportanlagenkonzept 2 vom 3. November 2005 definiert ist.
Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00 oder 079 770 49 61.
Regierungsrat für zollfreies Einkaufen bei der Ankunft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner Vernehmlassung gegenüber dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Stellung genommen zum vorgesehenen Bundesgesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Der Bundesrat schlägt vor, dass auch ankommende Passagiere an den Schweizer Flughäfen zollfrei einkaufen können. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag und ist der Auffassung, dass für alle Schweizer Flughäfen die gleiche Regelung gelten soll. Der Bund muss daher darlegen, wie er die Anwendung am EuroAirport Basel - Mulhouse - Freiburg sicherstellen will.
Auskünfte: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 66 16.
Erneuerung des Subventionsvertrags betreffend LBB Lehrbetriebe Basel
Der Regierungsrat hat der Erneuerung des seit 1995 bestehenden und seither mehrfach verlängerten Subventionsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und dem Verein Jugendfürsorge Basel betreffend LBB Lehrbetriebe Basel für die Jahre 2010-2013 zugestimmt und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion mit der Vertragsunterzeichnung beauftragt.
Die LBB Lehrbetriebe Basel bieten seit 1980 in drei Lehrbetrieben (Gärtnerei, Mechanische Werkstatt, Schreinerei) Ausbildungsplätze mit integrierter Berufsfachschule für zwei-, drei- und vierjährige Grundbildungen sowie Vorlehrplätze an. Von den maximal 62 Ausbildungsplätzen sind 37 (60%) für Jugendliche bestimmt, die aufgrund von Lernschwierigkeiten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten in der Privatwirtschaft keine oder nur geringe Ausbildungsmöglichkeiten haben (Zielgruppe 1). Die übrigen 25 Ausbildungsplätze (40%) stehen Jugendlichen ohne besondere Auffälligkeiten zur Verfügung (Zielgruppe 2). Die Ausbildung beider Zielgruppen erfolgt gemeinsam. Für Jugendliche mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft stehen insgesamt 20 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Der neue Subventionsvertrag sieht gegenüber dem bisherigen Vertrag für die Jahre 2006-2009 keine Erhöhung der Kantonsbeiträge vor.
Auskünfte: Hanspeter Hauenstein, Leiter Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 927 28 00.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 16. Juni 2008 beschlossenen Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft sowie der Strassennetzplan Landschaft (mit Ausnahme);
die von der Gemeindeversammlung Oberwil am 11. Dezember 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Ziegellagerplatz"
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Martin Kolb als Mitglied in die Kommission "Römerstadt Augusta Raurica";
Patricia Lamri-Zegga in die Kommission für Ausbildungsbeiträge für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2010.
Landeskanzlei Basel-Landschaft