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13.10.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Globalbeitrag an Universitäts-Kinderspital beider Basel
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für 2010 Beiträge von 14,9 Millionen Franken zu gewähren. Davon sind 7,8 Millionen Franken für die Spitalbehandlungen von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Baselland, maximal 5,2 Millionen Franken zur Abgeltung der übrigen Leistungen und 1,9 Millionen Franken als einmaligen Beitrag an den Umzug des UKBB im nächsten Jahr. Die Beiträge in gleicher Höhe für die Abgeltung der übrigen Leistungen und an die Kosten des Umzuges hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dem Grossen Rat beantragt.
Das UKBB wird 2010 zum letzten Mal die zwei Standorte Bruderholz (Basel-Landschaft) und Römergasse (Basel-Stadt) betreiben. Aufgrund des guten Baufortschritts wird nach heutigem Kenntnisstand damit gerechnet, dass der Betrieb im neuen Gebäude an der Spitalstrasse in Basel Ende Januar 2011 aufgenommen werden kann.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für 2010 Beiträge von 14,9 Millionen Franken zu gewähren. Davon sind 7,8 Millionen Franken für die Spitalbehandlungen von Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Baselland, maximal 5,2 Millionen Franken zur Abgeltung der übrigen Leistungen und 1,9 Millionen Franken als einmaligen Beitrag an den Umzug des UKBB im nächsten Jahr. Die Beiträge in gleicher Höhe für die Abgeltung der übrigen Leistungen und an die Kosten des Umzuges hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dem Grossen Rat beantragt.
Das UKBB wird 2010 zum letzten Mal die zwei Standorte Bruderholz (Basel-Landschaft) und Römergasse (Basel-Stadt) betreiben. Aufgrund des guten Baufortschritts wird nach heutigem Kenntnisstand damit gerechnet, dass der Betrieb im neuen Gebäude an der Spitalstrasse in Basel Ende Januar 2011 aufgenommen werden kann.
Auskünfte: Regierungsrat Peter Zwick, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 56 03.
Impfaktion gegen die Schweinegrippe
Zuerst können sich Risikogruppen und Schulkinder impfen lassen
Im Kanton Basel-Landschaft wird im kommenden November eine Impfaktion gegen die Schweinegrippe (H1N1) durchgeführt. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Kantonalen Krisenstabes (KKS) heute Dienstag beschlossen. Da der Impfstoff tranchenweise an die Kantone geliefert wird, werden Personen zuerst geimpft, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sowie deren Angehörige, ferner das Personal im Gesundheitsbereich sowie Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen der Volksschule. Die Impfung ist für die gesamte Bevölkerung freiwillig und gratis; die Kosten werden von Bund, Kanton und Krankenkassen übernommen.
Der regierungsrätliche Beschluss für eine Impfaktion stützt sich auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dieses hat am 18. September 2009 den Kreis der zu impfenden Personen wie folgt definiert: "Gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen zum pandemischen Grippevirus (H1N1) 2009 sollen das Gesundheitspersonal und Risikopersonen (z.B. Schwangere , Personen mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten) zeitlich prioritär geimpft werden: Zuerst sollen jene Personen geimpft werden, die in Gesundheitsberufen oder mit Säuglingen unter sechs Monaten arbeiten. Danach folgen Impfungen von Risikopersonen und schliesslich der restliche Teil der Schweizerischen Wohnbevölkerung."
Zu den Personen mit Tätigkeit im Gesundheitswesen werden folgende Gruppen gezählt:
Zuerst können sich Risikogruppen und Schulkinder impfen lassen
Im Kanton Basel-Landschaft wird im kommenden November eine Impfaktion gegen die Schweinegrippe (H1N1) durchgeführt. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Kantonalen Krisenstabes (KKS) heute Dienstag beschlossen. Da der Impfstoff tranchenweise an die Kantone geliefert wird, werden Personen zuerst geimpft, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sowie deren Angehörige, ferner das Personal im Gesundheitsbereich sowie Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen der Volksschule. Die Impfung ist für die gesamte Bevölkerung freiwillig und gratis; die Kosten werden von Bund, Kanton und Krankenkassen übernommen.
Der regierungsrätliche Beschluss für eine Impfaktion stützt sich auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dieses hat am 18. September 2009 den Kreis der zu impfenden Personen wie folgt definiert: "Gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen zum pandemischen Grippevirus (H1N1) 2009 sollen das Gesundheitspersonal und Risikopersonen (z.B. Schwangere , Personen mit chronischen Herz- und Lungenkrankheiten) zeitlich prioritär geimpft werden: Zuerst sollen jene Personen geimpft werden, die in Gesundheitsberufen oder mit Säuglingen unter sechs Monaten arbeiten. Danach folgen Impfungen von Risikopersonen und schliesslich der restliche Teil der Schweizerischen Wohnbevölkerung."
Zu den Personen mit Tätigkeit im Gesundheitswesen werden folgende Gruppen gezählt:
- Personal in den Spitälern und Kliniken
- Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen
- Personal von Rettungsdiensten
- Personal der Spitex-Organisationen
- Personal in Alters- und Pflegeheimen.
Im Kanton Basel-Landschaft sind wie in allen andern Grenzkantonen zum Kreis der "restlichen Wohnbevölkerung" auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Arbeitsort in der Schweiz zu zählen.
Aus epidemiologischen Überlegungen sollen zudem Schülerinnen und Schüler der Volksschule sowie ihre Lehrpersonen leichten Zugang zur Impfung erhalten. In dieser Altersgruppe verhindert der Impfschutz die grösste Zahl von Krankheitsübertragungen. Die Ausbreitung der Infektion wird so wirksam verringert, was zu einer Entlastung der gesamten Bevölkerung beiträgt.
Die Regierung hat den KKS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (Kantonsärztlicher Dienst) sowie den Gemeinden die Impfaktion durchzuführen. In den Gemeinden Laufen, Liestal, Muttenz Therwil, Reinach und Sissach werden dafür sechs regionale Impfzentren eingerichtet. Die Bevölkerung wird mit einem Flyer über Zielsetzung, Zeitpunkte und Örtlichkeiten der Impfung informiert. Der Flyer wird an alle Haushalte im Kanton Basel-Landschaft verteilt. Die ausländische Bevölkerung wird im Flyer auf die KKS-Homepage verwiesen, auf der Informationen in verschiedenen Landessprachen abrufbar sind.
Der KKS stellt den Gemeindeverwaltungen Plakate in den Landessprachen deutsch, französisch und italienisch für den Aushang zur Verfügung. Zudem betreibt er eine Hotline (0800 800 112) für die Bevölkerung.
Aus epidemiologischen Überlegungen sollen zudem Schülerinnen und Schüler der Volksschule sowie ihre Lehrpersonen leichten Zugang zur Impfung erhalten. In dieser Altersgruppe verhindert der Impfschutz die grösste Zahl von Krankheitsübertragungen. Die Ausbreitung der Infektion wird so wirksam verringert, was zu einer Entlastung der gesamten Bevölkerung beiträgt.
Die Regierung hat den KKS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (Kantonsärztlicher Dienst) sowie den Gemeinden die Impfaktion durchzuführen. In den Gemeinden Laufen, Liestal, Muttenz Therwil, Reinach und Sissach werden dafür sechs regionale Impfzentren eingerichtet. Die Bevölkerung wird mit einem Flyer über Zielsetzung, Zeitpunkte und Örtlichkeiten der Impfung informiert. Der Flyer wird an alle Haushalte im Kanton Basel-Landschaft verteilt. Die ausländische Bevölkerung wird im Flyer auf die KKS-Homepage verwiesen, auf der Informationen in verschiedenen Landessprachen abrufbar sind.
Der KKS stellt den Gemeindeverwaltungen Plakate in den Landessprachen deutsch, französisch und italienisch für den Aushang zur Verfügung. Zudem betreibt er eine Hotline (0800 800 112) für die Bevölkerung.
Auskunft: Marcus Müller, Leiter Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Tel. 061 552 71 01 oder via E-Mail:
[email protected]
Einführungsgesetz zur eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung
Regierungsrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat hat den Entwurf eines Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung verabschiedet und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Das voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft tretende Bundesgesetz löst das kantonale Verfahrensrecht weitgehend ab, lässt aber den Kantonen Spielraum insbesondere bei der Behördenorganisation und einzelnen Verfahrensbestimmungen.
Im Zuge der Vereinheitlichung des Strafverfahrensrechts hat das Bundesparlament am 20. März 2009 die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) verabschiedet. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 geplant. Mit dieser Regelung auf Bundesebene werden die kantonalen Jugendstrafverfahrensrechte weitgehend hinfällig. Die Kantone müssen jedoch weiterhin die Behördenorganisation sowie gegebenenfalls besondere, nicht in der JStPO genannte weitere Aufgaben der Behörden in Jugendstrafsachen regeln.
Die Schweizerische JStPO ist nicht als komplettes, eigenständiges Gesetz ausgestaltet, sondern enthält nur jene besonderen Bestimmungen, welche aufgrund der grundlegenden Unterschiede gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren notwendig sind. Von diesen besonderen Bestimmungen abgesehen gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung. Deshalb gilt auch auf kantonaler Ebene grundsätzlich das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, und nur die im Jugendbereich nötigen Besonderheiten müssen im Einführungsgesetz zur eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung geregelt werden. Wo allerdings in Verfahren gegen Jugendliche Bestimmungen des Erwachsenenstrafprozessrechts zur Anwendung kommen, ist zu beachten, dass diese im Lichte der Grundsätze des Jugendstrafverfahrens auszulegen sind.
Im Rahmen der durch die JStPO eingeräumten kantonalen Gestaltungsmöglichkeiten behält der Entwurf die heutige, sowohl in unserem Kanton als auch in fast allen Deutschschweizer Kantonen bewährte Struktur von Jugendanwaltschaft / Jugendgericht weitgehend bei. Sowohl hinsichtlich der Behördenstruktur wie auch generell verfahrensrechtlich bringt die Schweizerische JStPO für unseren Kanton insgesamt keine wesentlichen Neuerungen. Die Kompetenzen der Jugendanwaltschaft und des Jugendgerichts ergeben sich mehrheitlich aus der Schweizerischen JStPO. Wo der Bundesgesetzgeber Raum für ergänzende kantonale Regelung offen gelassen hat, übernimmt das vorliegende Einführungsgesetz meist die bewährten Normierungen des bisherigen Gesetzes über das Jugendstrafverfahren.
Regierungsrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat hat den Entwurf eines Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung verabschiedet und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Das voraussichtlich Anfang 2011 in Kraft tretende Bundesgesetz löst das kantonale Verfahrensrecht weitgehend ab, lässt aber den Kantonen Spielraum insbesondere bei der Behördenorganisation und einzelnen Verfahrensbestimmungen.
Im Zuge der Vereinheitlichung des Strafverfahrensrechts hat das Bundesparlament am 20. März 2009 die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) verabschiedet. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 geplant. Mit dieser Regelung auf Bundesebene werden die kantonalen Jugendstrafverfahrensrechte weitgehend hinfällig. Die Kantone müssen jedoch weiterhin die Behördenorganisation sowie gegebenenfalls besondere, nicht in der JStPO genannte weitere Aufgaben der Behörden in Jugendstrafsachen regeln.
Die Schweizerische JStPO ist nicht als komplettes, eigenständiges Gesetz ausgestaltet, sondern enthält nur jene besonderen Bestimmungen, welche aufgrund der grundlegenden Unterschiede gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren notwendig sind. Von diesen besonderen Bestimmungen abgesehen gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Strafprozessordnung. Deshalb gilt auch auf kantonaler Ebene grundsätzlich das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, und nur die im Jugendbereich nötigen Besonderheiten müssen im Einführungsgesetz zur eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung geregelt werden. Wo allerdings in Verfahren gegen Jugendliche Bestimmungen des Erwachsenenstrafprozessrechts zur Anwendung kommen, ist zu beachten, dass diese im Lichte der Grundsätze des Jugendstrafverfahrens auszulegen sind.
Im Rahmen der durch die JStPO eingeräumten kantonalen Gestaltungsmöglichkeiten behält der Entwurf die heutige, sowohl in unserem Kanton als auch in fast allen Deutschschweizer Kantonen bewährte Struktur von Jugendanwaltschaft / Jugendgericht weitgehend bei. Sowohl hinsichtlich der Behördenstruktur wie auch generell verfahrensrechtlich bringt die Schweizerische JStPO für unseren Kanton insgesamt keine wesentlichen Neuerungen. Die Kompetenzen der Jugendanwaltschaft und des Jugendgerichts ergeben sich mehrheitlich aus der Schweizerischen JStPO. Wo der Bundesgesetzgeber Raum für ergänzende kantonale Regelung offen gelassen hat, übernimmt das vorliegende Einführungsgesetz meist die bewährten Normierungen des bisherigen Gesetzes über das Jugendstrafverfahren.
Auskunft: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Tel. 076 365 57 23, oder via E-Mail: [email protected]
Thomas Faust, Jugendanwalt, Tel. 061 552 6411 oder via E-Mail: [email protected] .
Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Regierungsrat stimmt Programmverlängerung zu
Der Regierungsrat stimmt der Verlängerung des Bundesprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu. Dies hält er in seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat fest.
Der Bund hat 2003 ein Impulsprogramm zur Förderung des Angebots für die Tagesbetreuung von Kindern geschaffen. Ziel dieser Förderung ist es, den Eltern zu ermöglichen, Familie und Erwerbsarbeit - oder Familie und Ausbildung - besser miteinander zu vereinbaren. Das Programm ist auf acht Jahre bis 2011befristet.
Nun beabsichtigt der Bund, dieses Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat diesen Verlängerungsantrag, weil seiner Ansicht nach mit einem ausreichenden Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung ein erhebliches praktisches Hindernis für die Erwerbstätigkeit respektive die Ausbildung der Eltern ausgeräumt wird. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre hinkt die Entwicklung der Zahl der Betreuungsplätze nach wie vor hinter der Nachfrage her. Die Verlängerung des Impulsprogramms hilft, diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage rasch zu schliessen.
Regierungsrat stimmt Programmverlängerung zu
Der Regierungsrat stimmt der Verlängerung des Bundesprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu. Dies hält er in seiner heute Dienstag verabschiedeten Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat fest.
Der Bund hat 2003 ein Impulsprogramm zur Förderung des Angebots für die Tagesbetreuung von Kindern geschaffen. Ziel dieser Förderung ist es, den Eltern zu ermöglichen, Familie und Erwerbsarbeit - oder Familie und Ausbildung - besser miteinander zu vereinbaren. Das Programm ist auf acht Jahre bis 2011befristet.
Nun beabsichtigt der Bund, dieses Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern. Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat diesen Verlängerungsantrag, weil seiner Ansicht nach mit einem ausreichenden Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung ein erhebliches praktisches Hindernis für die Erwerbstätigkeit respektive die Ausbildung der Eltern ausgeräumt wird. Trotz der Anstrengungen der letzten Jahre hinkt die Entwicklung der Zahl der Betreuungsplätze nach wie vor hinter der Nachfrage her. Die Verlängerung des Impulsprogramms hilft, diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage rasch zu schliessen.
Auskunft: Pascal Steinemann, stellvertretender Leiter Rechtsetzung, Tel. 079 651 04 29
oder via E-Mail [email protected]
Schweiz soll Lebensmittelrecht der EU angleichen
Die Schweiz soll ihre Vorschriften rund um die Lebensmittelsicherheit jenen der Europäischen Union angleichen. Das vereinfache den Warenverkehr mit der EU und erleichtere den Gesundheitsschutz, schreibt der Baselbieter Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zur Revision des Lebensmittelgesetzes. Das schweizerische Lebensmittelrecht ist bereits mehrmals dem EU-Recht angepasst worden, das teilweise schärfere Vorschriften kennt als die Schweiz. Die Vereinheitlichung des Lebensmittelrechts ist für die Schweiz wichtig, damit sie sich am europäischen Wirtschaftsraum ohne Grenzkontrollen diskriminierungsfrei beteiligen kann.
Die Qualität eines Lebensmittels muss für die Regierung aber auf jeder Stufe gesichert sein, und das beginnt bereits vor der eigentlichen Produktion. Darum soll das neue Lebensmittelgesetz nach dem Prinzip "from the farm to the fork" (vom Produzenten zum Konsumenten) auch die Sicherheit von Futtermitteln oder die Anforderungen an die Pflanzen- und Tiergesundheit regeln. Das wiederum macht es nötig, die Lebensmittelkontrolle auf Bundesebene neu zu organisieren.
Der Regierungsrat möchte deshalb prüfen lassen, ob die Lebensmittelkontrolle in einem neuen Bundesamt für Verbraucherschutz organisiert werden könnte, welches verschiedene Abteilungen der Bundesämter für Gesundheit, Veterinärwesen und Landwirtschaft sowie das Büro für Konsumentenfragen zusammenführt. Dank eines eigenen Bundesamtes für Verbraucherschutz würde die heute auf verschiedene Departemente verteilte Lebensmittelkontrolle einfacher und effizienter. Das würde auch die Arbeit der Kantone erleichtern.
Die Schweiz soll ihre Vorschriften rund um die Lebensmittelsicherheit jenen der Europäischen Union angleichen. Das vereinfache den Warenverkehr mit der EU und erleichtere den Gesundheitsschutz, schreibt der Baselbieter Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zur Revision des Lebensmittelgesetzes. Das schweizerische Lebensmittelrecht ist bereits mehrmals dem EU-Recht angepasst worden, das teilweise schärfere Vorschriften kennt als die Schweiz. Die Vereinheitlichung des Lebensmittelrechts ist für die Schweiz wichtig, damit sie sich am europäischen Wirtschaftsraum ohne Grenzkontrollen diskriminierungsfrei beteiligen kann.
Die Qualität eines Lebensmittels muss für die Regierung aber auf jeder Stufe gesichert sein, und das beginnt bereits vor der eigentlichen Produktion. Darum soll das neue Lebensmittelgesetz nach dem Prinzip "from the farm to the fork" (vom Produzenten zum Konsumenten) auch die Sicherheit von Futtermitteln oder die Anforderungen an die Pflanzen- und Tiergesundheit regeln. Das wiederum macht es nötig, die Lebensmittelkontrolle auf Bundesebene neu zu organisieren.
Der Regierungsrat möchte deshalb prüfen lassen, ob die Lebensmittelkontrolle in einem neuen Bundesamt für Verbraucherschutz organisiert werden könnte, welches verschiedene Abteilungen der Bundesämter für Gesundheit, Veterinärwesen und Landwirtschaft sowie das Büro für Konsumentenfragen zusammenführt. Dank eines eigenen Bundesamtes für Verbraucherschutz würde die heute auf verschiedene Departemente verteilte Lebensmittelkontrolle einfacher und effizienter. Das würde auch die Arbeit der Kantone erleichtern.
Auskünfte: Dr. Peter Wenk, Kantonschemiker, Telefon 061 552 20 00, E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die vom Einwohnerrat Allschwil am 29. April 2009 beschlossene Mutation zum Teilzonenplan "Dorfkern";
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Reigoldswil am 8. Dezember 2008 beschlossene Mutation Zonenvorschriften Landschaft im Bereich "Spezialzone Inertstoffdeponie Eichenkeller, Naturschutzzone Eichenkeller";
- die vom Einwohnerrat Pratteln am 25. Mai 2009 beschlossene Mutation Nr. 14 "Lindenhof" zum Zonenplan Siedlung;
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen am 3. Dezember 2008 beschlossenen Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft sowie den Strassennetzplan Landschaft (mit Ausnahmen);
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf am 23. Juni 2009 beschlossene Mutation Spezialzone "Eben-Ezer" zu den Zonenvorschriften Landschaft;
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 22. März 2008 und 10. März 2009 beschlossenen Mutationen "Kernzone Hofstatt" und "Zonenvorschriften Dorfkern".
Mitteilung an die Medien
Besuch des Regierungsrates des Kantons Bern im Kanton Basel-Landschaft
Am Freitag, 16. Oktober 2009, stattet der Regierungsrat des Kantons Bern dem Kanton Basel-Landschaft einen offiziellen Besuch ab.
Von Seiten des Regierungsrates des Kantons Bern nehmen am Anlass teil:
Am Freitag, 16. Oktober 2009, stattet der Regierungsrat des Kantons Bern dem Kanton Basel-Landschaft einen offiziellen Besuch ab.
Von Seiten des Regierungsrates des Kantons Bern nehmen am Anlass teil:
- Hans-Jürg Käser, Präsident des Regierungsrates
- Philippe Perrenoud, Vizepräsident des Regierungsrates
- die Regierungsrätin Barbara Egger und die Regierungsräte Urs Gasche, Andreas Rickenbacher, Bernhard Pulver und Staatsschreiber Kurt Nuspliger
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien besteht am Freitag, 16. Oktober 2009, 09.40 Uhr vor dem Regierungsgebäude in Liestal die Gelegenheit für Fotoaufnahmen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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