- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
20.10.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien 2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auf den 1. Januar 2010 die Richtprämien für die Krankenversicherung für Erwachsene ab 26 Jahren und für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren um jeweils 35 Franken pro Monat erhöht, diejenige für Kinder um 10 Franken. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 220 Franken, für junge Erwachsene 195 Franken und für Kinder 125 Franken.
Mit dieser Erhöhung wird die Verteuerung der Krankenkassenprämien für die beitragsberechtigten Familien praktisch ausgeglichen. Die Grundversicherungsprämien mit Unfalldeckung und Minimalfranchise von 300 Franken steigen für Erwachsene im nächsten Jahr durchschnittlich um 37 Franken monatlich. Die jungen Erwachsenen zahlen durchschnittlich 42 Franken mehr Prämie als heute. Am geringsten ist der Prämienzuwachs mit 10 Franken bei den Kindern. Die Prämien in höheren Franchisestufen steigen stärker an, weil der Bundesrat den Rabatt für Wahlfranchisen auf das kommende Jahr reduziert hat.
Die Krankenversicherer müssen die Grundversicherten bis Ende Oktober 2009 individuell über ihre Prämie für das Jahr 2010 informieren. Bis am 30. November haben die Versicherten Zeit, ihre Versicherung zu wechseln oder eine andere Versicherungsform zu wählen wie etwa eine höhere Franchise oder den Übertritt in ein günstigeres Hausarzt- bzw. HMO-Modell.
Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Informationsangebot bereitgestellt. Unter www.praemien.admin.ch gibt es einen kompletten Prämienrechner mit den Prämien 2010 aller Krankenversicherungen. Mit dem Prämienrechner lassen sich auch die Prämien für alle Wahlfranchisen und für die Modelle mit eingeschränkter Arztwahl vergleichen. Es finden sich ein Prämienvergleich, Tipps zum Prämiensparen, Musterbriefe sowie Kontaktadressen für die Prämienverbilligung.
Die Dokumentation kann man auch schriftlich bestellen beim Bundesamt für Gesundheit, Prämien-Service, 3003 Bern, mit Angabe des gewünschten Kantons und Beilage einer adressierten Selbstklebeetikette (kein Couvert). Bis zum 30. November sind auch Bestellungen per Telefon (031 324 88 01) oder Fax (031 324 88 00) möglich.
Einen Prämienvergleich haben auch die privaten Internetdienste www.comparis.ch und www.bonus.ch erstellt.
Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 02.
Beiträge für die Stiftung Volkshochsschule und Seniorenuniversität beider Basel
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für den Zeitraum von 2009 - 2012 zur Unterstützung der Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel einen Beitrag von 2,776 Mio. Franken zu bewilligen. Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Während im schweizerischen Mittel knapp 40% der Erwachsenen regelmässig Weiterbildung in Anspruch nehmen, liegt dieser Wert im Kanton Basel-Landschaft höher, bei erfreulichen 63 %. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leistet die Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel. Damit die Stiftung die erwähnten Aufgaben auch zukünftig in der erwünschten Qualität wahrnehmen kann und die Kurstarife für ein breiteres Publikum erschwinglich bleiben, ist eine verlässliche und angemessene Mitfinanzierung der Angebote durch den Kanton weiterhin sinnvoll und notwendig.
Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 51
Strafnorm gegen rassistische Symbole
Der Regierungsrat stimmt einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes zu, mit der die öffentliche Verwendung und Verbreitung von rassistischen Symbolen künftig unter Strafe gestellt werden soll. Das teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das öffentliche Verwenden oder Verbreiten rassistischer Symbole strafbar. Als öffentlich gelten alle Äusserungen und Verhaltensweisen, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen. Strafbar werden auch die Herstellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen Symbolen. Dagegen ist es nicht strafbar, wenn rassistische Symbole für schutzwürdige kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet oder verbreitet werden (etwa bei einer Kriegsberichterstattung oder bei der dokumentarischen Aufbewahrung von Symbolen aus der Nazi-Zeit).
Wie bereits im Jahr 2003 befürwortet der Regierungsrat die dazu nötige Gesetzesergänzung. Entsprechende Verbotsnormen kennen auch unsere Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Mit dem Revisionsentwurf und dem bereits geltenden Verbot der Rassendiskrimierung (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) bringt der eidgenössische Gesetzgeber klar zum Ausdruck, dass er rassistische Symbole respektive die dahinter stehende Menschen verachtende Ideologie klar verurteilt.
Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37; [email protected]
Zentrum für Biometrie-Pässe provisorisch neben Liestaler Passbüro
Das Erfassungszentrum für biometrische Pässe kommt unmittelbar neben das bestehende Pass- und Patentbüro. Dies hat der Regierungsrat heute beschlossen. Dieses Provisorium soll bis zur allfälligen räumlichen Verwaltungskonzentration bestehen. Der Umbau und die Einrichtung schlagen mit rund einer Million Franken, mit einer Kostengenauigkeit von 10 Prozent, zu Buche.
Die Liegenschaft Mühlegasse 14, das Pass- und Patentbüro, wird wie bisher genutzt. Das Erfassungszentrum Biometrie wird im Erdgeschoss der Nachbarliegenschaft Mühlegasse 8 eingebaut. Eine interne Verbindung zur Mühlegasse 14 ermöglicht den Anschluss an die bestehende Infrastruktur. Personal- und Kundenbereich können klar getrennt werden. Das Erfassungszentrum hat einen direkten behindertengerechten Eingang. Das Sicherheitskonzept nach den Vorgaben des Bundes kann eingehalten werden. Der Umbau und die Einrichtung des Erfassungszentrums stören den laufenden Betrieb nur am Rande.
Auskünfte: Judith Brändle, Hochbauamt, Projektleiterin, Tel. 061 552 54 15
Grössere Lotteriefondsbeiträge für vier Projekte gesprochen
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Vergabe von Lotteriefondsgeldern entschieden. Nebst Beiträgen für gemeinnützige und kulturelle Vorhaben sind grössere Beträge für vier Projekte beschlossen worden.
Bei diesen vier Projekten handelt es sich um
– humanitäre Katastrophen- und Soforthilfe in Vietnam, Indonesien und auf den Philippinen (SFR. 100'000.--);
– das Internationale Literaturfestival BucH.09 vom November 2009 in Basel (SFR. 50'000.--);
– SPOT 2010 - das Schweizer Theaterfestival für junges Publikum vom 31. Mai bis 6. Juni 2010 in der Region Basel (SFR. 130'000.--)
– und das Europäische Jugendchorfestival am Auffahrtswochenende 2010 (SFR. 150'000.-- plus Defizitgarantie).
Auskünfte: Heidi Scholer, Verwalterin Lotteriefonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59 [email protected]
Regierung für Bahnanschluss Euroairport - Darlehen für BLT
Der Regierungsrat begrüsst das Engagement des Oberrheinrates in Sachen Schienenverkehr und geht mit ihm einig, dass sowohl die Zentrumsverbindung in Basel - das Herzstück: Basel SBB-Marktplatz-Bad. Bahnhof - als auch der Schienenanschluss des EuroAirports Basel-Mulhouse zentrale Elemente des Ausbaus des trinationalen Schienennetzes darstellen.
Zudem ist der Regierungsrat bereit, der Baselland Transport AG (BLT) ein Darlehen für den Infrastrukturausbau der Tramlinie 11 in der Höhe von knapp 4,8 Mio Franken zu gewähren.
Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Wahlen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auf den 1. Januar 2010 die Richtprämien für die Krankenversicherung für Erwachsene ab 26 Jahren und für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren um jeweils 35 Franken pro Monat erhöht, diejenige für Kinder um 10 Franken. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 220 Franken, für junge Erwachsene 195 Franken und für Kinder 125 Franken.
Mit dieser Erhöhung wird die Verteuerung der Krankenkassenprämien für die beitragsberechtigten Familien praktisch ausgeglichen. Die Grundversicherungsprämien mit Unfalldeckung und Minimalfranchise von 300 Franken steigen für Erwachsene im nächsten Jahr durchschnittlich um 37 Franken monatlich. Die jungen Erwachsenen zahlen durchschnittlich 42 Franken mehr Prämie als heute. Am geringsten ist der Prämienzuwachs mit 10 Franken bei den Kindern. Die Prämien in höheren Franchisestufen steigen stärker an, weil der Bundesrat den Rabatt für Wahlfranchisen auf das kommende Jahr reduziert hat.
Die Krankenversicherer müssen die Grundversicherten bis Ende Oktober 2009 individuell über ihre Prämie für das Jahr 2010 informieren. Bis am 30. November haben die Versicherten Zeit, ihre Versicherung zu wechseln oder eine andere Versicherungsform zu wählen wie etwa eine höhere Franchise oder den Übertritt in ein günstigeres Hausarzt- bzw. HMO-Modell.
Das Bundesamt für Gesundheit hat ein Informationsangebot bereitgestellt. Unter www.praemien.admin.ch gibt es einen kompletten Prämienrechner mit den Prämien 2010 aller Krankenversicherungen. Mit dem Prämienrechner lassen sich auch die Prämien für alle Wahlfranchisen und für die Modelle mit eingeschränkter Arztwahl vergleichen. Es finden sich ein Prämienvergleich, Tipps zum Prämiensparen, Musterbriefe sowie Kontaktadressen für die Prämienverbilligung.
Die Dokumentation kann man auch schriftlich bestellen beim Bundesamt für Gesundheit, Prämien-Service, 3003 Bern, mit Angabe des gewünschten Kantons und Beilage einer adressierten Selbstklebeetikette (kein Couvert). Bis zum 30. November sind auch Bestellungen per Telefon (031 324 88 01) oder Fax (031 324 88 00) möglich.
Einen Prämienvergleich haben auch die privaten Internetdienste www.comparis.ch und www.bonus.ch erstellt.
Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 02.
Beiträge für die Stiftung Volkshochsschule und Seniorenuniversität beider Basel
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für den Zeitraum von 2009 - 2012 zur Unterstützung der Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel einen Beitrag von 2,776 Mio. Franken zu bewilligen. Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Während im schweizerischen Mittel knapp 40% der Erwachsenen regelmässig Weiterbildung in Anspruch nehmen, liegt dieser Wert im Kanton Basel-Landschaft höher, bei erfreulichen 63 %. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leistet die Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel. Damit die Stiftung die erwähnten Aufgaben auch zukünftig in der erwünschten Qualität wahrnehmen kann und die Kurstarife für ein breiteres Publikum erschwinglich bleiben, ist eine verlässliche und angemessene Mitfinanzierung der Angebote durch den Kanton weiterhin sinnvoll und notwendig.
Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 51
Strafnorm gegen rassistische Symbole
Der Regierungsrat stimmt einer Ergänzung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes zu, mit der die öffentliche Verwendung und Verbreitung von rassistischen Symbolen künftig unter Strafe gestellt werden soll. Das teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird das öffentliche Verwenden oder Verbreiten rassistischer Symbole strafbar. Als öffentlich gelten alle Äusserungen und Verhaltensweisen, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen. Strafbar werden auch die Herstellung, Lagerung sowie Ein- und Ausfuhr zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen Symbolen. Dagegen ist es nicht strafbar, wenn rassistische Symbole für schutzwürdige kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke verwendet oder verbreitet werden (etwa bei einer Kriegsberichterstattung oder bei der dokumentarischen Aufbewahrung von Symbolen aus der Nazi-Zeit).
Wie bereits im Jahr 2003 befürwortet der Regierungsrat die dazu nötige Gesetzesergänzung. Entsprechende Verbotsnormen kennen auch unsere Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Mit dem Revisionsentwurf und dem bereits geltenden Verbot der Rassendiskrimierung (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) bringt der eidgenössische Gesetzgeber klar zum Ausdruck, dass er rassistische Symbole respektive die dahinter stehende Menschen verachtende Ideologie klar verurteilt.
Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37; [email protected]
Zentrum für Biometrie-Pässe provisorisch neben Liestaler Passbüro
Das Erfassungszentrum für biometrische Pässe kommt unmittelbar neben das bestehende Pass- und Patentbüro. Dies hat der Regierungsrat heute beschlossen. Dieses Provisorium soll bis zur allfälligen räumlichen Verwaltungskonzentration bestehen. Der Umbau und die Einrichtung schlagen mit rund einer Million Franken, mit einer Kostengenauigkeit von 10 Prozent, zu Buche.
Die Liegenschaft Mühlegasse 14, das Pass- und Patentbüro, wird wie bisher genutzt. Das Erfassungszentrum Biometrie wird im Erdgeschoss der Nachbarliegenschaft Mühlegasse 8 eingebaut. Eine interne Verbindung zur Mühlegasse 14 ermöglicht den Anschluss an die bestehende Infrastruktur. Personal- und Kundenbereich können klar getrennt werden. Das Erfassungszentrum hat einen direkten behindertengerechten Eingang. Das Sicherheitskonzept nach den Vorgaben des Bundes kann eingehalten werden. Der Umbau und die Einrichtung des Erfassungszentrums stören den laufenden Betrieb nur am Rande.
Auskünfte: Judith Brändle, Hochbauamt, Projektleiterin, Tel. 061 552 54 15
Grössere Lotteriefondsbeiträge für vier Projekte gesprochen
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Vergabe von Lotteriefondsgeldern entschieden. Nebst Beiträgen für gemeinnützige und kulturelle Vorhaben sind grössere Beträge für vier Projekte beschlossen worden.
Bei diesen vier Projekten handelt es sich um
– humanitäre Katastrophen- und Soforthilfe in Vietnam, Indonesien und auf den Philippinen (SFR. 100'000.--);
– das Internationale Literaturfestival BucH.09 vom November 2009 in Basel (SFR. 50'000.--);
– SPOT 2010 - das Schweizer Theaterfestival für junges Publikum vom 31. Mai bis 6. Juni 2010 in der Region Basel (SFR. 130'000.--)
– und das Europäische Jugendchorfestival am Auffahrtswochenende 2010 (SFR. 150'000.-- plus Defizitgarantie).
Auskünfte: Heidi Scholer, Verwalterin Lotteriefonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59 [email protected]
Regierung für Bahnanschluss Euroairport - Darlehen für BLT
Der Regierungsrat begrüsst das Engagement des Oberrheinrates in Sachen Schienenverkehr und geht mit ihm einig, dass sowohl die Zentrumsverbindung in Basel - das Herzstück: Basel SBB-Marktplatz-Bad. Bahnhof - als auch der Schienenanschluss des EuroAirports Basel-Mulhouse zentrale Elemente des Ausbaus des trinationalen Schienennetzes darstellen.
Zudem ist der Regierungsrat bereit, der Baselland Transport AG (BLT) ein Darlehen für den Infrastrukturausbau der Tramlinie 11 in der Höhe von knapp 4,8 Mio Franken zu gewähren.
Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Abteilung öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Wahlen
Der Regierungsrat wählte folgende Mitglieder der Beschwerdekommission FHNW:
Präsidentin: lic. iur Gabriella Matefi, Basel, Statthalterin Appellationsgericht Basel-Stadt, bisher
Vertretung Aargau: lic. iur. Christoph Meyer, Aarau, stv. Leiter Rechtsdienst Departement Bildung, Kultur und Sport AG, bisher
Vertretung Basel-Landschaft: Vizepräsident lic. iur. Dieter Gysin, Liestal, Anwalt und Präsident des Bezirksgerichts Waldenburg, bisher
Vertretung Basel-Stadt: lic. iur. Christine Burckhardt, ordentliche Richterin am Strafgericht Basel-Stadt, bisher
Vertretung Solothurn: Dr. iur. Max Wild, Solothurn, Präsident der Beschwerdekommission in Sachen Berufsbildung SO, bisher
Der Wahlbeschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Solothurn gleich lautend beschliessen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 18. Juni 2009 beschlossene Mutation Nr. 20 (Dorfplatz, Dorfgasse) zum Quartierplan Ortskern (Teilpläne 1 und 2) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Änderung über die Gebühren des Sicherheitsinspektorats genehmigt und auf den 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.
Mitteilung an die Medien
Regierungsrat empfängt Delegation aus Japan
Eine Delegation der Präfektur Toyama in Japan besucht am Dienstag, 27. Oktober 2009 den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft. Sie wird angeführt vom Provinz-Gouver-neur Takakazu Ishii. Die Delegation von rund einem Dutzend Personen besteht aus Regierungs- und Wirtschaftsvertretern. Ziel des Empfanges ist der Meinungsaustausch, vor allem zu wirtschaftlichen Fragen. Toyama hat - ähnlich wie die Region Basel - eine starke Life- Sciences-Industrie.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind eingeladen zum Apéro am 27. Oktober um 11 Uhr im Bad Schauenburg in Liestal. Es besteht die Gelegenheit für Fotoaufnahmen. Am Empfang sprechen Regierungspräsident Urs Wüthrich sowie Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Peter Zwick.
Landeskanzlei Basel-Landschaft