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27.10.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Der Regierungsrat hat heute Dienstag das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zur schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) eröffnet. Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) wird voraussichtlich ab 1. Januar 2011 an die Stelle der 26 kantonalen Gesetze treten. Sie regelt das Zivilverfahren vor den kantonalen Gerichten abschliessend. Es besteht somit kein Raum für ergänzendes kantonales Zivilprozessrecht. Die Gerichtsorganisation - und damit verbunden die Regelung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit - bleibt grundsätzlich Sache der Kantone.
Im Jahre 2000 haben Volk und Stände einer Änderung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung im Bereich des Zivilprozessrechts zugestimmt. Gemäss Art. 122 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung im Bereich des Zivilprozessrechts neu Sache des Bundes. Am 28. Juni 2006 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte die Schweizerische Zivilprozessordnung beschlossen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts auf Bundesebene werden die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hinfällig.
Die heute noch geltende Baselbieter Zivilprozessordnung enthält Bestimmungen über die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte. Diese werden im Einführungsgesetz grundsätzlich übernommen. Vorbehalten bleiben Anpassungen, die sich aus der ZPO ergeben. Die im geltenden Gesetz ebenfalls enthaltenen Verfahrensbestimmungen der Zivilgerichtsbarkeit hingegen werden durch die ZPO hinfällig.
Die kantonale Gerichtsorganisation erfährt durch die Vorlage keine Änderungen. Wie bisher soll die Zivilgerichtsbarkeit durch die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt werden. Diese bewährte Organisation soll beibehalten werden.
Der Regierungsrat hat heute Dienstag das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Einführungsgesetzes zur schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) eröffnet. Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) wird voraussichtlich ab 1. Januar 2011 an die Stelle der 26 kantonalen Gesetze treten. Sie regelt das Zivilverfahren vor den kantonalen Gerichten abschliessend. Es besteht somit kein Raum für ergänzendes kantonales Zivilprozessrecht. Die Gerichtsorganisation - und damit verbunden die Regelung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit - bleibt grundsätzlich Sache der Kantone.
Im Jahre 2000 haben Volk und Stände einer Änderung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung im Bereich des Zivilprozessrechts zugestimmt. Gemäss Art. 122 der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung im Bereich des Zivilprozessrechts neu Sache des Bundes. Am 28. Juni 2006 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte die Schweizerische Zivilprozessordnung beschlossen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts auf Bundesebene werden die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hinfällig.
Die heute noch geltende Baselbieter Zivilprozessordnung enthält Bestimmungen über die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte. Diese werden im Einführungsgesetz grundsätzlich übernommen. Vorbehalten bleiben Anpassungen, die sich aus der ZPO ergeben. Die im geltenden Gesetz ebenfalls enthaltenen Verfahrensbestimmungen der Zivilgerichtsbarkeit hingegen werden durch die ZPO hinfällig.
Die kantonale Gerichtsorganisation erfährt durch die Vorlage keine Änderungen. Wie bisher soll die Zivilgerichtsbarkeit durch die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt werden. Diese bewährte Organisation soll beibehalten werden.
[Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
]
Auskunft: Christine Baltzer, Präsidentin Abt. Zivil- und Strafrecht und Vizepräsidentin des Kantonsgerichtes, Tel. 061 552 57 61 [email protected]
Vereinbarung zur Wirtschaftsförderung unterzeichnet
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und die japanische Präfektur Toyama haben in Form einer Absichtserklärung eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Life Sciences vereinbart. Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli und der Gouverneur von Toyama, Takakazu Ishii, haben das Dokument bei einem Treffen der Regierung und einer Delegation aus Toyama auf Bad Schauenburg bei Liestal unterzeichnet.
Der Kanton Basel-Landschaft und Toyama sind als als "Biovalley" Standort von bedeutenden Unternehmen aus den Branchen Pharma, Chemie oder Biotechnologie. Mehrere Firmen aus beiden Wirtschaftsregionen arbeiten eng zusammen. Ebenso sind beide Life-Sciences-Standorte stark in universitärer Forschung, Entwicklung und Ausbildung.
Die Regierungen von Baselland und Toyama unterhalten seit mehreren Jahren sehr gute Beziehungen und tauschen regelmässig ihre Erfahrungen in der Standortförderung aus. Zur vereinbarten Kooperation gehört unter anderem, sich gegenseitig bei Messen, Geschäftstreffen oder bei der Informationsbeschaffung zu unterstützen.
Basel-Landschaft und Toyama wollen auch im akademischen, künstlerischen und kulturellen Bereich intensiver zusammenarbeiten.
Hinweis an die Medien: Sie werden heute Dienstag am frühen Nachmittag noch Gruppenfotos von der Zusammenkunft der Baselbieter Regierung mit der Delegation aus Japan erhalten.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 16. Juni 1981 beschlossen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. [Vgl. Demnächst in Kraft tretende Erlasse ]
Landeskanzlei Basel-Landschaft