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17.11.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Teuerungsanpassung bei den Stipendien
Im Rahmen seiner konjunkturstabilisierenden Massnahmen hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 17. November 2009 beschlossen, bei den Stipendien eine Teuerungsanpassung vorzunehmen und somit dem seit 1995 eingetretenen Kaufkraftverlust bei diesen Ausbildungsbeiträgen Rechnung zu tragen.
Seit 1995, als das geltende Gesetz über Ausbildungsbeiträge eingeführt wurde, ist die Kaufkraft um über 12 Prozent gesunken. Die damals festgelegten Beträge wurden seither nicht an die Teuerung angepasst, so dass die Ausbildungsbeiträge entsprechend an Wert verloren haben. Mit der heute beschlossenen Anpassung wird dies korrigiert, womit den Stipendiatinnen und Stipendiaten wieder Beiträge in der ihnen ursprünglich zugedachten Höhe ausgerichtet werden.
Mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen hat der Regierungsrat beschlossen, diese Anpassung nicht mit sofortiger Wirkung, sondern einlaufend für die im Jahre 2010 beginnenden Ausbildungsjahre vorzunehmen. Verzichtet wird zudem auf die Anpassung des anrechenbaren Elterneinkommens und der Mindest- und Höchstbeträge für Ausbildungsdarlehen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Steuerrecht erst kürzlich familienfreundliche Ergänzungen erfahren hat und das Instrument der Ausbildungsdarlehen für die Ausbildungsförderung von untergeordneter Bedeutung ist.
Wie bei der Vorstellung des Budgets am 23. September 2009 bereits mitgeteilt wurde, sind für das Jahr 2010 Mehrkosten für den Kanton von rund 400'000 Franken zu erwarten. Wenn sich die Anpassung vollständig auswirken wird, rechnet der Regierungsrat mit Mehrausgaben von rund einer Million Franken, was einer Kostensteigerung um rund neun Prozent gegenüber dem aktuellen Stand entspricht.
Im Rahmen seiner konjunkturstabilisierenden Massnahmen hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 17. November 2009 beschlossen, bei den Stipendien eine Teuerungsanpassung vorzunehmen und somit dem seit 1995 eingetretenen Kaufkraftverlust bei diesen Ausbildungsbeiträgen Rechnung zu tragen.
Seit 1995, als das geltende Gesetz über Ausbildungsbeiträge eingeführt wurde, ist die Kaufkraft um über 12 Prozent gesunken. Die damals festgelegten Beträge wurden seither nicht an die Teuerung angepasst, so dass die Ausbildungsbeiträge entsprechend an Wert verloren haben. Mit der heute beschlossenen Anpassung wird dies korrigiert, womit den Stipendiatinnen und Stipendiaten wieder Beiträge in der ihnen ursprünglich zugedachten Höhe ausgerichtet werden.
Mit Rücksicht auf die Staatsfinanzen hat der Regierungsrat beschlossen, diese Anpassung nicht mit sofortiger Wirkung, sondern einlaufend für die im Jahre 2010 beginnenden Ausbildungsjahre vorzunehmen. Verzichtet wird zudem auf die Anpassung des anrechenbaren Elterneinkommens und der Mindest- und Höchstbeträge für Ausbildungsdarlehen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Steuerrecht erst kürzlich familienfreundliche Ergänzungen erfahren hat und das Instrument der Ausbildungsdarlehen für die Ausbildungsförderung von untergeordneter Bedeutung ist.
Wie bei der Vorstellung des Budgets am 23. September 2009 bereits mitgeteilt wurde, sind für das Jahr 2010 Mehrkosten für den Kanton von rund 400'000 Franken zu erwarten. Wenn sich die Anpassung vollständig auswirken wird, rechnet der Regierungsrat mit Mehrausgaben von rund einer Million Franken, was einer Kostensteigerung um rund neun Prozent gegenüber dem aktuellen Stand entspricht.
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Tel. 061 552 50 60
Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 552 79 95
Wahl des Universitätsrates durch die Regierungen
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Universitätsrat der Universität Basel für die Amtsperiode 2010 - 2013 gewählt. Er setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen. Jede Regierung wählt fünf Mitglieder, ein Mitglied wird durch die Regenz der Universität vorgeschlagen und von beiden Regierungen gewählt. Auch der Präsident des Universitätsrates wird von den Regierungen gemeinsam bestimmt. Für die anstehende Amtsperiode wurde Dr. Ueli Vischer in diesem Amt bestätigt.
Die Regierungen haben folgende Persönlichkeiten im Universitätsrat bestätigt resp. neu gewählt:
- Dr. Ueli Vischer, Advokat, Advokaturbüro Vischer Anwälte und Notare, Präsident (BS, bisher)
- Klaus Endress, Dipl. Wi.-Ing., Vorsitzender der Konzernleitung Endress + Hauser Consult AG, Vizepräsident (BL, bisher)
- Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements BS (BS, bisher)
- Prof. Dr. phil. Paul Herrling, Head of Corporate Research, Novartis International AG (BL, bisher)
- Dr. René Imhof, Head of Pharma Research, F. Hoffmann-La Roche AG (BS, bisher)
- Gabriella Karger, Geschäftsleitung Verlag S. Karger AG (nominiert durch die Regenz, neu)
- Dr. Dominik Köchlin, Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen (BS, bisher)
- Walter Mundschin, lic.rer.pol., Landschreiber des Kantons BL (BL, bisher)
- Dr. med. Dieter Scholer, selbständiger Berater auf dem Gebiet der Life Sciences (BL, bisher)
- Dr. Sibylle Schürch, Leiterin Human Resources am Universitätsspital Basel (BS, bisher)
- Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL (BL, bisher)
Der Universitätsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Universität und somit für die Umsetzung des Leistungsauftrags der Trägerkantone und die Einhaltung des Budgets. In Absprache mit den universitären Gremien und insbesondere mit dem Rektorat definiert er die strategische Ausrichtung und die Entwicklungsschwerpunkte der Universität, regelt die Organisation der Universität in einem Statut, legt die Personalpolitik fest und überwacht die Qualität der Leistungen der Universität.
Gemäss Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel besteht der Universitätsrat aus neun oder elf stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft sowie Kultur. Mit beratender Stimme gehören dem Universitätsrat zudem der Rektor, der Verwaltungsdirektor sowie der Sekretär des Universitätsrates an.
Die Amtszeit des Universitätsrates, die jeweils eine Leistungsauftragsperiode der Universität umfasst, dauert von 2010 bis 2013.
Weitere Auskünfte
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60
Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Telefon 061 267 84 41
Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien"
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat einen unformulierten Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien" vor.
Der Gegenvorschlag lautet:
Der Kanton übernimmt die in der Strategie des Regierungsrats für die Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft enthaltenen Zielsetzungen ins kantonale Energiegesetz, damit die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft im Gebäudebereich bis ins Jahr 2050 erreicht werden können. Ins Energiegesetz werden zusätzlich messbare Etappenziele für den effizienten Einsatz von Energie und die Nutzung von erneuerbaren Energien aufgenommen.
Die Regierung sieht im Falle einer Annahme des nichtformulierten Gegenvorschlags vor, die Zielsetzungen im Rahmen der inzwischen bereits angelaufenen Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes aus dem Jahr 1991 auszuformulieren und im Energiegesetz zu verankern. Dabei werden gleichzeitig verschiedene Massnahmen aus der Energiestrategie und verschiedene Begehren weiterer, hängiger Vorstösse umgesetzt sowie die Konsistenz zur neuen eidgenössischen Energiegesetzgebung sichergestellt.
Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 552 79 95
Wahl des Universitätsrates durch die Regierungen
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Universitätsrat der Universität Basel für die Amtsperiode 2010 - 2013 gewählt. Er setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen. Jede Regierung wählt fünf Mitglieder, ein Mitglied wird durch die Regenz der Universität vorgeschlagen und von beiden Regierungen gewählt. Auch der Präsident des Universitätsrates wird von den Regierungen gemeinsam bestimmt. Für die anstehende Amtsperiode wurde Dr. Ueli Vischer in diesem Amt bestätigt.
Die Regierungen haben folgende Persönlichkeiten im Universitätsrat bestätigt resp. neu gewählt:
- Dr. Ueli Vischer, Advokat, Advokaturbüro Vischer Anwälte und Notare, Präsident (BS, bisher)
- Klaus Endress, Dipl. Wi.-Ing., Vorsitzender der Konzernleitung Endress + Hauser Consult AG, Vizepräsident (BL, bisher)
- Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements BS (BS, bisher)
- Prof. Dr. phil. Paul Herrling, Head of Corporate Research, Novartis International AG (BL, bisher)
- Dr. René Imhof, Head of Pharma Research, F. Hoffmann-La Roche AG (BS, bisher)
- Gabriella Karger, Geschäftsleitung Verlag S. Karger AG (nominiert durch die Regenz, neu)
- Dr. Dominik Köchlin, Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen (BS, bisher)
- Walter Mundschin, lic.rer.pol., Landschreiber des Kantons BL (BL, bisher)
- Dr. med. Dieter Scholer, selbständiger Berater auf dem Gebiet der Life Sciences (BL, bisher)
- Dr. Sibylle Schürch, Leiterin Human Resources am Universitätsspital Basel (BS, bisher)
- Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL (BL, bisher)
Der Universitätsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der Universität. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Universität und somit für die Umsetzung des Leistungsauftrags der Trägerkantone und die Einhaltung des Budgets. In Absprache mit den universitären Gremien und insbesondere mit dem Rektorat definiert er die strategische Ausrichtung und die Entwicklungsschwerpunkte der Universität, regelt die Organisation der Universität in einem Statut, legt die Personalpolitik fest und überwacht die Qualität der Leistungen der Universität.
Gemäss Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel besteht der Universitätsrat aus neun oder elf stimmberechtigten Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft und Politik, Bildung und Wissenschaft, Wirtschaft sowie Kultur. Mit beratender Stimme gehören dem Universitätsrat zudem der Rektor, der Verwaltungsdirektor sowie der Sekretär des Universitätsrates an.
Die Amtszeit des Universitätsrates, die jeweils eine Leistungsauftragsperiode der Universität umfasst, dauert von 2010 bis 2013.
Weitere Auskünfte
Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60
Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Telefon 061 267 84 41
Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien"
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat einen unformulierten Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien" vor.
Der Gegenvorschlag lautet:
Der Kanton übernimmt die in der Strategie des Regierungsrats für die Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft enthaltenen Zielsetzungen ins kantonale Energiegesetz, damit die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft im Gebäudebereich bis ins Jahr 2050 erreicht werden können. Ins Energiegesetz werden zusätzlich messbare Etappenziele für den effizienten Einsatz von Energie und die Nutzung von erneuerbaren Energien aufgenommen.
Die Regierung sieht im Falle einer Annahme des nichtformulierten Gegenvorschlags vor, die Zielsetzungen im Rahmen der inzwischen bereits angelaufenen Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes aus dem Jahr 1991 auszuformulieren und im Energiegesetz zu verankern. Dabei werden gleichzeitig verschiedene Massnahmen aus der Energiestrategie und verschiedene Begehren weiterer, hängiger Vorstösse umgesetzt sowie die Konsistenz zur neuen eidgenössischen Energiegesetzgebung sichergestellt.
Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass die Revisionsvorlage schwergewichtig im Laufe des Jahres 2010 ausgearbeitet wird und das revidierte kantonale Energiegesetz spätestens per 1.1.2012 in Kraft gesetzt wird.
Weitere Auskünfte: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 079 320 78 64
Kein Grund für Massnahmen gegen Lärm durch Landwirtschaft
Der Regierungsrat erwartet, dass Landwirte nur in begründeten Ausnahmesituationen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts arbeiten. Er antwortet damit auf eine Interpellation von Landrat Hansruedi Wirz. Der Landwirt aus Reigoldswil schreibt, dass die Landwirtschaft zunehmend mit Lärmklagen konfrontiert sei. Auch würden sie vermehrt gebüsst, "weil sie aus wirtschaftlichen und meteorologischen Gründen zur Nacht- oder Sonntagsarbeit gezwungen waren."
Das kantonale Ruhetagsgesetz erlaubt es den Landwirten, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn das nötig ist, um unzumutbare Schäden abzuwenden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das allgemeine Ruhegebot nicht absolut gelten kann. Es gelte, von Fall zu Fall abzuwägen zwischen den Interessen an der öffentlichen Ruhe und den notwendigen Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Wenn aber die Parteien miteinander redeten, sei auch das gegenseitige Verständnis grösser, ist der Regierungsrat überzeugt. Gefordert seien zudem die Gemeinden, um Konflikte zu vermeiden, denn sie sind für den Vollzug des Ruhetagsgesetzes zuständig. Die Regierung
Weitere Auskünfte: Dr. Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 079 320 78 64
Kein Grund für Massnahmen gegen Lärm durch Landwirtschaft
Der Regierungsrat erwartet, dass Landwirte nur in begründeten Ausnahmesituationen an Sonn- und Feiertagen sowie nachts arbeiten. Er antwortet damit auf eine Interpellation von Landrat Hansruedi Wirz. Der Landwirt aus Reigoldswil schreibt, dass die Landwirtschaft zunehmend mit Lärmklagen konfrontiert sei. Auch würden sie vermehrt gebüsst, "weil sie aus wirtschaftlichen und meteorologischen Gründen zur Nacht- oder Sonntagsarbeit gezwungen waren."
Das kantonale Ruhetagsgesetz erlaubt es den Landwirten, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn das nötig ist, um unzumutbare Schäden abzuwenden. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass das allgemeine Ruhegebot nicht absolut gelten kann. Es gelte, von Fall zu Fall abzuwägen zwischen den Interessen an der öffentlichen Ruhe und den notwendigen Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Wenn aber die Parteien miteinander redeten, sei auch das gegenseitige Verständnis grösser, ist der Regierungsrat überzeugt. Gefordert seien zudem die Gemeinden, um Konflikte zu vermeiden, denn sie sind für den Vollzug des Ruhetagsgesetzes zuständig. Die Regierung
sieht keinen Grund, weitere Massnahmen gegen Lärm durch die Landwirtschaft zu ergreifen.
Weitere Auskünfte: Auskünfte: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Tel. 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
Rahmenbudget 2010 für den Swisslos Sport-Fonds bewilligt
Der Regierungsrat hat das Sportamt als Verwaltungsstelle für den Swisslos Sport-Fonds ermächtigt, die im Jahr 2010 eingereichten Beitragsgesuche gemäss der Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds vom 20. Januar 2009 und den geltenden Richtlinien zu bearbeiten und zu bewilligen.
Der Kreditrahmen beläuft sich auf insgesamt 1,83 Millionen Franken der jährlich rund 3 Millionen Franken des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn von Swisslos. Diese Mittel werden eingesetzt zu Gunsten von Jahresbeiträgen, Jugendsportlagern, Kaderaus- und Fortbildung, Beschaffung von Sportmaterialien, Jubiläen und Starthilfen, Talent- und Leistungssportförderung sowie für Sportveranstaltungen. Über die verbleibenden rund 1,2 Millionen Franken entscheidet der Regierungsrat direkt. Hierbei handelt es sich um Gesuche für Sportanlagen, Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen und internationale Sportveranstaltungen im Kanton Basel-Landschaft.
Insgesamt profitieren die Vereine und Verbände von höheren Unterstützungsbeiträgen und einer effizienteren und einfacheren Abwicklung der Gesuche.
Auskunft: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 079 770 49 61.
Beitrag an Bürgschaftsgenossenschaft
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag von maximal 60'000 Franken an den Kosten der Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte. Der Betrag gilt als Obergrenze, effektiv vergütet werden fallbezogene Pauschalbeträge und damit effektiv erbrachte Leistungen wie Vermittlung oder Verwaltung von Bürgschaften zugunsten von Baselbieter KMU. Der Regierungsrat erleichtert es mit dieser Unterstützung kleinen und mittleren Unternehmen, nötige Bankdarlehen zu bekommen. Der Kostenbeitrag wird aus dem Wirtschaftsförderungsfonds finanziert.
Die BG Mitte hat im Sommer 2007 das gesetzlich neu geregelte Bürgschaftswesen von der damals zuständigen Bürgschaftsgenossenschaft beider Basel (BTG) übernommen. Als regionale Vertretung hat die BG Mitte mit Sitz in Burgdorf in Reinach eine Aussenstelle eröffnet, die vom Verein zur Förderung von KMU-Finanzierungen getragen wird. Die BG Mitte bürgt für gewerbliche KMU, die von Banken Risikokapital benötigen. Pro Gesuchsteller kann ein Maximalbetrag von 500'000 Franken verbürgt werden. Ende 2008 hatte die BG Mitte acht Bürgschaften von Baselbieter Unternehmen im Portefeuille mit einem Volumen von 1,2 Millionen Franken. Für den Regierungsrat
Weitere Auskünfte: Auskünfte: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Tel. 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
Rahmenbudget 2010 für den Swisslos Sport-Fonds bewilligt
Der Regierungsrat hat das Sportamt als Verwaltungsstelle für den Swisslos Sport-Fonds ermächtigt, die im Jahr 2010 eingereichten Beitragsgesuche gemäss der Verordnung über den Swisslos Sport-Fonds vom 20. Januar 2009 und den geltenden Richtlinien zu bearbeiten und zu bewilligen.
Der Kreditrahmen beläuft sich auf insgesamt 1,83 Millionen Franken der jährlich rund 3 Millionen Franken des dem Kanton zufallenden Anteils am Reingewinn von Swisslos. Diese Mittel werden eingesetzt zu Gunsten von Jahresbeiträgen, Jugendsportlagern, Kaderaus- und Fortbildung, Beschaffung von Sportmaterialien, Jubiläen und Starthilfen, Talent- und Leistungssportförderung sowie für Sportveranstaltungen. Über die verbleibenden rund 1,2 Millionen Franken entscheidet der Regierungsrat direkt. Hierbei handelt es sich um Gesuche für Sportanlagen, Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen und internationale Sportveranstaltungen im Kanton Basel-Landschaft.
Insgesamt profitieren die Vereine und Verbände von höheren Unterstützungsbeiträgen und einer effizienteren und einfacheren Abwicklung der Gesuche.
Auskunft: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 079 770 49 61.
Beitrag an Bürgschaftsgenossenschaft
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit einem jährlichen Beitrag von maximal 60'000 Franken an den Kosten der Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte. Der Betrag gilt als Obergrenze, effektiv vergütet werden fallbezogene Pauschalbeträge und damit effektiv erbrachte Leistungen wie Vermittlung oder Verwaltung von Bürgschaften zugunsten von Baselbieter KMU. Der Regierungsrat erleichtert es mit dieser Unterstützung kleinen und mittleren Unternehmen, nötige Bankdarlehen zu bekommen. Der Kostenbeitrag wird aus dem Wirtschaftsförderungsfonds finanziert.
Die BG Mitte hat im Sommer 2007 das gesetzlich neu geregelte Bürgschaftswesen von der damals zuständigen Bürgschaftsgenossenschaft beider Basel (BTG) übernommen. Als regionale Vertretung hat die BG Mitte mit Sitz in Burgdorf in Reinach eine Aussenstelle eröffnet, die vom Verein zur Förderung von KMU-Finanzierungen getragen wird. Die BG Mitte bürgt für gewerbliche KMU, die von Banken Risikokapital benötigen. Pro Gesuchsteller kann ein Maximalbetrag von 500'000 Franken verbürgt werden. Ende 2008 hatte die BG Mitte acht Bürgschaften von Baselbieter Unternehmen im Portefeuille mit einem Volumen von 1,2 Millionen Franken. Für den Regierungsrat
ist das Bürgschaftswesen ein wichtiges und attraktives inanzierungsinstrument des kantonalen Gewerbes.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Peter Zwick, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 56 03
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 24. Juni 2009 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Landschaft im Bereich "Spezialzone Sommerau" genehmigt.
Weitere Auskünfte: Regierungsrat Peter Zwick, Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 56 03
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 24. Juni 2009 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Landschaft im Bereich "Spezialzone Sommerau" genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Statutenänderung des Zweckverbandes Forstrevier Homburg vom 11. Juni 2008 (Datum des letzten Gemeindebeschlusses) genehmigt und rückwirkend per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat die Statutenänderung des Zweckverbandes Forstrevier Homburg vom 11. Juni 2008 (Datum des letzten Gemeindebeschlusses) genehmigt und rückwirkend per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft