Gesetz Stand- und Durchgangsplätze Fahrende: Ab 1. Juli in Kraft
|
|
Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende: Ab 1. Juli in Kraft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt das neue Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende per 1. Juli 2014 in Kraft.
An seiner Sitzung vom 20. Februar 2014 hat der Landrat mit 69:0 Stimmen das neue Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende beschlossen. Gleichzeitig hat der Landrat eine Ergänzung des Kantonalen Richtplanes Basel-Landschaft (KRIP), bestehend aus dem Objektblatt S1.5 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende, erlassen.
Im Landrat war das 4/5-Mehr erreicht, die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Somit kann der rechtskräftige Landratsbeschluss nun in Kraft gesetzt werden.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen:
Markus Stöcklin, Leiter Rechtsabteilung, Generalsekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96
|
Verkauf der Beteiligung Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG
|
|
Kanton verkauft Beteiligung an der Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG
Der Kanton Basel-Landschaft gibt seine Beteiligung an der Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG (AGSE) auf. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Im Zusammenhang mit der jährlich stattfindenden Beteiligungsanalyse wurde im Beteiligungsreport 2012 der Verkauf der AGSE thematisiert.
Der Kanton Basel-Landschaft hält historisch eine kleine Beteiligung von 24 Aktien an der AGSE. Seit 2009 besteht jedoch kein direktes Auftragsverhältnis mehr zur AGSE. Ebenfalls existieren keine eigenen Konzessionen zum Betrieb einer ÖV-Linie. Die Sparte Öffentlicher Verkehr erfüllte nur noch Transportaufgaben im Auftrag der Baselland Transport AG (BLT). Per 31. Dezember 2012 wurde die Sparte Öffentlicher Verkehr 2012 aufgegeben bzw. an die BLT AG übergeben. Die BLT AG übernahm diese vollständig, d.h. inklusive Personal und Busse. Damit einhergehend wurde das kantonale Engagement hinfällig und die Veräusserung der Anteile konnte in die Wege geleitet werden.
Für Rückfragen:
Christian Schäublin, Abteilung Wirtschaft und Finanzen, Generalsekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 55 66
|
Vernehmlassung: Änderung Bundesgesetz Ergänzungsleistungen
|
|
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherungen Stellung genommen. Die Gesetzesänderung sieht eine Erhöhung der maximalen Beiträge für Mietzinse vor, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.
In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich die Stossrichtung, die Mietzinsmaxima zu erhöhen, da die letzte Anpassung im Jahre 2001 erfolgte. Allerdings ist er der Auffassung, dass parallel zum vorliegenden Geschäft das Gesamtsystem der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV reformiert werden soll. Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen Bericht des Bundesrates, der entsprechendes Reformierungspotenzial eruiert.
Im Weiteren steht der Regierungsrat der vorgeschlagenen räumlichen Gliederung sowie der geplanten Einfrierung des Mietzinsmaximums in der Ausscheidungsrechnung für den Bundesanteil an Heimkosten kritisch gegenüber.
Für Rückfragen:
Emanuel Roos, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 91 14
|
Finanzausgleich: Anpassung Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe
|
|
Finanzausgleich: Anpassung bei der Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe
Der Regierungsrat hat heute beschlossen, die Finanzausgleichsverordnung im Bereich der Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe anzupassen. Die Anpassung tritt bereits per Finanzausgleich 2014 in Kraft.
Die Finanz- und Kirchendirektion hatte im Sommer 2013 eine Wirksamkeitsprüfung über den Baselbieter Finanzausgleich erstellen lassen. In diesem Bericht werden verschiedene Mass-nahmen vorgeschlagen. Viele dieser Massnahmen bedingen eine Gesetzesänderung. Es ist vorgesehen, dass das Finanzausgleichsgesetz auf den Finanzausgleich 2016 angepasst wird. In Bezug auf die Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe können die vorgeschlagenen Verbesserungen aber auf Verordnungsstufe und daher auch rascher umgesetzt werden. Die der Berechnung der Sonderlastenabgeltung Sozialhilfe zugrunde liegenden Indikatoren wurden mit der heutigen Verordnungsanpassung verbessert. Dies führt zu einer gerechteren Verteilung der vom Kanton bezahlten Sonderlastenabgeltung unter den Gemeinden, nicht aber zu einem insgesamt grösseren Auszahlungsbetrag.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen:
Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 56 31
|
Vernehmlassung: Änderung Denkmal- und Heimatschutzgesetz
|
|
Änderung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes: Vernehmlassung eröffnet
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung die Landratsvorlage zur Umsetzung der Motion 2009/259 «Überprüfung des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes» verabschiedet und die öffentliche Vernehmlassung eingeleitet.
Die am 11. November 2010 vom Landrat überwiesene Motion 2009/259 verlangt, dass heutige Anforderungen an das Bauen in geschützten Ortskernen sich im Gesetzestext widerspiegeln. Die Motionäre fordern eine Überprüfung des seit 1992 gültigen Denkmal- und Heimatschutzgesetzes unter dem Aspekt der Rechts- und Planungssicherheit, dem Schutz des Eigentums sowie dem Einsatz moderner energetischen Massnahmen. Einzelne Themen der praktischen Denkmalpflege wie Grundsätze der Denkmaltheorie werden dabei aufgeführt.
Mit der Landratsvorlage werden konkrete Vorschläge zu den einzelnen Forderungen gemacht. Die Vorschläge sind sowohl unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes wie im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit formuliert worden. Die Ergebnisse einer internen Vernehmlassung sind dabei bereits eingearbeitet.
Für Rückfragen:
Brigitte Frei-Heitz, Amt für Raumplanung, Kantonale Denkmalpflegerin, Tel. 061 552 55 80
|
100. Geburtstag
|
|
Am 19. Mai 2014 kann Frau Ida Zubler, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Gelterkinden ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
|