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24.11.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Analyseresultate der Hardwasser AG sind öffentlich
Die Regierung weiss um das berechtigte Bedürfnis von Landrat und Öffentlichkeit nach Informationen zu Trinkwasseranalysen aus der Muttenzer Hard. Das Kantonslabor und das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft schicken darum alle Analyseresultate an die Hardwasser AG, die alle Berichte und Ergebnisse der Wasserproben auf Anfrage zur Verfügung stellt. So wurden dem "Forum besorgter TrinkwasserkonsumentInnen" 2008 und 2009 alle Resultate der Wasseruntersuchungen der Jahre 2007 und 2008 auf Wunsch zugestellt.
Ein Gesetz ist für die Regierung nicht nötig, welches die Industriellen Werke Basel (IWB) oder die Hardwasser AG verpflichtet, ihre Daten offen zu legen. Die Eidgenössische Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser schreibe vor, dass jede Trinkwasserversorgung mindestens einmal pro Jahr umfassend über die Qualität des Wassers informieren müsse, antwortet die Regierung auf ein Postulat von Landrätin Madeleine Göschke .
Die Landrätin hatte im Oktober 2007 die Regierung gebeten, notfalls mit einer Gesetzesänderung zu veranlassen, dass die Hardwasser AG und die IWB alle Untersuchungsdaten von Trinkwasseranalysen ohne Schwellenwert offenlegen müssten. Anlass für den Vorstoss war ein Bericht zu den Trinkwasseranalysen 2006, in welchem lauf Postulat Informationen zu "mehreren Dutzend zum Teil krebserregenden Chemikalien" fehlen.
Weitere Auskünfte: Paul Svoboda, stv. Kantonschemiker, Telefon 061 552 20 70, E-Mail: [email protected]
Bundesgesetzliche Regelungen für nachrichtenlose Vermögenswerte
Mit punktuellen Änderungen des Zivilgesetzbuchs, des Obligationenrechts und der Schweizerischen Zivilprozessordnung soll ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren im Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten geschaffen werden. Der Regierungsrat stimmt den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement grundsätzlich zu.
Für den international ausgerichteten Finanzplatz Schweiz sowie die Finanzintermediäre ist es von grossem Interesse, dass die rechtlichen Fragen zum Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen klar geregelt werden. Laut Vernehmlassungsentwurf sollen die Finanzintermediäre, insbesondere die Banken, dazu verpflichtet werden, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit sie den Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden nicht verlieren. Falls ein Kontakt während 30 Jahren nicht möglich ist, muss der Finanzintermediär beim zuständigen Gericht die Verschollenerklärung der Kundin oder des Kunden beantragen. Lassen sich auch auf diesem Weg keine berechtigten Personen finden, fällt das Vermögen an das erbberechtigte Gemeinwesen.
Der Regierungsrat ist mit dem Revisionsvorhaben grundsätzlich einverstanden. So können sich Finanzintermediäre in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren von nachrichtenlosen Vermögenswerten trennen. Bezüglich des Erbrechts des Staates ist der Regierungsrat jedoch der Ansicht, dass allein der entsprechende Kanton - und nicht zusätzlich auch der Bund - einzusetzen ist. Ebenso sollte der Erlös aus der Liquidation von schon seit längerer Zeit nachrichtenlosen Vermögenswerten vollumfänglich den Kantonen und nicht zur Hälfte auch dem Bund zukommen. Denn die Last der Verfahren haben allein die kantonalen Behörden zu tragen, während der Bund durch die Revisionsvorlage nicht belastet wird.
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37; [email protected]
Neues Naturschutzgebiet bei Pfeffingen
Die Regierung hat das Waldgebiet "Kleinfegg" bei Pfeffingen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Die Regierung weiss um das berechtigte Bedürfnis von Landrat und Öffentlichkeit nach Informationen zu Trinkwasseranalysen aus der Muttenzer Hard. Das Kantonslabor und das Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft schicken darum alle Analyseresultate an die Hardwasser AG, die alle Berichte und Ergebnisse der Wasserproben auf Anfrage zur Verfügung stellt. So wurden dem "Forum besorgter TrinkwasserkonsumentInnen" 2008 und 2009 alle Resultate der Wasseruntersuchungen der Jahre 2007 und 2008 auf Wunsch zugestellt.
Ein Gesetz ist für die Regierung nicht nötig, welches die Industriellen Werke Basel (IWB) oder die Hardwasser AG verpflichtet, ihre Daten offen zu legen. Die Eidgenössische Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser schreibe vor, dass jede Trinkwasserversorgung mindestens einmal pro Jahr umfassend über die Qualität des Wassers informieren müsse, antwortet die Regierung auf ein Postulat von Landrätin Madeleine Göschke .
Die Landrätin hatte im Oktober 2007 die Regierung gebeten, notfalls mit einer Gesetzesänderung zu veranlassen, dass die Hardwasser AG und die IWB alle Untersuchungsdaten von Trinkwasseranalysen ohne Schwellenwert offenlegen müssten. Anlass für den Vorstoss war ein Bericht zu den Trinkwasseranalysen 2006, in welchem lauf Postulat Informationen zu "mehreren Dutzend zum Teil krebserregenden Chemikalien" fehlen.
Weitere Auskünfte: Paul Svoboda, stv. Kantonschemiker, Telefon 061 552 20 70, E-Mail: [email protected]
Bundesgesetzliche Regelungen für nachrichtenlose Vermögenswerte
Mit punktuellen Änderungen des Zivilgesetzbuchs, des Obligationenrechts und der Schweizerischen Zivilprozessordnung soll ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren im Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten geschaffen werden. Der Regierungsrat stimmt den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement grundsätzlich zu.
Für den international ausgerichteten Finanzplatz Schweiz sowie die Finanzintermediäre ist es von grossem Interesse, dass die rechtlichen Fragen zum Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen klar geregelt werden. Laut Vernehmlassungsentwurf sollen die Finanzintermediäre, insbesondere die Banken, dazu verpflichtet werden, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit sie den Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden nicht verlieren. Falls ein Kontakt während 30 Jahren nicht möglich ist, muss der Finanzintermediär beim zuständigen Gericht die Verschollenerklärung der Kundin oder des Kunden beantragen. Lassen sich auch auf diesem Weg keine berechtigten Personen finden, fällt das Vermögen an das erbberechtigte Gemeinwesen.
Der Regierungsrat ist mit dem Revisionsvorhaben grundsätzlich einverstanden. So können sich Finanzintermediäre in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren von nachrichtenlosen Vermögenswerten trennen. Bezüglich des Erbrechts des Staates ist der Regierungsrat jedoch der Ansicht, dass allein der entsprechende Kanton - und nicht zusätzlich auch der Bund - einzusetzen ist. Ebenso sollte der Erlös aus der Liquidation von schon seit längerer Zeit nachrichtenlosen Vermögenswerten vollumfänglich den Kantonen und nicht zur Hälfte auch dem Bund zukommen. Denn die Last der Verfahren haben allein die kantonalen Behörden zu tragen, während der Bund durch die Revisionsvorlage nicht belastet wird.
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung SID, Tel. 061 552 57 37; [email protected]
Neues Naturschutzgebiet bei Pfeffingen
Die Regierung hat das Waldgebiet "Kleinfegg" bei Pfeffingen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Das Gebiet "Kleinfegg" liegt westlich von Pfeffingen in einer Höhenlage zwischen ca. 400 und 470 m ü.M. Es ist Teil der markanten, naturschützerisch wertvollen Geländerippe, welche vom Aescher "Tschöpperli" über den "Schalberg" und die "Kleinfegg" bis zum Pfeffinger "Schlossgraben" und zum "Muggeberg" reicht.. Das Gebiet "Kleinfegg" zeichnet sich durch typischen Lungenkraut-Buchenwald, Zahnwurz-Buchenwald und Linden-Zahnwurz-Buchenwald aus. Wichtigstes Schutzziel ist die Erhaltung dieser für unsere Gegend charakteristischen Waldgesellschaften mit ihren Lebensgemeinschaften. Durch die Förderung von stufig aufgebauten Waldrändern und eines strukturreichen Waldbestandes soll das neue Naturschutzgebiet gezielt aufgewertet werden. Um diese Schutzziele zu erreichen, wird eine geeignete Besucherlenkung angestrebt.
[Vgl.
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
]
Für Rückfragen: bis 15.30 Uhr: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 59 51
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Wahlen am 15. September 2008 beschlossene Mutation Zonenplan Siedlung "In den Zweigen / Wolfgalgen / Bifang", die Mutation Zonenreglement zum Siedlungsraum, die Mutation Teilzonenplan Dorfkern "Zweigenweg", der Teilzonenplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", das Teilzonenreglement zum Teilzonenplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", der Bau- und Strassenlinienplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", die Mutation Nr. 1 Strassennetzplan Siedlung Teil "In der Kundmatt" sowie die Mutation Nr. 1 Strassennetzplan Siedlung Teil "In den Zweigen / Wolfgalgen"
den von der Einwohnergemeinde Tenniken an ihrer Versammlung vom 28.08.2009 beschlossene Mutation des Generellen Entwässerungsplanes (GEP).
Für Rückfragen: bis 15.30 Uhr: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 59 51
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Wahlen am 15. September 2008 beschlossene Mutation Zonenplan Siedlung "In den Zweigen / Wolfgalgen / Bifang", die Mutation Zonenreglement zum Siedlungsraum, die Mutation Teilzonenplan Dorfkern "Zweigenweg", der Teilzonenplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", das Teilzonenreglement zum Teilzonenplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", der Bau- und Strassenlinienplan Parzelle Nr. 96 "Im Wolfgalgen", die Mutation Nr. 1 Strassennetzplan Siedlung Teil "In der Kundmatt" sowie die Mutation Nr. 1 Strassennetzplan Siedlung Teil "In den Zweigen / Wolfgalgen"
den von der Einwohnergemeinde Tenniken an ihrer Versammlung vom 28.08.2009 beschlossene Mutation des Generellen Entwässerungsplanes (GEP).
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Biel-Benken vom 10. Juni 2009 genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Blauen vom 28. April 2009 genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
100. Geburtstag in Allschwil
Am Freitag, 27. November 2009 kann Frau Hermence Hänggi-Wertz ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 27. November 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft