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01.12.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
3,5 Mio Franken für Tramgleise Baslerstrasse in Allschwil
Die Tramgleise der BVB-Linie Nr. 6 in der Baslerstrasse in Allschwil sollen für 3,5 Millionen Franken instand gestellt werden. Dies beantragt die Regierung dem Landrat.
Das Gleistrassee der BVB-Linie 6 in Allschwil befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand. Die Schienen der BVB-Linie 6 sind weitgehend abgenutzt und müssen dringend ersetzt werden. Insgesamt hat das Gleistrassee das Ende seiner Lebensdauer erreicht bzw. teilweise überschritten und verursacht deshalb einen überdurchschnittlich hohen Aufwand für Unterhalt und Reparaturen. Die nun vorgesehenen baulichen Massnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes.
Die Linie 6 soll so lange sicher fahren können, bis die Baslerstrasse gesamthaft erneuert und umgestaltet wird. Die jetzt notwendigen Massnahmen ersetzen nicht das Gesamtprojekt der Umgestaltung, sind aber erforderlich bis das Gesamtprojekt ausführungsreif vorliegt.
Auskünfte: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 89
Keine Fälle von Gewalt in Altersheimen bekannt
Im Kanton Basel-Landschaft gebe es keine Untersuchungen oder Zahlen über Gewalt an älteren Menschen, schreibt die Regierung auf eine Interpellation von Landrat Jürg Degen. Weder dem Verband der Baselbieter Alters- und Pflegeheime noch den kantonalen Behörden seien entsprechende Fälle aus den Alters- und Pflegeheimen bekannt.
Landrat Jürg Degen erkundigte sich über die Situation in Baselbieter Institutionen, nachdem Fälle von körperlicher und seelischer Gewalt in einem Züricher Altersheim aufgedeckt worden waren. Häufig wird als Grund der Übergriffe angeführt, das Personal sei überfordert. Dass das Pflegepersonal in den Baselbieter Heimen generell überfordert sei, dafür gebe es keine Zeichen. Gewalt entstehe eher im Einzelfall aus punktueller Überforderung. Ursache dafür vermutet die Regierung in den häufiger auftretenden Fällen von Demenz und eingeschränkter Urteilsfähigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner.
Das Personal ist jedoch auch für die Pflege solcher Menschen gut ausgebildet. Ebenso werden die Mitarbeitenden in Weiterbildungen geschult, wie mit schwierigen Heimbewohnern umzugehen ist. Zudem gibt es dazu Qualitätsstandards in den Institutionen, für deren Aufsicht die Gemeinden zuständig sind. Der Regierungsrat sieht sich darum nicht veranlasst, weitere Massnahmen zu prüfen. Zusätzliche Sicherheit beim Umgang mit urteilsunfähigen Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen wird das kantonale Gesetz über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit bringen, das derzeit in der Vernehmlassung ist.
Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung / Alters- und Pflegeheime, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Pflegefinanzierung Ende 2010 umgesetzt
Der Kanton Basel-Landschaft wird die neue Pflegefinanzierung bis Ende 2010 umgesetzt haben, so dass die Neuordnung am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Nicht möglich ist es, das neue Regime bereits am 1. Juli 2010 einzuführen, wie der Bundesrat verlangt. Der Regierungsrat beantragt darum dem Bundesrat über die Konferenz der Kantonsregierungen, den Termin vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.
Die Vorgaben hatte der Bund den Kantonen erst im Juni 2009 mit der neuen Krankenpflege-Leistungsverordnung bekannt gegeben. Um das neue Bundesrecht umzusetzen, muss Basel-Landschaft jedoch das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz ändern. Neben der Regierungs- und Parlamentsarbeit muss in den Zeitplan auch eine Volksabstimmung einkalkuliert werden. Und die ist nicht vor Ende November 2010 möglich.
Gleichzeitig muss der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Verbänden noch Details klären, etwa zur neuen Kategorie der Akut- und Übergangspflege. Weder den Pflegeverbänden noch dem Krankenkassenverband Santésuisse ist es möglich, die neuen Verträge bis zum 1. Juli 2010 dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung / Alters- und Pflegeheime, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Frauenhaus beider Basel partnerschaftlich finanzieren: Regierung eröffnet Vernehmlassung
Die Finanzierung des Frauenhauses beider Basel soll in Zukunft partnerschaftlich von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Vernehmlassung zur dafür erforderlichen Teilrevision des Frauenhausgesetzes vom 21. März 1988 zu eröffnen.
Seit Inkrafttreten des Frauenhausgesetzes am 1. Januar 1989 übernimmt der Kanton Basel-Landschaft 90 Prozent des auf die Baselbieter Nutzerinnen entfallenden betrieblichen Defizits des Frauenhauses beider Basel. Basel-Stadt hingegen finanziert pauschal und trägt neben den eigenen Aufenthalten auch grösstenteils die betriebliche Grundlast.
Neu schlägt der Regierungsrat vor, die Frauenhausplätze mit einem Pauschalbeitrag gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt zu finanzieren. Ein nutzungsbezogener Verteilschlüssel der vorangegangenen vier Jahre bestimmt im Innenverhältnis den jeweiligen kantonalen Beitrag für vier Jahre. Anlass für das Überdenken der heutigen Finanzierungssituation bilden die Umsetzung der Standards für den Lastenausgleich zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf des Frauenhauses ab dem laufenden Jahr 2009 durch den Umzug in eine geeignete Liegenschaft und ein optimiertes Angebot (unter anderem 24-Stunden-Betreuung).
Das neue Finanzierungsmodell ist unter Einbezug der Trägerschaft des Frauenhauses durch eine interkantonale Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Gestützt auf die konsolidierte Rechnung 2008 von Stiftung und Betrieb des Frauenhauses beider Basel hat die Arbeitsgruppe für die nächsten vier Jahre den Subventionsbeitrag von Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusammengenommen auf pauschal CHF 850`000.00 festgesetzt. Der nutzungsbezogene Verteilschlüssel wurde für die Jahre 2010 bis 2013 - basierend auf der Belegung der Jahre 2005 bis 2008 - exemplarisch errechnet. Basel-Landschaft müsste dementsprechend 54 Prozent des Subventionsbeitrags übernehmen, Basel-Stadt 46 Prozent. Da das Finanzierungsmodell frühestens ab dem 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann, wird der Anteil des Kantons Basel-Landschaft aller Voraussicht nach geringer ausfallen. Denn die Baselbieter Belegung des Frauenhauses liegt im laufenden Jahr erheblich tiefer als diejenige von Basel-Stadt.
Die Änderung des Finanzierungsmodus für das Frauenhaus beider Basel bedingt eine Teilrevision des kantonalen Frauenhausgesetzes vom 21. März 1988. Diese Gesetzesrevision führt zum Wechsel von einem im nachhinein gewährten, auf die Jahresrechnung gestützten defizitorientierten Beitrag hin zu einem im voraus definierten Pauschalbeitrag an den Betriebsaufwand des Frauenhauses beider Basel. Die gegenseitigen Leistungen werden zukünftig in einem Leistungs- beziehungsweise Subventionsvertrag festgelegt, wie das mittlerweile zwischen Kanton und gemeinnützigen privaten Trägern üblich ist. Der Regierungsrat muss den Leistungsvertrag genehmigen.
Im Pauschalbetrag inbegriffen sind neu ein Teil der bisherigen Opferhilfeleistungen, die nicht mehr individuell abgerechnet werden müssen. Diese Umlagerung aus dem bestehenden Opferhilfekredit bewirkt eine administrative Entlastung für das Frauenhaus, was diesem eine betriebliche Einsparung ermöglichen sollte.
Ab Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells werden die Gemeinden bei der Sozialhilfe jährlich um rund CHF 14`000 (Stand 2008) entlastet.
Die Tramgleise der BVB-Linie Nr. 6 in der Baslerstrasse in Allschwil sollen für 3,5 Millionen Franken instand gestellt werden. Dies beantragt die Regierung dem Landrat.
Das Gleistrassee der BVB-Linie 6 in Allschwil befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand. Die Schienen der BVB-Linie 6 sind weitgehend abgenutzt und müssen dringend ersetzt werden. Insgesamt hat das Gleistrassee das Ende seiner Lebensdauer erreicht bzw. teilweise überschritten und verursacht deshalb einen überdurchschnittlich hohen Aufwand für Unterhalt und Reparaturen. Die nun vorgesehenen baulichen Massnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes.
Die Linie 6 soll so lange sicher fahren können, bis die Baslerstrasse gesamthaft erneuert und umgestaltet wird. Die jetzt notwendigen Massnahmen ersetzen nicht das Gesamtprojekt der Umgestaltung, sind aber erforderlich bis das Gesamtprojekt ausführungsreif vorliegt.
Auskünfte: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 89
Keine Fälle von Gewalt in Altersheimen bekannt
Im Kanton Basel-Landschaft gebe es keine Untersuchungen oder Zahlen über Gewalt an älteren Menschen, schreibt die Regierung auf eine Interpellation von Landrat Jürg Degen. Weder dem Verband der Baselbieter Alters- und Pflegeheime noch den kantonalen Behörden seien entsprechende Fälle aus den Alters- und Pflegeheimen bekannt.
Landrat Jürg Degen erkundigte sich über die Situation in Baselbieter Institutionen, nachdem Fälle von körperlicher und seelischer Gewalt in einem Züricher Altersheim aufgedeckt worden waren. Häufig wird als Grund der Übergriffe angeführt, das Personal sei überfordert. Dass das Pflegepersonal in den Baselbieter Heimen generell überfordert sei, dafür gebe es keine Zeichen. Gewalt entstehe eher im Einzelfall aus punktueller Überforderung. Ursache dafür vermutet die Regierung in den häufiger auftretenden Fällen von Demenz und eingeschränkter Urteilsfähigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner.
Das Personal ist jedoch auch für die Pflege solcher Menschen gut ausgebildet. Ebenso werden die Mitarbeitenden in Weiterbildungen geschult, wie mit schwierigen Heimbewohnern umzugehen ist. Zudem gibt es dazu Qualitätsstandards in den Institutionen, für deren Aufsicht die Gemeinden zuständig sind. Der Regierungsrat sieht sich darum nicht veranlasst, weitere Massnahmen zu prüfen. Zusätzliche Sicherheit beim Umgang mit urteilsunfähigen Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen wird das kantonale Gesetz über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit bringen, das derzeit in der Vernehmlassung ist.
Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung / Alters- und Pflegeheime, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Pflegefinanzierung Ende 2010 umgesetzt
Der Kanton Basel-Landschaft wird die neue Pflegefinanzierung bis Ende 2010 umgesetzt haben, so dass die Neuordnung am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Nicht möglich ist es, das neue Regime bereits am 1. Juli 2010 einzuführen, wie der Bundesrat verlangt. Der Regierungsrat beantragt darum dem Bundesrat über die Konferenz der Kantonsregierungen, den Termin vom 1. Juli 2010 auf den 1. Januar 2011 zu verschieben.
Die Vorgaben hatte der Bund den Kantonen erst im Juni 2009 mit der neuen Krankenpflege-Leistungsverordnung bekannt gegeben. Um das neue Bundesrecht umzusetzen, muss Basel-Landschaft jedoch das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz ändern. Neben der Regierungs- und Parlamentsarbeit muss in den Zeitplan auch eine Volksabstimmung einkalkuliert werden. Und die ist nicht vor Ende November 2010 möglich.
Gleichzeitig muss der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den Verbänden noch Details klären, etwa zur neuen Kategorie der Akut- und Übergangspflege. Weder den Pflegeverbänden noch dem Krankenkassenverband Santésuisse ist es möglich, die neuen Verträge bis zum 1. Juli 2010 dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
Auskünfte: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplanung / Alters- und Pflegeheime, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
Frauenhaus beider Basel partnerschaftlich finanzieren: Regierung eröffnet Vernehmlassung
Die Finanzierung des Frauenhauses beider Basel soll in Zukunft partnerschaftlich von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft getragen werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Vernehmlassung zur dafür erforderlichen Teilrevision des Frauenhausgesetzes vom 21. März 1988 zu eröffnen.
Seit Inkrafttreten des Frauenhausgesetzes am 1. Januar 1989 übernimmt der Kanton Basel-Landschaft 90 Prozent des auf die Baselbieter Nutzerinnen entfallenden betrieblichen Defizits des Frauenhauses beider Basel. Basel-Stadt hingegen finanziert pauschal und trägt neben den eigenen Aufenthalten auch grösstenteils die betriebliche Grundlast.
Neu schlägt der Regierungsrat vor, die Frauenhausplätze mit einem Pauschalbeitrag gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt zu finanzieren. Ein nutzungsbezogener Verteilschlüssel der vorangegangenen vier Jahre bestimmt im Innenverhältnis den jeweiligen kantonalen Beitrag für vier Jahre. Anlass für das Überdenken der heutigen Finanzierungssituation bilden die Umsetzung der Standards für den Lastenausgleich zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf des Frauenhauses ab dem laufenden Jahr 2009 durch den Umzug in eine geeignete Liegenschaft und ein optimiertes Angebot (unter anderem 24-Stunden-Betreuung).
Das neue Finanzierungsmodell ist unter Einbezug der Trägerschaft des Frauenhauses durch eine interkantonale Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Gestützt auf die konsolidierte Rechnung 2008 von Stiftung und Betrieb des Frauenhauses beider Basel hat die Arbeitsgruppe für die nächsten vier Jahre den Subventionsbeitrag von Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusammengenommen auf pauschal CHF 850`000.00 festgesetzt. Der nutzungsbezogene Verteilschlüssel wurde für die Jahre 2010 bis 2013 - basierend auf der Belegung der Jahre 2005 bis 2008 - exemplarisch errechnet. Basel-Landschaft müsste dementsprechend 54 Prozent des Subventionsbeitrags übernehmen, Basel-Stadt 46 Prozent. Da das Finanzierungsmodell frühestens ab dem 1. Januar 2011 umgesetzt werden kann, wird der Anteil des Kantons Basel-Landschaft aller Voraussicht nach geringer ausfallen. Denn die Baselbieter Belegung des Frauenhauses liegt im laufenden Jahr erheblich tiefer als diejenige von Basel-Stadt.
Die Änderung des Finanzierungsmodus für das Frauenhaus beider Basel bedingt eine Teilrevision des kantonalen Frauenhausgesetzes vom 21. März 1988. Diese Gesetzesrevision führt zum Wechsel von einem im nachhinein gewährten, auf die Jahresrechnung gestützten defizitorientierten Beitrag hin zu einem im voraus definierten Pauschalbeitrag an den Betriebsaufwand des Frauenhauses beider Basel. Die gegenseitigen Leistungen werden zukünftig in einem Leistungs- beziehungsweise Subventionsvertrag festgelegt, wie das mittlerweile zwischen Kanton und gemeinnützigen privaten Trägern üblich ist. Der Regierungsrat muss den Leistungsvertrag genehmigen.
Im Pauschalbetrag inbegriffen sind neu ein Teil der bisherigen Opferhilfeleistungen, die nicht mehr individuell abgerechnet werden müssen. Diese Umlagerung aus dem bestehenden Opferhilfekredit bewirkt eine administrative Entlastung für das Frauenhaus, was diesem eine betriebliche Einsparung ermöglichen sollte.
Ab Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells werden die Gemeinden bei der Sozialhilfe jährlich um rund CHF 14`000 (Stand 2008) entlastet.
[Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
]
Auskunft: Susanne Altermatt, Stellvertretende Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales, Generalsekretariat, Tel. 061 552 58 30 oder per E-Mail [email protected]
Neues Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" erweitert
Der Regierungsrat hat das Naturschutzgebiet "Eital" bei Tecknau und Wenslingen um 12,55 Hektaren zum Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" erweitert.
Das "Eital" südöstlich von Tecknau gehört mit seinen markanten Felsbändern und den vielfältigen Wäldern zu den charakteristischen Tafeljura-Tälern des Baselbiets. Aufgrund seiner bedeutenden Flora und Fauna wurde es im Jahre 2001 als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Jahre 2005 wurde das Nutz- und Schutzkonzept für das Naturschutzgebiet "Eital" aufgrund neuer Schutzziele überarbeitet und auf die angrenzenden, wertvollen Waldgebiete im Gebiet "Platten" und "Wasserflue" ausgedehnt. Diese befinden sich auf der östlichen Tafeljura-Fläche im Gemeindebann von Wenslingen. Deswegen werden nun die der Bürgergemeinde Wenslingen gehörenden Waldflächen dieses Gebiets sowie die dem Kanton gehörende Bachparzelle des Eibachs ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Dadurch erfährt das Naturschutzgebiet eine wertvolle räumliche Ergänzung sowie eine bedeutende ökologische Aufwertung. Gleichzeitig werden die beiden Gebiete "Eital" und "Sommerhalde" nun zum Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" zusammengelegt.
Auskunft: Susanne Altermatt, Stellvertretende Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales, Generalsekretariat, Tel. 061 552 58 30 oder per E-Mail [email protected]
Neues Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" erweitert
Der Regierungsrat hat das Naturschutzgebiet "Eital" bei Tecknau und Wenslingen um 12,55 Hektaren zum Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" erweitert.
Das "Eital" südöstlich von Tecknau gehört mit seinen markanten Felsbändern und den vielfältigen Wäldern zu den charakteristischen Tafeljura-Tälern des Baselbiets. Aufgrund seiner bedeutenden Flora und Fauna wurde es im Jahre 2001 als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Jahre 2005 wurde das Nutz- und Schutzkonzept für das Naturschutzgebiet "Eital" aufgrund neuer Schutzziele überarbeitet und auf die angrenzenden, wertvollen Waldgebiete im Gebiet "Platten" und "Wasserflue" ausgedehnt. Diese befinden sich auf der östlichen Tafeljura-Fläche im Gemeindebann von Wenslingen. Deswegen werden nun die der Bürgergemeinde Wenslingen gehörenden Waldflächen dieses Gebiets sowie die dem Kanton gehörende Bachparzelle des Eibachs ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Dadurch erfährt das Naturschutzgebiet eine wertvolle räumliche Ergänzung sowie eine bedeutende ökologische Aufwertung. Gleichzeitig werden die beiden Gebiete "Eital" und "Sommerhalde" nun zum Naturschutzgebiet "Eital-Summerholden" zusammengelegt.
[Vgl.
Demnächst in Kraft tretende Erlasse
]
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
100. Geburtstag in Münchenstein
Am Mittwoch, 2. Dezember 2009 kann Frau Emma Glaser-Müller ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 2. Dezember 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat den vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Oktober 2009 beschlossenen Generellen Entwässerungsplan (GEP) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Änderung der Verordnung vom 14. Dezember 2004 über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) genehmigt und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZV) beschlossen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
100. Geburtstag in Münchenstein
Am Mittwoch, 2. Dezember 2009 kann Frau Emma Glaser-Müller ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 2. Dezember 2009, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat den vom Einwohnerrat Allschwil am 21. Oktober 2009 beschlossenen Generellen Entwässerungsplan (GEP) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Änderung der Verordnung vom 14. Dezember 2004 über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) genehmigt und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung zum Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZV) beschlossen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
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