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08.12.2009
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Kanton entlastet kleinere und mittlere Unternehmen
Gesetze und Verordnungen sind im Kanton Basel-Landschaft gewerbefreundlicher geworden. Das zeigt der Schlussbericht über den Vollzug des KMU-Entlastungsgesetzes. Dieses verlangt, die Regelungsdichte für kleinere und mittlere Unternehmen zu reduzieren und administrative Belastungen durch Behörden und Verwaltung abzubauen. Das Gesetz ist seit viereinhalb Jahren in Kraft. In dieser Zeit sind 48 bestehende und neun neue oder revidierte Erlasse geprüft worden, ob und wie sie sich wirtschaftlich auf KMU auswirken. Kriterien sind unter anderen der administrative Mehraufwand, finanzielle Auswirkungen, der effiziente Vollzug sowie Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Regulierung.
Acht Berichte der Verwaltung über die KMU-Verträglichkeit genügten den Anforderungen des KMU-Entlastungsgesetzes nicht, stellte das KMU-Forum fest, das als beratende Kommission den Regierungsrat beim Vollzug des Gesetzes unterstützt. Entsprechend mussten diese Berichte nachgebessert werden. Bei 18 Gesetzen und Verordnungen hatte das KMU-Forum Bemerkungen zum Vollzug, und bei neun Erlassen empfahl es, diese aufzuheben. Oft stellte das KMU-Forum allerdings fest, dass Bundesrecht einer gewerbefreundlicheren kantonalen Regelung entgegen steht.
Mit dem KMU-Entlastungsgesetz wurde auch eine Anlaufstelle für KMU eingeführt, die KMU-Info Baselland. Sie erleichtert Unternehmen den Zugang zur Verwaltung, leitet Fragen an Fachstellen weiter, vermittelt Kontakte und beantwortet administrative Fragen. Von 2007 bis September 2009 hatte die Info-Stelle 423 Anfragen zu bearbeiten. Auf die KMU-Info-Homepage wurde in dieser Zeit 2896 Mal zugegriffen. Insgesamt wird diese kostenlose Dienstleistung weniger beansprucht, als bei deren Einführung erwartet.
Auskünfte: René Merz, stv. Generalsekretär und Leiter Abteilung Volkswirtschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 65 08, E-Mail: [email protected]
Baselland für verschärftes Hundegesetz
Der Regierungsrat begrüsst das vom Nationalrat verabschiedete nationale Hundegesetz. Es gehe allerdings noch zu wenig weit, antwortet die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates, die den Gesetzesentwurf derzeit behandelt. Der Regierungsrat vermisst vor allem Bestimmungen über potenziell gefährliche Hunde. Der Kanton Basel-Landschaft kennt heute schon eine Bewilligungspflicht für entsprechende Hunderassen und hat damit gute Erfahrungen gemacht.
Wenn das nationale Hundegesetz keine besonderen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden enthält, so ist es nötig, dass die Kantone weitergehende Vorschriften zum Schutz von Mensch und Tier vor einer Gefährung durch Hunde beschliessen können. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag des Bundesrates, wonach Hunde für den Schutzdienst auch zu rein sportlichen Zwecken auf Schärfe abgerichtet werden dürfen. Die im Gesetz aufgeführte Einschränkung auf bestimmte Organisationen, welche ausgebildete Schutzhunde einsetzen dürfen (Armee, Grenzwache, Polizei, Sicherheitsunternehmen mit Bewilligung), deckt die Bedürfnisse nach Schutzhunden ausreichend ab.
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen Baselland, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
Neue Bieneninspektorin für den Bezirk Arlesheim
Der Regierungsrat hat Marie-Louise Rentsch (46) aus Aesch zur neuen Bieneninspektorin des Bezirks Arlesheim gewählt. Sie löst per 1. Januar 2010 Jakob Schlumpf ab, der zurückgetreten ist. Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2010.
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen Baselland, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
"Martiswald" bei Roggenburg neues Naturschutzgebiet
Der "Martiswald" bei Roggenburg wird per Januar 2010 neues Baselbieter Naturschutzgebiet. Das Gebiet "Martiswald" befindet sich am südwestlichen Ende des Gemeindebanns von Roggenburg an der Kantonsgrenze in einer Höhenlage zwischen ca. 600 bis 720 m ü.M. Das Waldgebiet erstreckt sich auf einer von West nach Ost verlaufenden, leicht ansteigenden Malmkalkrippe des Faltenjuras. Die Südflanke fällt steil ab, und die Nordseite läuft nach unten in Weideland aus. Entsprechend unterschiedlich präsentiert sich das Waldkleid mit scharfen Gegensätzen zwischen der sonnigen Süd- und der schattigen Nordseite. Ein Teil des neu geschützten Waldgebietes wird als Naturwaldfläche ausgeschieden, in welcher zukünftig auf eine Holznutzung verzichtet wird. So kann sich hier ein ökologisch wertvoller Altholzbestand entwickeln.
Gesetze und Verordnungen sind im Kanton Basel-Landschaft gewerbefreundlicher geworden. Das zeigt der Schlussbericht über den Vollzug des KMU-Entlastungsgesetzes. Dieses verlangt, die Regelungsdichte für kleinere und mittlere Unternehmen zu reduzieren und administrative Belastungen durch Behörden und Verwaltung abzubauen. Das Gesetz ist seit viereinhalb Jahren in Kraft. In dieser Zeit sind 48 bestehende und neun neue oder revidierte Erlasse geprüft worden, ob und wie sie sich wirtschaftlich auf KMU auswirken. Kriterien sind unter anderen der administrative Mehraufwand, finanzielle Auswirkungen, der effiziente Vollzug sowie Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Regulierung.
Acht Berichte der Verwaltung über die KMU-Verträglichkeit genügten den Anforderungen des KMU-Entlastungsgesetzes nicht, stellte das KMU-Forum fest, das als beratende Kommission den Regierungsrat beim Vollzug des Gesetzes unterstützt. Entsprechend mussten diese Berichte nachgebessert werden. Bei 18 Gesetzen und Verordnungen hatte das KMU-Forum Bemerkungen zum Vollzug, und bei neun Erlassen empfahl es, diese aufzuheben. Oft stellte das KMU-Forum allerdings fest, dass Bundesrecht einer gewerbefreundlicheren kantonalen Regelung entgegen steht.
Mit dem KMU-Entlastungsgesetz wurde auch eine Anlaufstelle für KMU eingeführt, die KMU-Info Baselland. Sie erleichtert Unternehmen den Zugang zur Verwaltung, leitet Fragen an Fachstellen weiter, vermittelt Kontakte und beantwortet administrative Fragen. Von 2007 bis September 2009 hatte die Info-Stelle 423 Anfragen zu bearbeiten. Auf die KMU-Info-Homepage wurde in dieser Zeit 2896 Mal zugegriffen. Insgesamt wird diese kostenlose Dienstleistung weniger beansprucht, als bei deren Einführung erwartet.
Auskünfte: René Merz, stv. Generalsekretär und Leiter Abteilung Volkswirtschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 65 08, E-Mail: [email protected]
Baselland für verschärftes Hundegesetz
Der Regierungsrat begrüsst das vom Nationalrat verabschiedete nationale Hundegesetz. Es gehe allerdings noch zu wenig weit, antwortet die Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates, die den Gesetzesentwurf derzeit behandelt. Der Regierungsrat vermisst vor allem Bestimmungen über potenziell gefährliche Hunde. Der Kanton Basel-Landschaft kennt heute schon eine Bewilligungspflicht für entsprechende Hunderassen und hat damit gute Erfahrungen gemacht.
Wenn das nationale Hundegesetz keine besonderen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden enthält, so ist es nötig, dass die Kantone weitergehende Vorschriften zum Schutz von Mensch und Tier vor einer Gefährung durch Hunde beschliessen können. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag des Bundesrates, wonach Hunde für den Schutzdienst auch zu rein sportlichen Zwecken auf Schärfe abgerichtet werden dürfen. Die im Gesetz aufgeführte Einschränkung auf bestimmte Organisationen, welche ausgebildete Schutzhunde einsetzen dürfen (Armee, Grenzwache, Polizei, Sicherheitsunternehmen mit Bewilligung), deckt die Bedürfnisse nach Schutzhunden ausreichend ab.
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen Baselland, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
Neue Bieneninspektorin für den Bezirk Arlesheim
Der Regierungsrat hat Marie-Louise Rentsch (46) aus Aesch zur neuen Bieneninspektorin des Bezirks Arlesheim gewählt. Sie löst per 1. Januar 2010 Jakob Schlumpf ab, der zurückgetreten ist. Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2010.
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen Baselland, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
"Martiswald" bei Roggenburg neues Naturschutzgebiet
Der "Martiswald" bei Roggenburg wird per Januar 2010 neues Baselbieter Naturschutzgebiet. Das Gebiet "Martiswald" befindet sich am südwestlichen Ende des Gemeindebanns von Roggenburg an der Kantonsgrenze in einer Höhenlage zwischen ca. 600 bis 720 m ü.M. Das Waldgebiet erstreckt sich auf einer von West nach Ost verlaufenden, leicht ansteigenden Malmkalkrippe des Faltenjuras. Die Südflanke fällt steil ab, und die Nordseite läuft nach unten in Weideland aus. Entsprechend unterschiedlich präsentiert sich das Waldkleid mit scharfen Gegensätzen zwischen der sonnigen Süd- und der schattigen Nordseite. Ein Teil des neu geschützten Waldgebietes wird als Naturwaldfläche ausgeschieden, in welcher zukünftig auf eine Holznutzung verzichtet wird. So kann sich hier ein ökologisch wertvoller Altholzbestand entwickeln.
[Vgl. auch Demächst in Kraft tretende Erlasse ]
Auskünfte: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
eine Änderung der Verordnung vom 19. Dezember 2006 über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
die Gemeindeordnungsanpassungen vom 29. November 2009 der Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
den Vertrag vom 29. November 2009 der Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg über die "Regionale Sozialhilfebehörde Waldenburgertal" genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
den Vertrag vom 29. November 2009 der Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen über die Vormundschaftsbehörde beider Frenkentäler genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt;
die Vereinbarung vom 29. November 2009 der Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg über den "Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal" genehmigt und auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei