Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

22.12.2009
Spitäler sind auf Fallpauschalen vorbereitet
 
Die drei Baselbieter Akutspitäler Bruderholz, Laufen und Liestal sind punkto Aufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten in einer guten Ausgangslage für die Einführung der Fallpreispauschalen nach DRG im Jahr 2012. Bleiben die Patienten nicht während einer Mindestzeit im Spital, wird die Fallpauschale gekürzt, was die Einnahmen des Spital schmälert. Unnötig lange Aufenthalte erhöhen die Kosten und führen dadurch ebenfalls zu Ertragseinbussen.
 
Ein Patient liegt heute im Kantonsspital Liestal durchschnittlich während acht und im Kantonsspital Bruderholz während neun Tagen. Diese Zahlen liegen bereits sehr nahe an den Referenzwerten nach DRG von 7,4 Tagen für Liestal und und 7,5 Tagen fürs Bruderholz-Spital. Im Kantonsspital Laufen ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 10,6 Tage, der Referenzwert 7,3 Tage. Eine zu hohe Aufenthaltsdauer birgt zudem die Gefahr von Überkapazität. Das sei heute nicht der Fall, antwortet die Regierung auf eine Interpellation von Landrat Klaus Kirchmayr. Dieser hatte Fragen zu den Auswirkungen der Fallpreispauschalen auf die Belegtage. Er wollte zudem wissen, ob zusätzliche Investitionen für die verlangte Betreuung nötig und Effizienzgewinne zu erwarten seien. 
 
Auch künftig rechnet der Regierungsrat nicht mit einer Überkapazität in den Spitälern. Ebenso wenig ortet er einen zusätzliche Bedarf an Investitionen, um die ab 2012 geforderten Betreuungs-Standards einhalten zu können. Hingegen erwartet die Regierung Effizienzgewinne durch eine bessere Vernetzung der Spitäler mit den Hausärzten und den nachgelagerten Institutionen (z.B. Pflegeheime). 
 
Auskunft: Giorgio Baumann, Leiter Gesundheitsplaung, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Telefon 061 552 67 13, E-Mail: [email protected]
 
 
5,1 Mio Franken für Innensanierung Gymnasium Liestal
 
Am Gymnasium Liestal wird zurzeit die Gebäudehülle saniert. Um mögliche Synergien zu nutzen und die Belastungen für Lehrer und Schüler zu reduzieren, soll die ebenfalls fällige Innensanierung vorgezogen werden. Dafür beantragt die Regierung dem Landrat einen Baukredit von 5,1 Mio. Franken.
 
Im Frühling 2009 hat sich abgezeichnet, dass mit den bezüglich Sanierungsdringlichkeit verschärften Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) und des Forum Asbest Schweiz (FACH) eine vorgezogene Sanierung der dem Hochbauamt bekannten asbesthaltigen Bauteile (Trennwände zu den Korridoren) im Haupttrakt sinnvoll wäre.
 
Ebenfalls im Frühling 2009 hat das Gymnasium Liestal die Sanierung der 40-jährigen Fachunterrichtsräume - welche an die asbestbelasteten Trennwände grenzen - als Bedarf angemeldet. Eine im Jahr 2008 durchgeführte Untersuchung der Gebäudestatik betreffend Erdbebensicherheit hat gezeigt, dass örtliche Massnahmen zur Erdbebenertüchtigung nach den heute gültigen Normen angebracht sind.
 
Das ursprüngliche Konzept sah vor, alle diese Massnahmen im Rahmen einer konzentrierten Innensanierung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen betreffend Sanierungsdringlichkeit und angesichts des möglichen  Synergiepotentials hat das Hochbauamt in Rücksprache mit dem Gymnasium Liestal beschlossen, die anstehende Innensanierung des Haupttraktes zeitlich vorzuziehen. Das Synergiepotential liegt vor allem in der Nutzung der vorhandenen Klassenzimmerprovisorien, im Bereich Planung, Baustellenorganisation, Störung des Schulbetriebs, Umzüge, und Wiederinstandstellungen. Mit diesem Vorgehen können im Vergleich zu einer späteren Innensanierung Kosteneinsparungen bis ca. 1.8 Mio. Franken erzielt werden.
 
So können grosse Teile des Gymnasiums Liestal früher als ursprünglich geplant auf dem neuesten Stand sämtlicher Bau- und Schadstoffvorschriften und auf dem neuesten Stand der Technik dem Schulbetrieb übergeben werden.
 
Für Rückfragen Bauprojekt: Daniel Longerich, Stv. Kantonsarchitekt, Tel. 061 552 54 48
Für Rückfragen Gymnasium Liestal: Thomas Rätz, Rektor, Tel. 061 927 54 54
 
 
Kantonsbeiträge aus dem Verpflichtungskredit des KASAK 2 (2005 - 2009)
 
Der Regierungsrat unterstützt die Erstellung von zwei weiteren Kunstrasenspielfeldern in Aesch und Pratteln aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagenkonzeptes 2 (KASAK 2) mit Beiträgen von maximal 356'160 respektive 304'128 Franken. An die Sanierung des Sport- und Volksbades Gitterli in Liestal bewilligte er 786'148 Franken. Diese Unterstützungen stellen weitere Tranchen des KASAK 2 dar, welche aus dem 12-Millionen-Franken-Verpflichtungskredit 2005 bis 2009 ausbezahlt werden.
 
Der Bau der beiden Kunstrasenspielfelder in Aesch und Pratteln stellt sicher, dass inskünftig in beiden Gemeinden spürbar bessere Trainings- und Spielsituationen vorhanden sind. Bezüglich der Kunstrasen müssen strenge Zulassungskriterien erfüllt werden. Der Platz muss die Vorgaben der Europäischen Norm 15330 erfüllen oder das Gütelabel der FIFA/UEFA besitzen. Die Empfehlung zur Umweltverträglichkeit von Kunststoffbelägen des Bundesamtes für Sport Magglingen ist ebenfalls einzuhalten. Nutzniesserinnen und Nutzniesser der beiden Spielfelder sind die Mitglieder der ortsansässigen Fussballclubs, die Schülerinnen und Schüler, andere Vereine sowie Privatpersonen.
 
Bei der vorläufig letzten Etappe der mehrjährigen Sanierung des Sport- und Volksbads Gitterli in Liestal steht das eigentliche Gartenbad im Mittelpunkt. Das heutige 50-Meter-Becken wird in einen Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich mit zwei Becken und reduzierter Wassertiefe getrennt. Beide Becken werden mit einer Abdichtung und einer Überlaufrinne ausgestattet werden. Die geringere Tiefe ermöglicht es der Betreiberin, inskünftig spürbar Energie und Wasser zu sparen. Mit der Sanierung wird schliesslich erreicht, dass der Leistungssportbereich im Hallenbad mehr Wasserfläche erhalten wird, weil die 50-Meter-Bahnen im Aussenbad wie auch das Nichtschwimmerbecken von der Bevölkerung und auch von den Schulen vermehrt benützt werden können.
 
Der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch das Sportamt der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, schliesst mit der Sport- und Volksbad Gitterli AG Liestal eine Benützungsvereinbarung ab, in welcher das Nutzungsinteresse gemäss dem Kantonalen Sportanlagenkonzept 2 vom 3. November 2005 definiert ist.
 
Auskunft: Thomas Beugger, Präsident Fachkommission KASAK und Leiter Sportamt, Telefon 061 827 91 00 oder 079 770 49 61.
 
 
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat 
 
die Änderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Dach- und Wandgewerbe Baselland beschlossen. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auf den 1. Januar 2010 in Kraft;
 
die Änderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gipsergewerbe im Kanton Baselland, abgeschlossen am 1. April 2002, am 29. Oktober 2003 und am 13. November 2003 beschlossen. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auf den 1. Januar 2010 in Kraft;
 
die Änderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Malergewerbe im Kanton Baselland vom 1. April 2004 beschlossen. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auf den 1. Januar 2010 in Kraft;
 
die Änderung und Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe im Kanton Baselland (GAV für das Metallgewerbe Baselland) beschlossen. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) auf den 1. Januar 2010 in Kraft;
 
den von der Gemeindeversammlung Röschenz am 17. September 2009 beschlossenen Baulinienplan "Kindergarten" genehmigt.
 
 
Mitteilung an die Medien
 
Die Regierungsratssitzung vom 29. Dezember 2009 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 5.  Januar 2010.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr.
 
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft