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05.01.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wünscht allen Leserinnen und Lesern der regierungsrätlichen Medienmitteilungen ein gutes neues Jahr.
An der ersten Sitzung des Jahres werden in der Regel Routinegeschäfte behandelt, weshalb des heutige Bulletin etwas kürzer ausfällt als sonst üblich.
Im Anschluss an die Sitzung findet das traditionelle jährliche Treffen mit dem Stadtrat Liestal statt. Dieses Treffen dient der Förderung des gegenseitigen Verständnisses für die Schwerpunkte und Probleme der Regierungen von Kantonshauptort und Kanton.
Liestaler Weidstall Laubiboden unter Denkmalschutz
Der Regierungsrat hat an seiner ersten Sitzung im neuen Jahr den Weidstall Laubiboden bei Liestal in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Siedlung Laubiboden haben die Bauherrschaft und die Stadt Liestal den Beschluss gefasst, diesen letzten Weidstall auf Liestaler Boden zu schützen und ihn in die Gesamtplanung der Siedlung zu integrieren.
Der eher kleine Weidstall befindet sich am Nordosthang des Laubibergs in Liestal. Er wurde frühestens 1765 errichtet, wie eine wissenschaftliche Holzuntersuchung ergab. Die Fassaden bestehen aus grob verputzten Bruchsteinmauern, die Giebelflächen sind mit unterschiedlich breiten Fichtenbrettern verschalt. Das einfache Satteldach ist mit historischen Biberschwanzziegeln gedeckt. Der Weidstall gilt als letzter und wertvoller Zeuge der bäuerlichen Kultur in der Umgebung von Liestal.
Auskünfte: Walter Niederberger, Amt für Raumplanung, Stellvertretender Denkmalpfleger, Tel. 061 552 58 10
Landeskanzlei Basel-Landschaft
An der ersten Sitzung des Jahres werden in der Regel Routinegeschäfte behandelt, weshalb des heutige Bulletin etwas kürzer ausfällt als sonst üblich.
Im Anschluss an die Sitzung findet das traditionelle jährliche Treffen mit dem Stadtrat Liestal statt. Dieses Treffen dient der Förderung des gegenseitigen Verständnisses für die Schwerpunkte und Probleme der Regierungen von Kantonshauptort und Kanton.
Liestaler Weidstall Laubiboden unter Denkmalschutz
Der Regierungsrat hat an seiner ersten Sitzung im neuen Jahr den Weidstall Laubiboden bei Liestal in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Siedlung Laubiboden haben die Bauherrschaft und die Stadt Liestal den Beschluss gefasst, diesen letzten Weidstall auf Liestaler Boden zu schützen und ihn in die Gesamtplanung der Siedlung zu integrieren.
Der eher kleine Weidstall befindet sich am Nordosthang des Laubibergs in Liestal. Er wurde frühestens 1765 errichtet, wie eine wissenschaftliche Holzuntersuchung ergab. Die Fassaden bestehen aus grob verputzten Bruchsteinmauern, die Giebelflächen sind mit unterschiedlich breiten Fichtenbrettern verschalt. Das einfache Satteldach ist mit historischen Biberschwanzziegeln gedeckt. Der Weidstall gilt als letzter und wertvoller Zeuge der bäuerlichen Kultur in der Umgebung von Liestal.
Auskünfte: Walter Niederberger, Amt für Raumplanung, Stellvertretender Denkmalpfleger, Tel. 061 552 58 10
Landeskanzlei Basel-Landschaft