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Pensionskassengesetz: Garantieverordnung und Poolingverordnung
Der Regierungsrat hat im Nachgang zur erfolgreichen Urnenabstimmung über die Ergänzung des Pensionskassengesetzes in seiner heutigen Sitzung zwei Ausführungsverordnungen dazu beschlossen.
Das Pensionskassengesetz ist am letzten Sonntag auch um die Ausdehnung der Kantonsgarantie sowie um das Pooling von Geldmitteln für die Ausfinanzierungen ergänzt worden. Die vom Regierungsrat nun beschlossene Garantieverordnung regelt die Details der staatlichen Garantiezusage an die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) für deren Ausfinanzierungsforderungen an alle angeschlossen Arbeitgebenden. Die Poolingverordnung regelt die Details der Darlehen an Arbeitgebende für deren Ausfinanzierung der Pensionskasse.
Die beiden Verordnungen treten sofort in Kraft, damit die BLPK die Umstellungsarbeiten zeitgerecht vornehmen kann. Die Verordnungen werden allen Arbeitgebenden, die der BLPK angeschlossen sind, direkt zugestellt.
Für Rückfragen (von 14:00 bis 17:00 Uhr):
Roger Heiniger, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 63 14
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Revision der Lärmschutz-Verordnung: Regierungsrat klar gegen Lockerung beim Fluglärm
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die geplante Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) ab. Wie er in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, stösst er sich vor allem an der vorgesehenen Flexibilisierung der raumplanerischen Vorsorge gegen Fluglärm, denn die vorgesehene Lockerung betrifft die kritische Tageszeit der Einschlafphase (22 bis 24 Uhr).
Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes (USG) besagt, dass die Lärmbelastung das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht erheblich stören darf. Nun wird dieser Artikel 15 nach Ansicht des Regierungsrates «bemüht», um die fragliche Änderung der LSV zu rechtfertigen. Dies ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, denn gerade die Einschlafenszeit zwischen 22 und 24 Uhr ist eine der sensibelsten Tageszeiten für die Bevölkerung.
Wenn Artikel 15 USG beim Fluglärm eine Lockerung ermöglicht, dann ist es laut Regierungsrat nur noch eine Frage der Zeit, bis auch für die anderen Lärmarten die Forderung nach einer Lockerung aufflammt.
Die Lärmschutz-Verordnung (LSV) hat zum Zweck, die Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Die Grundlage der LSV bilden dabei die technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Lärmwirkung. Die Änderung der LSV sieht vor, dass bei Flughäfen, auf denen Grossflugzeuge verkehren, die Planungs- und Immissionsgrenzwerte für die Nachtstunden als eingehalten gelten, wenn zwischen 24 und 06 Uhr kein Flugbetrieb vorgesehen ist. Dies ist aus Sicht des Regierungsrates eine Anpassung der LSV an das Betriebsreglement einer Anlage, was nicht im Sinne des Umweltschutzgesetzes sein kann.
Für Rückfragen:
Peter Inäbnit, Amt für Raumplanung, Abteilung Lärmschutz, Tel. 061 552 66 51
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Regierungsrat unterstützt die Initiative «Public Private Partnership Life Sciences»
Der Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die kantonale Wirtschaftsförderung zur Finanzierung der Initiative «Public Private Partnership Life Sciences» der Handelskammer beider Basel im Jahr 2014 einen Kostenbeitrag in der Höhe von CHF 50’000 und für die Jahre 2015 bis 2017 einen jährlichen Kostenbeitrag in der Höhe von jeweils CHF 100’000 leistet. Zur Unterstützung von Life-Sciences-Kongressen werden im Jahr 2014 CHF 37’500 und für die Jahre 2015 bis 2017 jährliche Kostenbeiträge in der Höhe von jeweils CHF 75’000 ausgerichtet.
Es kommt nicht von ungefähr, dass die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt gemäss einer Studie der UBS die innovativsten der Schweiz sind. Beherbergen die beiden Kantone mit den Life Sciences doch eine der innovationsstärksten Leitbranchen der Schweiz. Die Bedeutung der Life-Sciences-Industrie für die Region Basel äussert sich in rund 25‘000 Arbeitskräften, die 7 Prozent der gesamten regionalen Erwerbstätigen repräsentieren, und einem Beitrag an die regionale Wertschöpfung von 24 Prozent.
Es liegt im Interesse des Wirtschaftsstandortes Region Basel, dass das überdurchschnittliche Wertschöpfungspotenzial der Life-Sciences-Industrie bewusst und gezielt weiterentwickelt wird und hierfür auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die operativ mit der Umsetzung der Life-Sciences-Strategie verknüpft sind. Der internationale Standortwettbewerb um die wertschöpfungsstarke Life-Sciences-Industrie wird künftig noch stärker zunehmen.
Für Rückfragen:
Thomas de Courten, Leiter Wirtschaftsförderung, Generalsekretariat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion,
Tel. 061 552 56 93
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Jahresrechnung und Jahresbericht der Schweizerischen Rheinhäfen genehmigt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2013 der Schweizerischen Rheinhäfen gemäss Staatsvertrag als partnerschaftliches Geschäft genehmigt.
Trotz Rückstellungen in der Höhe von CHF 400'000 für die Sanierung des Vorsorgewerks können die Schweizerischen Rheinhäfen eine Steigerung des Unternehmenserfolgs nach Rückstellungen von 9,5 Prozent (CHF 8‘109‘038 gegenüber dem Vorjahresergebnis von CHF 7‘402‘682) realisieren.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, vom vorliegenden Bericht der Schweizerischen Rheinhäfen zum Geschäftsjahr 2013 Kenntnis zu nehmen.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen:
René Merz, stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 65 08
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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