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23.03.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
Der Regierungsrat hat heute die Landratsvorlage über das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung verabschiedet.
Im Dezember 2008 haben die eidg. Räte die Schweizerische Zivilprozessordnung (CH-ZPO) beschlossen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts auf Bundesebene werden die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hinfällig.
Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt das Zivilverfahren vor den kantonalen Gerichten abschliessend. Es besteht somit kein Raum für ergänzendes kantonales Zivilprozessrecht. Die Gerichtsorganisation - und damit verbunden die Regelung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit - bleibt grundsätzlich Sache der Kantone. Vorbehalten bleiben einige wenige Regelungen in der CH-ZPO, die in die kantonale Organisation eingreifen.
Die geltende kantonale Zivilprozessordnung enthält Bestimmungen über die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte sowie Verfahrensbestimmungen der Zivilgerichtsbarkeit. Letztere werden durch die vereinheitlichte Schweizerische Zivilprozessordnung hinfällig. Die kantonalen Regelungen der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Gerichte werden neu im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) verankert. Sie entsprechen grundsätzlich den Bestimmungen der geltenden kantonalen Zivilprozessordnung. Vorbehalten bleiben Anpassungen, die sich aus der CH- ZPO ergeben.
Die kantonale Gerichtsorganisation erfährt durch die Vorlage keine Änderungen. Wie bisher soll die Zivilgerichtsbarkeit durch die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt werden. Diese bewährte Organisation soll beibehalten werden.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Vorlage positiv aufgenommen. Grossmehrheitlich wird die Beibehaltung der bisherigen Gerichtsorganisation begrüsst. Unterschiedliche Auffassungen bestehen hinsichtlich der Spruchkompetenz bezüglich der Präsidien und Kollegialgerichte. So wird einerseits angeregt, die Einzelrichterkompetenz in gewissen Bereichen zu erweitern, andererseits diese einzuschränken und mehr Kompetenzen den Kollegialgerichten zuzuweisen. Hauptkritikpunkt war, dass sich keinerlei Hinweis auf die Mediation findet. Dieser Kritik wurde Rechnung getragen und eine Regelung aufgenommen, wonach die Pflicht besteht, im Rahmen der Prozessleitung auf die Möglichkeit der Mediation hinzuweisen.
Weiterhin Beitrag für "Gsünder Basel"
Der Regierungsrat möchte die Leistungsvereinbarung mit dem Verein "Gsünder Basel" um weitere vier Jahre verlängern. Er beantragt dem Landrat dafür einen Kredit von 313'240 Franken. "Gsünder Basel" ist aktiv in der Gesundheitsförderung mit Angeboten in Bereichen wie gesunde Ernährung, Gymnastik, Walking oder Jogging.
Der Regierungsrat hat heute die Landratsvorlage über das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung verabschiedet.
Im Dezember 2008 haben die eidg. Räte die Schweizerische Zivilprozessordnung (CH-ZPO) beschlossen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts auf Bundesebene werden die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen hinfällig.
Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt das Zivilverfahren vor den kantonalen Gerichten abschliessend. Es besteht somit kein Raum für ergänzendes kantonales Zivilprozessrecht. Die Gerichtsorganisation - und damit verbunden die Regelung der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit - bleibt grundsätzlich Sache der Kantone. Vorbehalten bleiben einige wenige Regelungen in der CH-ZPO, die in die kantonale Organisation eingreifen.
Die geltende kantonale Zivilprozessordnung enthält Bestimmungen über die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte sowie Verfahrensbestimmungen der Zivilgerichtsbarkeit. Letztere werden durch die vereinheitlichte Schweizerische Zivilprozessordnung hinfällig. Die kantonalen Regelungen der sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Gerichte werden neu im Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) verankert. Sie entsprechen grundsätzlich den Bestimmungen der geltenden kantonalen Zivilprozessordnung. Vorbehalten bleiben Anpassungen, die sich aus der CH- ZPO ergeben.
Die kantonale Gerichtsorganisation erfährt durch die Vorlage keine Änderungen. Wie bisher soll die Zivilgerichtsbarkeit durch die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt werden. Diese bewährte Organisation soll beibehalten werden.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Vorlage positiv aufgenommen. Grossmehrheitlich wird die Beibehaltung der bisherigen Gerichtsorganisation begrüsst. Unterschiedliche Auffassungen bestehen hinsichtlich der Spruchkompetenz bezüglich der Präsidien und Kollegialgerichte. So wird einerseits angeregt, die Einzelrichterkompetenz in gewissen Bereichen zu erweitern, andererseits diese einzuschränken und mehr Kompetenzen den Kollegialgerichten zuzuweisen. Hauptkritikpunkt war, dass sich keinerlei Hinweis auf die Mediation findet. Dieser Kritik wurde Rechnung getragen und eine Regelung aufgenommen, wonach die Pflicht besteht, im Rahmen der Prozessleitung auf die Möglichkeit der Mediation hinzuweisen.
Weiterhin Beitrag für "Gsünder Basel"
Der Regierungsrat möchte die Leistungsvereinbarung mit dem Verein "Gsünder Basel" um weitere vier Jahre verlängern. Er beantragt dem Landrat dafür einen Kredit von 313'240 Franken. "Gsünder Basel" ist aktiv in der Gesundheitsförderung mit Angeboten in Bereichen wie gesunde Ernährung, Gymnastik, Walking oder Jogging.
Die Regierung hat eine erste Vorlage vom Herbst 2009, die vom Landrat zurückgewiesen wurde, mit weiteren Informationen und einem detaillierten Leistungsauftrag ergänzt. Es ist geplant, das Angebot von "Gsünder Basel" stärker auf die basellandschaftliche Bevölkerung auszurichten. Kurse und Referate sollen die Anstrengungen in den Gemeinden ergänzen mit dem Ziel, noch mehr Einwohnerinnen und Einwohner zu mehr Bewegung, gesunder Ernährung und Entspannung zu motivieren.
Jahresbericht 2009 des Sicherheitsinspektorats
Aus der Beurteilung von 188 Kurzberichten aus industriellen und gewerblichen Betrieben ergibt sich 2009 ein mittleres Gefährdungspotential. Dies entspricht dem langjährigen Mittel. Die Kommission zur Beurteilung von Risikoermittlungen (KOBERI) hat eine Risikoermittlung und mehrere Projekte geprüft, wo vom langjährigen Mittel abweichend eine erhöhte Gefährdung festgestellt wurde. Das Gefährdungspotential ist mehrheitlich im Raum Birsfelden - Muttenz - Pratteln vorhanden.
Im Kanton Basel-Landschaft sind 72 Tätigkeiten (Vorjahr 64 Tätigkeiten) gemeldet, die aufgrund des Umgangs mit Mikroorganismen in geschlossnen Systemen der Einschliessungsverordnung unterstellt sind. Von den acht neuen Tätigkeiten erfüllen vier das Kriterium "kein Risiko", drei das Kriterium "geringes Risiko" und eine Tätigkeit das Kriterium "mässiges Risiko". Aus der Beurteilung aller Tätigkeiten und den Ergebnissen der Betriebsinspektionen ergibt sich insgesamt eine kleines Gefährdungspotential und geringes Risiko.
In der Gefahrgutbranche hat die Anzahl der Betriebe, die in den Geltungsbereich der Gefahrgutbeauftragtenverordnung fallen, von 289 auf 305 Betriebe leicht zugenommen. Diese werden von 164 (Vorjahr 150) Gefahrgutbeauftragten betreut.
Zusammen mit den kantonalen Fachstellen BL und der Kerngruppe "Neobiota" beider Basel hat das Sicherheitsinspektorat eine Strategie zum Vorgehen gegen die ungehinderte Ausbreitung von invasiven Neobiota mit Massnahmenempfehlung für den Kanton Basel-Landschaft erarbeitet.
Der Jahresbericht 2009 (ab 24. März 2010, ca. 10 Uhr) im Internet unter: www.sit.bl.ch (Publikationen).
Elsbeth Schneider-Kenel tritt als VR-Präsidentin der BLT zurück
Die ehemalige Regierungsrätin und Bau- und Umweltschutzdirektorin Elsbeth Schneider-Kenel tritt auf den Termin der Generalversammlung vom 17. Mai 2010 von ihrem Amt als Verwaltungsratspräsidentin der BLT Baselland Transport AG zurück. Sie gehörte dem Verwaltungsrat der BLT als Delegierte des Regierungsrates 16 Jahre an, davon 10 Jahre als VR-Präsidentin. In ihrer Amtszeit erlebte das Verkehrsunternehmen einen erheblichen Angebotsausbau und ein rasantes Wachstum der Fahrgastzahlen. Im ersten Jahr als VR-Präsidentin leitete sie entschlossen die Verkleinerung des Verwaltungsrates ein und legte so die Basis für effektive und effiziente Führungsstrukturen. Im Jahr 2001 folgte die Realisierung von EuroVille, der umsteigefreien, direkten Tramverbindung aus dem Birseck/Dorneck und dem Leimental zum Bahnhof Basel SBB. Elsbeth Schneider-Kenel setzte sich für die Erweitung der Depotanlagen in Oberwil ein, welche die Grundlage für die Taktverdichtung der Tramlinien 10 und 17 per Dezember 2011 bilden. Als weiteres Schlüsselprojekt in ihrer Amtszeit trieb Elsbeth Schneider-Kenel die Beschaffung der neuen Tramgeneration umsichtig voran. Ebenso gelang es ihr in der damaligen Funktion als Regierungsrätin und BLT- VR-Präsidentin, das Fundament für das Projekt einer Verkehrsdrehscheibe Bahnhof Dornach/Arlesheim zu legen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bedankt sich bei Elsbeth Schneider-Kenel für ihr grosses Engagement im Verwaltungsrat der BLT und ihre Verdienste für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in der Region.
Schlichtungswesen der VGD wird ausgelagert
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) ist seit 2000 mit der Direktion, dem Generalsekretariat und den dazugehörenden Fachbereichen im ehemaligen Bankgebäude, Bahnhofstrasse 5 in Liestal - mit gegen 40 Mitarbeitenden - untergebracht. Bei rund 1'000 Schlichtungsverhandlungen pro Jahr ist ein sehr hoher Publikumsverkehr zu verzeichnen. Die bestehende Infrastruktur ist dafür nicht mehr genügend, die Wartezone für die Schlichtungsverhandlungen befindet sich im Eingangsbereich der Direktion.
Die Prüfung möglicher neuer Standorte für das Schlichtungswesen hat als Bestvariante die Einmietung in der Bahnhofstrasse 3, Liestal, hervorgebracht. Die Räume sollen vorerst für 5 Jahre gemietet werden.
Die Kosten für die Einmietung von rund 340m2 Nettonutzfläche betragen jährlich 86'000.- Franken. Die einmaligen Mieterausbauten sowie Mobiliaranpassungen, resp. Umzugskosten liegen in der Grössenordnung von ca. 100'000.- Franken.
Das Schlichtungswesen der VGD kann seinen Betrieb voraussichtlich im dritten Quartal 2010 am neuen Standort aufnehmen.
Wahl des Schulrates des TSM Schulzentrums Münchenstein
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben für die Amtsperiode vom 1. April 2010 bis zum 31. März 2014 den Schulrates für das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein neu gewählt. Als Präsidentin des Schulrates wurde Heidi Spirgi, Oberwil bestätigt. Für den Kanton Basel-Stadt nimmt neu Sarah Hunziker, Juristin, Basel im Schulrat Einsitz neben den bisherigen Schulräten Prof. Dr. Reinald Brunner und Dr. Josef Kertész. Den Kanton Basel-Landschaft vertreten die bisherigen Bella Argast, Dr. Alois Bürli und Elmar Schai.
Das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein ist eine Einrichtung der Sonderschulung, die in ihrer Schule sowie als Fachzentrum der integrativen Sonderschulung Schülerinnen und Schüler mit Sehbeinträchtigungen oder Körperbehinderungen schult und unterstützt. Das TSM Schulzentrum ist ein von beiden Kantonen getragene öffentlich-rechtliche Einrichtung selbständiger Rechtspersönlichkeit.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen beschlossen und auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt.
Besuch des Präsidiums des Kantonsrates des Kantons St. Gallen im Kanton Basel-Landschaft
Am Donnerstag, 25. März 2010 stattet das Präsidium des Kantonsrates St. Gallen dem Landrat des Kantons Basel-Landschaft einen offiziellen Besuch ab.
Von Seiten des Kantons St. Gallen nehmen folgende Parlamentarierinnen und Parlamentarier teil: Elisabeth Schnider, Präsidentin; Walter Locher, Vizepräsident; Felix Bischofberger, Christian Rüegg, Michael Götte, Benedikt Würth, Andreas Hartmann, Barbara Gysi, Susanne Hoare-Widmer, Canisius Braun, Staatssekretär und Georg Wanner, Vizestaatssekretär
Für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien besteht am Donnerstag, 25. März 2010, 11.45 Uhr vor dem Regierungsgebäude in Liestal die Gelegenheit für Fotoaufnahmen.
Medienkonferenz zur Staatsrechnung
Sie findet statt am 14. April 2010, 10.00 Uhr, Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410 Leistal, im grossen Sitzungszimmer im Parterre.
Landeskanzlei Basel-Landschaft