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30.03.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Kantonale Volksabstimmung vom 13. Juni 2010
Der Regierungsrat hat vorsorglich folgende kantonale Vorlagen provisorisch zur Abstimmung angesetzt:
a.
die nichtformulierte Volksinitiative vom 27. Februar 2008 “Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchungen und -aufbereitung bezahlen”;
b.
die nichtformulierte Volksinitiative vom 27. Februar 2008 “Totalsanierung der Chemiemülldeponien in Muttenz” und der nichtformulierte Gegenvorschlag des Landrates vom 15. April 2010, unter der Voraussetzung, dass der Landrat am 15. April die entsprechenden Beschlüsse fasst und das Initiativkomitee die Initiative bis 30. April 2010, 12 Uhr, nicht zurückzieht.
Auf eidgenössischer Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Gemeinsame Trägerschaft für Agglomerationsprogramm Basel
Die zweite Phase des Bundes stellt hohe Anforderungen an die Agglomerationsprogramme. Das Agglomerationsprogramm Basel muss wegen der vielen bedeutsamen Bauprojekte im Kanton Basel-Landschaft neu strukturiert werden. Dazu wird eine gemeinsame Trägerschaft aller beteiligten vier Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn gegründet unter Einbezug der ausländischen Grenzregion. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Landratsvorlage für eine gemeinsame Geschäftsstelle der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel an den Landrat überwiesen.
Die Geschäftstelle ist Teil der Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel. Sie besteht aus der Leiterin oder dem Leiter Agglomerationsprogramm und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Die Geschäftsstelle ist mit bis zu 200% Stellenprozenten ausgestattet. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Liestal und ist administrativ dem Amt für Raumplanung innerhalb der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft zugeordnet.
Zweck des Agglomerationsprogrammes ist es, dem Bund bis Mitte 2012 einen Subventionsantrag für Verkehrsinfrastrukturen vorzulegen. Damit der Bund das Programm überhaupt prüft, ist eine taugliche Trägerschaft notwendig. Diese soll sicherstellen, dass ein kohärentes und erfolgreiches Agglomerationsprogramm Basel Gelder aus der zweiten Phase beim Bundesrat erwirbt. Die Agglomeration Basel umfasst gemäss Bundesdefinition 127 Gemeinden, wobei 53 Gemeinden in Frankreich und Deutschland und 74 Gemeinden in der Schweiz liegen, verteilt auf die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn.
Auskünfte: Walter Keller, Amt für Raumplanung, Kantonsplanung, Tel. 061 552 55 85
Grünes Licht für zweite Etappe des Systems ERP
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die Vorlage zu einer zweiten Etappe des ERP-Systems SAP an den Landrat verabschiedet. ERP steht für "Enterprise Resource Planning" und umfasst alle IT-Systeme für unternehmensweite Planung, Controlling, Dokumentation und Abwicklung der betriebswirtschaftlichen Prozesse.
Im Rahmen der ersten Etappe hat der Kanton Basel-Landschaft als erster Schweizer Kanton gleichzeitig und flächendeckend ein ERP-System für das Finanz- und Rechnungswesen, das Personalwesen und die Materialwirtschaft / Logistik eingeführt. Im Rahmen der Einführung erfolgen die letzten Abschlussarbeiten, das Projekt ist termin- und kostengerecht abgewickelt worden, und die Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft arbeitet seit dem 8. Januar 2010 mit dem System.
Um die Errungenschaften des neuen Systems noch besser zu nutzen, Skaleneffekte zu realisieren und im Verlauf der Einführung erkannte, wichtige zusätzliche Funktionen bereit zu stellen, wurden frühzeitig weitere Schritte geplant. So wurden Anforderungen, welche nicht während der Hauptetappe ERP realisiert werden konnten, priorisiert und auf weitere Schritte verteilt. In der nun vorgeschlagenen Etappe 2 sollen beispielsweise das Einscannen von Belegen und die elektronische Bearbeitung von Prozessen (Workflow) umgesetzt werden, damit weitere Effizienzgewinne realisiert werden können.
Die zweite Etappe beinhaltet zusammengefasst Folgendes:
– Weitere organisatorische Optimierungen durch die Zusammenfassung von Tätigkeiten in die Dienstleistungszentren und in der Abwicklung der Support- und Betriebsprozesse;
– Verbesserung in den Verarbeitungsprozessen und damit Steigerung der Effizienz, beispielsweise durch das Scannen von Dokumenten und die Prozessverarbeitung mittels Workflow;
– Umsetzung der Konzepte zur verbesserten finanziellen Steuerung des Kantons Basel-Landschaft im Bereich der externen Rechnungslegung zuhanden des Landrates sowie im Bereich der Planung und der Erwartungsrechnung;
– Realisierung von in der Zwischenzeit als notwendig erkannten wichtigen Funktionen sowie von Weiterentwicklungen der eingeführten Lösung;
– Weitere Ablösung oder Anbindung von vorhandenen Umsystemen;
– Weitere Standardisierung durch einheitliche Anwendung von Prozessen, Funktionen und Reports.
Die geplanten Kosten für eine erweiterte Infrastruktur, Lizenzen, Dienstleistungen, das Projektcontrolling und eine Projektreserve belaufen sich von 2010 bis 2012 auf sieben Millionen Franken.
Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05.
Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen: Für schweizweit gleiche Voraussetzungen
Der Regierungsrat befürwortet den von der Konferenz der Kantonsregierungen (KKJPD) erarbeiteten Entwurf eines Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen. In seiner heute verabschiedeten Vernehmlassung an die KKJPD unterstützt er die Schaffung von vereinheitlichten Voraussetzungen für die Zulassung von Sicherheitsunternehmen, um so einer Nivellierung nach unten vorzubeugen.
Derzeit regelt jeder Kanton die Tätigkeit der privaten Sicherheitsunternehmen selbst. Unter "Sicherheitsunternehmen" sind zu verstehen: Aufsichts- und Kontrolldienste, Verkehrsdienste, Bewachungen, Überwachungen, Personen- und Güterschutzdienste, Ermittlungsdienste, Detektive, Alarm-, Einsatz- und Sicherheitszentralen usw.
Auf Grund des Binnenmarktgesetzes besteht eine Freizügigkeit unter den Kantonen. Eine Bewilligung des Kantons X gilt darum schweizweit, alle anderen Kantone dürfen keine zweite Bewilligung für die Tätigkeit auf ihrem Kantonsgebiet einfordern. Diese Situation führt zu einem Wettbewerb nach unten, d.h. die Betreffenden können sich im Kanton mit den auf sie passenden Anforderungen registrieren und mit dieser Bewilligung in jedem Kanton tätig sein. Die KKJPD möchte nun mit einem Konkordat schweizweit gleiche Voraussetzungen schaffen.
Auskünfte: Pascal Steinemann, stv. Leiter Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98 oder per E-Mail: [email protected]
Keine Gesamtarbeitsverträge für subventionierte Betriebe
Der Regierungsrat spricht sich dagegen aus, dass Betriebe und Institutionen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen müssen, wenn sie vom Kanton subventioniert werden oder mit diesem eine Leistungsvereinbarung abgschlossen haben. Die Regierung antwortet damit auf ein Postulat von Landrätin Regula Meschberger. Diese verlangt für derartige Betriebe eine GAV-Pflicht, wie sie laut Submissonsgesetz für Unternehmen gilt, welche an öffentlichen Ausschreibungen mitmachen.
Bei Submissionen beteiligten sich Unternehmen, die im Wettbewerb stünden, oft unbekannt seien und nur einen einmaligen Auftrag wollten, schreibt die Regierung. Mit der GAV-Pflicht für diese Betriebe wird erreicht, dass diese sich an die Spielregeln eines fairen Konkurrenzkampfes halten. Im Gegensatz dazu unterhalte der Kanton zu vielen subventionierten Betrieben langfristige Beziehungen. Die Partner kennen sich gegenseitig, ebenso die Arbeitsbedingungen.
Die meisten dieser Betriebe sind öffentliche oder halböffentliche Organisationen (Uni, Spitäler, Schulen, soziale Institutionen etc.). Die Löhne und Sozialleistungen der Mitarbeitenden sind bereits durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen geregelt. Ein GAV-Obligatorium ist darum nicht nötig, da ein Schutzbedürfnis für diese Angestellten fehlt, welches einen GAV rechtfertigen würde. Ein gleichlautender Vorstoss lehnte der Grosse Rat von Basel-Stadt im Juni 2008 ab.
Auskünfte: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), Telefon 061 552 77 01; E-Mail: [email protected]
Präventions- und Integrationsprogramms "Take off": Verlängerung bis 2013 beantragt
Der Regierungsrat befürwortet eine Fortsetzung des Präventions- und Integrationsprogramms "Take off" und hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat weitergeleitet. Der letzte Leistungsauftrag lief bis Ende 2009. Die Vorlage bezweckt eine Verlängerung bis 2013.
Seit Juli 1999 führt das Jugendsozialwerk Blaues Kreuz Baselland das Präventions- und Integrationsprogramm "Take off" durch. "Take off" bietet gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit an. Ziel ist die soziale und berufliche Integration von männlichen und weiblichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren sowie von jungen Erwachsenen im Rahmen des Programmteils "Jobs2do".
Der finanzielle Beitrag von bisher jährlich 360'000.- SFR soll aufgrund des Anstiegs der Klientenzahlen (plus 15 Prozent seit 2006) auf 420'000.- SFR erhöht werden. Die Zunahme wird voraussichtlich durch Einsparungen bei den Vollzugskosten der Jugendanwaltschaft kompensiert. Die Eigenfinanzierung wurde beträchtlich gesteigert, so dass der Anteil der kantonalen Abgeltung an den Gesamtkosten von 82 Prozent (2006) auf 74 Prozent (2009) verringert werden konnte.
Die Vertragsdauer ist mit vier Jahren (bisher drei) auf die Dauer des Projekts "Berufswegbegleitung" abgestimmt, damit im Lauf des Jahres 2013 gleichzeitig mit diesem das "wie weiter" geplant werden kann.
Auskünfte: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Tel. 061 552 58 05 oder per E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden am 22. Juni 2009 beschlossenen Mutationen zu den Zonenvorschriften Siedlung;
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 14. Oktober 2009 beschlossenen Mutationen Teilzonenvorschriften Kammermatten / Toggessenmatten, bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement "Kammermatten / Toggessenmatten" und dem Teil-Strassennetzplan "Kammermatten / Toggessenmatten" sowie der Bau- und Strassenlinienplan "Kammermatten / Toggessenmatten";
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 4. Dezember 2009 beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP).
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat den Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Wittinsburg und Känerkinden über die Führung einer gemeinsamen Kreisprimarschule und eines gemeinsamen Kreiskindergartens vom 8. Dezember 2009 / 10. Dezember 2009 genehmigt.
Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzung vom 6. April 2010 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 13. April 2010. Wir wünschen Ihnen schöne Ostern.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat vorsorglich folgende kantonale Vorlagen provisorisch zur Abstimmung angesetzt:
a.
die nichtformulierte Volksinitiative vom 27. Februar 2008 “Verantwortliche Basler Chemie- und Pharmafirmen müssen Trinkwasseruntersuchungen und -aufbereitung bezahlen”;
b.
die nichtformulierte Volksinitiative vom 27. Februar 2008 “Totalsanierung der Chemiemülldeponien in Muttenz” und der nichtformulierte Gegenvorschlag des Landrates vom 15. April 2010, unter der Voraussetzung, dass der Landrat am 15. April die entsprechenden Beschlüsse fasst und das Initiativkomitee die Initiative bis 30. April 2010, 12 Uhr, nicht zurückzieht.
Auf eidgenössischer Ebene gelangen keine Vorlagen zur Abstimmung.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Gemeinsame Trägerschaft für Agglomerationsprogramm Basel
Die zweite Phase des Bundes stellt hohe Anforderungen an die Agglomerationsprogramme. Das Agglomerationsprogramm Basel muss wegen der vielen bedeutsamen Bauprojekte im Kanton Basel-Landschaft neu strukturiert werden. Dazu wird eine gemeinsame Trägerschaft aller beteiligten vier Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn gegründet unter Einbezug der ausländischen Grenzregion. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Landratsvorlage für eine gemeinsame Geschäftsstelle der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel an den Landrat überwiesen.
Die Geschäftstelle ist Teil der Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel. Sie besteht aus der Leiterin oder dem Leiter Agglomerationsprogramm und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Die Geschäftsstelle ist mit bis zu 200% Stellenprozenten ausgestattet. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Liestal und ist administrativ dem Amt für Raumplanung innerhalb der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft zugeordnet.
Zweck des Agglomerationsprogrammes ist es, dem Bund bis Mitte 2012 einen Subventionsantrag für Verkehrsinfrastrukturen vorzulegen. Damit der Bund das Programm überhaupt prüft, ist eine taugliche Trägerschaft notwendig. Diese soll sicherstellen, dass ein kohärentes und erfolgreiches Agglomerationsprogramm Basel Gelder aus der zweiten Phase beim Bundesrat erwirbt. Die Agglomeration Basel umfasst gemäss Bundesdefinition 127 Gemeinden, wobei 53 Gemeinden in Frankreich und Deutschland und 74 Gemeinden in der Schweiz liegen, verteilt auf die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn.
Auskünfte: Walter Keller, Amt für Raumplanung, Kantonsplanung, Tel. 061 552 55 85
Grünes Licht für zweite Etappe des Systems ERP
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute die Vorlage zu einer zweiten Etappe des ERP-Systems SAP an den Landrat verabschiedet. ERP steht für "Enterprise Resource Planning" und umfasst alle IT-Systeme für unternehmensweite Planung, Controlling, Dokumentation und Abwicklung der betriebswirtschaftlichen Prozesse.
Im Rahmen der ersten Etappe hat der Kanton Basel-Landschaft als erster Schweizer Kanton gleichzeitig und flächendeckend ein ERP-System für das Finanz- und Rechnungswesen, das Personalwesen und die Materialwirtschaft / Logistik eingeführt. Im Rahmen der Einführung erfolgen die letzten Abschlussarbeiten, das Projekt ist termin- und kostengerecht abgewickelt worden, und die Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft arbeitet seit dem 8. Januar 2010 mit dem System.
Um die Errungenschaften des neuen Systems noch besser zu nutzen, Skaleneffekte zu realisieren und im Verlauf der Einführung erkannte, wichtige zusätzliche Funktionen bereit zu stellen, wurden frühzeitig weitere Schritte geplant. So wurden Anforderungen, welche nicht während der Hauptetappe ERP realisiert werden konnten, priorisiert und auf weitere Schritte verteilt. In der nun vorgeschlagenen Etappe 2 sollen beispielsweise das Einscannen von Belegen und die elektronische Bearbeitung von Prozessen (Workflow) umgesetzt werden, damit weitere Effizienzgewinne realisiert werden können.
Die zweite Etappe beinhaltet zusammengefasst Folgendes:
– Weitere organisatorische Optimierungen durch die Zusammenfassung von Tätigkeiten in die Dienstleistungszentren und in der Abwicklung der Support- und Betriebsprozesse;
– Verbesserung in den Verarbeitungsprozessen und damit Steigerung der Effizienz, beispielsweise durch das Scannen von Dokumenten und die Prozessverarbeitung mittels Workflow;
– Umsetzung der Konzepte zur verbesserten finanziellen Steuerung des Kantons Basel-Landschaft im Bereich der externen Rechnungslegung zuhanden des Landrates sowie im Bereich der Planung und der Erwartungsrechnung;
– Realisierung von in der Zwischenzeit als notwendig erkannten wichtigen Funktionen sowie von Weiterentwicklungen der eingeführten Lösung;
– Weitere Ablösung oder Anbindung von vorhandenen Umsystemen;
– Weitere Standardisierung durch einheitliche Anwendung von Prozessen, Funktionen und Reports.
Die geplanten Kosten für eine erweiterte Infrastruktur, Lizenzen, Dienstleistungen, das Projektcontrolling und eine Projektreserve belaufen sich von 2010 bis 2012 auf sieben Millionen Franken.
Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Generalsekretär, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05.
Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen: Für schweizweit gleiche Voraussetzungen
Der Regierungsrat befürwortet den von der Konferenz der Kantonsregierungen (KKJPD) erarbeiteten Entwurf eines Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen. In seiner heute verabschiedeten Vernehmlassung an die KKJPD unterstützt er die Schaffung von vereinheitlichten Voraussetzungen für die Zulassung von Sicherheitsunternehmen, um so einer Nivellierung nach unten vorzubeugen.
Derzeit regelt jeder Kanton die Tätigkeit der privaten Sicherheitsunternehmen selbst. Unter "Sicherheitsunternehmen" sind zu verstehen: Aufsichts- und Kontrolldienste, Verkehrsdienste, Bewachungen, Überwachungen, Personen- und Güterschutzdienste, Ermittlungsdienste, Detektive, Alarm-, Einsatz- und Sicherheitszentralen usw.
Auf Grund des Binnenmarktgesetzes besteht eine Freizügigkeit unter den Kantonen. Eine Bewilligung des Kantons X gilt darum schweizweit, alle anderen Kantone dürfen keine zweite Bewilligung für die Tätigkeit auf ihrem Kantonsgebiet einfordern. Diese Situation führt zu einem Wettbewerb nach unten, d.h. die Betreffenden können sich im Kanton mit den auf sie passenden Anforderungen registrieren und mit dieser Bewilligung in jedem Kanton tätig sein. Die KKJPD möchte nun mit einem Konkordat schweizweit gleiche Voraussetzungen schaffen.
Auskünfte: Pascal Steinemann, stv. Leiter Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98 oder per E-Mail: [email protected]
Keine Gesamtarbeitsverträge für subventionierte Betriebe
Der Regierungsrat spricht sich dagegen aus, dass Betriebe und Institutionen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen müssen, wenn sie vom Kanton subventioniert werden oder mit diesem eine Leistungsvereinbarung abgschlossen haben. Die Regierung antwortet damit auf ein Postulat von Landrätin Regula Meschberger. Diese verlangt für derartige Betriebe eine GAV-Pflicht, wie sie laut Submissonsgesetz für Unternehmen gilt, welche an öffentlichen Ausschreibungen mitmachen.
Bei Submissionen beteiligten sich Unternehmen, die im Wettbewerb stünden, oft unbekannt seien und nur einen einmaligen Auftrag wollten, schreibt die Regierung. Mit der GAV-Pflicht für diese Betriebe wird erreicht, dass diese sich an die Spielregeln eines fairen Konkurrenzkampfes halten. Im Gegensatz dazu unterhalte der Kanton zu vielen subventionierten Betrieben langfristige Beziehungen. Die Partner kennen sich gegenseitig, ebenso die Arbeitsbedingungen.
Die meisten dieser Betriebe sind öffentliche oder halböffentliche Organisationen (Uni, Spitäler, Schulen, soziale Institutionen etc.). Die Löhne und Sozialleistungen der Mitarbeitenden sind bereits durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen geregelt. Ein GAV-Obligatorium ist darum nicht nötig, da ein Schutzbedürfnis für diese Angestellten fehlt, welches einen GAV rechtfertigen würde. Ein gleichlautender Vorstoss lehnte der Grosse Rat von Basel-Stadt im Juni 2008 ab.
Auskünfte: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), Telefon 061 552 77 01; E-Mail: [email protected]
Präventions- und Integrationsprogramms "Take off": Verlängerung bis 2013 beantragt
Der Regierungsrat befürwortet eine Fortsetzung des Präventions- und Integrationsprogramms "Take off" und hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat weitergeleitet. Der letzte Leistungsauftrag lief bis Ende 2009. Die Vorlage bezweckt eine Verlängerung bis 2013.
Seit Juli 1999 führt das Jugendsozialwerk Blaues Kreuz Baselland das Präventions- und Integrationsprogramm "Take off" durch. "Take off" bietet gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit an. Ziel ist die soziale und berufliche Integration von männlichen und weiblichen Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren sowie von jungen Erwachsenen im Rahmen des Programmteils "Jobs2do".
Der finanzielle Beitrag von bisher jährlich 360'000.- SFR soll aufgrund des Anstiegs der Klientenzahlen (plus 15 Prozent seit 2006) auf 420'000.- SFR erhöht werden. Die Zunahme wird voraussichtlich durch Einsparungen bei den Vollzugskosten der Jugendanwaltschaft kompensiert. Die Eigenfinanzierung wurde beträchtlich gesteigert, so dass der Anteil der kantonalen Abgeltung an den Gesamtkosten von 82 Prozent (2006) auf 74 Prozent (2009) verringert werden konnte.
Die Vertragsdauer ist mit vier Jahren (bisher drei) auf die Dauer des Projekts "Berufswegbegleitung" abgestimmt, damit im Lauf des Jahres 2013 gleichzeitig mit diesem das "wie weiter" geplant werden kann.
Auskünfte: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Tel. 061 552 58 05 oder per E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Birsfelden am 22. Juni 2009 beschlossenen Mutationen zu den Zonenvorschriften Siedlung;
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 14. Oktober 2009 beschlossenen Mutationen Teilzonenvorschriften Kammermatten / Toggessenmatten, bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement "Kammermatten / Toggessenmatten" und dem Teil-Strassennetzplan "Kammermatten / Toggessenmatten" sowie der Bau- und Strassenlinienplan "Kammermatten / Toggessenmatten";
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 4. Dezember 2009 beschlossene Generelle Entwässerungsplan (GEP).
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat den Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Wittinsburg und Känerkinden über die Führung einer gemeinsamen Kreisprimarschule und eines gemeinsamen Kreiskindergartens vom 8. Dezember 2009 / 10. Dezember 2009 genehmigt.
Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzung vom 6. April 2010 fällt aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 13. April 2010. Wir wünschen Ihnen schöne Ostern.
Landeskanzlei Basel-Landschaft