- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
20.04.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Bericht Verkehrsfluss
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom aktuellsten Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Abbau und Verhinderung von Verkehrsstaus. Der Bericht ist im Internet allgemein zugänglich.
Das Strassengesetz (§ 43a) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen, sowie über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand halbjährlich zu berichten. Der letzte Bericht ist per 30. Juni 2009 erfolgt.
Nun liegt eine durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Polizei BL und dem Amt für Raumplanung (Abt. ÖV) erfolgte Fortschreibung und Aktualisierung per 31. Dezember 2009 vor. Der Regierungsrat hat heute formell vom Bericht Kenntnis genommen.
Vgl. Bericht Verkehrsfluss
Auskünfte: Urs Bleile, Tiefbauamt, Leiter Verkehrstechnik, Tel. 061 552 54 56
Spezielle Kommissionen für Integrationsgespräche im Einbürgerungsverfahren – Regierungsrat lehnt Zulassung ab
Für den Regierungsrat sind keine sachlichen Gründe ersichtlich, für die Integrationsabklärung eine weitere Instanz im heute schon komplexen Einbürgerungsverfahren vorzusehen. Die Regierung ist der Ansicht, dass sich das Einbürgerungsverfahren im Kanton gut eingespielt und auch bewährt hat und dass die zuständigen kommunalen und kantonalen Organe ihre Aufgaben sehr kompetent erfüllen. Eine Einführung spezieller Kommissionen für Integrationsgespräche im Einbürgerungsverfahren lehnt der Regierungsrat darum ab und beantragt dem Landrat, die am 24. April 2008 als Postulat überwiesene Motion von Regula Meschberger (SP) als erfüllt abzuschreiben.
Regula Meschberger hatte am 19. April 2007 eine Motion eingereicht, in der sie eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes forderte, wonach die Gemeinden eine Einbürgerungskommission zur Integrationsprüfung einsetzen können. Auslöser des Vorstosses war die Rückstellung mehrerer Einbürgerungsgesuche aus der Gemeinde Birsfelden durch den Landrat. Es stellte sich heraus, dass die Integrationsgespräche durch eine spezielle Einbürgerungskommission und nicht durch den Gemeinderat erfolgt waren. Da die Durchführung von Integrationsgesprächen durch solche Kommissionen unzulässig ist, mussten die in Frage stehenden Gesuche zurückgestellt werden, bis der Gemeinderat als zuständiges Organ die Gespräche geführt hatte.
Der Bürger- bzw. Gemeinderat ist gemäss geltendem Recht zuständig für die Prüfung der Integration im Einbürgerungsverfahren. Die Einsetzung einer Kommission für die Führung der Integrationsgespräche kann allenfalls ein Bedürfnis sein für Gemeinden, die keine Bürgergemeinde haben und bei denen der Gemeinderat die Funktion des Bürgerrates innehat und in dieser Funktion zahlreiche Gespräche zu führen hat. In Birsfelden ist das der Fall. Ansonsten gibt es keine grossen Gemeinden, die keine eigene Bürgergemeinde und keinen eigenen Bürgerrat haben. Alle Gemeinden mit über 10'000 Einwohnern - ausser Birsfelden - haben eine Bürgergemeinde und einen eigenen Bürgerrat. Nach Ansicht des Regierungsrates lässt sich der Sonderfall Birsfelden mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen lösen - nämlich mit der Gründung einer Bürgergemeinde und der Einsetzung eines Bürgerrates.
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Tel. 061 552 57 18 oder per E-Mail: [email protected]
Inkraftsetzung der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute über das Inkrafttreten der Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beschlossen. Die in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 deutlich angenommene Gesetzesänderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Alle ab diesem Tag erfolgten Schenkungen und Erbschaften werden nach neuem und steuerlich günstigerem Recht besteuert.
Die vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 7. Mai 2009 beschlossene Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes wurde am 27. September 2009 vom Baselbieter Stimmvolk mit grosser Zustimmung angenommen. Wie es in der Gesetzesänderung vorgesehen ist, beschliesst der Regierungsrat über das Inkrafttreten, was dieser nun in seiner heutigen Sitzung getan hat. Das neue und steuerlich vorteilhaftere Recht bei Erbschaften und Schenkungen tritt per 1. Juli 2010 in Kraft. Alle vor diesem Tag erfolgten Schenkungen und Erbschaften werden noch nach altem, also bisherigem Recht besteuert.
Die Gesetzesänderung beinhaltet verschiedene Entlastungen und Vereinfachungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wie die Einführung von proportionalen Steuersätzen und neuen Freibeträgen sowie eine Neuordnung aller bisherigen Steuerklassen. Eltern werden neu generell steuerbefreit. Für besonders langjährige Stief- und Pflegekindsverhältnisse besteht neu auch eine vollständige Steuerbefreiung wie für eigene Nachkommen. Übrige Stief- und Pflegekinder werden neu der günstigsten Steuerklasse von 7.5 % mit einem Freibetrag von 50'000 Franken zugeordnet. Unter die nächste Steuerklasse von 15 % mit einem Freibetrag von 30'000 Franken fallen neben den Geschwistern, Grosseltern, Schwieger- und Stiefeltern neu auch Konkubinatspartner, welche seit mindestens fünf Jahren eine häusliche Gemeinschaft bilden. Für weitere Verwandte wie Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins wird eine Steuer von 22.5 % erhoben, nach Abzug eines Freibetrags von 20'000 Franken. Alle übrigen Empfängerinnen und Empfänger werden mit einer Steuer von 30 % belastet, nach Abzug eines Freibetrags von 10'000 Franken.
Privilegiert behandelt wird zudem die Unternehmensnachfolge, d.h. die Übertragung eines ganzen Unternehmens oder von Geschäftsvermögen an einen nicht steuerbefreiten Empfänger, der die unternehmerische Tätigkeit weiterführt. In solchen Fällen wird nur die Hälfte der ordentlichen Steuer erhoben.
Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom aktuellsten Bericht über die getroffenen Massnahmen zwecks Abbau und Verhinderung von Verkehrsstaus. Der Bericht ist im Internet allgemein zugänglich.
Das Strassengesetz (§ 43a) verpflichtet die kantonalen Behörden, Verkehrsstaus zu verhindern bzw. solche abzubauen, sowie über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand halbjährlich zu berichten. Der letzte Bericht ist per 30. Juni 2009 erfolgt.
Nun liegt eine durch das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit der Polizei BL und dem Amt für Raumplanung (Abt. ÖV) erfolgte Fortschreibung und Aktualisierung per 31. Dezember 2009 vor. Der Regierungsrat hat heute formell vom Bericht Kenntnis genommen.
Vgl. Bericht Verkehrsfluss
Auskünfte: Urs Bleile, Tiefbauamt, Leiter Verkehrstechnik, Tel. 061 552 54 56
Spezielle Kommissionen für Integrationsgespräche im Einbürgerungsverfahren – Regierungsrat lehnt Zulassung ab
Für den Regierungsrat sind keine sachlichen Gründe ersichtlich, für die Integrationsabklärung eine weitere Instanz im heute schon komplexen Einbürgerungsverfahren vorzusehen. Die Regierung ist der Ansicht, dass sich das Einbürgerungsverfahren im Kanton gut eingespielt und auch bewährt hat und dass die zuständigen kommunalen und kantonalen Organe ihre Aufgaben sehr kompetent erfüllen. Eine Einführung spezieller Kommissionen für Integrationsgespräche im Einbürgerungsverfahren lehnt der Regierungsrat darum ab und beantragt dem Landrat, die am 24. April 2008 als Postulat überwiesene Motion von Regula Meschberger (SP) als erfüllt abzuschreiben.
Regula Meschberger hatte am 19. April 2007 eine Motion eingereicht, in der sie eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes forderte, wonach die Gemeinden eine Einbürgerungskommission zur Integrationsprüfung einsetzen können. Auslöser des Vorstosses war die Rückstellung mehrerer Einbürgerungsgesuche aus der Gemeinde Birsfelden durch den Landrat. Es stellte sich heraus, dass die Integrationsgespräche durch eine spezielle Einbürgerungskommission und nicht durch den Gemeinderat erfolgt waren. Da die Durchführung von Integrationsgesprächen durch solche Kommissionen unzulässig ist, mussten die in Frage stehenden Gesuche zurückgestellt werden, bis der Gemeinderat als zuständiges Organ die Gespräche geführt hatte.
Der Bürger- bzw. Gemeinderat ist gemäss geltendem Recht zuständig für die Prüfung der Integration im Einbürgerungsverfahren. Die Einsetzung einer Kommission für die Führung der Integrationsgespräche kann allenfalls ein Bedürfnis sein für Gemeinden, die keine Bürgergemeinde haben und bei denen der Gemeinderat die Funktion des Bürgerrates innehat und in dieser Funktion zahlreiche Gespräche zu führen hat. In Birsfelden ist das der Fall. Ansonsten gibt es keine grossen Gemeinden, die keine eigene Bürgergemeinde und keinen eigenen Bürgerrat haben. Alle Gemeinden mit über 10'000 Einwohnern - ausser Birsfelden - haben eine Bürgergemeinde und einen eigenen Bürgerrat. Nach Ansicht des Regierungsrates lässt sich der Sonderfall Birsfelden mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen lösen - nämlich mit der Gründung einer Bürgergemeinde und der Einsetzung eines Bürgerrates.
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Tel. 061 552 57 18 oder per E-Mail: [email protected]
Inkraftsetzung der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute über das Inkrafttreten der Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes beschlossen. Die in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 deutlich angenommene Gesetzesänderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Alle ab diesem Tag erfolgten Schenkungen und Erbschaften werden nach neuem und steuerlich günstigerem Recht besteuert.
Die vom Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 7. Mai 2009 beschlossene Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes wurde am 27. September 2009 vom Baselbieter Stimmvolk mit grosser Zustimmung angenommen. Wie es in der Gesetzesänderung vorgesehen ist, beschliesst der Regierungsrat über das Inkrafttreten, was dieser nun in seiner heutigen Sitzung getan hat. Das neue und steuerlich vorteilhaftere Recht bei Erbschaften und Schenkungen tritt per 1. Juli 2010 in Kraft. Alle vor diesem Tag erfolgten Schenkungen und Erbschaften werden noch nach altem, also bisherigem Recht besteuert.
Die Gesetzesänderung beinhaltet verschiedene Entlastungen und Vereinfachungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wie die Einführung von proportionalen Steuersätzen und neuen Freibeträgen sowie eine Neuordnung aller bisherigen Steuerklassen. Eltern werden neu generell steuerbefreit. Für besonders langjährige Stief- und Pflegekindsverhältnisse besteht neu auch eine vollständige Steuerbefreiung wie für eigene Nachkommen. Übrige Stief- und Pflegekinder werden neu der günstigsten Steuerklasse von 7.5 % mit einem Freibetrag von 50'000 Franken zugeordnet. Unter die nächste Steuerklasse von 15 % mit einem Freibetrag von 30'000 Franken fallen neben den Geschwistern, Grosseltern, Schwieger- und Stiefeltern neu auch Konkubinatspartner, welche seit mindestens fünf Jahren eine häusliche Gemeinschaft bilden. Für weitere Verwandte wie Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins wird eine Steuer von 22.5 % erhoben, nach Abzug eines Freibetrags von 20'000 Franken. Alle übrigen Empfängerinnen und Empfänger werden mit einer Steuer von 30 % belastet, nach Abzug eines Freibetrags von 10'000 Franken.
Privilegiert behandelt wird zudem die Unternehmensnachfolge, d.h. die Übertragung eines ganzen Unternehmens oder von Geschäftsvermögen an einen nicht steuerbefreiten Empfänger, der die unternehmerische Tätigkeit weiterführt. In solchen Fällen wird nur die Hälfte der ordentlichen Steuer erhoben.
[Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
]
Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel: 061 552 53 15.
Beiträge für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
An spezielle Projekte in der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen kann der Kanton Basel-Landschaft Beiträge entrichten. Der Regierungsrat hat dafür einen Gesamtbetrag von je 20'000 Franken für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bewilligt. Die finanzielle Unterstützung ist vorgesehen für Bereiche wie Jugendförderung, Erziehung, Prävention von Gewalt und sexuelle Ausbeutung oder Ernährung.
Verwirklicht werden diese Angebote als Kurse, Workshops, Projekttage, Publikationen oder in anderen Formen. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. Als Anbieter in Frage kommen Privatpersonen, Elternorganisationen, Familienzentren, Kirchgemeinden oder andere Nichtregierungsorganisationen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gewährt die Beiträge, nachdem das Gesuch von einem Fachgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Direktionen geprüft worden ist. Seit 2006 hat der Kanton rund 25 Angebote mit Beiträgen zwischen 250 bis 5'000 Franken unterstützt.
Auskunft: Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Tel: 061 552 62 86, E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 26. Mai 2009 beschlossenen Waldbaulinienplan "Stuelboden";
die von der Einwohnergemeindeversammlung Titterten am 23. September 2009 beschlossene Mutation "2009" zum Zonenreglement Siedlung und die Mutation "Wanderwege / Bielgasse 2009".
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel: 061 552 53 15.
Beiträge für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
An spezielle Projekte in der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen kann der Kanton Basel-Landschaft Beiträge entrichten. Der Regierungsrat hat dafür einen Gesamtbetrag von je 20'000 Franken für die Jahre 2010, 2011 und 2012 bewilligt. Die finanzielle Unterstützung ist vorgesehen für Bereiche wie Jugendförderung, Erziehung, Prävention von Gewalt und sexuelle Ausbeutung oder Ernährung.
Verwirklicht werden diese Angebote als Kurse, Workshops, Projekttage, Publikationen oder in anderen Formen. Sie richten sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. Als Anbieter in Frage kommen Privatpersonen, Elternorganisationen, Familienzentren, Kirchgemeinden oder andere Nichtregierungsorganisationen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion gewährt die Beiträge, nachdem das Gesuch von einem Fachgremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Direktionen geprüft worden ist. Seit 2006 hat der Kanton rund 25 Angebote mit Beiträgen zwischen 250 bis 5'000 Franken unterstützt.
Auskunft: Irène Renz, Leiterin Gesundheitsförderung Baselland, Tel: 061 552 62 86, E-Mail: [email protected]
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den von der Einwohnergemeindeversammlung Tenniken am 26. Mai 2009 beschlossenen Waldbaulinienplan "Stuelboden";
die von der Einwohnergemeindeversammlung Titterten am 23. September 2009 beschlossene Mutation "2009" zum Zonenreglement Siedlung und die Mutation "Wanderwege / Bielgasse 2009".
Landeskanzlei Basel-Landschaft