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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Bericht zur Fluglärmbelastung 2009
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Fluglärmbericht 2009 an die Kantonsparlamente verabschiedet. Die Flugbewegungen verringerten sich deutlich und erreichten den tiefsten Stand seit 15 Jahren. Der Anteil des Sektors Süd (Schweiz) blieb unverändert bei 42% aller Starts und Landungen. In der Nacht finden 89% der Bewegungen im Norden statt. Die Regierungen begrüssen es, dass auch im vergangen Jahr die Vereinbarung über die Benutzung der Piste 33 für Südlandungen vollumfänglich eingehalten wurde. Ein anderes Ergebnis wäre für sie nicht akzeptabel gewesen. Die Regierungen beobachten die Situation laufend und bestehen weiterhin auf einer lückenlosen Einhaltung der Vereinbarung.
Im Jahr 2009 fanden 74'992 Starts und Landungen am EuroAirport statt. Damit wurde der tiefste Wert seit 15 Jahren erreicht.
Die Fluglärmimmissionen betreffen weiterhin primär die Gebiete im Norden (55% aller Bewegungen) und den Süden (42% aller Bewegungen) des Flughafens. Der Südlandeanteil betrug 7.8% (im Vorjahr 8.9%). In der Nacht wird der Verkehr hauptsächlich im Norden abgewickelt (89% aller Bewegungen). Dies verdeutlicht die Bemühungen der Flughafenbehörden, die Bewegungen bei geringem Verkehrsaufkommen über den Norden zu führen. Der Regierungsrat begrüsst diese Bestrebungen, weil dadurch deutlich weniger Personen von Fluglärm betroffen sind.
Die Nachtflugbewegungen haben gemäss dem allgemeinen Trend abgenommen. Positiv ist insbesondere, dass Bewegungen in der Kernsperrzeit zwischen 24 und 05 Uhr stark rückläufig waren. In dieser Zeit fanden fast ausschliesslich Such- und Rettungsflüge statt.
Ebenfalls zu begrüssen ist, dass mit 4.1 Jet-Direktstarts im Jahresdurchschnitt die Direktstartvereinbarung eingehalten wurde. Die Direktstartvereinbarung legt einen Maximalwert von 8 Jet-Direktstarts fest.
Die Weststartquote liegt höher als im Vorjahr bei 6.1% (Vorjahr 5.5%) Damit wurde die im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Verlängerung der Ost-West-Piste vorgesehene Quote nicht erreicht. Die Benutzungsziffer lässt wiederum deutlich erkennen, dass diese Piste für die grösseren Flugzeugtypen zu kurz ist und deshalb aus Sicherheitsgründen wenig genutzt werden kann. Im Zusammenhang mit Parlamentsvorstössen in beiden Kantonen haben die zuständigen Kantonsstellen den EuroAirport aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten einer Pistenverlängerung auszuarbeiten.
Die Regierungen haben den vom Bundesamt für Zivilluftfahrt publizierten Lärmbelastungskataster zur Kenntnis genommen. Die seit längerer Zeit bekannte Überschreitung der Planungswerte in Teilen von Allschwil in der ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr wird durch den Kataster bestätigt. Für die Gemeinde Allschwil bedeutet dies, dass Wohnzonen südwestlich des Dorfkerns grundsätzlich nicht mehr erschlossen oder eingezont werden können. Der Lärmbelastungskataster belegt aber auch, dass der Fluglärm in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen hat.
Die Regierungen äussern sich zudem zur Benutzung des ILS 33 im vergangenen Jahr: Sie begrüssen die einwandfreie Handhabung der Südlandungen. Die Benutzungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wurde also vollumfänglich eingehalten. Ein anderes Ergebnis hätten die beiden Regierungen aber auch nicht akzeptiert. Sie betrachten es als selbstverständlich, dass diese Vereinbarung auch künftig ausnahmslos eingehalten wird. Erfreulich ist, dass Massnahmen zur Optimierung der ILS 33-Landungen umgesetzt werden.
Die durchgeführten Lärmmessungen bestätigen die erwarteten Veränderungen: Einerseits wurden stark betroffene Gebiete entlastet, andererseits sind in geringerem Umfang aber dichter besiedelte Gebiete neu oder zusätzlich belastet worden. Im Lärmbelastungskataster sind die Lärmauswirkungen des ILS 33 aber nicht erkennbar, weil sie gemäss Lärmschutzverordnung zu gering sind.
Entscheidend ist für die Regierungen, dass die Verkehrssicherheit durch das ILS 33 verbessert wurde, wie die Flugsicherung am EuroAirport bestätigte.
Die Regierungen haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass Teile der Bevölkerung den ILS 33-Fluglärm kritisieren. Besonders in den Wochen mit aussergewöhnlich hohen Benutzungszahlen sowie bei Südanflügen am späten Abend und an Wochenenden oder Feiertagen sind Beschwerden eingegangen. Die Regierungen nehmen die Anliegen und die Kritik aus der Bevölkerung zum ILS 33 ernst. Sie bestehen selbstverständlich auf einer lückenlosen und strikten Einhaltung der Benutzungsbedingungen. Zudem achten sie kontinuierlich darauf, dass Optimierungen geprüft und bereits bestehende Massnahmen zum Schutz der Anwohnerschaft weiter umgesetzt werden.
Auskünfte: Christian Boppart, Telefon +41 (0)61 552 66 16
Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft
Dr. Claus Wepler, Telefon +41 (0)61 267 85 17
Departementsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit dem Tour de Suisse- Finalwochenende in Liestal weitere Entscheide und Unterstützungsleistungen beschlossen. Der Regierungsrat verfügte die erforderlichen verkehrspolizeilichen Massnahmen und die Einschränkungen des Öffentlichen Verkehrs. Zudem können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den sportlichen Grossanlass durch ein Entgegenkommen bei der Verrechnung kantonaler Leistungen sowie mit einem zusätzlichen Beitrag aus dem Swisslos Sport-Fonds in der Höhe von 50'000 Franken verbessert werden.
Das Tour-de-Suisse-Finalwochenende vom 19./20. Juni 2010 ist in diesem Jahr neben den Davidoff Swiss Indoors in Münchenstein das international bedeutendste Sportereignis im Kanton Basel-Landschaft. Am 19. Juni wird die achte Etappe von Wetzikon über eine Gesamtdistanz von 174 Kilometer nach Liestal führen. Zum Abschluss der diesjährigen Tour wird am 20. Juni ein Einzelzeitfahren über 26 Kilometer mit Start und Ziel in Liestal stattfinden.
Die Tour de Suisse wird von der International Management Group (IMG) Schweiz organisiert. Das lokale Organisationskomitee unter der Leitung von OK-Präsident Roger Aeschbach, ist mit der Etappenankunft und der Organisation des Einzelzeitfahrens beauftragt worden.
Im Juli 2009 hatte der Regierungsrat bereits Grundsatzentscheide für die Unterstützungsleistungen des Kantons Basel-Landschaft beschlossen. Für die Ausrichtung des Finalwochenendes wurde insgesamt ein Beitrag in der Höhe von 100'000 Franken aus dem Swisslos-Sport-Fonds bewilligt und es wurde die Unterstützung durch die kantonale Verwaltung zugesichert.
Parallel zum Organisationskomitee wurde ein kantonales Koordinationsgremium unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli gebildet. Dieses Gremium unterstützt das OK in der Planung, Vorbereitung und Durchführung und sichert die engagierte und professionelle Mitarbeit der Fachpersonen aus vier Direktionen der kantonalen Verwaltung.
Der Regierungsrat beschloss, dass dem OK die internen Kosten für Dienstleistungen der Dienststellen der kantonalen Verwaltung sowie die Gebühren und Bewilligungen nicht in Rechnung gestellt werden.
Auf Grund nicht vorhersehbarer Kosten für die Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzepts durch eine externe Fachperson musste das OK das Budget aufstocken. Unter Berücksichtigung dieser Zusatzkosten und des hohen Stellenwerts dieses Events genehmigte der Regierungsrat einen zusätzlichen Beitrag aus dem Swisslos- Sport-Fonds Baselland in der Höhe von 50'000 Franken.
Für Sonntag, 20. Juni 2010, 10 bis 16 Uhr, verfügte der Regierungsrat folgende verkehrspolizeilichen Massnahmen: Vollsperrung der Strecke Hölstein - Abzweiger Bennwil - Langgarben - Diegten (exkl. Anschluss A2) - Tenniken - Zunzgen - Sissach - Ebenrain - Itingen - Lausen - Arisdörferstrasse in Liestal sowie einseitige Sperrung der Hauptstrasse im Waldenburgertal zwischen Hölstein und Altmarkt in Fahrtrichtung Liestal. Für die Dauer der Vollsperrung während des Einzelzeitfahrens muss gleichzeitig der öffentliche Verkehr im Diegtertal auf der Achse Sissach - Eptingen eingestellt werden. Im Weiteren beschloss der Regierungsrat, dass die Zivilschutzkompanien Liestal, Lausen, Ebenrain, Oberes Baselbiet und Wildenstein das OK bei der Ausrichtung des Anlasses unterstützen werden.
Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Telefon 061 552 50 51.
Öffentlichkeitsprinzip im Baselbiet: Informations- und Datenschutzgesetz an den Landrat verabschiedet
Der Regierungsrat hat heute die Vorlage mit dem Entwurf für ein neues "Gesetz über die Information und den Datenschutz" verabschiedet und zusammen mit der erforderlichen Änderung der Kantonsverfassung an den Landrat weitergeleitet. Das Gesetz regelt den Umgang der öffentlichen Organe mit Informationen gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip. Der Zugang zu einer amtlichen Information kann zum Schutz von öffentlichen und privaten Interessen eingeschränkt oder verweigert werden, weil das Öffentlichkeitsprinzip eng mit dem Datenschutz verzahnt ist. Das geltende Datenschutzrecht wird weitgehend unverändert übernommen.
Schon heute sind die Behörden verpflichtet, die Bevölkerung von sich aus über ihre Tätigkeiten und Entscheide zu informieren. Neu soll jede Person einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch haben, Einsicht in amtliche Akten zu erhalten. Ein besonderes Interesse muss sie gemäss Öffentlichkeitsprinzip nicht nachweisen. Das Zugangsrecht kann aber zum Schutz von öffentlichen oder privaten Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Ein öffentliches Interesse besteht beispielsweise dann, wenn die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde durch eine vorzeitige Bekanntgabe amtlicher Informationen beeinträchtigt wird. Ebenfalls eingeschränkt oder verweigert wird der Zugang zu Informationen, wenn er die innere oder äussere Sicherheit gefährdet.
Gewährt die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Akten nicht oder nicht in vollem Umfang, steht der Rechtsweg offen. Die gesuchstellende Person kann vorgängig bei der oder dem Informationszugangs- und Datenschutzbeauftragten einen Schlichtungsantrag stellen. Führt das fakultative Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung, kann die gesuchstellende Person eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Das Öffentlichkeitsprinzip fördert die Transparenz der Verwaltung und stärkt so das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen. Beim Bund und in einigen Kantonen ist es bereits eingeführt. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gemeinsam erarbeitet. Wegen der höheren zeitlichen Dringlichkeit wurde er im Nachbarkanton bereits im Vorjahr an das Kantonsparlament überwiesen. Der Entwurf des Informations- und Datenschutzgesetzes stiess im basellandschaftlichen Vernehmlassungsverfahren grossmehrheitlich auf positive Resonanz. Die Verbindung des Öffentlichkeitsprinzips mit dem Datenschutz in einem einzigen Gesetz fand einhellige Zustimmung. Zahlreiche Anregungen aus dem Vernehmlassungsverfahren flossen in den Gesetzesentwurf ein.
Auskünfte: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email: [email protected]
Migros Mühlematt kann ausbauen - VCS-Einsprache abgewiesen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Quartierplanvorschriften "Migros Mühlematt" , Oberwil, genehmigt. Dies ermöglicht der Migros eine Vergrösserung der Nettoladenfläche von 2'100 auf 4'500 m2 und eine Erhöhung der Parkplätze von 156 auf maximal 295 Plätze. Im Verkehrsgutachten wird nachgewiesen, dass der Ausbau der Migros keine grösseren Auswirkungen auf das Strassennetz haben wird. Mit der regierungsrätlichen Genehmigung der Quartierplanung wurde auch die hängige Einsprache des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) abgewiesen.
Auskünfte: Markus Stöcklin, Leiter Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 53 96
100. Geburtstag in Liestal
Am Sonntag, 16. Mai 2010 kann Herr Jakob Baumann seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 16. Mai 2010, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
100. Geburtstag in Birsfelden
Am Dienstag, 18. Mai 2010 kann Frau Frieda Gysin-Wirz ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 18. Mai 2010, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat das von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 15. Dezember 2009 beschlossene Strassenreglement genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft