- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
15.06.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Neue strategische Planung der Baselbieter Regierung kommt gut voran
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in diesen Tagen seine neu lancierte strategische Planung dem Kader der kantonalen Verwaltung präsentiert. Die Regierung hat im Sommer 2008 mit der Entwicklung eines verbesserten Prozesses ihrer strategischen Planung begonnen und wird im November 2010 die detaillierten strategischen Planungsvorgaben zuhanden der Direktionen und Dienststellen verabschieden. Damit verfügt der Kanton Basel-Landschaft auf die am 1. Juli 2011 beginnende neue Legislaturperiode 2012 - 2015 über eine systematisch und breit abgestützt erarbeitete Strategie und optimierte Planungsinstrumente.
Den Auftakt des neuen Strategieprozesses bildete im Sommer 2008 eine Sammlung aller Konzepte und Dokumente der kantonalen Verwaltung, die strategische Aussagen oder Planungen enthalten oder sich auf andere Art mit der langfristigen Entwicklung des Kantons befassen. Die Sammlung ergab über 100 Dokumente. Auf dieser Basis führte die vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe "Strategie und Planung 2012 - 2015" im Herbst und Winter 2008 / 2009 eine so genannte SWOT-Analyse durch, also eine Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken des Kantons Basel-Landschaft.
Im Sommer 2009 diskutierte der Regierungsrat im Rahmen einer Klausurtagung die Ergebnisse der Analyse und legte sieben strategische Schwerpunkte fest, welche die Politik des Kantons Basel-Landschaft mittelfristig prägen werden. Die sieben Schwerpunkte lauten wie folgt: "Natur und Klimawandel", "Zusammenleben in BL", "Basel-Bildungs-Landschaft", "Innovation und Wertschöpfung", "Mobilität", "Effizientes und effektives staatliches Handeln" und "Auftritt und Kooperation". Die Projektgruppe fasste die regierungsrätliche Strategie anschliessend im "Strategiebericht 1" zusammen.
Im Winterhalbjahr 2009 / 2010 ergänzte der Regierungsrat seine strategischen Schwerpunkte mit konkretisierenden Zielsetzungen. Insgesamt wurden 40 strategische Ziele formuliert und verabschiedet, 20 auf der Ebene der Regierung und 20 auf der Ebene der Direktionen. Diese 40 Ziele hat der Regierungsrat am 8. Juni 2010 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Landratssaal den Fachstellen- und Dienststellenleitenden der Verwaltung präsentiert. Gleichzeitig sind diese beauftragt worden, bis Ende August 2010 die Beiträge der Dienststellen zur Erreichung der Direktionsziele und der Regierungsziele anhand eines vorgegebenen Rasters zu analysieren. Die strategiebezogenen Aufgabenportfolios der Dienststellen bilden den letzten grossen Baustein des Strategieprozesses.
Abschliessend wird der Regierungsrat im November 2010 den von der Projektgruppe "Strategie und Planung 2012 - 2015" aktualisierten "Strategiebericht 1" verabschieden und auf dessen Basis die detaillierten strategischen Planungsvorgaben an die Direktionen und Dienststellen weiterleiten. Der Regierungsrat plant, die Öffentlichkeit rechtzeitig mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode am 1. Juli 2011 umfassend über die Ergebnisse seiner neu lancierten strategischen Planung zu informieren.
Weitere Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli,
Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 552 50 60
(erreichbar am Dienstag, 15. Juni 2010, von 14.00 bis 15.15 Uhr oder Rückruf).
Zustimmung zur formulierten Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet"
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt dem Landrat die Zustimmung zur formulierten Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet". Die formulierte Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet" hat zum Ziel, das Baselbieter Steuergesetz einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar auszugestalten. Steuerpflichtige Personen sollen nur noch wenig Zeit zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen und auch der Kontrollaufwand bei den Steuerbehörden soll reduziert werden. Zudem haben sich die Kantonsbehörden für eine Vereinfachung der Bundesgesetzgebung einzusetzen. Hierzu soll der Kanton Basel-Landschaft mittels einer Standesinitiative verlangen, dass die Besteuerung von natürlichen Personen grundlegend vereinfacht wird. Es sollen nur noch wenige Einheitstarife und Pauschalabzüge möglich sein und die heutige Vermögens- und Vermögensertragsbesteuerung soll durch die Besteuerung einer Soll-Kapitalrendite ersetzt werden.
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative. Die zunehmend komplizierter werdenden Steuergesetze sind für die Steuerkundinnen und Steuerkunden je länger desto weniger zu verstehen. Die Forderung nach einer einfacheren Steuergesetzgebung wird daher vom Regierungsrat unterstützt. Ein Alleingang auf kantonaler Ebene ist allerdings nur begrenzt möglich, da das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz einen weitgehend zwingenden Rahmen für die Besteuerung natürlicher Personen vorgibt. Mit der in der Initiative geforderten Standesinitiative soll daher dem Bundesgesetzgeber angezeigt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft massgebliche Änderungen im schweizerischen Steuersystem fordert. Ähnliche Anliegen haben bereits andere Kantone beim Bund eingebracht.
Aber auch ohne Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes will der Regierungsrat das Vereinfachungspotenzial in der Baselbieter Steuergesetzgebung ausloten. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens können dann allfällige Massnahmen vom Regierungsrat vorgeschlagen werden.
Die formulierte Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet" wurde am 9. Juli 2009 mit 4'348 rechtsgültigen Unterschriften eingereicht. Am 11. März 2010 hat der Landrat deren formelle Rechtsgültigkeit beschlossen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit seinem heutigen Beschluss nun, der Initiative inhaltlich zuzustimmen und diese den Stimmberechtigten zur Annahme zu empfehlen.
Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 71.
Landwirtschaftliche Ausbildung neu organisiert
Der Baselbieter Regierungsrat hat das revidierte Landwirtschaftsgesetz mit fünf Verordnungen auf den 1. August 2010 in Kraft gesetzt. Die Erlasse regeln Aufgaben und Kompetenzen für die landwirtschaftliche Grundbildung, die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung, sowie Zuständigkeiten bei den Bodenverbesserungen.
Die Verordnung über die landwirtschaftliche Grundbildung und die hauswirtschaftliche Vorlehre regelt die Aufgabenteilung zwischen dem Landwirschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung. Das LZE übernimmt die Lehraufsicht für weitere Berufe im landwirtschaftlichen Bereich wie Winzer, Obstfachleute oder Gemüsegärtner. Umgekehrt ist neu das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung für die Abschlussprüfungen der Landwirtinnen und Landwirte zuständig. Die bisherige Berufsbildungs- und Aufsichtskommission wird - dem Bildungsgesetz entsprechend - in einen Schulrat umgewandelt.
Die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung stützt sich nach wie vor auf die landwirtschaftliche Gesetzgebung und wird neu in einer eigenen Verordnung geregelt, Die Gebühren werden teilweise erhöht. Die Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft regelt die neu ins Gesetz aufgenommene Förderung von einheimischen und regionalen landwirtschaftlichen Produkten. Der Kanton kann dafür Beiträge sprechen, sofern das Geld dazu vorhanden ist und sich auch der Bund beteiligt. Nicht mehr gewährt werden Zinszuschüsse an landwirtschaftliche Darlehen.
Nur wenige Neuerungen bringt das revidierte Landwirtschaftsgesetz bei den Bodenverbesserungen (Meliorationen), welche in einer weiteren Verordnung geregelt sind. Wie bisher werden die Gemeinden in die Finanzierung eingebunden. Neu kann der Kanton kleinere Projekte auch ohne Beteiligung der Gemeinden unterstützen. Die Beteiligung des Bundes wird vorausgesetzt. Zudem werden die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Projekten neu geregelt. Die Fachstelle Melioration ist seit zwei Jahren beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain etabliert und war vorher beim Amt für Geoinformation. Diese Verschiebung macht die Änderung einer weiteren Verordnung nötig.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in diesen Tagen seine neu lancierte strategische Planung dem Kader der kantonalen Verwaltung präsentiert. Die Regierung hat im Sommer 2008 mit der Entwicklung eines verbesserten Prozesses ihrer strategischen Planung begonnen und wird im November 2010 die detaillierten strategischen Planungsvorgaben zuhanden der Direktionen und Dienststellen verabschieden. Damit verfügt der Kanton Basel-Landschaft auf die am 1. Juli 2011 beginnende neue Legislaturperiode 2012 - 2015 über eine systematisch und breit abgestützt erarbeitete Strategie und optimierte Planungsinstrumente.
Den Auftakt des neuen Strategieprozesses bildete im Sommer 2008 eine Sammlung aller Konzepte und Dokumente der kantonalen Verwaltung, die strategische Aussagen oder Planungen enthalten oder sich auf andere Art mit der langfristigen Entwicklung des Kantons befassen. Die Sammlung ergab über 100 Dokumente. Auf dieser Basis führte die vom Regierungsrat eingesetzte Projektgruppe "Strategie und Planung 2012 - 2015" im Herbst und Winter 2008 / 2009 eine so genannte SWOT-Analyse durch, also eine Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken des Kantons Basel-Landschaft.
Im Sommer 2009 diskutierte der Regierungsrat im Rahmen einer Klausurtagung die Ergebnisse der Analyse und legte sieben strategische Schwerpunkte fest, welche die Politik des Kantons Basel-Landschaft mittelfristig prägen werden. Die sieben Schwerpunkte lauten wie folgt: "Natur und Klimawandel", "Zusammenleben in BL", "Basel-Bildungs-Landschaft", "Innovation und Wertschöpfung", "Mobilität", "Effizientes und effektives staatliches Handeln" und "Auftritt und Kooperation". Die Projektgruppe fasste die regierungsrätliche Strategie anschliessend im "Strategiebericht 1" zusammen.
Im Winterhalbjahr 2009 / 2010 ergänzte der Regierungsrat seine strategischen Schwerpunkte mit konkretisierenden Zielsetzungen. Insgesamt wurden 40 strategische Ziele formuliert und verabschiedet, 20 auf der Ebene der Regierung und 20 auf der Ebene der Direktionen. Diese 40 Ziele hat der Regierungsrat am 8. Juni 2010 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Landratssaal den Fachstellen- und Dienststellenleitenden der Verwaltung präsentiert. Gleichzeitig sind diese beauftragt worden, bis Ende August 2010 die Beiträge der Dienststellen zur Erreichung der Direktionsziele und der Regierungsziele anhand eines vorgegebenen Rasters zu analysieren. Die strategiebezogenen Aufgabenportfolios der Dienststellen bilden den letzten grossen Baustein des Strategieprozesses.
Abschliessend wird der Regierungsrat im November 2010 den von der Projektgruppe "Strategie und Planung 2012 - 2015" aktualisierten "Strategiebericht 1" verabschieden und auf dessen Basis die detaillierten strategischen Planungsvorgaben an die Direktionen und Dienststellen weiterleiten. Der Regierungsrat plant, die Öffentlichkeit rechtzeitig mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode am 1. Juli 2011 umfassend über die Ergebnisse seiner neu lancierten strategischen Planung zu informieren.
Weitere Auskünfte: Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli,
Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Telefon 061 552 50 60
(erreichbar am Dienstag, 15. Juni 2010, von 14.00 bis 15.15 Uhr oder Rückruf).
Zustimmung zur formulierten Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet"
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt dem Landrat die Zustimmung zur formulierten Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet". Die formulierte Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet" hat zum Ziel, das Baselbieter Steuergesetz einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar auszugestalten. Steuerpflichtige Personen sollen nur noch wenig Zeit zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigen und auch der Kontrollaufwand bei den Steuerbehörden soll reduziert werden. Zudem haben sich die Kantonsbehörden für eine Vereinfachung der Bundesgesetzgebung einzusetzen. Hierzu soll der Kanton Basel-Landschaft mittels einer Standesinitiative verlangen, dass die Besteuerung von natürlichen Personen grundlegend vereinfacht wird. Es sollen nur noch wenige Einheitstarife und Pauschalabzüge möglich sein und die heutige Vermögens- und Vermögensertragsbesteuerung soll durch die Besteuerung einer Soll-Kapitalrendite ersetzt werden.
Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative. Die zunehmend komplizierter werdenden Steuergesetze sind für die Steuerkundinnen und Steuerkunden je länger desto weniger zu verstehen. Die Forderung nach einer einfacheren Steuergesetzgebung wird daher vom Regierungsrat unterstützt. Ein Alleingang auf kantonaler Ebene ist allerdings nur begrenzt möglich, da das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz einen weitgehend zwingenden Rahmen für die Besteuerung natürlicher Personen vorgibt. Mit der in der Initiative geforderten Standesinitiative soll daher dem Bundesgesetzgeber angezeigt werden, dass der Kanton Basel-Landschaft massgebliche Änderungen im schweizerischen Steuersystem fordert. Ähnliche Anliegen haben bereits andere Kantone beim Bund eingebracht.
Aber auch ohne Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes will der Regierungsrat das Vereinfachungspotenzial in der Baselbieter Steuergesetzgebung ausloten. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens können dann allfällige Massnahmen vom Regierungsrat vorgeschlagen werden.
Die formulierte Verfassungsinitiative "Einfachere Steuern im Baselbiet" wurde am 9. Juli 2009 mit 4'348 rechtsgültigen Unterschriften eingereicht. Am 11. März 2010 hat der Landrat deren formelle Rechtsgültigkeit beschlossen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit seinem heutigen Beschluss nun, der Initiative inhaltlich zuzustimmen und diese den Stimmberechtigten zur Annahme zu empfehlen.
Weitere Auskünfte: Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 71.
Landwirtschaftliche Ausbildung neu organisiert
Der Baselbieter Regierungsrat hat das revidierte Landwirtschaftsgesetz mit fünf Verordnungen auf den 1. August 2010 in Kraft gesetzt. Die Erlasse regeln Aufgaben und Kompetenzen für die landwirtschaftliche Grundbildung, die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung, sowie Zuständigkeiten bei den Bodenverbesserungen.
Die Verordnung über die landwirtschaftliche Grundbildung und die hauswirtschaftliche Vorlehre regelt die Aufgabenteilung zwischen dem Landwirschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE) und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung. Das LZE übernimmt die Lehraufsicht für weitere Berufe im landwirtschaftlichen Bereich wie Winzer, Obstfachleute oder Gemüsegärtner. Umgekehrt ist neu das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung für die Abschlussprüfungen der Landwirtinnen und Landwirte zuständig. Die bisherige Berufsbildungs- und Aufsichtskommission wird - dem Bildungsgesetz entsprechend - in einen Schulrat umgewandelt.
Die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung stützt sich nach wie vor auf die landwirtschaftliche Gesetzgebung und wird neu in einer eigenen Verordnung geregelt, Die Gebühren werden teilweise erhöht. Die Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft regelt die neu ins Gesetz aufgenommene Förderung von einheimischen und regionalen landwirtschaftlichen Produkten. Der Kanton kann dafür Beiträge sprechen, sofern das Geld dazu vorhanden ist und sich auch der Bund beteiligt. Nicht mehr gewährt werden Zinszuschüsse an landwirtschaftliche Darlehen.
Nur wenige Neuerungen bringt das revidierte Landwirtschaftsgesetz bei den Bodenverbesserungen (Meliorationen), welche in einer weiteren Verordnung geregelt sind. Wie bisher werden die Gemeinden in die Finanzierung eingebunden. Neu kann der Kanton kleinere Projekte auch ohne Beteiligung der Gemeinden unterstützen. Die Beteiligung des Bundes wird vorausgesetzt. Zudem werden die Zuständigkeiten für die Genehmigung von Projekten neu geregelt. Die Fachstelle Melioration ist seit zwei Jahren beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain etabliert und war vorher beim Amt für Geoinformation. Diese Verschiebung macht die Änderung einer weiteren Verordnung nötig.
[Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
]
Auskunft: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
Personenfreizügigkeit nützt dem Kanton Baselland
Der Regierungsrat stellt keine negativen Folgen der Personenfreizügigkeit mit der EU auf den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke des Kantons Basel-Landschaft fest. Im Gegenteil: Der freie Verkehr von Arbeitskräften habe der Schweiz in den letzten acht Jahren einen aussergewöhnlich starken Aufschwung und ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum ermöglicht, zitiert die Regierung aus einem Bericht des Bundes.
Die Zuwanderung könnte den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu Beginn der Wirtschaftskrise 2008 zwar etwas beschleunigt haben, antwortet die Regierung auf eine Interpellation von Landrat Thomas de Courten, der sich über die Folgen der Personenfreizügigkeit auf den Kanton Baselland erkundigte. Gleichzeitig wirke sich diese Zuwanderung aber stabilisierend auf Konsum und Bauinvestitionen aus. Die Zahl der Beschäftigten blieb auch während der Rezession 2008 und 2009 stabil; in der Nordwestschweiz (BL, BS; AG) stieg sie sogar um 0,7 Prozent auf 548'000 Personen.
Von der starken Arbeitslosigkeit des letzten Jahres waren Immigranten aus Staaten der EU und EFTA überproportional, Schweizerinnen und Schweizer dagegen unterdurchschnittlich betroffen. Diese Tatsache entkräftet die These, wonach schweizerische durch ausländische Arbeitskräfte verdrängt würden. Nicht schlüssig zu beantworten ist die Frage, ob der freie Personenverkehr die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erschwert. Nicht festgestellt wurden lohnsenkende Effekte durch die Zuwanderung auf tiefe Einkommen. Wahrscheinlicher ist, dass die überdurchschnittliche Zuwanderung höher qualifizierter Arbeitskräfte die Lohnentwicklung in dieser Kategorie etwas gedämpft hat.
Die Bundesbehörden ziehen auch ein positives Fazit zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialversicherungen. Der Anteil ausländischer Arbeitsloser ist mit 37,4 Prozent für 2008 und 39,1 Prozent für 2009 im Kanton Baselland praktisch unverändert geblieben. Auch die kantonale IV-Statistik weist für die beiden Rezessionsjahre einen konstanten Anteil ausländischer IV-Bezüger aus. Die Arbeitskräfte aus der EU bezahlen in der Schweiz deutlich mehr Beiträge in die Sozialversicherungen, als sie Leistungen daraus beziehen, wie der Bund festgestellt hat.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), Telefon 061 552 77 01, Mail: [email protected]
Regierungsrat setzt Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich" ein
Am 1. Januar 2010 ist das neue kantonale Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz schreibt in § 3 vor, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich" einsetzt. Mit seinem heutigen Beschluss hat der Regierungsrat diese Kommission offiziell berufen.
Die Kommission setzt sich aus insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern der Baselbieter Gemeinden sowie Vertretern der kantonalen Verwaltung zusammen. Den Vorsitz führt die Finanz- und Kirchendirektion (FKD). Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, FKD, Co-Vorsitz (Aufgabenteilung), Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, FKD, Co-Vorsitz (Finanzausgleich), Dominique Donzé, Abteilungsleiter Finanzen Gemeinde Reinach, Max Hippenmeyer, Mitglied Gemeinderat Pratteln, Ueli O. Kräuchi, Geschäftsführer Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Alfred Kohli, Gemeindepräsident Rickenbach, Anton Lauber, Gemeindepräsident Allschwil, Christine Mangold, Gemeindepräsidentin Gelterkinden, Walter Märki, Mitglied Gemeinderat Birsfelden, Franz Meyer, Gemeindepräsident Grellingen, Willi Schweighauser, Gemeindeverwalter Bottmingen, Werner Schweizer, Gemeindepräsident Reigoldswil, Myrta Stohler, Gemeindepräsidentin Diegten und Präsidentin VBLG, Peter Vogt, Gemeindepräsident Muttenz, und Michael Bertschi, Statistisches Amt, FKD, Aktuariat.
Gemäss dem gesetzlichen Auftrag berät die Konsultativkommission Fragen der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie Fragen des Finanzausgleichs unter den Gemeinden zuhanden des Regierungsrates.
Weitere Auskünfte: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 59 02.
Grünes Licht für Baselbieter Darlehen an neues Messezentrum Basel 2012
Im Rahmen der Volksabstimmung vom 28. September 2008 sagte das Baselbieter Stimmvolk Ja zu einem Darlehen des Kantons Basel-Landschaft an das neue Messezentrum Basel 2012 der MCH Messe Schweiz (Basel) AG. Das Darlehen setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem Beitrag à-fonds-perdu in der Höhe von 20 Mio. Franken, einem rückzahlbaren, zinslosen Darlehen in der Höhe von 30 Mio. Franken und einem rückzahlbaren, zinsvergünstigten Darlehen in der Höhe von 35 Mio. Franken.
Die Gewährung des rückzahlbaren, zinsvergünstigten Darlehens im Finanzvermögen in der Höhe von 35 Mio. Franken liegt in der Kompetenz des Regierungsrates. Bei diesem Darlehen handelt es sich um keine eigentliche Investitionsbeihilfe, sondern um die Gewährung eines Darlehens mit einer Laufzeit von 10 Jahren durch den Kanton Basel-Landschaft zu Selbstkosten, also zu denjenigen Konditionen, welche der Kanton auf dem Kapitalmarkt erhält. Mit seinem heutigen Beschluss gibt der Regierungsrat grünes Licht für das zinsvergünstigte Darlehen und für die gesamte Unterstützung des Kantons Basel-Landschaft an die Realisierung des neuen Messezentrums Basel 2012.
Durch den Aus- und Umbau der Infrastruktur verfolgt die MCH Messe Schweiz (Basel) AG das Ziel, die Durchführung ihres Messeprogramms am Standort Basel zu sichern. Namentlich soll damit gewährleistet werden, dass die Uhren- und Schmuckmesse BASEL WORLD weiterhin in geeignetem Rahmen in Basel stattfinden kann.
Weitere Auskünfte: Thomas Hamann, Leiter Zentrales Finanz- und Rechnungswesen, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 63 13.
Zwei neue Naturschutzgebiete in BL
Die Gipsgrube Zeglingen gehört neu ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft. Das schon bestehende Naturschutzgebiet Huppergruben bei Lausen ist um das Waldgebiet Landschachen bei Bubendorf zum Naturschutzgebiet Landschachen-Huppergruben erweitert worden. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die ehemalige Gipsgrube Zeglingen und die umliegenden Wälder bilden heute ein sehr vielfältiges und artenreiches Lebensraum-Mosaik. Vor dem Gipsabbau bestand das Gebiet vorwiegend aus Wald und teilweise aus Wiesen und Weiden. Durch die Abbautätigkeit entstanden offene Standorte mit unterschiedlichen Stadien der Vegetationsentwicklung sowie ein neues Relief, was den grossen Reichtum an unterschiedlichen Standorten und Kleinlebensräumen mit sich brachte.
Aus geologischer Sicht sind die "Huppergruben" in Lausen einzigartig. Sie enthalten einmalige Dokumente über die erdgeschichtliche Vergangenheit des Baselbiets. Von Fachleuten wird den Aufschlüssen deshalb nationale Bedeutung beigemessen, zumal Hupper-Vorkommen in solchem Umfange nur noch in Lausen zu beobachten sind. Es handelt sich daher um ein klassisches Exkursionsgebiet von Universitäten und Schulen. Neben der geologischen Bedeutung der Gruben ist auch deren ökologischer und heimatkundlicher Wert hervorzuheben. Dieses Gebiet ist nun um den Waldzug Landschachen erweitert worden. Das Waldgebiet eignet sich ausgezeichnet zur grossflächigen Erhaltung und Förderung eines eichenreichen Waldbestands mit stellenweise eingestreuten Eichen- und Buchen-Altholzinseln.
Auskunft: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 552 21 27, E-Mail: [email protected]
Personenfreizügigkeit nützt dem Kanton Baselland
Der Regierungsrat stellt keine negativen Folgen der Personenfreizügigkeit mit der EU auf den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke des Kantons Basel-Landschaft fest. Im Gegenteil: Der freie Verkehr von Arbeitskräften habe der Schweiz in den letzten acht Jahren einen aussergewöhnlich starken Aufschwung und ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum ermöglicht, zitiert die Regierung aus einem Bericht des Bundes.
Die Zuwanderung könnte den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu Beginn der Wirtschaftskrise 2008 zwar etwas beschleunigt haben, antwortet die Regierung auf eine Interpellation von Landrat Thomas de Courten, der sich über die Folgen der Personenfreizügigkeit auf den Kanton Baselland erkundigte. Gleichzeitig wirke sich diese Zuwanderung aber stabilisierend auf Konsum und Bauinvestitionen aus. Die Zahl der Beschäftigten blieb auch während der Rezession 2008 und 2009 stabil; in der Nordwestschweiz (BL, BS; AG) stieg sie sogar um 0,7 Prozent auf 548'000 Personen.
Von der starken Arbeitslosigkeit des letzten Jahres waren Immigranten aus Staaten der EU und EFTA überproportional, Schweizerinnen und Schweizer dagegen unterdurchschnittlich betroffen. Diese Tatsache entkräftet die These, wonach schweizerische durch ausländische Arbeitskräfte verdrängt würden. Nicht schlüssig zu beantworten ist die Frage, ob der freie Personenverkehr die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erschwert. Nicht festgestellt wurden lohnsenkende Effekte durch die Zuwanderung auf tiefe Einkommen. Wahrscheinlicher ist, dass die überdurchschnittliche Zuwanderung höher qualifizierter Arbeitskräfte die Lohnentwicklung in dieser Kategorie etwas gedämpft hat.
Die Bundesbehörden ziehen auch ein positives Fazit zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialversicherungen. Der Anteil ausländischer Arbeitsloser ist mit 37,4 Prozent für 2008 und 39,1 Prozent für 2009 im Kanton Baselland praktisch unverändert geblieben. Auch die kantonale IV-Statistik weist für die beiden Rezessionsjahre einen konstanten Anteil ausländischer IV-Bezüger aus. Die Arbeitskräfte aus der EU bezahlen in der Schweiz deutlich mehr Beiträge in die Sozialversicherungen, als sie Leistungen daraus beziehen, wie der Bund festgestellt hat.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), Telefon 061 552 77 01, Mail: [email protected]
Regierungsrat setzt Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich" ein
Am 1. Januar 2010 ist das neue kantonale Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz schreibt in § 3 vor, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine Konsultativkommission "Aufgabenteilung und Finanzausgleich" einsetzt. Mit seinem heutigen Beschluss hat der Regierungsrat diese Kommission offiziell berufen.
Die Kommission setzt sich aus insgesamt 15 Vertreterinnen und Vertretern der Baselbieter Gemeinden sowie Vertretern der kantonalen Verwaltung zusammen. Den Vorsitz führt die Finanz- und Kirchendirektion (FKD). Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, FKD, Co-Vorsitz (Aufgabenteilung), Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, FKD, Co-Vorsitz (Finanzausgleich), Dominique Donzé, Abteilungsleiter Finanzen Gemeinde Reinach, Max Hippenmeyer, Mitglied Gemeinderat Pratteln, Ueli O. Kräuchi, Geschäftsführer Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Alfred Kohli, Gemeindepräsident Rickenbach, Anton Lauber, Gemeindepräsident Allschwil, Christine Mangold, Gemeindepräsidentin Gelterkinden, Walter Märki, Mitglied Gemeinderat Birsfelden, Franz Meyer, Gemeindepräsident Grellingen, Willi Schweighauser, Gemeindeverwalter Bottmingen, Werner Schweizer, Gemeindepräsident Reigoldswil, Myrta Stohler, Gemeindepräsidentin Diegten und Präsidentin VBLG, Peter Vogt, Gemeindepräsident Muttenz, und Michael Bertschi, Statistisches Amt, FKD, Aktuariat.
Gemäss dem gesetzlichen Auftrag berät die Konsultativkommission Fragen der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden sowie Fragen des Finanzausgleichs unter den Gemeinden zuhanden des Regierungsrates.
Weitere Auskünfte: Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 59 02.
Grünes Licht für Baselbieter Darlehen an neues Messezentrum Basel 2012
Im Rahmen der Volksabstimmung vom 28. September 2008 sagte das Baselbieter Stimmvolk Ja zu einem Darlehen des Kantons Basel-Landschaft an das neue Messezentrum Basel 2012 der MCH Messe Schweiz (Basel) AG. Das Darlehen setzt sich aus drei Teilen zusammen: einem Beitrag à-fonds-perdu in der Höhe von 20 Mio. Franken, einem rückzahlbaren, zinslosen Darlehen in der Höhe von 30 Mio. Franken und einem rückzahlbaren, zinsvergünstigten Darlehen in der Höhe von 35 Mio. Franken.
Die Gewährung des rückzahlbaren, zinsvergünstigten Darlehens im Finanzvermögen in der Höhe von 35 Mio. Franken liegt in der Kompetenz des Regierungsrates. Bei diesem Darlehen handelt es sich um keine eigentliche Investitionsbeihilfe, sondern um die Gewährung eines Darlehens mit einer Laufzeit von 10 Jahren durch den Kanton Basel-Landschaft zu Selbstkosten, also zu denjenigen Konditionen, welche der Kanton auf dem Kapitalmarkt erhält. Mit seinem heutigen Beschluss gibt der Regierungsrat grünes Licht für das zinsvergünstigte Darlehen und für die gesamte Unterstützung des Kantons Basel-Landschaft an die Realisierung des neuen Messezentrums Basel 2012.
Durch den Aus- und Umbau der Infrastruktur verfolgt die MCH Messe Schweiz (Basel) AG das Ziel, die Durchführung ihres Messeprogramms am Standort Basel zu sichern. Namentlich soll damit gewährleistet werden, dass die Uhren- und Schmuckmesse BASEL WORLD weiterhin in geeignetem Rahmen in Basel stattfinden kann.
Weitere Auskünfte: Thomas Hamann, Leiter Zentrales Finanz- und Rechnungswesen, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 63 13.
Zwei neue Naturschutzgebiete in BL
Die Gipsgrube Zeglingen gehört neu ins Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft. Das schon bestehende Naturschutzgebiet Huppergruben bei Lausen ist um das Waldgebiet Landschachen bei Bubendorf zum Naturschutzgebiet Landschachen-Huppergruben erweitert worden. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Die ehemalige Gipsgrube Zeglingen und die umliegenden Wälder bilden heute ein sehr vielfältiges und artenreiches Lebensraum-Mosaik. Vor dem Gipsabbau bestand das Gebiet vorwiegend aus Wald und teilweise aus Wiesen und Weiden. Durch die Abbautätigkeit entstanden offene Standorte mit unterschiedlichen Stadien der Vegetationsentwicklung sowie ein neues Relief, was den grossen Reichtum an unterschiedlichen Standorten und Kleinlebensräumen mit sich brachte.
Aus geologischer Sicht sind die "Huppergruben" in Lausen einzigartig. Sie enthalten einmalige Dokumente über die erdgeschichtliche Vergangenheit des Baselbiets. Von Fachleuten wird den Aufschlüssen deshalb nationale Bedeutung beigemessen, zumal Hupper-Vorkommen in solchem Umfange nur noch in Lausen zu beobachten sind. Es handelt sich daher um ein klassisches Exkursionsgebiet von Universitäten und Schulen. Neben der geologischen Bedeutung der Gruben ist auch deren ökologischer und heimatkundlicher Wert hervorzuheben. Dieses Gebiet ist nun um den Waldzug Landschachen erweitert worden. Das Waldgebiet eignet sich ausgezeichnet zur grossflächigen Erhaltung und Förderung eines eichenreichen Waldbestands mit stellenweise eingestreuten Eichen- und Buchen-Altholzinseln.
[Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
]
Für Rückfragen: zwischen 15.00 und 16.15 Uhr: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Bewilligung von Kleinlotterien und Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien: Änderung der Zuständigkeiten
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Zuständigkeit für die Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien sowie die Bewilligung von Kleinlotterien an die Finanz- und Kirchendirektion übertragen. Die von der Sicherheitsdirektion und der Finanz- und Kirchendirektion beantragte Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Bisher lag die Verantwortung für die Bewilligung von Kleinlotterien und die Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien:bei der Sicherheitsdirektion. Diese war und ist gleichzeitig auch zuständig für die Verwaltung des Lotteriefonds, was rein theoretisch zu Interessenskollisionen hätte führen können, da die Vorsteherin der Scherheitsdirektion den Kanton Basel-Landschaft auch in der Genossenschaft SWISSLOS vertritt.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Bewilligungen im Lotteriewesen an die Finanz- und Kirchendirektion wird diese mögliche Interessenskollision vermieden. Die Änderung betrifft nur die Lotterien. Für Unterhaltungsspiele (Verlosungen, Tombola, Glücks- und Unterhaltungsspiele u.ä) ist weiterhin das Pass- und Patentbüro zuständig.
Auskunft: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales,Tel. 061 552 58 05, oder per E-Mail [email protected]
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Markus Meisinger, Leiter Abteilung Öffentlicher Verkehr in der Bau- und Umweltschutzdirektion, als Mitglied der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB).
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Für Rückfragen: zwischen 15.00 und 16.15 Uhr: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Bewilligung von Kleinlotterien und Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien: Änderung der Zuständigkeiten
Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung die Zuständigkeit für die Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien sowie die Bewilligung von Kleinlotterien an die Finanz- und Kirchendirektion übertragen. Die von der Sicherheitsdirektion und der Finanz- und Kirchendirektion beantragte Änderung tritt am 1. Juli 2010 in Kraft.
Bisher lag die Verantwortung für die Bewilligung von Kleinlotterien und die Erteilung von Durchführungsbewilligungen für Grosslotterien:bei der Sicherheitsdirektion. Diese war und ist gleichzeitig auch zuständig für die Verwaltung des Lotteriefonds, was rein theoretisch zu Interessenskollisionen hätte führen können, da die Vorsteherin der Scherheitsdirektion den Kanton Basel-Landschaft auch in der Genossenschaft SWISSLOS vertritt.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Bewilligungen im Lotteriewesen an die Finanz- und Kirchendirektion wird diese mögliche Interessenskollision vermieden. Die Änderung betrifft nur die Lotterien. Für Unterhaltungsspiele (Verlosungen, Tombola, Glücks- und Unterhaltungsspiele u.ä) ist weiterhin das Pass- und Patentbüro zuständig.
Auskunft: Gerhard Mann, Leiter Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales,Tel. 061 552 58 05, oder per E-Mail [email protected]
Wahlen
Der Regierungsrat wählte Markus Meisinger, Leiter Abteilung Öffentlicher Verkehr in der Bau- und Umweltschutzdirektion, als Mitglied der Koordinationsstelle Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB).
Landeskanzlei Basel-Landschaft