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22.06.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 26. September 2010
Der Bundesrat hat auf den 26. September 2010 folgende eidgenössische Vorlage zur Abstimmung angesetzt:
Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.
Auf den 26. September 2010 werden folgende kantonale Vorlagen zur Abstimmung angeordnet:
die nichtformulierte Volksinitiative vom 6. Februar 2007 "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien" (Energieinitiative) und die Änderung vom 20. Mai 2010 des Energiegesetzes (als formulierter Gegenvorschlag des Landrates);
Der Bundesrat hat auf den 26. September 2010 folgende eidgenössische Vorlage zur Abstimmung angesetzt:
Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.
Auf den 26. September 2010 werden folgende kantonale Vorlagen zur Abstimmung angeordnet:
die nichtformulierte Volksinitiative vom 6. Februar 2007 "Weg vom Öl - hin zu erneuerbaren Energien" (Energieinitiative) und die Änderung vom 20. Mai 2010 des Energiegesetzes (als formulierter Gegenvorschlag des Landrates);
die Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Konkordat Sonderpädagogik);
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Genehmigung des Konkordates Sonderpädagogik);
die Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat);
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Genehmigung desHarmoS-Konkordates);
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz).
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Baselland will gemeinnützigen Wohnungsbau fördern
Der Baselbieter Regierungsrat will neu Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit finanziellen Beiträgen fördern. Wohnbaugenossenschaften tragen zu günstigerem Wohnraum bei, so dass wohnen auch für Personen mit tieferem Einkommen bezahlbar bleibt. Investitionen in den Wohnungsbau stimulieren zudem die Wirtschaft.
Die Regierung nimmt mit ihrer Absicht ein Anliegen des Landrates auf, der im Dezember 2008 ein Postulat von Daniel Münger zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus überwiesen hatte. Die Regierung teilt die Ansicht von Landrat Daniel Münger, dass eine sinnvolle Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Basel-Landschaft angezeigt ist. Entsprechende Massnahmen will die Regierung in einer Verordnung zum Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung umsetzen.
Die Förderbeiträge werden für Neubauten und für die Sanierung bestehender Gebäude im Kanton Baselland ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des nationalen Förderprogrammes "Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard "Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie" erfüllt sind (nur für Sanierungen) oder die Anforderungen des Standards Minergie oder Minergie-P (für Neubauten und Sanierungen). Je nach gewähltem Standard und der Zahl der Zimmer werden pro Wohnung zwischen 1'000 und 10'400 Franken als einmaliger Beitrag ausbezahlt.
Die Unterstützung wird aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus finanziert, wobei die Höhe der jährlichen Fördersumme nicht abgeschätzt werden kann. Etwa 3'300 Genossenschaftswohnungen gibt es derzeit im Kanton Basel-Landschaft, schätzt die Regierung aufgrund der letzten Zählung aus dem Jahr 2000. Allerdings werden längst nicht alle Wohnbaugenossenschaften, sondern nur ein Teil von ihnen die neuen Fördergelder beantragen. Diese werden zusätzlich zu anderen Wohnbauförderungsmassnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden entrichtet.
Die Fördermassnahmen sollen vorerst auf drei Jahre befristet werden. Anschliessend wird geprüft, ob sie ihre Ziele erreicht haben.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Aufnahme der "Schleife", Ermitagestrasse 44, in Arlesheim in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die sogenannte "Schleife" in Arlesheim in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufzunehmen.
Das mit "Schleife" bezeichnete, heute als Wohnhaus genutzte Gebäude steht auf der Flur "Mühleboden" am Ufer des Gobenmattbaches, ca. zweihundert Meter nordwestlich der Gebäudegruppe der ehemaligen Mühle und des Gärtnerhauses. Die zur "Schleife" hinführende Ermitagestrasse führt den Besucher heute bis zum historischen Eingang des Landschaftsgartens Ermitage. Das durch keine weiteren Bauten unterteilte, teilweise landwirtschaftlich genutzte Gebiet "Mühleboden" zwischen Gobenmattbach und Ermitagestrasse bildet heute die Eingangspartie zum Landschaftsgarten. So gesehen gehört die "Schleife" mit ihrem gepflegten Garten zur Ermitage.
Auskunft: Kantonale Denkmalpflege, Tel. 061 552 55 80 (Sekretariat)
100. Geburtstag in Gelterkinden
Am Samstag, 26. Juni 2010 kann Frau Margaretha Breitenstein-Häfele ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Samstag, 26. Juni 2010, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
In die Kantonale Bibliothekskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014
- Frau Jeanne Locher, Münchenstein
- Frau Barbara Jakob Mensch, Basel
- Frau Corinne Ruesch Schweizer, Liestal
- Frau Christine Gorrencourt, Ettingen
- Frau Theres Schlienger, Möhlin
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Giebenach am 9. Dezember 2009 beschlossene Mutation zum Zonenreglement Ortskern genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Genehmigung des Konkordates Sonderpädagogik);
die Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat);
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Genehmigung desHarmoS-Konkordates);
die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund der Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz).
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Baselland will gemeinnützigen Wohnungsbau fördern
Der Baselbieter Regierungsrat will neu Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit finanziellen Beiträgen fördern. Wohnbaugenossenschaften tragen zu günstigerem Wohnraum bei, so dass wohnen auch für Personen mit tieferem Einkommen bezahlbar bleibt. Investitionen in den Wohnungsbau stimulieren zudem die Wirtschaft.
Die Regierung nimmt mit ihrer Absicht ein Anliegen des Landrates auf, der im Dezember 2008 ein Postulat von Daniel Münger zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus überwiesen hatte. Die Regierung teilt die Ansicht von Landrat Daniel Münger, dass eine sinnvolle Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Kanton Basel-Landschaft angezeigt ist. Entsprechende Massnahmen will die Regierung in einer Verordnung zum Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung umsetzen.
Die Förderbeiträge werden für Neubauten und für die Sanierung bestehender Gebäude im Kanton Baselland ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen des nationalen Förderprogrammes "Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard "Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie" erfüllt sind (nur für Sanierungen) oder die Anforderungen des Standards Minergie oder Minergie-P (für Neubauten und Sanierungen). Je nach gewähltem Standard und der Zahl der Zimmer werden pro Wohnung zwischen 1'000 und 10'400 Franken als einmaliger Beitrag ausbezahlt.
Die Unterstützung wird aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus finanziert, wobei die Höhe der jährlichen Fördersumme nicht abgeschätzt werden kann. Etwa 3'300 Genossenschaftswohnungen gibt es derzeit im Kanton Basel-Landschaft, schätzt die Regierung aufgrund der letzten Zählung aus dem Jahr 2000. Allerdings werden längst nicht alle Wohnbaugenossenschaften, sondern nur ein Teil von ihnen die neuen Fördergelder beantragen. Diese werden zusätzlich zu anderen Wohnbauförderungsmassnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden entrichtet.
Die Fördermassnahmen sollen vorerst auf drei Jahre befristet werden. Anschliessend wird geprüft, ob sie ihre Ziele erreicht haben.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Aufnahme der "Schleife", Ermitagestrasse 44, in Arlesheim in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die sogenannte "Schleife" in Arlesheim in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufzunehmen.
Das mit "Schleife" bezeichnete, heute als Wohnhaus genutzte Gebäude steht auf der Flur "Mühleboden" am Ufer des Gobenmattbaches, ca. zweihundert Meter nordwestlich der Gebäudegruppe der ehemaligen Mühle und des Gärtnerhauses. Die zur "Schleife" hinführende Ermitagestrasse führt den Besucher heute bis zum historischen Eingang des Landschaftsgartens Ermitage. Das durch keine weiteren Bauten unterteilte, teilweise landwirtschaftlich genutzte Gebiet "Mühleboden" zwischen Gobenmattbach und Ermitagestrasse bildet heute die Eingangspartie zum Landschaftsgarten. So gesehen gehört die "Schleife" mit ihrem gepflegten Garten zur Ermitage.
Auskunft: Kantonale Denkmalpflege, Tel. 061 552 55 80 (Sekretariat)
100. Geburtstag in Gelterkinden
Am Samstag, 26. Juni 2010 kann Frau Margaretha Breitenstein-Häfele ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Samstag, 26. Juni 2010, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
In die Kantonale Bibliothekskommission für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014
- Frau Jeanne Locher, Münchenstein
- Frau Barbara Jakob Mensch, Basel
- Frau Corinne Ruesch Schweizer, Liestal
- Frau Christine Gorrencourt, Ettingen
- Frau Theres Schlienger, Möhlin
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Giebenach am 9. Dezember 2009 beschlossene Mutation zum Zonenreglement Ortskern genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft