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29.06.2010
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Baselbieter Regierung wehrt sich gegen neues KKW "Niederamt"
Der Baselbieter Regierungsrat wehrt sich im kantonalen Vernehmlassungsverfahren zum Standort eines neuen Kernkraftwerkes (KKW) im Raum Gösgen SO.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die entsprechende Anpassung des kantonalen solothurnischen Richtplans die Interessen des Kantons Basel-Landschaft tangiert. Deshalb und auch aufgrund des entsprechenden Baselbieter Verfassungsparagrafen 115 wird sich der Kanton Basel-Landschaft entschieden gegen ein neues KKW im Raum Gösgen wehren.
KKW in Nachbarschaft
Das heutige KKW Gösgen und der Standort für das vorgesehene neue Kernkraftwerk Niederamt liegen ca. 5 km Luftlinie von der Kantonsgrenze zwischen Baselland und Solothurn (bei Zeglingen) entfernt. Teile des Hoheitsgebietes des Kantons Basel-Landschaft liegen in der Gefahrenzone 2 gemäss der Eidgenössischen Notfallschutzverordnung (SR 732.33). Der Regierungsrat hat aufgrund eines Gutachtens seines Rechtsdienstes bei der Beantwortung einer Interpellation (2008-173 vom 19.6.2008) im Landrat die Gefahrenzone 2 als verbindlich für die Definition der Nachbarschaft erklärt. Es besteht somit gestützt auf § 115 der Kantonsverfassung und gestützt auf das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom 25. Oktober 1979 (SGS 788) eine Verpflichtung der Baselbieter Behörden, bereits gegen die vorgesehene Festsetzung im Richtplan des Kantons Solothurn zu intervenieren.
Widerstand mit allen rechtlichen und politischen Mitteln
Der Einwand richtet sich generell gegen die Festsetzung des Standorts des neuen Kernkraftwerkes Niederamt in der Nachbarschaft zum Kanton Basel-Landschaft. Die mit der Richtplanfestsetzung verbundene Behördenverbindlichkeit, soweit sich eine solche für ihn überhaupt ergibt (siehe Bemerkungen oben), wird durch den Kanton Basel-Landschaft nicht anerkannt. Im Rahmen eines allfälligen Bewilligungsverfahrens werden sich die Behörden des Kantons Basel-Landschaft mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen das Vorhaben einsetzen.
Für Rückfragen: Von 14 Uhr bis 15 Uhr: Jörg Krähenbühl, Regierungsrat, Tel. 061 552 54 03
Projektierungskredit für "Margarethenstich"
Für den so genannten "Margarethenstich" soll ein Planungskredit von 770 000 Franken gesprochen werden. Der Margarethenstich dient der besseren Anbindung des Leimentals an Basel mit dem öffentlichen Verkehr.
Die Kosten für die Ausarbeitung des Vor- und des Bauprojektes werden auf 1'540'000.-- Franken geschätzt. Dabei belaufen sich die Projektierungskosten für den Kanton Basel-Landschaft auf 770'000.-- Franken inkl. MwSt. (Vorprojekt: CHF 320'000.-- ; Bauprojekt: CHF 450'000.--) Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren in den beiden Kantonen wird der Beschluss für die Kosten des Bauprojektes von CHF 450'000.-- an die Zustimmung des Grossen Rates BS zum Ratschlag für Bauprojekt und Ausführung geknüpft.
Die ÖV-Anbindung des Leimentals soll verbessert, die Fahrzeit zum Bahnhof Basel SBB verkürzt werden. Eine Zweckmässigkeitsstudie hat verschiedene Varianten geprüft. Aus volkswirtschaftlicher Sicht geht der Margarethenstich (Tramstrecke Dorenbach - Margarethen) als Bestvariante hervor, da er je eingesetzten Franken den höchsten Nutzen erzielt. Die Bestvariante verspricht gegenüber der heutigen Fahrzeit eine Einsparung von bis zu 5 Minuten. Im Herbst 2008 wurde zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt und unter der Führung des Tiefbauamtes des Kantons Basel-Landschaft mit der Untersuchung der technischen Machbarkeit begonnen. Die zu bauende Infrastruktur liegt unmittelbar an bzw. auf der Kantonsgrenze Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 89
Slow-up-Tag auf Baselbieter Boden bewilligt
Der Baselbieter Regierungsrat hat den Erlebnistag des Vereins Slow-up vom Sonntag, 19. September 2010 auf Baselbieter Boden bewilligt. Die Regierung begüsst den bereits vierten Slow-up-Tag in der Region, denn dieser fördert Gesundheit und Bewegung, ist identitätsstiftend und dem Tourismus zuträglich.
Allerdings gelten die Auflagen des alten, bestehenden Ruhetagsgesetzes, wonach der 19. September als eidgenössischer Buss- und Bettag ein hoher Feiertag ist. Damit dürfen keine Festwirtschaften betrieben werden. Ebenso sind Verkaufsaktionen nicht gestattet, und übermässiger Lärm ist zu vermeiden. Zudem müssen die verkehrspolizeilichen Auflagen eingehalten werden.
Weitere Auskünfte:
Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Baselbieter Finanzausgleich für das Jahr 2010 - erstmals nach neuer Regelung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute im Rahmen einer Verfügung die Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2010 festgelegt. Gemäss § 134 der Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Die Verfügung zum Finanzausgleich 2010 ist die erste nach neuem Recht. Das neue Finanzausgleichsgesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Massgeblich für den Finanzausgleich ist die Steuerkraft (pro Einwohner und Einwohnerin) einer Gemeinde. Beim horizontalen Finanzausgleich leisten Einwohnergemeinden, deren Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau liegt (Gebergemeinden), Beiträge an Einwohnergemeinden, deren Steuerkraft unter dem Ausgleichsniveau liegt (Empfängergemeinden).
Das Ausgleichsniveau 2010 beträgt 2246 Franken. Es entspricht 93.5 Prozent des Dreijahresdurchschnitts der Steuerkraft aller Einwohnergemeinden. Im Jahr 2010 erhalten 68 von insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden einen horizontalen Finanzausgleich. Die Höhe des Beitrags pro Einwohner und Einwohnerin einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau. Der Beitrag wird vermindert, wenn der Steuerfuss einer Empfängergemeinde tiefer ist als der Durchschnittssteuerfuss der Gebergemeinden (2010: Gemeinden Augst und Thürnen).
Die horizontale Finanzausgleichssumme 2010 beträgt 67.3 Mio. Franken bei einer Gesamtsteuerkraft aller Gemeinden von 659.9 Mio. Franken. Die Ausgleichssumme 2010 ist ausserordentlich hoch und liegt deutlich über dem erwarteten Wert. Allerdings hat sich im Rahmen der Budgetprognose 2010 abgezeichnet, dass mit einem erhöhten horizontalen Finanzausgleich zu rechnen ist, sofern sich die Steuererträge 2009 der Gemeinden ähnlich entwickeln werden wie die Steuererträge 2008. Der Grund für den stark gestiegenen horizontalen Finanzausgleich sind in erster Linie die zunehmenden Divergenzen der Steuererträge zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Gemeinden. In den Jahren 2008 und 2009 haben die Steuererträge der finanzstarken Gemeinden mehrheitlich zugenommen, während die Steuererträge der finanzschwachen Gemeinden tendenziell abgenommen haben. Die gesamte Steuerkraft der Gebergemeinden stieg in den letzten zwei Jahren um 25.8 Mio. Franken (+ 6.1 Prozent) an, während bei den Empfängergemeinden ein Rückgang von 6.6 Mio. Franken (- 3.0 Prozent) zu verzeichnen war.
Der horizontale Finanzausgleich 2010 von 67.3 Mio. Franken für die Empfängergemeinden wird von den 18 steuerkräftigsten Gemeinden im Kanton finanziert. Von diesen 18 Gebergemeinden haben 7 Gemeinden eine Steuerkraft 2010 von über 2990 Franken. Diese 7 Gemeinden bezahlen 19.9 Prozent ihrer Steuerkraft in den horizontalen Finanzausgleich (Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Nusshof). Die verbleibenden 11 Gemeinden haben eine Steuerkraft 2010, die zwar über dem Ausgleichsniveau, aber unter 2990 Franken liegt. Sie bezahlen 80 Prozent der Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und ihrer Steuerkraft in den horizontalen Finanzausgleich (Allschwil, Münchenstein, Muttenz, Reinach, Schönenbuch, Therwil, Liestal, Seltisberg, Itingen, Sissach, Oberdorf).
Die 36 Einwohnergemeinden mit der tiefsten Steuerkraft erhalten zusätzlich zum horizontalen Finanzausgleich einen Zusatzbeitrag. Als Zusatzbeitrag werden pro Einwohnergemeinde maximal 200'000 Franken ausgerichtet. Die Summe aller Zusatzbeiträge ist bei 5.4 Mio. Franken limitiert. Im Jahr 2010 erhalten Gemeinden mit einer Steuerkraft von unter 1383 Franken Zusatzbeiträge. Von den insgesamt 36 Gemeinden mit Zusatzbeiträgen erhalten 19 Gemeinden den Maximalbetrag von 200'000 Franken pro Gemeinde. Die Zusatzbeiträge werden von allen 86 Einwohnergemeinden mit einem Beitrag von knapp 20 Franken pro Einwohner und Einwohnerin finanziert.
Der Kanton leistet den Einwohnergemeinden, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben, Sonderlastenabgeltungen. Die Sonderlastenabgeltungen einer Einwohnergemeinde bemessen sich nicht an deren effektiven Kosten, sondern an demografischen und geografischen Indikatoren. Die kumulierte Sonderlastenabgeltung wird an Gemeinden ausgerichtet, bei welchen die Summe von allen drei Sonderlasten über 90 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt. Im Jahr 2010 werden insgesamt 22.8 Mio. Franken als Sonderlastenabgeltungen ausgerichtet, davon 7.6 Mio. Franken für die Bildung, 8.1 Mio. Franken für die Sozialhilfe, 2.6 Mio. Franken für die Nicht-Siedlungsfläche und 4.6 Mio. Franken für die kumulierten Sonderlasten.
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeweils auch die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die gemeinsam getragenen Kosten der Ergänzungsleistungen verrechnet. Der Gemeindeanteil an den Ergänzungsleistungen beträgt 32 Prozent der auf den Kanton Basel-Landschaft insgesamt entfallenden Aufwendungen. Im Jahr 2010 beläuft sich der Gemeindeanteil auf total 33.6 Mio. Franken. Die Gemeinden entrichten diesen Beitrag an den Kanton nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.
Weitere Auskünfte: Johann Christoffel, Kantonsstatistiker, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 56 32.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Arboldswil am 17. März 2010 beschlossene Mutation "Parz. 619" zum Zonenplan Siedlung;
den vom Gemeinderat Grellingen am 26. April 2010 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Unterer Moosweg";
den von der Einwohnergemeindeversammlung Rickenbach am 20. April 2010 beschlossene Baulinienplan "Kindergarten"
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Der Baselbieter Regierungsrat wehrt sich im kantonalen Vernehmlassungsverfahren zum Standort eines neuen Kernkraftwerkes (KKW) im Raum Gösgen SO.
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die entsprechende Anpassung des kantonalen solothurnischen Richtplans die Interessen des Kantons Basel-Landschaft tangiert. Deshalb und auch aufgrund des entsprechenden Baselbieter Verfassungsparagrafen 115 wird sich der Kanton Basel-Landschaft entschieden gegen ein neues KKW im Raum Gösgen wehren.
KKW in Nachbarschaft
Das heutige KKW Gösgen und der Standort für das vorgesehene neue Kernkraftwerk Niederamt liegen ca. 5 km Luftlinie von der Kantonsgrenze zwischen Baselland und Solothurn (bei Zeglingen) entfernt. Teile des Hoheitsgebietes des Kantons Basel-Landschaft liegen in der Gefahrenzone 2 gemäss der Eidgenössischen Notfallschutzverordnung (SR 732.33). Der Regierungsrat hat aufgrund eines Gutachtens seines Rechtsdienstes bei der Beantwortung einer Interpellation (2008-173 vom 19.6.2008) im Landrat die Gefahrenzone 2 als verbindlich für die Definition der Nachbarschaft erklärt. Es besteht somit gestützt auf § 115 der Kantonsverfassung und gestützt auf das Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken vom 25. Oktober 1979 (SGS 788) eine Verpflichtung der Baselbieter Behörden, bereits gegen die vorgesehene Festsetzung im Richtplan des Kantons Solothurn zu intervenieren.
Widerstand mit allen rechtlichen und politischen Mitteln
Der Einwand richtet sich generell gegen die Festsetzung des Standorts des neuen Kernkraftwerkes Niederamt in der Nachbarschaft zum Kanton Basel-Landschaft. Die mit der Richtplanfestsetzung verbundene Behördenverbindlichkeit, soweit sich eine solche für ihn überhaupt ergibt (siehe Bemerkungen oben), wird durch den Kanton Basel-Landschaft nicht anerkannt. Im Rahmen eines allfälligen Bewilligungsverfahrens werden sich die Behörden des Kantons Basel-Landschaft mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen das Vorhaben einsetzen.
Für Rückfragen: Von 14 Uhr bis 15 Uhr: Jörg Krähenbühl, Regierungsrat, Tel. 061 552 54 03
Projektierungskredit für "Margarethenstich"
Für den so genannten "Margarethenstich" soll ein Planungskredit von 770 000 Franken gesprochen werden. Der Margarethenstich dient der besseren Anbindung des Leimentals an Basel mit dem öffentlichen Verkehr.
Die Kosten für die Ausarbeitung des Vor- und des Bauprojektes werden auf 1'540'000.-- Franken geschätzt. Dabei belaufen sich die Projektierungskosten für den Kanton Basel-Landschaft auf 770'000.-- Franken inkl. MwSt. (Vorprojekt: CHF 320'000.-- ; Bauprojekt: CHF 450'000.--) Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren in den beiden Kantonen wird der Beschluss für die Kosten des Bauprojektes von CHF 450'000.-- an die Zustimmung des Grossen Rates BS zum Ratschlag für Bauprojekt und Ausführung geknüpft.
Die ÖV-Anbindung des Leimentals soll verbessert, die Fahrzeit zum Bahnhof Basel SBB verkürzt werden. Eine Zweckmässigkeitsstudie hat verschiedene Varianten geprüft. Aus volkswirtschaftlicher Sicht geht der Margarethenstich (Tramstrecke Dorenbach - Margarethen) als Bestvariante hervor, da er je eingesetzten Franken den höchsten Nutzen erzielt. Die Bestvariante verspricht gegenüber der heutigen Fahrzeit eine Einsparung von bis zu 5 Minuten. Im Herbst 2008 wurde zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt und unter der Führung des Tiefbauamtes des Kantons Basel-Landschaft mit der Untersuchung der technischen Machbarkeit begonnen. Die zu bauende Infrastruktur liegt unmittelbar an bzw. auf der Kantonsgrenze Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 061 552 54 89
Slow-up-Tag auf Baselbieter Boden bewilligt
Der Baselbieter Regierungsrat hat den Erlebnistag des Vereins Slow-up vom Sonntag, 19. September 2010 auf Baselbieter Boden bewilligt. Die Regierung begüsst den bereits vierten Slow-up-Tag in der Region, denn dieser fördert Gesundheit und Bewegung, ist identitätsstiftend und dem Tourismus zuträglich.
Allerdings gelten die Auflagen des alten, bestehenden Ruhetagsgesetzes, wonach der 19. September als eidgenössischer Buss- und Bettag ein hoher Feiertag ist. Damit dürfen keine Festwirtschaften betrieben werden. Ebenso sind Verkaufsaktionen nicht gestattet, und übermässiger Lärm ist zu vermeiden. Zudem müssen die verkehrspolizeilichen Auflagen eingehalten werden.
Weitere Auskünfte:
Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Baselbieter Finanzausgleich für das Jahr 2010 - erstmals nach neuer Regelung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat heute im Rahmen einer Verfügung die Finanzausgleichsbeiträge für das Jahr 2010 festgelegt. Gemäss § 134 der Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich sicher. Mit dem Finanzausgleich sollen ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Die Verfügung zum Finanzausgleich 2010 ist die erste nach neuem Recht. Das neue Finanzausgleichsgesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft.
Massgeblich für den Finanzausgleich ist die Steuerkraft (pro Einwohner und Einwohnerin) einer Gemeinde. Beim horizontalen Finanzausgleich leisten Einwohnergemeinden, deren Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau liegt (Gebergemeinden), Beiträge an Einwohnergemeinden, deren Steuerkraft unter dem Ausgleichsniveau liegt (Empfängergemeinden).
Das Ausgleichsniveau 2010 beträgt 2246 Franken. Es entspricht 93.5 Prozent des Dreijahresdurchschnitts der Steuerkraft aller Einwohnergemeinden. Im Jahr 2010 erhalten 68 von insgesamt 86 Baselbieter Gemeinden einen horizontalen Finanzausgleich. Die Höhe des Beitrags pro Einwohner und Einwohnerin einer Empfängergemeinde entspricht der Differenz ihrer Steuerkraft zum Ausgleichsniveau. Der Beitrag wird vermindert, wenn der Steuerfuss einer Empfängergemeinde tiefer ist als der Durchschnittssteuerfuss der Gebergemeinden (2010: Gemeinden Augst und Thürnen).
Die horizontale Finanzausgleichssumme 2010 beträgt 67.3 Mio. Franken bei einer Gesamtsteuerkraft aller Gemeinden von 659.9 Mio. Franken. Die Ausgleichssumme 2010 ist ausserordentlich hoch und liegt deutlich über dem erwarteten Wert. Allerdings hat sich im Rahmen der Budgetprognose 2010 abgezeichnet, dass mit einem erhöhten horizontalen Finanzausgleich zu rechnen ist, sofern sich die Steuererträge 2009 der Gemeinden ähnlich entwickeln werden wie die Steuererträge 2008. Der Grund für den stark gestiegenen horizontalen Finanzausgleich sind in erster Linie die zunehmenden Divergenzen der Steuererträge zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Gemeinden. In den Jahren 2008 und 2009 haben die Steuererträge der finanzstarken Gemeinden mehrheitlich zugenommen, während die Steuererträge der finanzschwachen Gemeinden tendenziell abgenommen haben. Die gesamte Steuerkraft der Gebergemeinden stieg in den letzten zwei Jahren um 25.8 Mio. Franken (+ 6.1 Prozent) an, während bei den Empfängergemeinden ein Rückgang von 6.6 Mio. Franken (- 3.0 Prozent) zu verzeichnen war.
Der horizontale Finanzausgleich 2010 von 67.3 Mio. Franken für die Empfängergemeinden wird von den 18 steuerkräftigsten Gemeinden im Kanton finanziert. Von diesen 18 Gebergemeinden haben 7 Gemeinden eine Steuerkraft 2010 von über 2990 Franken. Diese 7 Gemeinden bezahlen 19.9 Prozent ihrer Steuerkraft in den horizontalen Finanzausgleich (Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Nusshof). Die verbleibenden 11 Gemeinden haben eine Steuerkraft 2010, die zwar über dem Ausgleichsniveau, aber unter 2990 Franken liegt. Sie bezahlen 80 Prozent der Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und ihrer Steuerkraft in den horizontalen Finanzausgleich (Allschwil, Münchenstein, Muttenz, Reinach, Schönenbuch, Therwil, Liestal, Seltisberg, Itingen, Sissach, Oberdorf).
Die 36 Einwohnergemeinden mit der tiefsten Steuerkraft erhalten zusätzlich zum horizontalen Finanzausgleich einen Zusatzbeitrag. Als Zusatzbeitrag werden pro Einwohnergemeinde maximal 200'000 Franken ausgerichtet. Die Summe aller Zusatzbeiträge ist bei 5.4 Mio. Franken limitiert. Im Jahr 2010 erhalten Gemeinden mit einer Steuerkraft von unter 1383 Franken Zusatzbeiträge. Von den insgesamt 36 Gemeinden mit Zusatzbeiträgen erhalten 19 Gemeinden den Maximalbetrag von 200'000 Franken pro Gemeinde. Die Zusatzbeiträge werden von allen 86 Einwohnergemeinden mit einem Beitrag von knapp 20 Franken pro Einwohner und Einwohnerin finanziert.
Der Kanton leistet den Einwohnergemeinden, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten haben, Sonderlastenabgeltungen. Die Sonderlastenabgeltungen einer Einwohnergemeinde bemessen sich nicht an deren effektiven Kosten, sondern an demografischen und geografischen Indikatoren. Die kumulierte Sonderlastenabgeltung wird an Gemeinden ausgerichtet, bei welchen die Summe von allen drei Sonderlasten über 90 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt. Im Jahr 2010 werden insgesamt 22.8 Mio. Franken als Sonderlastenabgeltungen ausgerichtet, davon 7.6 Mio. Franken für die Bildung, 8.1 Mio. Franken für die Sozialhilfe, 2.6 Mio. Franken für die Nicht-Siedlungsfläche und 4.6 Mio. Franken für die kumulierten Sonderlasten.
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden jeweils auch die Beiträge der Gemeinden an den Kanton für die gemeinsam getragenen Kosten der Ergänzungsleistungen verrechnet. Der Gemeindeanteil an den Ergänzungsleistungen beträgt 32 Prozent der auf den Kanton Basel-Landschaft insgesamt entfallenden Aufwendungen. Im Jahr 2010 beläuft sich der Gemeindeanteil auf total 33.6 Mio. Franken. Die Gemeinden entrichten diesen Beitrag an den Kanton nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.
Weitere Auskünfte: Johann Christoffel, Kantonsstatistiker, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 56 32.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
die von der Einwohnergemeindeversammlung Arboldswil am 17. März 2010 beschlossene Mutation "Parz. 619" zum Zonenplan Siedlung;
den vom Gemeinderat Grellingen am 26. April 2010 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Unterer Moosweg";
den von der Einwohnergemeindeversammlung Rickenbach am 20. April 2010 beschlossene Baulinienplan "Kindergarten"
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Martin Brunner rückwirkend für die Amtsperiode vom 1. April 2010 bis 31. März 2014 als ex officio-Mitglied in die Fachkommission Drogen;
Hans Ulrich Schudel per 1. Oktober 2010 als Vertretung des Kantons Basel-Landschaft als Präsident des Stiftungsrates der Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel (VHSBB)
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Hans Ulrich Schudel per 1. Oktober 2010 als Vertretung des Kantons Basel-Landschaft als Präsident des Stiftungsrates der Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel (VHSBB)
Landeskanzlei Basel-Landschaft