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03.06.2014
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Verkauf von belasteten Grundstücken braucht neu Bewilligung |
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Die Teilung und die Veräusserung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Sinne des Altlastenrechts belasteter Standort befindet, werden bewilligungspflichtig. Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Umweltschutz und die Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz an seiner heutigen Sitzung entsprechend angepasst. Die Änderungen treten am 15. Juli 2014 in Kraft.
Die Verordnungsänderungen sind eine Folge des revidierten Bundesgesetzes über den Umweltschutz, dessen neue Bestimmungen (Absätze 3 und 4 von Art. 32dbis) auf den 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die Kantone müssen diese Bestimmungen auf kantonaler Ebene umsetzen. Bewilligungen für Veräusserungen von Grundstücken (Verkauf, Tausch, Schenkung und diesen gleichgestellte Geschäfte) erteilt das Amt für Umweltschutz und Energie. Für Teilungen, die Grenzmutationen bedingen, ist das Amt für Geoinformation zuständig. Die Bewilligungspflicht für Veräusserungen und diesen gleichgestellte Geschäfte muss der Notar abklären, die Bewilligungspflicht für Teilungen der Geometer. Ein entsprechendes Merkblatt wird noch vor Ende Juni über die Internetseite des Amtes für Umweltschutz und Energie ( www.aue.bl.ch ) abrufbar sein. Von der Bewilligungsbehörde kann eine aufwandbezogene Verwaltungsgebühr von maximal CHF 200 erhoben werden. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer, dessen Grundstück veräussert oder geteilt werden soll. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen: Danica Rohrbach, Rechtsabteilung, Generalsekretariat Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 54 82 |
Neustrukturierung der Pflege und Betreuung im Alter |
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Neustrukturierung der Pflege und Betreuung im Alter – Projektauftrag angepasst
Der Regierungsrat hat heute die Projektorganisation und den Projektauftrag zur Neustrukturierung des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter angepasst. Die Gesetzesrevision soll die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde so festlegen, dass eine möglichst effiziente, kostenbewusste, qualitativ gute und steuerbare Versorgung bei höchstmöglicher Lebensqualität für die ältere Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft im ambulanten und stationären Pflegebereich gewährleistet wird. Im Vordergrund stehen ein möglichst langer Erhalt der Selbstständigkeit im Alter nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär». In der Zeit von Dezember 2013 bis April 2014 hat dazu eine vorberatende Arbeitsgruppe eine Auslegeordnung der heutigen Gesetzeslage der Pflege und Betreuung im Alter vorgenommen. Zudem wurde mit externer Unterstützung ein erster Modellentwurf für eine mögliche Neustrukturierung des Gesetzes erarbeitet. Nun werden die Gemeinden als Träger der Aufgabe in die Arbeiten einbezogen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft sowie Gemeindevertreterinnen und -vertretern unter Federführung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird die Arbeiten vorantreiben. Der Einbezug der Leistungserbringer ist zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls vorgesehen. Bei den Vorarbeiten hat sich gezeigt, dass neben der Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) auch eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes zur AHV und IV (ELG) nötig wird und die Arbeiten abgestimmt zu erfolgen haben. Der Regierungsrat hatte im Oktober 2013 einen Projektantrag zur Überprüfung und Anpassung der Subventionierung von Einrichtungen der Pflege und Betreuung im Alter und zur Revision des Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter gutgeheissen. Für Rückfragen: Gabriele Marty, Leiterin Alter und Gesundheit, Volkswirtschaft- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 56 |
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100. Geburtstag
Am 5. Juni 2014 kann Frau Nelly Frey-Eger, wohnhaft im Alterszentrum Birsfelden, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt:
Landeskanzlei Basel-Landschaft |