Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
26.10.2010
Verbilligung der Krankenkassenprämien 2011: Unveränderte Richtprämien
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, im kommenden Jahr unveränderte Beiträge an die Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu leisten. Die monatlichen Richtprämien betragen weiterhin 220 Franken für Erwachsene ab 26 Jahren, 195 Franken für jugendliche Erwachsene (19 - 25 Jahre) und 125 Franken für Kinder.
Im Kanton Basel-Landschaft steigen die Krankenkassenprämien für junge Erwachsene im Schnitt um 41.35 Franken. Erwachsene ab 26 bezahlen durchschnittlich 30.40 Franken mehr und Kinder 7.60 Franken. Um diese Beträge verändern sich die vom Bund berechneten Durchschnittsprämien für die Grundversicherung mit Minimalfranchise von 300 Franken und Unfalldeckung.
Weil die Richtprämien unverändert bleiben, steigen die Krankenkassenprämien der Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung gleich stark an wie bei allen anderen Versicherten. Jeder kann aber von sich aus Prämien sparen. Das Sparpotenzial ist hoch. So liegt in der Prämienregion 1 die günstigste Prämie für Erwachsene (328 Franken) 129 Franken unter der teuersten (457 Franken). Bei den jungen Erwachsenen beträgt der Unterschied 100 Franken, und bei den Kindern sind es 54 Franken. Eine Familie mit 2 Kindern und einer durchschnittlichen Prämie kann folglich mit einem Kassenwechsel jeden Monat bis 185 Franken Prämie sparen. Ein Prämienvergleich lohnt sich also. Weitere Einsparungen sind möglich durch den Wechsel zu einem HMO- oder Hausarzt-Modell.
Die Krankenkassen müssen die Versicherten bis Ende Oktober 2010 über die Prämien, die angebotenen Franchisen und die Rabatte informieren. Bis Ende November 2010 kann man die Versicherung kündigen oder ein anderes Versicherungsmodell wählen. Auf
www.praemien.admin.ch
findet sich ein Prämienrechner, mit welchem die Prämien aller Kassen in einer Region und Altersgruppe verglichen werden können. Weiter stellt das Bundesamt für Gesundheit die Dokumentation "Prämienberatung" zur Verfügung (Tel. 031 324 88 01, Fax 031 324 88 00, Kanton angeben). Diese enthält Tipps und Musterbriefe. Auch kann man sich bei den Konsumentenorganisationen
www.konsumentenschutz.ch
,
www.ktipp.ch
und
www.konsum.ch
oder bei den Vergleichsdiensten comparis.ch und bonus.ch informieren. Die Krankenkassen müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person ohne Vorbehalte wegen bestehenden Krankheiten aufnehmen. Der Wechsel führt auch nicht zu einem Abbau der versicherten Leistungen, weil die Leistungen in der Grundversicherung für jeden Versicherer einheitlich geregelt sind.
Weitere Auskünfte: Lothar Niggli, Generalsekretariat, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 02.
Sicherheit an Schulen: Einführung von Sicherheitssystemen
Der Regierungsrat hat die Beantwortung einer Interpellation von Landrätin Sabrina Mohn, CVP/EVP-Fraktion, zuhanden des Landrates beschlossen. Die Interpellation setzt sich vor dem Hintergrund eines entsprechenden Vorfalls (Gewaltdrohung) in der ersten Jahreshälfte mit Fragen der Sicherheit von Schülern und Schülerinnen sowie Lehrpersonen im Falle von Gewaltakten auseinander.
In seiner Interpellationsbeantwortung weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Prävention von Gewaltakten und dem situationsgerechten Handeln ein grosser Stellenwert zukommt und er diese Thematik entsprechend ernst nimmt. Konsequenterweise sind die Schulen mit umfassenden Instruktionen ausgerüstet. Sie haben ein Krisenteam zu führen, um für Krisensituationen gerüstet zu sein und diesen organisiert und vorbereitet begegnen zu können. Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Das Bedürfnis der Schulorganisationen nach einheitlichen Einsatzdokumenten, Ausbildungs- und Trainingsmodulen für die Bewältigung von besonderen Ereignissen ist erkannt. In der Absicht, sich auch auf veränderte Situationen vorzubereiten und dabei auch neue Erkenntnisse einzubeziehen, werden in Zusammenarbeit mit den in verschiedenen Direktionen zuständigen Fachpersonen die bestehenden Konzepte weiterentwickelt. Ebenfalls werden die technischen Einrichtungen überprüft und gegebenenfalls in zweckmässiger Weise ergänzt.
Auskunft: Dr. Roland Plattner, Generalsekretär, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, Tel. 061 552 50 55
Änderungen beim Sanktionenrecht des Strafgesetzbuchs
Der Regierungsrat stimmt dem Vorschlag des Bundesrats zu, die bedingte Geldstrafe abzuschaffen und die kurzen Freiheitsstrafen wieder einzuführen. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement mit. Zu weiteren Revisionspunkten schlägt der Regierungsrat Änderungen vor. Insbesondere beantragt er, die Vollzugsform des Electronic Monitoring für eine Dauer von bis zu einem Jahr zu ermöglichen. Der Regierungsrat befürwortet das Hauptanliegen des Revisionsentwurfs, die Geldstrafe zurückzudrängen und ihren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe abzuschaffen. Die 2007 in Kraft getretene Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs ersetzte Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit. Mit der jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die kurzen Freiheitsstrafen wieder eingeführt und die bedingten Geldstrafen abgeschafft werden, weil deren Wirksamkeit als ungenügend beurteilt wird.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhalten als blosse Geldstrafen. Damit zieht er die Konsequenzen aus der von Politik und Praxis geäusserten Kritik am Sanktionensystem des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat, das neu gesamtschweizerisch vorgesehene Electronic Monitoring auf Freiheitsstrafen von maximal sechs Monaten zu beschränken. Er bittet den Bundesrat, diese Vollzugsform für Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr zu ermöglichen. Nach den Erfahrungen in den sieben Kantonen (u.a. BL, BS und BE), die das Electronic Monitoring seit 1999 versuchsweise mit einer Sonderbewilligung des Bundes anwenden, hat sich die beantragte längere Vollzugsdauer klar bewährt.
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email:
[email protected]
100. Geburtstag in Brislach
Am Sonntag, 31. Oktober 2010 kann Frau Marie Hügli-Hänggi ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am Sonntag, 31. Oktober 2010, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
das von der Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 2. Juni 2010 beschlossene Ersatzabgabereglement (Reglement über die Ersatzabgabe für Parkplätze);
die vom Gemeinderat Duggingen am 20. April 2010 beschlossene Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan "Bündtenmatt" und Mutation zu den Strassenbaulinien im Bereich des Zonenplans Dorfkern;
die von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 23. März 2010 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Strassennetzplanes im Bereich "Bäumliackerweg".
Wahlen
Der Regierungsrat wählte als Mitglieder der Aufsichtskommission der Sozialversicherungsanstalt für die Amtsperiode 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014:
- Margret Baader-Burri, Gelterkinden (bisher)
- Imre B. Emmerth, Binningen (neu)
- Peter Manzoni, Liestal (bisher)
- Claudia Weible Imhof, Laufen (bisher)
Landeskanzlei Basel-Landschaft