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11.01.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Mit grosser Freude hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft davon Kenntnis genommen, dass Felix Richterich, Verwaltungsrats-Präsident von Ricola, Laufen, am 8. Januar 2011 den SwissAward in der Kategorie Wirtschaft gewonnen hat. Der Regierungsrat gratuliert Felix Richterich zu dieser Auszeichnung und wünscht ihm und dem Unternehmen Ricola weiterhin alles Gute.
Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) zwischen den Kantonen ist seit den 1960er Jahren ein wiederkehrendes Thema der Ausbildungsförderung und der Bestrebungen zur optimalen Ausschöpfung des Bildungspotentials der Bevölkerung unseres Landes. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat nun den Beitritt zum Stipendienkonkordat.
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich seit Beginn der Diskussionen um die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und beim Bund für dieses Ziel eingesetzt. Das Stipendienkonkordat, welches die EDK an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 grossmehrheitlich genehmigt hat, stellt die notwendigen Grundlagen für eine formale Angleichung der Bedingungen, unter denen in unserem Land Ausbildungsbeiträge vergeben werden, wie auch Empfehlungen für eine materielle Annäherung zwischen den Kantonen bereit. Durch dieses Konkordat sollen die formale Harmonisierung des Ausbildungsbeitragswesens gewährleistet und die materielle Harmonisierung befördert werden. Diese Ziele werden einerseits durch eine einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formaler Kriterien für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen erreicht, anderseits durch die Festlegung von Mindeststandards im Bereich der materiellen Harmonisierung. Mit diesen Standards soll der Bildungszugang für Angehörige einkommensschwacher Bevölkerungsschichten unabhängig von ihrem stipendienrechtlichen Wohnsitzkanton gewährleistet werden.
Bisher sind im Kanton Basel-Landschaft Personen mit Schweizer Bürgerrecht, solche mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und anerkannte Flüchtlinge mit Zuweisung an den Kanton Basel-Landschaft beitragsberechtigt. Unter der Voraussetzung, dass nach dem Regierungsrat auch der Landrat dem Beitritt zum Konkordat zustimmt, muss das Gesetz vom 5. Dezember 1994 über Ausbildungsbeiträge derart angepasst werden, dass der Berechtigtenkreis auf Personen ausgeweitet werden muss, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) sind. Diese Anpassung empfiehlt sich aus integrationspolitischen Erwägungen und aufgrund der Erfahrungen anderer Kantone.
Auskunft: Dieter Thommen, Leiter Abteilung Ausbildungsbeiträge, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 552 79 95.
Luftreinhalteplan beider Basel 2010: Positive Bilanz und weitere Massnahmen
Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ziehen eine positive Bilanz über die Entwicklung der Luftqualität in der Region Basel. Gleichzeitig haben sie eine Nachführung des Luftreinhalteplans beider Basel mit neuen Massnahmen genehmigt. Um die Luftreinhalteziele vollumfänglich zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit.
Sauberere Luft
Die Luft ist in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden. Seit 1990 hat der Ausstoss von Stickoxiden (NOX) um über 50% abgenommen und die Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) konnten um 70% reduziert werden. Der Ausstoss von Feinstaub (PM10) hat seit 2000 um rund 30% abgenommen.
Die Jahresgrenzwerte von Feinstaub wie auch von Stickstoffdioxid (NO2) werden heute im ländlichen Gebiet grossflächig eingehalten. In der Stadt Basel und in der Agglomeration liegt der Jahresmittelwert von Feinstaub wie auch von Stickstoffdioxid abseits der Hauptverkehrsachsen im Bereich der Grenzwerte. Bei den Stickstoffdioxid-Konzentrationen beschränken sich die Grenzwertüberschreitungen auf verkehrsexponierte Orte. In den Wintermonaten können nach wie vor sogenannte Wintersmogepisoden auftreten. Sie dauern jeweils mehrere Tage und sind charakterisiert durch kurzzeitige Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von Feinstaub- und Stickstoffdioxid. Eine übermässige Ozonbelastung kommt im Sommer flächendeckend häufig vor.
Weitere Reduktion der Schadstoffe
Der prognostizierte Verlauf der Emissionen sieht für die nächsten Jahre bei allen Schadstoffen eine weitere Reduktion vor. Dennoch braucht es zusätzliche Reduktionen des Schadstoffausstosses in die Luft, um die lufthygienischen Ziele zu erreichen. Dazu müssen die heutigen Stickoxid-Emissionen um 20% weiter reduziert und der Ausstoss an PM10 um rund 40%, der an VOC um rund 10% gesenkt werden.
Massnahmen über die Kantongrenzen hinaus
Zusammen mit den Massnahmen des Bundes reduziert der neue Luftreinhalteplan die Emissionen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erheblich. Allerdings reichen die zusätzlichen kantonalen Massnahmen nicht bei allen Schadstoffen aus, um die Ziellücke zu schliessen. Der Handlungsspielraum der Kantone und das Instrument Massnahmenplanung stossen hier an ihre Grenzen. Um alle Luftqualitätsziele zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit.
Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) zwischen den Kantonen ist seit den 1960er Jahren ein wiederkehrendes Thema der Ausbildungsförderung und der Bestrebungen zur optimalen Ausschöpfung des Bildungspotentials der Bevölkerung unseres Landes. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat nun den Beitritt zum Stipendienkonkordat.
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich seit Beginn der Diskussionen um die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und beim Bund für dieses Ziel eingesetzt. Das Stipendienkonkordat, welches die EDK an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 grossmehrheitlich genehmigt hat, stellt die notwendigen Grundlagen für eine formale Angleichung der Bedingungen, unter denen in unserem Land Ausbildungsbeiträge vergeben werden, wie auch Empfehlungen für eine materielle Annäherung zwischen den Kantonen bereit. Durch dieses Konkordat sollen die formale Harmonisierung des Ausbildungsbeitragswesens gewährleistet und die materielle Harmonisierung befördert werden. Diese Ziele werden einerseits durch eine einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formaler Kriterien für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen erreicht, anderseits durch die Festlegung von Mindeststandards im Bereich der materiellen Harmonisierung. Mit diesen Standards soll der Bildungszugang für Angehörige einkommensschwacher Bevölkerungsschichten unabhängig von ihrem stipendienrechtlichen Wohnsitzkanton gewährleistet werden.
Bisher sind im Kanton Basel-Landschaft Personen mit Schweizer Bürgerrecht, solche mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und anerkannte Flüchtlinge mit Zuweisung an den Kanton Basel-Landschaft beitragsberechtigt. Unter der Voraussetzung, dass nach dem Regierungsrat auch der Landrat dem Beitritt zum Konkordat zustimmt, muss das Gesetz vom 5. Dezember 1994 über Ausbildungsbeiträge derart angepasst werden, dass der Berechtigtenkreis auf Personen ausgeweitet werden muss, die seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) sind. Diese Anpassung empfiehlt sich aus integrationspolitischen Erwägungen und aufgrund der Erfahrungen anderer Kantone.
Auskunft: Dieter Thommen, Leiter Abteilung Ausbildungsbeiträge, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Tel. 061 552 79 95.
Luftreinhalteplan beider Basel 2010: Positive Bilanz und weitere Massnahmen
Die Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ziehen eine positive Bilanz über die Entwicklung der Luftqualität in der Region Basel. Gleichzeitig haben sie eine Nachführung des Luftreinhalteplans beider Basel mit neuen Massnahmen genehmigt. Um die Luftreinhalteziele vollumfänglich zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit.
Sauberere Luft
Die Luft ist in den letzten Jahren deutlich sauberer geworden. Seit 1990 hat der Ausstoss von Stickoxiden (NOX) um über 50% abgenommen und die Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) konnten um 70% reduziert werden. Der Ausstoss von Feinstaub (PM10) hat seit 2000 um rund 30% abgenommen.
Die Jahresgrenzwerte von Feinstaub wie auch von Stickstoffdioxid (NO2) werden heute im ländlichen Gebiet grossflächig eingehalten. In der Stadt Basel und in der Agglomeration liegt der Jahresmittelwert von Feinstaub wie auch von Stickstoffdioxid abseits der Hauptverkehrsachsen im Bereich der Grenzwerte. Bei den Stickstoffdioxid-Konzentrationen beschränken sich die Grenzwertüberschreitungen auf verkehrsexponierte Orte. In den Wintermonaten können nach wie vor sogenannte Wintersmogepisoden auftreten. Sie dauern jeweils mehrere Tage und sind charakterisiert durch kurzzeitige Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von Feinstaub- und Stickstoffdioxid. Eine übermässige Ozonbelastung kommt im Sommer flächendeckend häufig vor.
Weitere Reduktion der Schadstoffe
Der prognostizierte Verlauf der Emissionen sieht für die nächsten Jahre bei allen Schadstoffen eine weitere Reduktion vor. Dennoch braucht es zusätzliche Reduktionen des Schadstoffausstosses in die Luft, um die lufthygienischen Ziele zu erreichen. Dazu müssen die heutigen Stickoxid-Emissionen um 20% weiter reduziert und der Ausstoss an PM10 um rund 40%, der an VOC um rund 10% gesenkt werden.
Massnahmen über die Kantongrenzen hinaus
Zusammen mit den Massnahmen des Bundes reduziert der neue Luftreinhalteplan die Emissionen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erheblich. Allerdings reichen die zusätzlichen kantonalen Massnahmen nicht bei allen Schadstoffen aus, um die Ziellücke zu schliessen. Der Handlungsspielraum der Kantone und das Instrument Massnahmenplanung stossen hier an ihre Grenzen. Um alle Luftqualitätsziele zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit.
Vgl.
Vorlage an den Landrat Nr. 2010-434
Weitere Auskünfte
Dr. Roberto Mona, Telefon +41 (0)61 552 56 16, Leiter Lufthygieneamt beider Basel
Hinweis: Luftreinhalteplan 2010: www.basler-luft.ch
100. Geburtstag in Therwil
Am Mittwoch, 12. Januar 2011 kann Frau Charlotte John ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 12. Januar 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Liestal am 18. November 2009 beschlossenen Waldbaulinienpläne Nr. 8 "Gräubern", Nr. 12 "Chrebs, Frenkenbündten", Nr. 13 "Glattrainli, Im langen Hag", Nr. 14 "Eglisacher", Nr. 15 "Weid", Nr. 16 "Tiergarten, Bodenacker", Nr. 17 "Oristal Ost" und Nr. 18 "Oristal West" (mit Ausnahme) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Verordnung über den Elternurlaub beschlossen und auf den 1. Mai 2011 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung zur Arbeitszeit beschlossen und rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt;
Weitere Auskünfte
Dr. Roberto Mona, Telefon +41 (0)61 552 56 16, Leiter Lufthygieneamt beider Basel
Hinweis: Luftreinhalteplan 2010: www.basler-luft.ch
100. Geburtstag in Therwil
Am Mittwoch, 12. Januar 2011 kann Frau Charlotte John ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 12. Januar 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Liestal am 18. November 2009 beschlossenen Waldbaulinienpläne Nr. 8 "Gräubern", Nr. 12 "Chrebs, Frenkenbündten", Nr. 13 "Glattrainli, Im langen Hag", Nr. 14 "Eglisacher", Nr. 15 "Weid", Nr. 16 "Tiergarten, Bodenacker", Nr. 17 "Oristal Ost" und Nr. 18 "Oristal West" (mit Ausnahme) genehmigt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
die Verordnung über den Elternurlaub beschlossen und auf den 1. Mai 2011 in Kraft gesetzt;
eine Änderung der Verordnung zur Arbeitszeit beschlossen und rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt;