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18.01.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Im Anschluss an seine heutige Regierungssitzung hat der Regierungsrat die Firma Rego-Fix in Tenniken besucht. Der Besuch diente dem Erkenntnisgewinn zu praktischen Fragen der Raumplanung. Der Regierungsrat hat mit Firmenvertretern und Vertretern des Amtes für Raumplanung Fragen aus dem Spannungsfeld Raumplanung und Gewerbe und Fragen zu Planungsverfahren in der Gewerbezone erörtert.
Kreditabrechnungen: 5,4 Mio. Franken unter Budget
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die Abrechungsperiode Juni 2009 bis Juni 2010 15 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten zu genehmigen. Darunter befinden sich Verpflichtungskredite zu Projekten wie etwa der Hochwasserschutz Dorf und der Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil, die Schlussabrechnung zum Verpflichtungskredit betreffend Polizei Basel-Landschaft, Optimierung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung und Neueinmietung in der Liegenschaft Schorenweg 10 in Arlesheim oder die Schlussabrechnung zum Umbau und zur Erweiterung des Staatsarchivs.
Aus der Kostenübersicht der Landratsvorlage sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten auch Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit. Die in der Sammelvorlage enthaltenen Abrechnungen weisen bei fünf Abrechnungen bzw. sechs Kreditpositionen Mehrkosten (insgesamt rund 0.3 Mio. Franken) aus. Neun Abrechnungen bzw. zehn beschlossene Kreditpositionen schliessen mit Minderkosten (insgesamt rund 5,7 Mio Franken) ab. Über alle abgerechneten Verpflichtungskredite sind also rund 5,4 Mio. Franken weniger ausgegeben worden, als vom Landrat bewilligt worden sind. Das rührt einerseits von einer straffen Ausgabenkontrolle her, andrerseits trägt die günstige Marktsituation zu diesem Ergebnis bei.
Auskünftte: Ernst Emmenegger, Bau- und Umweltschutzdirektion, Leiter Abteilung Wirtschaft und Finanzen, Tel. 061 552 55 47
Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie:
Staatenbericht der Schweiz zum UNO-Fakultativprotokoll
Der Regierungsrat stimmt dem vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgearbeiteten Berichtsentwurf zum UNO-Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie zu und regt einige Ergänzungen an. Das teilt er dem EDA in seiner Stellungnahme von heute Dienstag mit.
2006 ratifizierte die Schweiz das UNO-Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. Dieses verpflichtet jeden Vertragsstaat, dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes periodisch über die Massnahmen zur Umsetzung des Fakultativprotokolls Bericht zu erstatten. Der Regierungsrat ist mit dem vom EDA entworfenen Staatenbericht der Schweiz einverstanden. Er regt aber an, darin zusätzlich einige Beratungs- und Präventionsmassnahmen unseres Kantons anzuführen. Dazu gehören die Opferschutzprojekte "triangel" (Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche) sowie "männer plus" (Beratung für gewaltbetroffene Jungen und Männer), die von der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel betreut werden. Zudem weist der Regierungsrat auf die basellandschaftliche Beteiligung an zwei Präventionsprojekten der Stiftung Kinderschutz Schweiz hin (Theaterstück "Vitamin A" zur Prävention gegen sexuelle Gewalt sowie interaktives Online-Spiel "Netcity" zur Prävention gegen die Internetgefahren).
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email: [email protected]
Behördenvereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu überarbeitet
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die aus dem Jahre 1977 stammende und nun neu überarbeitete Behördenvereinbarung zwischen den beiden Kantonen zur Kenntnis genommen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben den Entwurf einer komplett überarbeiteten Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Behörden zur Kenntnis genommen. Verlangt worden ist diese Überarbeitung in gleichlautenden Motionen in beiden Parlamenten. Bevor die Vereinbarung an die beiden Parlamente zur Genehmigung weitergeleitet werden kann, sind in den beiden Kantonen noch je besondere Verfahrensbestimmungen zu beachten.
Die Behördenvereinbarung stammt aus dem Jahre 1977 und enthält Regeln über die Zusammenarbeit der Regierungsräte sowie über die Zusammenarbeit des Landrates und des Grossen Rates bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte. Diese Vereinbarung hat sich grundsätzlich bewährt. In den letzten Jahren haben sich bei der zunehmenden Zahl von partnerschaftlichen Geschäften jedoch zusätzliche Mechanismen im Verkehr der Parlamentsorgane der beiden Kantone eingespielt. Betroffen sind vor allem die Verfahren für die Bereinigung von abweichenden Beschlüssen, die Aufhebung der Partnerschaftlichkeit eines Geschäfts sowie die Regelung der parlamentarischen Aufsicht über interkantonale Institutionen.
Auch im Verkehr zwischen den beiden Regierungsräten sind in letzter Zeit neue Grundsätze über den Lastenausgleich und die Zusammenlegung von Dienststellen entwickelt worden, die bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte zu beachten sind. Auch diese Vorgehensweisen und deren Weiterentwicklung sind in der vorgelegten Vereinbarung festgehalten.
Kreditabrechnungen: 5,4 Mio. Franken unter Budget
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die Abrechungsperiode Juni 2009 bis Juni 2010 15 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten zu genehmigen. Darunter befinden sich Verpflichtungskredite zu Projekten wie etwa der Hochwasserschutz Dorf und der Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil, die Schlussabrechnung zum Verpflichtungskredit betreffend Polizei Basel-Landschaft, Optimierung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung und Neueinmietung in der Liegenschaft Schorenweg 10 in Arlesheim oder die Schlussabrechnung zum Umbau und zur Erweiterung des Staatsarchivs.
Aus der Kostenübersicht der Landratsvorlage sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten auch Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit. Die in der Sammelvorlage enthaltenen Abrechnungen weisen bei fünf Abrechnungen bzw. sechs Kreditpositionen Mehrkosten (insgesamt rund 0.3 Mio. Franken) aus. Neun Abrechnungen bzw. zehn beschlossene Kreditpositionen schliessen mit Minderkosten (insgesamt rund 5,7 Mio Franken) ab. Über alle abgerechneten Verpflichtungskredite sind also rund 5,4 Mio. Franken weniger ausgegeben worden, als vom Landrat bewilligt worden sind. Das rührt einerseits von einer straffen Ausgabenkontrolle her, andrerseits trägt die günstige Marktsituation zu diesem Ergebnis bei.
Auskünftte: Ernst Emmenegger, Bau- und Umweltschutzdirektion, Leiter Abteilung Wirtschaft und Finanzen, Tel. 061 552 55 47
Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie:
Staatenbericht der Schweiz zum UNO-Fakultativprotokoll
Der Regierungsrat stimmt dem vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgearbeiteten Berichtsentwurf zum UNO-Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie zu und regt einige Ergänzungen an. Das teilt er dem EDA in seiner Stellungnahme von heute Dienstag mit.
2006 ratifizierte die Schweiz das UNO-Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie. Dieses verpflichtet jeden Vertragsstaat, dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes periodisch über die Massnahmen zur Umsetzung des Fakultativprotokolls Bericht zu erstatten. Der Regierungsrat ist mit dem vom EDA entworfenen Staatenbericht der Schweiz einverstanden. Er regt aber an, darin zusätzlich einige Beratungs- und Präventionsmassnahmen unseres Kantons anzuführen. Dazu gehören die Opferschutzprojekte "triangel" (Beratung für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche) sowie "männer plus" (Beratung für gewaltbetroffene Jungen und Männer), die von der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel betreut werden. Zudem weist der Regierungsrat auf die basellandschaftliche Beteiligung an zwei Präventionsprojekten der Stiftung Kinderschutz Schweiz hin (Theaterstück "Vitamin A" zur Prävention gegen sexuelle Gewalt sowie interaktives Online-Spiel "Netcity" zur Prävention gegen die Internetgefahren).
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37 oder per Email: [email protected]
Behördenvereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu überarbeitet
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die aus dem Jahre 1977 stammende und nun neu überarbeitete Behördenvereinbarung zwischen den beiden Kantonen zur Kenntnis genommen.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben den Entwurf einer komplett überarbeiteten Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Behörden zur Kenntnis genommen. Verlangt worden ist diese Überarbeitung in gleichlautenden Motionen in beiden Parlamenten. Bevor die Vereinbarung an die beiden Parlamente zur Genehmigung weitergeleitet werden kann, sind in den beiden Kantonen noch je besondere Verfahrensbestimmungen zu beachten.
Die Behördenvereinbarung stammt aus dem Jahre 1977 und enthält Regeln über die Zusammenarbeit der Regierungsräte sowie über die Zusammenarbeit des Landrates und des Grossen Rates bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte. Diese Vereinbarung hat sich grundsätzlich bewährt. In den letzten Jahren haben sich bei der zunehmenden Zahl von partnerschaftlichen Geschäften jedoch zusätzliche Mechanismen im Verkehr der Parlamentsorgane der beiden Kantone eingespielt. Betroffen sind vor allem die Verfahren für die Bereinigung von abweichenden Beschlüssen, die Aufhebung der Partnerschaftlichkeit eines Geschäfts sowie die Regelung der parlamentarischen Aufsicht über interkantonale Institutionen.
Auch im Verkehr zwischen den beiden Regierungsräten sind in letzter Zeit neue Grundsätze über den Lastenausgleich und die Zusammenlegung von Dienststellen entwickelt worden, die bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte zu beachten sind. Auch diese Vorgehensweisen und deren Weiterentwicklung sind in der vorgelegten Vereinbarung festgehalten.
Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
Weitere Auskünfte
Dr. Urs Wilhelm Kamber, Rechtsabteilung Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 80 60 oder per E-Mail: [email protected]
Wolfgang Meier, Stellvertretender Generalsekretär der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 57 60 oder per E-Mail: [email protected]
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Weitere Auskünfte
Dr. Urs Wilhelm Kamber, Rechtsabteilung Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 80 60 oder per E-Mail: [email protected]
Wolfgang Meier, Stellvertretender Generalsekretär der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 57 60 oder per E-Mail: [email protected]
Landeskanzlei Basel-Landschaft