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25.01.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Abstimmung über Planungskredit Werkhof Binningen-Bottmingen; Wiederholung nötig
Der Regierungsrat hat zwei Beschwerden gegen die Volksabstimmung in Binningen vom 16. Januar 2011 zum Planungskredit von Fr. 315'000 für einen gemeinsamen Werkhof Binningen-Bottmingen gutgeheissen.
Die gemeinderätlichen Abstimmungserläuterungen haben nicht den Anforderungen von § 19 des Gesetzes über die politischen Rechte entsprochen, wonach die Erläuterungen sachlich sein und auch die gegensätzlichen Standpunkte darstellen sollen. Zudem ist seitens der Gemeindebehörden auf den amtlichen Seiten des Binninger Anzeigers für die Annahme der Vorlage geworben worden, ohne dass in einer ersten Phase auch die Gegner der Vorlage ihre Sicht der Dinge hätten darstellen können. Erst auf entsprechende Intervention hin erhielten die Gegner der Vorlage im Binninger Anzeiger vom 6. Januar 2011 die Möglichkeit, ihre Argumente im redaktionellen Teil des Binninger Anzeigers und nicht nur in Leserbriefen darzustellen. Zu diesem Zeitpunkt war die briefliche Stimmabgabe aber bereits seit zwei Wochen möglich. Der Anspruch der Stimmberechtigten, dass bei Wahlen und Abstimmungen gemäss § 22 der Kantonsverfassung der freie Wille der Gesamtheit der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gelangen kann, ist durch erhebliche Mängel in der Abstimmungsvorbereitung verletzt worden. Nachdem das Abstimmungsresultat relativ knapp ausgefallen ist (2005 Ja-Stimmen, 1856 Nein-Stimmen, 51 leer eingelegte Stimmzettel, Stimmbeteiligung 39,88 %). kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abstimmung bei mängelfreier Vorbereitung anders ausgefallen wäre. Die Abstimmung ist zu wiederholen.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Mehr Koordination und mehr ambulante Angebote
Der Kanton Basel-Landschaft soll in der Kinder- und Jugendhilfe den Zugang zu Beratungsangeboten optimieren, die ambulante Kinder- und Jugendhilfe verstärken und die Koordination in Jugendfragen innerhalb der kantonalen Verwaltung und im Austausch mit den Gemeinden und Privaten verbessern. Diese Vorschläge enthält der Bericht einer direktionsübergreifenden Projektgruppe, den die Regierung in einem Konsultationsverfahren den interessierten Organisationen, kantonalen Stellen und Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Kanton Basel-Landschaft will Lücken in der Kinder- und Jugendhilfe füllen und die Koordination bei der Behandlung von Jugendfragen verbessern. Eine Projektgruppe mit einer Vertretung der Gemeinden, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und daraus Vorschläge für Verbesserungen abgeleitet. Fachlich wurde die Arbeit durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz begleitet.
Der Bericht enthält Grundsätze und Vorschläge zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Die wichtigsten Punkte sind:
– Sicherstellen flächendeckender, einfach zugänglicher Beratungsangebote für Heranwachsende und Erziehende, unter anderem durch ein Optimieren bestehender Angebote mit kantonal abgestimmten Konzepten und Vorgaben;
– Verstärken der Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere ein Ausbau der sozialpädagogischen Familienbegleitung, verbunden mit der Gleichstellung der Finanzierung und Steuerung ambulanter Angebote mit jenen der Heime und Pflegefamilien;
– Verbesserung der Koordination bei der Behandlung von Jugendfragen innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie mit den Gemeinden und privaten Anbietern;
– Überprüfung der Zugangssteuerung und des Finanzierungsmodells für aufwändige Massnahmen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Eingeladen zur Stellungnahme sind die Gemeinden, kantonalen Stellen, Organisationen und Verbände im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Vertretungen der Volksschulen, Schulleitungen und Schulratspräsidien. Auf Grund der Ergebnisse sollen ein Konzept und ein Katalog konkretisierter kurz- und mittelfristiger Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet werden. Das Konsultationsverfahren dauert bis zum 26. April 2011.
Auskunft erteilt: René Broder, Projektleiter / Leiter der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, Telefon 061 552 17 90
Regierungsrat regelt die Drückjagd in der Jagdverordnung
Drückjagden sind ausschliesslich für die Jagd auf Schwarzwild bestimmt. Im Gegensatz zur Treibjagd werden bei der Drückjagd wenige Treiber, aber keine Hunde eingesetzt. Ziel ist es, dass das Schwarzwild den wartenden Jägern relativ langsam nahe kommt. Dadurch kann das Wild gut angesprochen und gemäss den Vorgaben des Jagdleiters erlegt werden.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Drückjagden im Kanton Basel-Landschaft teilweise wie die laute Jagd und unnötig häufig abgehalten werden. Vor allem im Winter gilt es, das Wild nicht übermässig zu stressen, zumal durch die Drückjagd auch andere Wildtiere wie etwa Rehe aufgebracht werden. Solche Störungen im Winter bedeuten jedoch einen erhöhten Energiebedarf der Tiere, der durch das reduzierte Futterangebot nicht gedeckt werden kann.
Der Regierungsrat hat aus diesen Gründen die Drückjagd in der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt. Diese Jagdform gilt im Kanton Baselland ausschliesslich für Wildschweine. Sie ist im Wald und auf dem Feld aus tierschützerischen und wildbiologischen Gründen auf die Zeit vom 16. Dezember bis 31. Januar beschränkt. Bei landwirtschaftlichen Kulturen ist die Drückjagd vom 1. Juli bis 30. September erlaubt. Der Einsatz von Jagdhunden ist bewilligungspflichtig.
Die Regierung hat ebenfalls die Schonzeit des Rehwildes neu geregelt. Diese gilt für die Rehgeiss vom 1. Januar bis 15. September (bisher: 1. Januar bis 30. September) und für das Rehkitz vom 1. Januar bis 31. August (bisher: 1. Januar bis 30. September). Dadurch können gezielt schwache Rehgeissen und Rehkitze auf der Ansitzjagd erlegt werden. Für Wildruhegebiete wird neu der Leinenzwang für Hunde eingeführt. Die Änderungen der Verordnung treten am 1. März 2011 in Kraft.
Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen
Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
100. Geburtstag in Oberdorf
Am Freitag, 28. Januar 2011 kann Frau Lina Schaub-Buser ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 28. Januar 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den vom Gemeinderat Lausen am 15. Dezember 2009 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Galmsrainstrasse";
die vom Einwohnerrat Pratteln am 25. Mai 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Coop" (mit Ausnahme);
die vom Einwohnerrat Pratteln am 25. Mai 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Häring" (mit Ausnahmen)
Der Regierungsrat hat zwei Beschwerden gegen die Volksabstimmung in Binningen vom 16. Januar 2011 zum Planungskredit von Fr. 315'000 für einen gemeinsamen Werkhof Binningen-Bottmingen gutgeheissen.
Die gemeinderätlichen Abstimmungserläuterungen haben nicht den Anforderungen von § 19 des Gesetzes über die politischen Rechte entsprochen, wonach die Erläuterungen sachlich sein und auch die gegensätzlichen Standpunkte darstellen sollen. Zudem ist seitens der Gemeindebehörden auf den amtlichen Seiten des Binninger Anzeigers für die Annahme der Vorlage geworben worden, ohne dass in einer ersten Phase auch die Gegner der Vorlage ihre Sicht der Dinge hätten darstellen können. Erst auf entsprechende Intervention hin erhielten die Gegner der Vorlage im Binninger Anzeiger vom 6. Januar 2011 die Möglichkeit, ihre Argumente im redaktionellen Teil des Binninger Anzeigers und nicht nur in Leserbriefen darzustellen. Zu diesem Zeitpunkt war die briefliche Stimmabgabe aber bereits seit zwei Wochen möglich. Der Anspruch der Stimmberechtigten, dass bei Wahlen und Abstimmungen gemäss § 22 der Kantonsverfassung der freie Wille der Gesamtheit der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gelangen kann, ist durch erhebliche Mängel in der Abstimmungsvorbereitung verletzt worden. Nachdem das Abstimmungsresultat relativ knapp ausgefallen ist (2005 Ja-Stimmen, 1856 Nein-Stimmen, 51 leer eingelegte Stimmzettel, Stimmbeteiligung 39,88 %). kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abstimmung bei mängelfreier Vorbereitung anders ausgefallen wäre. Die Abstimmung ist zu wiederholen.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01
Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft: Mehr Koordination und mehr ambulante Angebote
Der Kanton Basel-Landschaft soll in der Kinder- und Jugendhilfe den Zugang zu Beratungsangeboten optimieren, die ambulante Kinder- und Jugendhilfe verstärken und die Koordination in Jugendfragen innerhalb der kantonalen Verwaltung und im Austausch mit den Gemeinden und Privaten verbessern. Diese Vorschläge enthält der Bericht einer direktionsübergreifenden Projektgruppe, den die Regierung in einem Konsultationsverfahren den interessierten Organisationen, kantonalen Stellen und Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet.
Der Kanton Basel-Landschaft will Lücken in der Kinder- und Jugendhilfe füllen und die Koordination bei der Behandlung von Jugendfragen verbessern. Eine Projektgruppe mit einer Vertretung der Gemeinden, der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, der Finanz- und Kirchendirektion, der Sicherheitsdirektion und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendhilfe analysiert und daraus Vorschläge für Verbesserungen abgeleitet. Fachlich wurde die Arbeit durch das Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit Fachhochschule Nordwestschweiz begleitet.
Der Bericht enthält Grundsätze und Vorschläge zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Die wichtigsten Punkte sind:
– Sicherstellen flächendeckender, einfach zugänglicher Beratungsangebote für Heranwachsende und Erziehende, unter anderem durch ein Optimieren bestehender Angebote mit kantonal abgestimmten Konzepten und Vorgaben;
– Verstärken der Angebote der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere ein Ausbau der sozialpädagogischen Familienbegleitung, verbunden mit der Gleichstellung der Finanzierung und Steuerung ambulanter Angebote mit jenen der Heime und Pflegefamilien;
– Verbesserung der Koordination bei der Behandlung von Jugendfragen innerhalb der kantonalen Verwaltung sowie mit den Gemeinden und privaten Anbietern;
– Überprüfung der Zugangssteuerung und des Finanzierungsmodells für aufwändige Massnahmen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe.
Eingeladen zur Stellungnahme sind die Gemeinden, kantonalen Stellen, Organisationen und Verbände im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Vertretungen der Volksschulen, Schulleitungen und Schulratspräsidien. Auf Grund der Ergebnisse sollen ein Konzept und ein Katalog konkretisierter kurz- und mittelfristiger Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Basel-Landschaft erarbeitet werden. Das Konsultationsverfahren dauert bis zum 26. April 2011.
Auskunft erteilt: René Broder, Projektleiter / Leiter der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL, Telefon 061 552 17 90
Regierungsrat regelt die Drückjagd in der Jagdverordnung
Drückjagden sind ausschliesslich für die Jagd auf Schwarzwild bestimmt. Im Gegensatz zur Treibjagd werden bei der Drückjagd wenige Treiber, aber keine Hunde eingesetzt. Ziel ist es, dass das Schwarzwild den wartenden Jägern relativ langsam nahe kommt. Dadurch kann das Wild gut angesprochen und gemäss den Vorgaben des Jagdleiters erlegt werden.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Drückjagden im Kanton Basel-Landschaft teilweise wie die laute Jagd und unnötig häufig abgehalten werden. Vor allem im Winter gilt es, das Wild nicht übermässig zu stressen, zumal durch die Drückjagd auch andere Wildtiere wie etwa Rehe aufgebracht werden. Solche Störungen im Winter bedeuten jedoch einen erhöhten Energiebedarf der Tiere, der durch das reduzierte Futterangebot nicht gedeckt werden kann.
Der Regierungsrat hat aus diesen Gründen die Drückjagd in der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt. Diese Jagdform gilt im Kanton Baselland ausschliesslich für Wildschweine. Sie ist im Wald und auf dem Feld aus tierschützerischen und wildbiologischen Gründen auf die Zeit vom 16. Dezember bis 31. Januar beschränkt. Bei landwirtschaftlichen Kulturen ist die Drückjagd vom 1. Juli bis 30. September erlaubt. Der Einsatz von Jagdhunden ist bewilligungspflichtig.
Die Regierung hat ebenfalls die Schonzeit des Rehwildes neu geregelt. Diese gilt für die Rehgeiss vom 1. Januar bis 15. September (bisher: 1. Januar bis 30. September) und für das Rehkitz vom 1. Januar bis 31. August (bisher: 1. Januar bis 30. September). Dadurch können gezielt schwache Rehgeissen und Rehkitze auf der Ansitzjagd erlegt werden. Für Wildruhegebiete wird neu der Leinenzwang für Hunde eingeführt. Die Änderungen der Verordnung treten am 1. März 2011 in Kraft.
Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Auskünfte: Kantonstierarzt Ignaz Bloch, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen
Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected]
100. Geburtstag in Oberdorf
Am Freitag, 28. Januar 2011 kann Frau Lina Schaub-Buser ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 28. Januar 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
den vom Gemeinderat Lausen am 15. Dezember 2009 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Galmsrainstrasse";
die vom Einwohnerrat Pratteln am 25. Mai 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Coop" (mit Ausnahme);
die vom Einwohnerrat Pratteln am 25. Mai 2009 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Häring" (mit Ausnahmen)
Empfang hoher Offiziere im Schloss Ebenrain
Am Dienstag, 25. Januar 2011, empfing der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hohe Offiziere im Schloss Ebenrain in Sissach. Der traditionelle Offiziersempfang findet jeweils gemeinsam mit Basel-Stadt statt.
> Hochauflösendes Bild für die Presse
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Am Dienstag, 25. Januar 2011, empfing der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hohe Offiziere im Schloss Ebenrain in Sissach. Der traditionelle Offiziersempfang findet jeweils gemeinsam mit Basel-Stadt statt.
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Landeskanzlei Basel-Landschaft

Empfang hoher Offiziere im Schloss Ebenrain |