Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

22.02.2011
Keine eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen am 15. Mai 2011
 
Nachdem am Blanko-Abstimmungstermin 15. Mai 2011 keine eidgenössischen Abstimmungen stattfinden, hat der Regierungsrat beschlossen, an diesem Termin auch keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen.
 
Nächster eidgenössischer und kantonaler Abstimmungstermin wird deshalb voraussichtlich der 27. November 2011 sein. Vorher finden am 27. März 2011 im Kanton Basel-Landschaft die Landrats- und Regierungsratswahlen und am 23. Oktober 2011 die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt.
 
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01, [email protected]
 

 
Neue Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen
 
Der Baselbieter Regierungsrat hat eine neue Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen verabschiedet, nachdem die Referendumsfrist zur neuen Pflegefinanzierung am 10. Februar 2011 ungenutzt abgelaufen ist. Die Verordnung gilt ebenso wie die Gesetzesänderungen zur neuen Pflegefinanzierung rückwirkend ab 1. Januar 2011.
 
Die Verordnung listet die Normkosten der Pflegeleistungen in den Alters- und Pflegeheimen auf. Diese sind massgeblich, um die Restfinanzierung durch die Gemeinden zu berechnen nach Abzug der Beiträge der Krankenversicherung und der versicherten Person. Die Normkosten sind in zwölf Pflegebedarfsstufen gegliedert. Sie betragen 13 Franken pro Tag in der Stufe 1 und erhöhen sich auf bis zu 147 Franken in der Stufe 12. Die Details sind in der Landratsvorlage 2010/293 nachzulesen.
 
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) lässt derzeit durch eine Zeiterfassung in ausgewählten Alters- und Pflegeheimen sowie in der Langzeitabteilung des Kantonsspitals Liestal neue Datengrundlagen erarbeiten. Ziel ist es, dass die Normkosten genauer ermittelt und die anrechenbaren Pflegekosten besser von den nicht anrechenbaren Betreuungskosten unterschieden werden können. Die VGD arbeitet bei diesem Projekt mit einer externen Firma zusammen sowie mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden und dem Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird der Kanton die anrechenbaren Normkosten ab 2013 neu festsetzen.
 
Mit der Umstellung von bisher vier auf neu zwölf Pflegestufen und die anrechenbaren Normkosten verändern sich die Gesamtkosten für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Fragen dazu beantwortet das jeweilige Alters- und Pflegeheim. Die Kostenbeteiligung der Heimbewohner ist im Krankenversicherungsgesetz auf maximal 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrages der Krankenversicherung begrenzt. Diese Kostenbeteiligung gilt auch im Kanton Baselland. Bei der ambulanten Pflege (Spitex) wird vorerst keine Kostenbeteiligung erhoben. Für die ambulante Pflege gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, während der ebenfalls die bisherigen Tarife gelten.
 
Der Regierungsrat hat rückwirkend auf den 1. Janaur 2011 ebenfalls Änderungen der Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV in Kraft gesetzt. Sie regelt, welche Kosten für Pflegeleistungen, Betreuung und Hotellerie angerechnet werden für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Die Verordnung enthält zudem die Beiträge für Krankheits- und Behinderungskosten, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden.
Vgl. Gesetzessammlung: SGS 362.14  und SGS 833.11  
 
Auskünfte: Thomas Lüthi, Informationsbeauftragter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Telefon 061 552 59 11, [email protected]
 

 
Regierungsrat beantragt Teilrevision von Verfassung und Gemeindegesetz
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beantragt dem Landrat eine Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes. Kantonsverfassung und Gemeindegesetz weisen heute im Bereich der Gemeindefusionen formellrechtliche Lücken auf. Diese müssten bei einer konkret anstehenden Gemeindefusion zuerst noch geschlossen werden. Vorausschauenderweise sollen daher Kantonsverfassung und Gemeindegesetz mit den fehlenden Regelungen ergänzt werden, damit fusionswillige Gemeinden nicht durch eine kantonale Grundlagenerarbeitung in ihrem Zusammenschlussprojekt behindert werden. Geregelt werden sollen beispielsweise der Austritt von fusionswilligen Gemeinden aus bestehenden Zweckverbänden mit anderen Gemeinden oder auch die Verhältnisse bei fusionierten Einwohnergemeinden und nicht-fusionierten, zugehörigen Bürgergemeinden.
 
Weiter sind vier parlamentarische Vorstösse hängig, welche die Rechnungsprüfungskommissionen, einen Gemeindesteuerrabatt, gemeinnützige Arbeit als Sanktionsmöglichkeit sowie die Gemeindedemokratie betreffen. Sie gilt es umzusetzen. Zudem bestehen eine Gesetzesänderungsempfehlung der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission zur Frist bei Stimmrechtsbeschwerden sowie eine Bundesempfehlung zur gesetzgeberischen Verhinderung von Korruption.
 
Zudem ist das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) für die Gemeinden umzusetzen, so dass das Gemeindegesetz in einigen Punkten terminologisch angepasst und die geltende Gemeindefinanzverordnung total revidiert werden muss. Schliesslich hat die Gesetzesanwendung in der Praxis wiederum einige Regelungslücken zu Tage gefördert, die mit der vorliegenden Teilrevision geschlossen werden.
 
Die Teilrevision ist durch eine Expertenkommission ausgearbeitet worden, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden sowie der Verwaltung zusammengesetzt war. In der Vernehmlassung hat die Vorlage eine gute Aufnahme gefunden. Davon ausgenommen ist der Gemeindesteuerrabatt, der jedoch aufgrund einer überwiesenen Motion vorgeschlagen werden muss. Die Verfassungs- und Gesetzesrevision ist für den Kanton und die Gemeinden kostenneutral.
 
Auskünfte:  Am  22. Februar 2011 bis 15.00 Uhr: Karin Perla, Generalsekretariat Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05
 

 
Mehr Swisslos-Gelder für den Baselbieter Sport
 
Der Regierungsrat hat die Verordnung vom 20. Januar 2009 über den Swisslos Sportfonds angepasst. Zentrale Änderung ist die Erhöhung des Prozentsatzes vom Anteil Reingewinn von Swisslos. Dieser beträgt neu 25 Prozent (bisher 22 Prozent) des dem Kanton von Swisslos zustehenden jährlichen Beitrags. Durch diese Erhöhung von rund CHF 300'000 profitieren in erster Linie der Jugendsport, aber auch Vereine und Verbände sowie Sportlerinnen und Sportler.
 
In der neuen Verordnung wird die Promotion von Swisslos stärker gewichtet. Der Regierungsrat will damit der Bevölkerung und insbesondere den Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfängern bewusst machen, dass es sich bei diesen Unterstützungsgeldern um Mittel aus dem Lotteriewesen - und nicht um Steuergelder - handelt und welche Wirkungen damit erzielt werden.
 
Weitere Anpassungen wurden im Bereich der Richtlinien zur Verordnung vorgenommen. Beispielsweise profitieren Sportveranstaltungen mit Jugendlichen von höheren Zuwendungen. Der Baselbieter Sport kann weiterhin auf wohlwollende Unterstützung durch Swisslos-Gelder zählen. Damit kann die Arbeit der Sportverbände und Sportvereine nach wie vor substanziell unterstützt werden. Es ist dem Regierungsrat wichtig, insbesondere im Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit die grösstenteils ehrenamtlichen Tätigkeiten der Sportorganisationen als Fundament der Sportförderung zu unterstützen und zu verdanken.
Vgl. SGS 369.11
 
Auskunft: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Sportamt, Christian Saladin, Verwalter Swisslos Sportfonds, Tel. 061 827 91 14
 

 
Zukunftssicherung für ein erfolgreiches Brückenangebot
 
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1'113'000 zur Weiterführung von check-in aprentas für die nächsten fünf Jahre.
 
Check-in aprentas ist ein Arbeitstrainingsprogramm, das Jugendliche, die beim Übertritt in die berufliche Grundbildung grosse Probleme haben, auf die Arbeitswelt vorbereitet.
 
Ein zentraler Teil des Programmes sind Praktika, die von aprentas vermittelt und begleitet werden. Check-in ist ein wichtiger Bestandteil der BerufsWegBereitung (BWB) und leistet einen massgeblichen Beitrag zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit. Es wird deshalb vom KIGA unterstützt und von der Arbeitslosenversicherung mitfinanziert. Für die nächsten Jahre leistet zudem die Stiftung ALU (Arbeitslosenversicherungskasse der Basler Chemischen Betriebe) einen substantiellen Beitrag.
 
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Basel-Landschaft und der privaten Trägerschaft aprentas, dem Ausbildungsverbund der Chemischen Industrie, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und soll in gleicher Weise fortgesetzt werden.
 
Auskunft: Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Ruedi Meier, Hauptabteilung Berufsintegration, Tel. 061 927 28 07
 

 
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
 
Der Regierungsrat hat den vom Gemeinderat Sissach am 22. November 2010 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Hauptstrasse" genehmigt.
 

 
Wahlen
 
Der Regierungsrat wählte:
Als Mitglieder der Ethikkommission beider Basel werden per 1. März 2011 gewählt:
-  Dr. phil. et lic. sc. rel. Olivia Forrer, Basel
-  Dr. phil. Hans Rudolf Hartmann, Basel
Höflichkeitsbesuch des Botschafters der Vereinigten Staaten von Amerika
Am Dienstag, 22. Februar 2011, empfing der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft seine Exzellenz Herrn Donald S. Beyer, Jr., Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, zu einem Höflichkeitsbesuch.
> Hochauflösendes Bild für die Presse
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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