Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

22.03.2011
50'000 Franken für die Flüchtlinge aus Nordafrika und
50'000 Franken für die Opfer der Naturkatastrophe in Japan
 
Der Regierungsrat hat heute Dienstag 100'000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Flüchtlinge aus Nordafrika und für die Katastrophenopfer in Japan gesprochen. 
Libyens Staatschef Gaddhafi hat mit seinem Militäreinsatz gegen die eigene Bevölkerung Tausende von Menschen in die Flucht getrieben. In den Flüchtlingslagern an der Grenze zu Libyen wird nun dringend Hilfe benötigt. Das Schweizerische Rote Kreuz ist vor Ort tätig und versorgt die notleidende Bevölkerung mit dem Nötigsten. Der Regierungsrat hat beschlossen, diesen Einsatz mit 50'000 Franken aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.
Japan ist seit dem 11. März 2011 von drei schweren Katastrophen heimgesucht worden. Ein verheerendes Erdbeben im Nordosten des Landes löschte ganze Städte aus, der anschliessende Tsunami überflutete das Land und riss alles mit sich. Nachbeben folgten und folgen. Die Not der rund 500'000 Obdachlosen ist sehr gross. Es fehlt an Lebensmitteln, medizinischer Hilfe und Unterkünften. Die mögliche Nuklearkastastrophe, die vom Kernkraftwerk Fukushima her droht, erschwert die Lage der Betroffenen noch mehr. Die Glückskette Schweiz sammelt und ist dafür besorgt, dass die Spendengelder vor Ort richtig eingesetzt werden können. Der Regierungsrat unterstützt die Glückskette mit 50'000 Franken aus dem Lotteriefonds.
 
Auskunft: Heidi Scholer, Verwalterin Lotteriefonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59
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Revision des Bankengesetzes wird befürwortet 
 
Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen to big to fail-Kernmassnahmen grundsätzlich. Sie begünstigen die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz, stärken den Sanktionsmechanismus des Marktes und mindern die implizite Staatsgarantie für systemrelevante Unternehmen. Die Regierung schliesst sich zudem vollumfänglich der Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) vom 28. Januar 2011 an. Wie die FDK ist sie der Ansicht, dass die quantitative Festlegung der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften eine sehr hohe Bedeutung hat und eine Lockerung der diesbezüglich vorgeschlagenen Bestimmungen klar abzulehnen ist. Hingegen beantragt der Regierungsrat, dass gewisse Vorschriften präziser und griffiger formuliert werden müssen, da ansonsten den Aufsichtsorganen ein fragwürdig weiter Handlungsspielraum übertragen würde. Der Regierungsrat schliesst sich zudem den Anträgen und Bemerkungen der FDK über die steuerlichen Begleitmassnahmen und deren Auswirkungen auf die kantonalen Haushalte an.
 
Auskunft: Christian Boppart, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 66 16
 
 
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 27. Oktober 2010 beschlossene Mutation "Im oberen Boden, Parzelle 1837" zum Zonenplan Siedlung;
 
die von der Einwohnerversammlung von Laufen am 23. September 2010 beschlossene Mutation zum Baulinienplan Friedhof;
 
die von der Gemeindeversammlung Muttenz am 7. Dezember 2010 beschlossene Mutationen 'Im Brüggli' zum Strassennetzplan Siedlung und zum Zonenplan Siedlung;
 
den von der Bau-     und Planungskommission Muttenz am 28. Juni beschlossenen Bau-      und Strassenlinienplan Neubrunnweg, Abschnitt Pfaffenmattweg bis Fulenbachweg;
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Niederdorf am 23. September 2010 beschlossene Mutation "Ortszentrum" zu den Zonenvorschriften Siedlung (inkl. Zuweisung Lärm-Empfindlichkeitsstufen)
 
den von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 19. April 2010 beschlossenen Bau-     und Strassenlinienplan "Sappetenstrasse"
 
die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 8. Dezember 2010 beschlossene Mutation des Strassenreglementes.  
 
 
Verschiedenes
 
Der Regierungsrat hat
 
die Änderung vom 17. Juni 2010 der Gemeindeordnung der EinwohnergemeindeArlesheim genehmigt und auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt;
 
die Änderung vom 14. Dezember 2010 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Tecknau genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt;
 
die Statuten des Zweckverbandes "Feuerwehr Gelterkinden-Tecknau"genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. 
 
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft