Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

19.04.2011
Verteilung der Direktionen
 
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 10 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 19831, hat an seiner heutigen Sitzung folgende Zuteilung der Direktionen für die Amtsdauer 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2015 beschlossen:
 
a. Finanz- und Kirchendirektion
   1. Vorsteher: Adrian Ballmer
   2. Stellvertreter: Urs Wüthrich-Pelloli
 
b. Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
   1. Vorsteher: Peter Zwick
   2. Stellvertreter: Adrian Ballmer
 
c. Bau- und Umweltschutzdirektion
   1. Vorsteherin: Sabine Pegoraro-Meier
   2. Stellvertreter: Isaac Reber
 
d. Sicherheitsdirektion
   1. Vorsteher: Isaac Reber
   2. Stellvertreterin: Sabine Pegoraro-Meier
 
e. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
   1. Vorsteher: Urs Wüthrich
   2. Stellvertreter: Peter Zwick
 
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
 
Auskünfte:  Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 (heute ab ca. 16.00 Uhr)
 
 
Erwahrung der Landratswahlen 2011
 
Der Regierungsrat hat das Ergebnis der Landratswahlen vom 27. März 2011 unter Vorbehalt des Ausgangs des laufenden Verfahrens wegen Verdachts der Wahlfälschung und des Stimmenfangs im Wahlkreis Muttenz/Birsfelden erwahrt.
 
Die Konstitutierung des Landrats für die Legislaturperiode 2011 - 2015 muss am 1. Juli 2011 abgeschlossen sein. Es ist nicht abzusehen, wann das Verfahren wegen Verdachts der Wahlfälschung und des Stimmenfangs im Wahlkreis Muttenz/Birsfelden abgeschlossen werden kann. Mit grosser Wahrscheinlichkeit kann aber eine Änderung der Verteilung der Mandate auf die Parteien und der Parteimandate auf die Wahlkreise ausgeschlossen werden. Das Ergebnis der Landratswahlen kann somit unter Vorbehalt des Ausgangs des laufenden Verfahrens wegen Verdachts der Wahlfälschung und des Stimmenfangs im Wahlkreis Muttenz/Birsfelden erwahrt werden.
 
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 552 50 01 (heute ab ca. 16.00 Uhr)
 
 
Verordnung über die BerufsWegBereitung unterstützt Übertritt in die berufliche Grundausbildung
 
Mit der neuen Verordnung über die BerufsWegBereitung wird dieser wichtige Unterstützungsprozess beim Übertritt in die berufliche Grundausbildung in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und verschiedenen Unterstützungsangeboten sowie die Datenweitergabe im Detail geregelt.
  
BerufsWegBereitung (BWB) ist ein heute gut funktionierender und wichtiger stufenübergreifender Unterstützungsprozess, der Jugendliche, deren Übertritt in eine berufliche Grundausbildung oder Abschluss nicht sicher gestellt ist, beim Zugang und Durchlaufen einer solchen Ausbildung unterstützt. Gestützt auf den Landratsbeschluss über die BerufsWegBereitung vom 11. September 2008 hat der Regierungsrat nun eine Verordnung erlassen, die die Zusammenarbeit zwischen den Schulen (Sekundar- und Berufsfachschulen, Brückenangebote) sowie den verschiedenen Unterstützungsprogrammen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und die Weitergabe von Daten regelt.
 
Ziel von BWB ist, möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit grossen Problemen beim Berufseinstieg zu erfassen, sie entsprechend ihren Bedürfnissen zu fördern und bis zum Ausbildungsabschluss zu begleiten. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Teilnahme der Betroffenen und gegebenenfalls ihrer Erziehungsberechtigten.
 
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
 
Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft,
Tel. ++41 61 552 50 60 / [email protected]
Dr. Roland Plattner, Generalsekretär Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft,
Tel. ++41 61 552 50 55 / [email protected]
 
 
Bestimmungen zum Weinbau revidiert
 
Der Regierungsrat hat die Bestimmungen über die Trauben- und Weinproduktion in der Verordnung über den Pflanzenbau an Vorschriften des Bundes angepasst und die Verordnung komplett revidiert. Sie gilt auch für die Kantone Basel-Stadt und Solothurn. Die drei Kantone haben schon bisher beim Weinbau intensiv zusammengearbeitet und bildeten zusammen ein Produktionsgebiet. Neu gelten die drei Kantone für sich als je ein Produktionsgebiet.
 
Die neue Verordnung präzisiert und ergänzt zahlreiche Vorschriften und beseitigt Unsicherheiten, die sich für den Weinbau in den letzten Jahren ergeben haben. So hält die Verordnung fest, dass Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) zu 100 Prozent aus dem entsprechenden Produktionsgebiet kommen müssen. Baselbieter Wein darf also nur mit Trauben aus dem Kanton Basel-Landschaft gekeltert werden. Trägt der Wein den Namen einer Gemeinde, müssen die Trauben zu mindestens 85 Prozent aus dieser Gemeinde stammen und zu höchstens 15 Prozent aus Trauben anderer Gemeinden des gleichen Produktionsgebiets. Wein aus einer bestimmten Lage (begrenzte Ursprungsgebiete wie ein Rebberg, ein Weingut oder andere kleine Rebgebiete) muss zu 100 Prozent mit Trauben aus dieser Lage produziert werden.
 
In die Verordnung fliesst auch bisherige Praxis, die jedoch nicht geregelt war. So ist etwa neu festgeschrieben, was mit Weinen passiert, welche den Mindestzuckergehalt nicht erreichen: Sie werden in eine tiefere Weinklasse herabgestuft. Neu ist im Anhang der Verordnung aufgeführt, welche Rebsorten für die Weinproduktion in den drei Kantonen zugelassen sind. Bisher galt die Rebsortenliste des Bundes, die aber nicht alle Sorten enthält, die in den drei Gebieten für den Weinbau ideal sind.
 
Die neue Verordnung tritt auf den 1. Juli 2011 in Kraft und gilt ab Traubenlese 2011. Bereits gedruckte Etiketten können jedoch noch spätestens bis und mit Ernte 2013 verwendet werden.
 
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
 
Auskünfte:  Andreas Buser, Leiter Abteilung Spezialkulturen und Rebbaukommissär,
Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Telefon 061 552 21 29, E-Mail: [email protected]
 
 
Abrechnung 5. Genereller Leistungsauftrag ÖV: Budget unterschritten
 
Trotz diversen ÖV-Verbindungen auf Probe kann die Baselbieter Regierung dem Landrat eine ÖV-Abrechung für die Jahre 2006-2009 (5. Genereller Leistungsauftrag, GLA) vorlegen, welche die landrätlichen Finanzvorgaben von total rund 140 Millionen Franken um rund 9,5 Millionen unterschreiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kantonalen Ausgaben für den öffentlichen Verkehr im Berichtszeitraum von jährlich 24,8 Mio. auf 34,8 Mio. Franken gestiegen sind. Die Bundesbeiträge sind gleichzeitig von jährlich 17,6 auf 14,5 Mio. Franken reduziert worden.
 
Auf den gesamten Zeitraum des 5. GLA betrachtet, betragen die Minderkosten CHF 9'607'022. Die vorsichtigen Kostenschätzungen, welche dem 5. GLA zugrunde lagen, haben sich im Nachhinein als zu pessimistisch erwiesen.
Die mit dem 5. GLA beschlossenen Verbesserungen wurden umgesetzt. Insbesondere die Regio-S-Bahn hat sich erfolgreich etabliert und das neue Rollmaterial fand bei den Reisenden grossen Anklang. Auch die diversen Anpassungen bei den Buslinien wurden vom Publikum sehr gut angenommen. Ferner ist auch die Einführung des Nachtnetzes an den Wochenenden eine Erfolgsgeschichte. Dies zeigt sich in den hohen Zuwachsraten auf fast allen Linien.
 
Auf Grund dieser erfreulichen Entwicklung blieben die effektiven Kosten deutlich unter den ursprünglich prognostizierten Zahlen. Nebst den Tariferhöhungen trugen insbesondere die Mehreinnahmen auf Grund des Angebotsausbaus zu diesem Resultat bei. Im Weiteren fiel die Teuerung geringer aus als dies im GLA angenommen wurde. Ferner führten auch die erfolgreichen Verhandlungen des Kantons mit den Transportunternehmen zu diesem erfreulichen Ergebnis.
 
Auskünfte: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Leiter Abteilung öV, Tel. 061 552 54 08
 
 
Durchführung des Numerus Clausus an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin sowie für das Bachelorstudium Sportwissenschaften, Studienjahr 2011/2012
 
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2011/2012 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt.
 
In allen drei Bereichen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden unter der Federführung der Schweizerischen Universitätskonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. Einen entsprechenden Beschluss hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gefasst.
 
Auskunft: Anja Huovinen, BKSD Stabsstelle Hochschulen, 061 552 62 14; [email protected]
 
 
Wahlen
 
Der Regierungsrat wählte Marie-Claire Graf, Gelterkinden in den Jugendrat BL per sofort für die laufende Amtsperiode bis 31. März 2014.
 
100. Geburtstag in Bubendorf
 
Am Sonntag, 24. April 2011 kann Herr Max Müller seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 24. April 2011, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
100. Geburtstag in Muttenz
 
Am Motnag, 25. April 2011 kann Herr Walter von Arx seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird dem Jubilar am 26. April 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
100. Geburtstag in Allschwil
 
Am Samstag, 30. April 2011 kann Frau Ines Rossi ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 30. April 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
 
 
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
 
Der Regierungsrat hat genehmigt:
 
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen am 6. Mai 2010 beschlossene Mutation der Zonenvorschriften Siedlung, Teil West;
 
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Hemmiken am 18. Juni 2010 beschlossenen Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft im Sinne der Erwägungen (mit Ausnahmen);
 
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 23. November 2009 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Kirchgasse";
 
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Hölstein am 22. März 2010 beschlossenen Zonenplan Siedlung, das Zonenreglement Siedlung (mit Zuweisung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen), der Strassennetzplan Siedlung und das Strassenreglement  werden im Sinne der Erwägungen genehmigt (mit Änderung).
 
 
Mitteilung an die Medien
 
Die Sitzung des Regierungsrates vom, 26. April 2011 fällt aus. Das nächste Medienbulletin aus der Sitzung des Regierungsrates erscheint somit voraussichtlich am 3. Mai 2011.
 
Landeskanzlei Basel-Landschaft