Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
10.05.2011
Anpassung des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft (KRIP) für die Tramverlängerung Pratteln-Augst/Salina Raurica
Die Baselbieter Regierung eröffnet das Mitwirkungsverfahren zur Tramführung im Gebiet Salina-Raurica. Diese neue Linienführung weicht zwar vom kantonalen und vom Spezialrichtplan ab, ist jedoch attraktiver und weist ein höheres Nutzungspotenzial auf. Das Mitwirkungsverfahren beginnt am 23. Mai und endet am 20. Juni 2011.
Der Spezialrichtplan "Salina-Raurica" und der Kantonale Richtplan (KRIP) sehen als eine Massnahme zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung im Raum Pratteln/Augst die Freihaltung eines Tramkorridors zwischen der heutigen Endstation des 14er-Trams in Pratteln und dem neuen S-Bahn-Haltepunkt Pratteln Salina-Raurica im Gebiet Längi vor.
Nach dem Beschluss des Spezialrichtplans "Salina-Raurica" durch den Landrat im Januar 2009 wurde eine Studie zur Machbarkeit dieser Tramverlängerung Pratteln-Längi erstellt. Diese kommt zum Ergebnis, dass der im Richtplan bezeichnete Tramkorridor nicht optimal ist, und es alternative Linienführungen gibt, die eine höhere Attraktivität und somit ein höheres Nutzerpotenzial aufweisen. Der Regierungsrat möchte deshalb die Tramverlängerung neu zentral durch das Gebiet Grüssen mit Endpunkt an der Kreuzung der heutigen Rheinstrasse/Frenkendörferstrasse führen.
Für die neue Linienführung der Tramverlängerung - sie stellt eine Korrektur von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen im KRIP dar - ist ein Anpassung des kantonalen Richtplans mittels Landratsvorlage bzw. beschluss erforderlich. Der Regierungsrat hat die Anpassung des Kantonalen Richtplans (KRIP) heute für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.
Die Baselbieter Regierung eröffnet das Mitwirkungsverfahren zur Tramführung im Gebiet Salina-Raurica. Diese neue Linienführung weicht zwar vom kantonalen und vom Spezialrichtplan ab, ist jedoch attraktiver und weist ein höheres Nutzungspotenzial auf. Das Mitwirkungsverfahren beginnt am 23. Mai und endet am 20. Juni 2011.
Der Spezialrichtplan "Salina-Raurica" und der Kantonale Richtplan (KRIP) sehen als eine Massnahme zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung im Raum Pratteln/Augst die Freihaltung eines Tramkorridors zwischen der heutigen Endstation des 14er-Trams in Pratteln und dem neuen S-Bahn-Haltepunkt Pratteln Salina-Raurica im Gebiet Längi vor.
Nach dem Beschluss des Spezialrichtplans "Salina-Raurica" durch den Landrat im Januar 2009 wurde eine Studie zur Machbarkeit dieser Tramverlängerung Pratteln-Längi erstellt. Diese kommt zum Ergebnis, dass der im Richtplan bezeichnete Tramkorridor nicht optimal ist, und es alternative Linienführungen gibt, die eine höhere Attraktivität und somit ein höheres Nutzerpotenzial aufweisen. Der Regierungsrat möchte deshalb die Tramverlängerung neu zentral durch das Gebiet Grüssen mit Endpunkt an der Kreuzung der heutigen Rheinstrasse/Frenkendörferstrasse führen.
Für die neue Linienführung der Tramverlängerung - sie stellt eine Korrektur von Beschlüssen und Planungsgrundsätzen im KRIP dar - ist ein Anpassung des kantonalen Richtplans mittels Landratsvorlage bzw. beschluss erforderlich. Der Regierungsrat hat die Anpassung des Kantonalen Richtplans (KRIP) heute für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.
Hinweise für das Mitwirkungsverfahren:
Auflagefrist: 23. Mai - 20. Juni 2011
Auflageorte: Gemeindeverwaltungen von Augst und Pratteln - Amt für Raumplanung, Liestal
Auskunftsperson: Dr. Martin Kolb, Kantonsplaner, 061 552 59 31
Basel-Landschaft fördert gemeinnützigen Wohnungsbau
Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit finanziellen Beiträgen und hat dazu eine Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. Förderbeiträge werden für Neubauten und für die Sanierung bestehender Gebäude im Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt. Gesuche nimmt das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit entgegen.
Voraussetzung für die Beiträge ist, dass die Anforderungen des nationalen Förderprogrammes "Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard "Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie" erfüllt sind (nur für Sanierungen) oder die Anforderungen des Standards Minergie oder Minergie-P (für Neubauten und Sanierungen). Je nach gewähltem Standard und der Zahl der Zimmer werden pro Wohnung zwischen 1'000 und 10'400 Franken als einmaliger Beitrag ausbezahlt. Die Summe wird zusätzlich zu allfälligen anderen Fördermassnahmen von Bund, Kanton oder Gemeinden entrichtet.
Wohnbaugenossenschaften tragen zu günstigerem Wohnraum bei, so dass wohnen auch für Personen mit tieferem Einkommen bezahlbar bleibt. Investitionen in den Wohnungsbau stimulieren zudem die Wirtschaft. Wohngenossenschaften sind in jüngster Zeit zusätzlich bedeutungsvoll geworden, weil sie eine beliebte Organisationsform für altersgerechte Wohnungen sind, die stark nachgefragt werden. Die Regierung hat diese wohnungs- und sozialpolitischen Gründe für die Wohnbauförderung mit ökologischen und energiepolitischen Zielen verbunden, weshalb er die Beiträge an energetische Baustandards knüpfte.
Die Unterstützung wird aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus finanziert, wobei die Höhe der jährlichen Fördersumme nicht abgeschätzt werden kann. Die Regierung will mit den Fördermassnahmen zuerst Erfahrungen zu sammeln, weshalb die Verordnung vorerst auf drei Jahren befristet ist. Noch vor Ablauf dieser Frist wird der Regierungsrat eine Evaluation einleiten um zu prüfen, ob die Ziele der Fördermassnahme erreicht worden sind.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Sibylle Schmid, Leiterin Rechtsabteilung KIGA Baselland, Telefon 061 552 77 04
E-Mail: [email protected]
Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Auflagefrist: 23. Mai - 20. Juni 2011
Auflageorte: Gemeindeverwaltungen von Augst und Pratteln - Amt für Raumplanung, Liestal
Auskunftsperson: Dr. Martin Kolb, Kantonsplaner, 061 552 59 31
Basel-Landschaft fördert gemeinnützigen Wohnungsbau
Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit finanziellen Beiträgen und hat dazu eine Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. Förderbeiträge werden für Neubauten und für die Sanierung bestehender Gebäude im Kanton Basel-Landschaft ausbezahlt. Gesuche nimmt das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit entgegen.
Voraussetzung für die Beiträge ist, dass die Anforderungen des nationalen Förderprogrammes "Das Gebäudeprogramm" mit dem Standard "Bonus Gesamtsanierung, Stufe ohne Minergie" erfüllt sind (nur für Sanierungen) oder die Anforderungen des Standards Minergie oder Minergie-P (für Neubauten und Sanierungen). Je nach gewähltem Standard und der Zahl der Zimmer werden pro Wohnung zwischen 1'000 und 10'400 Franken als einmaliger Beitrag ausbezahlt. Die Summe wird zusätzlich zu allfälligen anderen Fördermassnahmen von Bund, Kanton oder Gemeinden entrichtet.
Wohnbaugenossenschaften tragen zu günstigerem Wohnraum bei, so dass wohnen auch für Personen mit tieferem Einkommen bezahlbar bleibt. Investitionen in den Wohnungsbau stimulieren zudem die Wirtschaft. Wohngenossenschaften sind in jüngster Zeit zusätzlich bedeutungsvoll geworden, weil sie eine beliebte Organisationsform für altersgerechte Wohnungen sind, die stark nachgefragt werden. Die Regierung hat diese wohnungs- und sozialpolitischen Gründe für die Wohnbauförderung mit ökologischen und energiepolitischen Zielen verbunden, weshalb er die Beiträge an energetische Baustandards knüpfte.
Die Unterstützung wird aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus finanziert, wobei die Höhe der jährlichen Fördersumme nicht abgeschätzt werden kann. Die Regierung will mit den Fördermassnahmen zuerst Erfahrungen zu sammeln, weshalb die Verordnung vorerst auf drei Jahren befristet ist. Noch vor Ablauf dieser Frist wird der Regierungsrat eine Evaluation einleiten um zu prüfen, ob die Ziele der Fördermassnahme erreicht worden sind.
Auskunft: Thomas Keller, Vorsteher Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) Telefon 061 552 77 01, E-Mail: [email protected]
Sibylle Schmid, Leiterin Rechtsabteilung KIGA Baselland, Telefon 061 552 77 04
E-Mail: [email protected]
Vgl. Chronologische Gesetzessammlung
100. Geburtstag in Muttenz
Am Freitag, 13. Mai 2011 kann Frau Giuseppa Venturi-Gualtieri ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Jörg Krähenbühl, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 13. Mai 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden am 21. Oktober 2010 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Strassennetzplanes Siedlung im Bereich "Erschliessung Eifeld" sowie der vom Gemeinderat Gelterkinden am 20. September 2010 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Eiweg" (mit Ausnahme);
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Pfeffingen am 24. November 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mettliweg";
– die von der Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Brislach vom 2. Juni 2010 beschlossenen Grundwasserschutzzonen für das Pumpwerk Längacker, bestehend aus einem Plan und dem Schutzzonenreglement.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Kommission Naturgefahren beschlossen und gestützt auf § 36 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 1983 die Einsetzung einer Kommission Naturgefahren beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.