- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
24.06.2014
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Sofortmassnahmen: steuerliche Anreize, Vereinfachungen für KMU |
|
Zwei Sofortmassnahmen sorgen für steuerlichen Anreiz und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen
Mit zwei Sofortmassnahmen werden insbesondere für die die KMU-Wirtschaft im Kanton Basel-Landschaft neue steuerliche Anreize und Vereinfachungen eingeführt. Zum einen wird die Möglichkeit ausgedehnt, Rückstellungen für Forschung zu bilden. Zum anderen sind neu Direktabschreibungen auf beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig. Beide Massnahmen wurden im Rahmen der Baselbieter Wirtschaftsförderung evaluiert. Mit der Erhöhung der zulässigen Forschungsrückstellung hat der Kanton Basel-Landschaft die attraktivste Regelung schweizweit, was ausgezeichnet zum Innovationsstandort Nordwestschweiz passt. Gemäss geltendem Recht sind Rücklagen für Forschung steuerlich zulässig, wenn Grundlagenforschung oder angewandte Forschung betrieben werden. Solche Rückstellungen durften bisher insgesamt einen Fünftel des Forschungsaufwands der letzten fünf Jahre nicht übersteigen. Die Grenze wurde von einem Fünftel auf einen Drittel erhöht. Es dürfen somit zusätzliche Rückstellungen gebildet werden. Im einzelnen Geschäftsjahr können dabei Rücklagen bis höchstens 20 Prozent des steuerbaren Geschäftseinkommens bzw. Gewinns gebildet werden. Die Quote von 20 Prozent ist die höchste der Schweiz und wird beibehalten. Die meisten Kantone kennen die bundesrechtliche Regelung für Rücklagen, bei der bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, höchstens jedoch bis zu 1 Mio. Franken Rückstellungen für Drittforschung zulässig sind. Im Gegensatz zu den meisten Kantonen und zum Bund sind im Kanton Basel-Landschaft zudem nicht nur Rückstellungen für die Forschung durch Dritte, sondern auch solche für die Eigenforschung zulässig. Mit der zweiten Sofortmassnahme, der Einführung von Direktabschreibungen, wird den Unternehmen ermöglicht, Ausgaben für laufend zu ersetzende, schnell abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 5'000 Franken direkt dem Aufwand zu belasten. Eine höhere Wertgrenze ist aufgrund des geltenden Steuergesetzes nicht möglich. Die Möglichkeit zu Direktabschreibungen führt in erster Linie zu Vereinfachungen im Rechnungs- und Steuerwesen der KMU. Aber auch für die Steuerverwaltung werden sich künftig diverse Nachfragen und Abklärungen im Veranlagungsverfahren erübrigen. Somit bildet diese Massnahme auch einen Beitrag zur administrativen Entlastung der KMU. Beide Massnahmen wurden im Rahmen der Baselbieter Wirtschaftsförderung evaluiert. Mit der vom Regierungsrat lancierten Wirtschaftsoffensive soll das Baselbiet an Attraktivität gewinnen und der Wirtschaftsstandort Baselland gestärkt werden. Im Rahmen des Teilprojekts Steuern und Abgaben wurde in der ersten Phase der Wirtschaftsoffensive ein Tax Guide in Deutsch und Englisch erstellt. In der zweiten Phase waren als Zielsetzung steuerliche Quick Wins zu identifizieren und umzusetzen. Direktabschreibungen können auf Vollzugsebene durch Anpassung der Verwaltungspraxis eingeführt werden. Sie gelten sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuer. Die Steuerverwaltung wird ein entsprechendes Merkblatt auf ihrer Homepage veröffentlichen. Für die Erhöhung der Forschungsrücklagen war hingegen eine Änderung der Steuerverordnung notwendig, die der Regierungsrat heute beschlossen hat. Diese Anpassung ist nur auf kantonaler Ebene und Gemeindeebene wirksam. Beide Massnahmen gelten für alle nach dem 1. Juli 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Rückfragen Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 71. |
Vernehmlassung zur Verordnung über die Prämienkorrektur |
|
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung über die Prämienkorrektur gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit Stellung genommen. Nach der vom Parlament am 21. März 2014 verabschiedeten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren insgesamt 800 Mio. Franken den Versicherten in jenen Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, rückerstattet. Damit werden die Ungleichgewichte aus den Jahren 1996 bis 2013 abschliessend korrigiert. Die Verordnung soll nun die Details hierzu regeln.
In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt sich der Regierungsrat mit den in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen grundsätzlich einverstanden. Bezüglich der Details verweist er auf die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, die der Regierungsrat mitträgt. Für Rückfragen Urban Roth, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 61 83. |
Dauerhafte Sicherung der Attestlehrstellen |
|
Dauerhafte Sicherung der Attestlehrstellen in der kantonalen Verwaltung
Der Regierungsrat bekräftigt mit heutigem Beschluss die Unterstützung für Attestlehrstellen in der kantonalen Verwaltung und stellt deren Finanzierung auf Dauer sicher. Die Attestlehre ist eine zweijährige Grundausbildung mit Lehrabschluss Eidgenössisches Berufsattest (EBA). Als niederschwelliges Ausbildungsangebot ist die Attestlehre eine Alternative zur klassischen dreijährigen Lehre mit dem Abschluss Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Somit können Lernende mit schulischen Teilleistungsschwächen trotzdem einen Beruf erlernen, der den Zugang zur Arbeitswelt und zu weiteren Ausbildungen wesentlich erleichtert. Der Landrat hatte im Januar 2006 aufgrund des Bedarfs von niederschwelligen Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Teilleistungsschwächen am Ende der obligatorischen Schulzeit mit einem Verpflichtungskredit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Attestbereich zugestimmt. Aufgrund der positiven Erfahrung wurde 2009 ein Verpflichtungskredit für weitere fünf Jahre zugesprochen. Dieser läuft nun 2015 aus. Den grössten Anteil der Attestausbildungen betrifft die Ausbildung zur Büroassistentin resp. zum Büroassistenten. Seit dem Start der Attest-Ausbildungen haben bis Sommer 2013 48 Lernende ihre Ausbildung abgeschlossen. Rund 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen konnten im Anschluss eine kaufmännische Lehre absolvieren. Weitere wurden als Praktikantin oder Praktikant angestellt und konnten so im Beruf Fuss fassen. Wieder andere fanden eine Anstellung in einem Betrieb. Die Nachfrage und das Bedürfnis nach Attestausbildungen, auch in anderen Berufen, sind nach wie vor gegeben. Deshalb hat der Regierungsrat die Beibehaltung der bestehenden 22 Attestlehrstellen beschlossen. Mit seiner Personalpolitik verfolgt der Kanton Basel-Landschaft die Ziele, „das Angebot an Ausbildungsplätzen in den Arbeitsfeldern des Kantons zu fördern“ sowie „die Beschäftigung und Eingliederung von Erwerbslosen und Menschen mit einer Leistungsbeeinträchtigung zu ermöglichen“. Die Beibehaltung der Ausbildungsplätze für die Attestlehre trägt zur Erreichung beider Ziele bei. Für Rückfragen Kathrin Alispach, Kantonale Berufsbildungsbeauftragte, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 52 31. |
Änderung der Verordnung über die Maturitätsprüfungen |
|
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2014 einige Änderungen der Verordnung über die Maturitätsprüfungen beschlossen. Damit wurde dem veränderten Status der Maturaarbeit innerhalb des gymnasialen Curriculums Rechnung getragen. Neben der Anpassung der Semesterzahlen an den vierjährigen Bildungsgang waren zudem folgende Anpassungen nötig:
Anpassung der Rahmenbedingungen für die Ergänzungsfächer an das MAR (Maturitätsanerkennungsreglement). Neu ist es auch möglich, Musik als Ergänzungsfach zu wählen, wenn Musik bereits Grundlagenfach ist. Dasselbe gilt für das Fach „Bildnerisches Gestalten“. Anpassung der Beschwerdeinstanz, da der Schulrat die Maturitätsnoten nicht mehr erwahrt. Neu ist nicht mehr der Regierungsrat die Beschwerdeinstanz sondern der Schulrat. vgl. Chronologische Gesetzessammlung Für Rückfragen Dr. Thomas Rätz, Rektor Gymnasium Liestal, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft, [email protected] , Tel. 061 927 54 54 |
Neubau Sammlungszentrum Augusta Raurica |
|
Neubau Sammlungszentrum Augusta Raurica: Jury und Regierung empfehlen „Dr. Jones“
Der Wettbewerb für den Neubau des Sammlungszentrums Augusta Raurica ist abgeschlossen. Gewonnen hat das Architekturbüro Karamuk Kuo Architekten aus Zürich. Der Regierungsrat hat heute der Empfehlung des Preisgerichts zugestimmt und empfiehlt das Projekt zur Weiterbearbeitung. Mit dem neuen Sammlungszentrum sollen die Arbeitsplätze rund um den Schutz und die Betreuung des Kulturdenkmals Augusta Raurica an zentralem Standort zusammengeführt werden. Rund ein Jahr nach dem deutlichen Ja des Stimmvolks zum Projektierungskredit liegt mit dem Ergebnis des Wettbewerbs ein konkreter Entwurf für den Neubau des Sammlungszentrums vor. Mit ihm wird eine Lösung herbeigeführt, die langfristig und nachhaltig den Betrieb rund um die Betreuung des kulturellen Erbes von Augusta Raurica gewährleistet. Dabei geht es um die Aufgabe, die römische Koloniestadt in Augst und Kaiseraugst als ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung der Nachwelt zu erhalten, die antiken Funde und Denkmäler wissenschaftlich zu bearbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Heute sind rund 60 Mitarbeitende für die Römerstadt Augusta Raurica tätig. Ihre Arbeitsplätze sind zum Teil in Baracken, alten Bauernhöfen und Provisorien untergebracht. Die Räumlichkeiten sind zu klein und genügen den Anforderungen des Betriebs schon seit Jahren nicht mehr. Mit dem Projekt DR. JONES setzten sich Karamuk Kuo Architekten aus Zürich gegen 63 Mitbewerbende durch. Ihr Projektvorschlag besticht durch eine konsistente Durcharbeitung aller Themenbereiche von der städtebaulichen Setzung bis hin zum architektonischen Ausdruck. Insbesondere würdigt das Preisgericht die umsichtig und präzise Setzung auf dem Areal, die Umsetzung der betrieblichen Anforderung sowie die stimmungsvolle Innenwelt, die ein gemeinschaftliches Arbeiten rund um die kulturelle Erinnerung Augusta Rauricas verspricht. Noch in diesem Sommer soll mit der Projektierung begonnen und das Bauprojekt ausgearbeitet werden. Wird dem Baukredit zugestimmt, kann die Fertigstellung der ersten Etappe, welche die Arbeitsplätze ohne Depots und Lagerflächen umfasst, im Jahr 2018 erfolgen. Die Wettbewerbsbeiträge werden im Spenglerpark, 1. Obergeschoss, Gebäudetrakt B an der Emil Frey-Strasse 100 in 4142 Münchenstein öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung ist vom Freitag, 11. Juli 2014 bis Dienstag, 22. Juli 2014 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr, sowie Samstag zwischen 8 und 17 Uhr frei zugänglich. Für Rückfragen Judith Kessler, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 54 33 |
Beschleunigte Kostensenkung im Solarenergiemarkt |
|
Beschleunigte Kostensenkung im Solarenergiemarkt: Regierungsrat unterstützt bundesrätliche Stossrichtung
Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Bundesrat die Kostensenkung im Solarenergiemarkt beschleunigen möchte und die preisgünstigsten Anlagen von genügend hoher Qualität unterstützt. Dies hält er in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung (EnV) fest. Nach Ansicht der Regierung werden für Referenzanlagen realistische Kostenfaktoren addiert. Die daraus abgeleiteten Vergütungssätze 2015 würden somit zwischen 10 bis 22 Prozent unter den kalkulatorischen Ansätzen von 2014 liegen. Die Produktivitätssteigerung in der Solarbranche betrachtet die Regierung in ihrer Eingabe an das Bundesamt für Energie als wichtigen Bestandteil, um gleichermassen die ambitionierten Ausbauziele von erneuerbarer Energie voranzutreiben und die Abgaben für die Kostendeckende Einspeisevergütung mittelfristig zu stabilisieren und langfristig zu senken. Für Rückfragen Stephan Krähenbühl, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 91 92 |
Vernehmlassung: Wirksamkeitsbericht Finanzausgleich |
|
Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012–2015 Stellung genommen. Der Wirksamkeitsbericht analysiert die Zielerreichung der vergangenen Periode und soll dem Parlament dazu dienen, die Dotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Vierjahresperiode festzulegen. Der Bericht hat keine gravierenden Schwachstellen oder Mängel aufgezeigt. Mit Ausnahme einer Reduktion der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich schlägt der Bundesrat deshalb keine Anpassungen für die nächste Vierjahresperiode vor. In seiner Vernehmlassungsantwort stellt der Regierungsrat verschiedene Anträge. Insbesondere setzt er sich dafür ein, dass zusätzliche Mittel des Bundes für die einseitige Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs eingesetzt werden. Damit soll eine Korrektur des statistisch erwiesenen Ungleichgewichts bei der Dotierung der Lastenausgleichsgefässe erreicht werden. Zudem soll der Härteausgleich baldmöglichst abgeschafft werden, da die Fortführung für weitere 20 Jahre sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Der Regierungsrat erachtet diesbezüglich eine maximale Restlaufzeit von 10 Jahren als gerechtfertigt. Des Weiteren beantragt der Regierungsrat, im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichts ein Alternativmodell zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen. Das Alternativmodell würde die Solidarhaftung unter den Geberkantonen wie auch den Nehmerkantonen vermindern sowie die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs erhöhen. Überdies sei eine Anti-Dumping-Regelung zu prüfen, um einen fairen Steuerwettbewerb zu sichern. Für Rückfragen Uta Häfelfinger, Finanzverwaltung, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 03. |
Therwil: Beschluss über Wasserrappen aufgehoben |
|
Therwiler Gemeindeversammlungsbeschluss über einen Wasserrappen für Wasserhilfsprojekte aufgehoben
Der Regierungsrat hat den Beschluss der Gemeindeversammlung Therwil vom 11. Dezember 2013 über die Einführung eines Wasserrappens für weltweite Wasserhilfsprojekte auf Beschwerde hin aufgehoben. Die Gemeindeversammlung hatte beschlossen, dass die Wasserkasse mit einem Rappen pro Kubikmeter verbrauchten Wassers für die weltweite Unterstützung nachhaltiger Projekte für sauberes Trinkwasser belastet wird. Der Beschwerdeführer hat moniert, dass für diesen Beschluss die rechtliche Grundlage fehle. Der Regierungsrat hat dem Beschwerdeführer Recht gegeben und festgehalten, dass aufgrund der kantonalen Wasserversorgungsgesetzgebung Gelder der kommunalen Wasserkasse nur zweckgebunden, d.h. nur für kommunale Wasserversorgungsprojekte verwendet werden dürfen. Der angefochtene Gemeindeversammlungsbeschluss verletzt diesen Grundsatz, so dass ihn der Regierungsrat aufheben musste. Für Rückfragen Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02 |
Regierungsrat genehmigt Dittinger Gemeindeordnung |
|
Am 10. Juni 2013 hat die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Dittingen eine neue Gemeindeordnung beschlossen. Die Gemeindeordnung ist am 18. Mai 2014 an der Urne angenommen worden. Gemäss § 168 des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeordnung oder die Änderung derselben dem kantonalen Aufsichtsorgan zur Genehmigung vorzulegen. Aufsichtsorgan ist der Regierungsrat. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Dittingen genehmigt. Sie wird rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
Für Rückfragen Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 552 59 02 |
100. Geburtstag |
|
Am Sonntag, 29. Juni 2014 kann Edmund Erwin Axt, wohnhaft am Lerchenweg in Allschwil, seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation, bestehend aus Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, dem Landschreiber Peter Vetter und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei Basel-Landschaft |