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16.08.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Oelfeuerungskontrolle: Regierungsrat setzt kantonale Gebühr ausser Kraft
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2011 beschlossen, die neue kantonale Gebühr für die Ölfeuerungskontrolle noch nicht per 1. September 2011 in Kraft zu setzen. Diese neue Gebühr ist als Massnahme aus dem Entlastungspaket für den Staatshaushalt vorgesehen.
Bei der letzten Revision der kantonalen Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden vom 21. Juni 2011 hat der Regierungsrat aufgrund des geschnürten Entlastungspaketes auch die Massnahme verabschiedet, eine kostendeckende Gebühr für die kantonalen Aufwendungen zu erheben. Die Gebühr wurde auf CHF 10.-- pro kontrollierte Anlage festgesetzt und sollte wie die übrigen Verordnungsanpassungen ab 1.September 2011 gelten. Gegen diese Verordnungsbestimmung hat sich sowohl von Seite der Gemeinden als auch von Kreisen der Feuerungskontrolleure Widerstand erhoben, und es wurden beim Kantonsgericht Basel-Landschaft mehrere Beschwerden gegen die Gebühr eingereicht. Damit aufgrund der dadurch entstandenen Situation keine Unsicherheiten beim Vollzug der Verordnung entstehen, hat der Regierungsrat beschlossen, das Inkrafttreten dieser Gebührenerhebung durch den Kanton zu verschieben und mit den beschwerdeführenden Parteien, d.h. den Gemeinden und dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie den Feuerungskontrolleuren bzw. deren Verband, das Gespräch aufzunehmen. Ziel ist die Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung. Eine erste Aussprache wird noch im August stattfinden.
Im Zusammenhang mit dem Vollzug der angepassten Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle ist eine Wegleitung in Erarbeitung, die den Gemeinden vom Lufthygieneamt beider Basel demnächst zugestellt wird. Gleichzeitig werden die Gemeinden zur Unterstützung kommunale Musterreglemente erhalten, wodurch für die Vornahme des Vollzugs der Verordnung Klarheit geschafft werden soll.
Weitere Auskünfte: Andrea von Känel, Lufthygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 62 29, ab 14 Uhr
Bildungsharmonisierung: Zwei Jahre obligatorischer Kindergarten und Verschiebung des Stichtages ab Schuljahr 2012/13
Am 26. September 2010 hat der Baselbieter Souverän alle Vorlagen zur Bildungsharmonisierung angenommen. Damit wurde der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (HarmoS-Konkordat) beschlossen. Darin werden die Dauer der Schulpflicht und das Eintrittsalter festgelegt. Der Regierungsrat hat - nach Abschluss und Auswertung der Anhörung - die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule sowie die Verordnung zur Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die Kosten des Privatschulbesuchs entsprechend angepasst.
Im Kanton Basel-Landschaft wird der Kindergarten auf Schuljahr 2012/13 als Folge dieser Beschlüsse neu auch im ersten Jahr obligatorisch. Für den Eintritt in den Kindergarten gilt gemäss HarmoS-Konkordat der 31. Juli neu als Stichtag. Das heisst, dass Kinder, die bis und mit 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, im August desselben Jahres in das erste Jahr des neu obligatorischen, zweijährigen Kindergartens eintreten werden. Im Kanton Basel-Landschaft wird der Stichtag in 6 Schritten zu je einem halben Monat im Zeitraum zwischen Schuljahresbeginn 2012/13 und 2017/18 verschoben. Nach Abschluss der Umstellung ab Schuljahr 2017/18 werden Kinder im Vergleich zu heute durchschnittlich 3 Monate jünger den Kindergarten besuchen. Im Schuljahr 2012/13 werden nun Kinder, welche zwischen 1. Mai 2007 und bis und mit 15. Mai 2008 geboren worden sind, in den Kindergarten eintreten.
Der Regierungsrat hat für den "ausserordentlichen Eintritt in den Kindergarten" folgende flexible Regelung getroffen:
– Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
– Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.
Da das erste Kindergartenjahr auf Schuljahr 2012/13 obligatorisch wird, wird der Geltungsbereich für die gesetzlichen Staatsbeiträge an die Kosten des Privatschulbesuchs von 2'500 Franken auf dieses zusätzliche Jahr ausgeweitet. Dies bewirkt bei 150 Kindern jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 375'000 Franken zu Gunsten von Erziehungsberechtigten.
Die Eltern der Volksschülerinnen und Volksschüler werden Ende August 2011 einen Elternbrief erhalten, in welchem die wesentlichen Neuerungen der Bildungsharmonisierung erklärt werden.
Auskunft: Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, Projektleiter Bildungsharmonisierung BL , [email protected] / Tel. 061 552 50 53 bzw. 079 101 14 11
Wahlen
Der Regierungsrat wählte:
Denise Rois, Sissach in den Stiftungsrat der Volkshochschule beider Basel als Vertreterin des Kantons Basel-Landschaft per sofort für die Dauer von 4 Jahren (bis 31. August 2015)
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Gemeindeversammlung Lausen am 8. Dezember 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Tonwerk Ost" sowie die Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung im Bereich " Gebiet Bahnhofareal";
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 31. März 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Auforum";
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen am 31. März 2011 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone”;
– den vom Gemeinderat Ormalingen am 22. Februar 2011 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Baumgartenweg";
– die Aufhebung der Sistierung der Zone mit Quartierplanpflicht "Bolstelmatt" Reigoldswil und der dazugehörenden Bestimmungen des Zonenreglements Siedlung;
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Reigoldswil am 30. März 2009 beschlossene Zone mit Quartierplanpflicht "Bolstelmatt" und Artikel 42 des Zonenreglements Siedlung;
– die von der Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Liesberg vom 5. Mai 2011 beschlossenen Grundwasserschutzzonen für die Pfarrhofquelle, bestehend aus einem Plan und dem Schutzzonenreglement.
Landeskanzlei Basel-Landschaft