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23.08.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat spricht 100 000 Franken für Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika
Der Regierungsrat hat heute 100'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds für die Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika gesprochen.
In Ostafrika herrscht die schlimmste Dürre seit 60 Jahren. Besonders betroffen sind Äthiopien, Kenia und Somalia. Mehr als zehn Millionen Menschen leiden nach Schätzungen der UNO unter der Dürre, darunter rund zwei Millionen Kinder. Die ausbleibenden Regenfälle führten dazu, dass grosse Teile der Landbevölkerung ihre Lebensgrundlagen verloren haben. Die Zahl der notleidenden Menschen nimmt täglich zu. Flüchtlingslager sind hoffnungslos überfüllt. Die Verhältnisse sind prekär. Die Mittel werden dem Schweizerischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt. Dieses ist in ständiger Verbindung mit den lokalen Rotkreuz-Gesellschaften und verstärkt angesichts der humanitären Tragödie seine Nothilfe am Horn von Afrika. Die notleidende Bevölkerung wird mit Nahrungsmitteln und medizinischem Material versorgt. Gleichzeitig werden Wasserversorgungsprojekte realisiert.
Auskünfte: Heidi Scholer, Leiterin Swisslos-Fonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59
Tramverlängerung Pratteln-Augst: Anpassung des kantonalen Richtplans beantragt
Zwecks Optimierung der Linienführung bei der Tramverlängerung Pratteln-Augst beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Anpassung des Kantonalen Richtplans tritt mit rechtskräftigem Beschluss des Landrates in Kraft, bedarf aber der nachträglichen Genehmigung durch den Bundesrat. Der Regierungsrat hat die Vorlage heute zu Handen des Landrats verabschiedet.
Nach der Zustimmung zum Spezialrichtplan "Salina-Raurica" durch den Landrat ist eine Studie zur Machbarkeit der Tramverlängerung Pratteln-Längi erstellt worden. Diese kommt zum Ergebnis, dass die im Spezialrichtplan und im Richtplan festgelegte Tramtrassee nicht optimal ist, und es alternative Linienführungen gibt, die eine höhere Attraktivität und somit ein höheres Nutzerpotenzial aufweisen.
Für die neue Linienführung der Tramverlängerung ist eine Anpassung des kantonalen Richtplans mittels Landratsbeschluss erforderlich.
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung wurde der Anpassung des kantonalen Richtplans von allen Mitwirkenden zugestimmt.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion unterbreitet die vom Amt für Raumplanung ausgearbeitete Landratsvorlage zur Genehmigung und Weiterleitung.
Auskünfte: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, 061 522 59 33
BL will junge Erwachsene bei Konsumkrediten besser schützen
Mit einer Standesinitiative will der Kanton Basel-Landschaft junge Erwachsene in Ausbildung besser vor einer Schuldenfalle schützen, wenn sie einen Konsumkredit aufnehmen. Die Anforderungen an die Kreditfähigkeit sollen verschärft und der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden. Ein Viertel der Jugendlichen in der Schweiz hat Schulden, und 80 Prozent der Überschuldeten haben ihre ersten Schulden vor dem 25. Altersjahr gemacht.
Der Regierungsrat begründet die Notwendigkeit eines verbesserten Schutzes mit der alters- und ausbildungsbedingt eingeschränkten Kreditfähigkeit junger Erwachsener. Diese verfügen über bescheidene Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Deshalb können sie mit einer Konsumkreditaufnahme leicht in eine Schuldenfalle geraten, welche ihnen die Zukunft verbaut.
Seriösere Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind gefordert.
Fragwürdig ist, dass Kreditinstitute damit werben, der Kreditentscheid werde innert einer Stunde nach Eingang des am Computer auszufüllenden Fragebogens gefällt. Das Konsumkreditgesetz soll angesichts der rasant fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten zur Kreditaufnahme via Internet verschärft werden. Der Kreditgeber soll sich nicht mehr ausschliesslich auf die Einkommens- und Vermögensangaben des jugendlichen Konsumenten verlassen dürfen, wenn er diesen in der Regel nie persönlich gesehen hat. Ferner sind die gesetzlichen Bestimmungen an die technische Entwicklung (Internet, Apps etc.) der Vermarktungsformen anzupassen. Mit strengeren Anforderungen an die Kreditfähigkeit können die jungen Kreditkonsumentinnen und -konsumenten wirkungsvoll vor einer übereilten und oft verhängnisvollen Kreditaufnahme geschützt werden. Die individuelle Prüfung der Einkommensverhältnisse und die Frage, ob der Kreditnehmer noch in Ausbildung ist, sind in diesem Zusammenhang Pflicht. Für die Begrifflichkeit des jungen Erwachsenen sollen die Bestimmungen der AHV-Gesetzgebung gelten.
Auskünfte: Georges Vanoncini, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 06
Bank Coop gewinnt den Chancengleichheitspreis beider Basel 2011
Die Regierungen beider Basel verleihen Bank Coop für ihr "Massnahmenpaket Gleichstellung und Familienfreundlichkeit" den mit 20'000 Franken dotierten Chancengleichheitspreis. Das Unternehmen überzeugt mit wirkungsvollen und innovativen Massnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Regierungen sind überzeugt, dass die Auszeichnung von Bank Coop eine wichtige Signalwirkung auf andere privatwirtschaftliche Unternehmen hat.
Mit Bank Coop wird ein in der Region verankertes Unternehmen ausgezeichnet, das konsequent betriebliche Gleichstellungsmassnahmen für Frauen und Männer umsetzt. Mit verschiedenen Projekten trägt die Firma den unterschiedlichen Lebenslagen und -situationen ihrer Mitarbeitenden Rechnung und verbessert somit deren Chancengleichheit. Mit einem umfassenden Katalog von über 50 Massnahmen wurde seit 2002 die Gleichstellung von Frauen und Männern systematisch vorangetrieben. Die Massnahmen beinhalten u.a. die Förderung von Teilzeitarbeit auf allen Hierarchiestufen, ein Angebot flexibler Arbeitsmodelle sowie die sukzessive Steigerung des Frauenanteils auf Kaderstufe. Ein wichtiger Fokus liegt auf dem für die Gleichstellung zentralen Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eine aktive Vaterrolle wird durch bezahlten und unbezahlten Vaterschaftsurlaub gefördert, frei werdende Stellen werden ausnahmslos auf Teilzeitmöglichkeiten überprüft. Mit einem Gleichstellungs-Controlling wird der Stand der gesetzten Ziele laufend überprüft und optimiert.
Bank Coop profitiert von mehr Gleichstellung
Nicht nur für die Mitarbeitenden, auch für das Unternehmen zahlt sich die familienfreundliche Unternehmenskultur aus: Bank Coop sieht sich in ihren Bemühungen u.a. durch die sinkende Krankheitsquote (minus 35% seit 2003), sinkende Fluktuation (minus 61% seit 2003) und die hohe Rückkehrrate der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub (91%) bestätigt.
Mit Verweis auf die Zahlen und Fakten aus der Region unterstreichen die Regierungen beider Basel, wie wichtig gleichstellungspolitische Massnahmen in der Privatwirtschaft sind: Teilzeit arbeitende Männer sind immer noch eine kleine Minderheit, Frauen auf Kaderebene untervertreten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für viele Mitarbeitende eine grosse Herausforderung; vgl. Kapitel 20 unter
www.statistik.bl.ch
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Die Preisverleihung des Chancengleichheitspreises beider Basel 2011 findet am Mittwoch, 30. November 2011, um 18.00 Uhr im Museum.BL in Liestal, statt.
Weitere Auskünfte:
Rahel Reinert, wiss. Mitarbeiterin Tel. 061 926 82 85
Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Basel-Landschaft
Leila Straumann, Leiterin Tel. 061 267 66 81
Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt
Link:
www.bankcoop.ch
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Titterten am 9. November 2010 beschlossenen Zonenplan und das Zonenreglement Landschaft (mit Ausnahmen) genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft