- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
30.08.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Juryentscheid im Kunst und Bau-Wettbewerb zum Neubau des Strafjustizzentrums Muttenz: Der Künstler Reto Leibundgut gewinnt den Wettbewerb mit seinem Projekt "sub tilia"
Begleitend zur Planung des neuen Strafjustizzentrums in Muttenz durch das Hochbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat die Hauptabteilung kulturelles.bl der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion im ersten Halbjahr 2011 einen zweistufigen Kunst und Bau-Wettbewerb auf Einladung veranstaltet. Nach der Endausscheidung empfiehlt die Jury einstimmig das Projekt "sub tilia" des in Thun und Basel lebenden und arbeitenden Künstlers Reto Leibundgut zur Ausführung. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, den Auftrag an den Künstler zu erteilen.
Begleitend zur Planung des neuen Strafjustizzentrums in Muttenz durch das Hochbauamt des Kantons Basel-Landschaft hat die Hauptabteilung kulturelles.bl der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion im ersten Halbjahr 2011 einen zweistufigen Kunst und Bau-Wettbewerb auf Einladung veranstaltet. Nach der Endausscheidung empfiehlt die Jury einstimmig das Projekt "sub tilia" des in Thun und Basel lebenden und arbeitenden Künstlers Reto Leibundgut zur Ausführung. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, den Auftrag an den Künstler zu erteilen.
Das durch die Architekten Kunz und Moesch aus Basel entworfene Strafjustizzentrum wird, bedingt durch seine Nutzung, zu einem der bedeutendsten öffentlichen Gebäude des Kantons werden und ist daher prädestiniert für die Integration von Kunst im öffentlichen Raum bzw. am Bauwerk selbst. Im Neubau werden die Institutionen Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugendgericht, die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgefängnis Arlesheim untergebracht. Die Ausschreibung des Kunst und Bau-Wettbewerbs sah mehrere mögliche Interventionsorte im Innen- und Aussenbereich vor (u.a. Vorplatz, Gerichtssäle, Lichthöfe, Dachrand des Gebäudes). Die Jury, bestehend aus zwei Mitgliedern der Fachkommission Kunst Basel-Landschaft, einer externen Fachperson sowie je einem Vertreter der Nutzerschaft, der Bauherrschaft und der Architekten, hatte acht Künstlerinnen und Künstler aus der Schweiz zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Auf Stufe Projektwettbewerb (2. Runde) wählte die Jury aus drei vollständigen und qualitativ sehr hochstehenden Eingaben den Projektvorschlag "sub tilia" von Reto Leibundgut aus.
"sub tilia" (dt.: "unter Linden", in Anspielung auf historische Gerichtsbäume) besteht aus verschiedenen Interventionen im Innen- und Aussenbereich der Gesamtanlage unter Verwendung von Naturelementen (spezielle Bepflanzung mit Linden, Eichen, Wildrosen, Kräutern etc., sowie skulpturale Elemente aus Naturstein). Zusammen ergibt sich ein poetisches Gesamtkunstwerk, das jedoch verschiedene Blickpunkte und Teilansichten zulässt. Die Jury hat sich bei ihrem Entscheid bewusst auf ein relativ offenes Konzept eingelassen, dessen teilweise pflanzlichen Elemente sich mit der Umsetzung noch verändern können und müssen - und dessen definitive Gestalt erst mit der Zeit feststeht. Eine detaillierte Veröffentlichung des Kunstprojekts ist in der Baubroschüre des Hochbauamtes vorgesehen. Die offizielle Einweihung findet voraussichtlich im Frühjahr 2014 gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Strafjustizzentrums statt.
Auskünfte: Kiki Lutz, Ressort Kunst, kulturelles.bl, 061 552 50 67, [email protected] .
Standesinitiative: Diskriminierung von Behinderten soll strafbar werden
Der Regierungsrat Basel-Landschaft unterstützt eine Motion von Landrat Georges Thüring, welche mit einer Standesinitiative ein strafrechtliches Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen fordert.
Die Bundesverfassung verbietet, dass jemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialen Stellung, Lebensform, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert wird. Strafrechtlich abgesichert ist diese Verfassungsgarantie allerdings nur bezüglich Rasse, Ethnie oder Religion. Gegen Diskriminierungen wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung gibt es keine Strafnorm. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt und soll mit einer Standesinitiative korrigiert werden. Der Bund wird gebeten, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ergänzen.
Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Auskünfte: Gerhard Mann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 05
Änderungen Landratsgesetz: Vernehmlassung eröffnet
Milizparlamente geraten zunehmend an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Diesem Umstand trägt die Teilrevision des Basebieter Landratsgesetzes Rechnung. So sollen beispielsweise ein zweites Vizepräsidium eingeführt und die Fraktionsbeiträge erhöht werden. Weiter sollen die Instrumente des Landrates und des Regierungsrates für die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons gesetzlich verankert werden. Diese und weitere Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.
Im ersten Teil der Vernehmlassungsvorlage werden die Landratsbeschlüsse zur Parlamentsreform auf Gesetzes- und Dekretsebene umgesetzt. Mit dem zweiten Vizepräsidium und einer Geschäftsleitung gibt sich der Landrat neue Leitungsorgane und stattet die Kommissionen bei der Behandlung von Vorlagen betreffend Motionen und Postulaten unter gewissen Voraussetzungen mit abschliessender Entscheidungsbefugnis aus. Zudem verbessert er die parlamentarischen Instrumente: Interpellationen sollen innerhalb von drei Monaten beantwortet werden, und die Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt, dafür während jeder Landratssitzung. Die Fraktionsentschädigung soll um 5000 Franken je Fraktion auf 15 000 Franken erhöht werden. Geregelt wird ferner die Oberaufsicht über die Interkantonalen Institutionen durch die Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen und das Wahlvorschlagsrecht der Fraktionen. Neu wird auf Gesetzesstufe die heute durch Verordnung bestehende Verpflichtung des Regierungsrates verankert, die ständigen Kommissionen des Landrats über bevorstehende wichtige Geschäfte zu informieren. Neu wird geregelt, dass für die Berechnung des qualifizierten Mehrs von Landratsbeschlüssen zwei Drittel der Stimmenden massgebend sind.
Im zweiten Teil der Vorlage werden die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons geregelt. Für diese ausgelagerten Verwaltungseinheiten in Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie in Form von privatrechtlichen Institutionen, die vom Kanton kapital- oder stimmenmässig beherrscht werden oder für ihn von grosser strategischer Bedeutung sind, legt der Regierungsrat die Eigentümerstrategie fest, was im Verwaltungsorganisationsgesetz verankert wird. Die Regierung unterbreitet dem Landrat den Beteiligungsbericht, der Auskunft über die Erreichung der Eigentümerziele und die wichtigsten Entwicklungen der Beteiligungen gibt.
"sub tilia" (dt.: "unter Linden", in Anspielung auf historische Gerichtsbäume) besteht aus verschiedenen Interventionen im Innen- und Aussenbereich der Gesamtanlage unter Verwendung von Naturelementen (spezielle Bepflanzung mit Linden, Eichen, Wildrosen, Kräutern etc., sowie skulpturale Elemente aus Naturstein). Zusammen ergibt sich ein poetisches Gesamtkunstwerk, das jedoch verschiedene Blickpunkte und Teilansichten zulässt. Die Jury hat sich bei ihrem Entscheid bewusst auf ein relativ offenes Konzept eingelassen, dessen teilweise pflanzlichen Elemente sich mit der Umsetzung noch verändern können und müssen - und dessen definitive Gestalt erst mit der Zeit feststeht. Eine detaillierte Veröffentlichung des Kunstprojekts ist in der Baubroschüre des Hochbauamtes vorgesehen. Die offizielle Einweihung findet voraussichtlich im Frühjahr 2014 gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Strafjustizzentrums statt.
Auskünfte: Kiki Lutz, Ressort Kunst, kulturelles.bl, 061 552 50 67, [email protected] .
Standesinitiative: Diskriminierung von Behinderten soll strafbar werden
Der Regierungsrat Basel-Landschaft unterstützt eine Motion von Landrat Georges Thüring, welche mit einer Standesinitiative ein strafrechtliches Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen fordert.
Die Bundesverfassung verbietet, dass jemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialen Stellung, Lebensform, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert wird. Strafrechtlich abgesichert ist diese Verfassungsgarantie allerdings nur bezüglich Rasse, Ethnie oder Religion. Gegen Diskriminierungen wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung gibt es keine Strafnorm. Dies ist sachlich nicht gerechtfertigt und soll mit einer Standesinitiative korrigiert werden. Der Bund wird gebeten, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ergänzen.
Der Regierungsrat hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Auskünfte: Gerhard Mann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 05
Änderungen Landratsgesetz: Vernehmlassung eröffnet
Milizparlamente geraten zunehmend an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Diesem Umstand trägt die Teilrevision des Basebieter Landratsgesetzes Rechnung. So sollen beispielsweise ein zweites Vizepräsidium eingeführt und die Fraktionsbeiträge erhöht werden. Weiter sollen die Instrumente des Landrates und des Regierungsrates für die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons gesetzlich verankert werden. Diese und weitere Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.
Im ersten Teil der Vernehmlassungsvorlage werden die Landratsbeschlüsse zur Parlamentsreform auf Gesetzes- und Dekretsebene umgesetzt. Mit dem zweiten Vizepräsidium und einer Geschäftsleitung gibt sich der Landrat neue Leitungsorgane und stattet die Kommissionen bei der Behandlung von Vorlagen betreffend Motionen und Postulaten unter gewissen Voraussetzungen mit abschliessender Entscheidungsbefugnis aus. Zudem verbessert er die parlamentarischen Instrumente: Interpellationen sollen innerhalb von drei Monaten beantwortet werden, und die Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt, dafür während jeder Landratssitzung. Die Fraktionsentschädigung soll um 5000 Franken je Fraktion auf 15 000 Franken erhöht werden. Geregelt wird ferner die Oberaufsicht über die Interkantonalen Institutionen durch die Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen und das Wahlvorschlagsrecht der Fraktionen. Neu wird auf Gesetzesstufe die heute durch Verordnung bestehende Verpflichtung des Regierungsrates verankert, die ständigen Kommissionen des Landrats über bevorstehende wichtige Geschäfte zu informieren. Neu wird geregelt, dass für die Berechnung des qualifizierten Mehrs von Landratsbeschlüssen zwei Drittel der Stimmenden massgebend sind.
Im zweiten Teil der Vorlage werden die Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen des Kantons geregelt. Für diese ausgelagerten Verwaltungseinheiten in Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie in Form von privatrechtlichen Institutionen, die vom Kanton kapital- oder stimmenmässig beherrscht werden oder für ihn von grosser strategischer Bedeutung sind, legt der Regierungsrat die Eigentümerstrategie fest, was im Verwaltungsorganisationsgesetz verankert wird. Die Regierung unterbreitet dem Landrat den Beteiligungsbericht, der Auskunft über die Erreichung der Eigentümerziele und die wichtigsten Entwicklungen der Beteiligungen gibt.
Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
Auskünfte: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Gemeinderat Bennwil am 1. März 2011 beschlossene Mutation "Parzelle 104" zum Bau- und Strassenlinienplan Bauzone West genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Auskünfte: Wolfgang Meier, stv. Generalsekretär, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die vom Gemeinderat Bennwil am 1. März 2011 beschlossene Mutation "Parzelle 104" zum Bau- und Strassenlinienplan Bauzone West genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft