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20.09.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Informatikdienste des Kantons: Zweites Rechenzentrum geplant
Die kantonale Verwaltung soll ein zweites Rechenzentrum erhalten. Die Regierung hat heute der Einmietung dieses Rechenzentrums bei der Colobâle AG in Pratteln zugestimmt und die Vorlage an den Landrat verabschiedet. Gerechnet wird mit einmalig anfallenden Ausgaben für den technischen Ausbau in der Höhe von CHF 850'000.- und CHF 1'200'000.- für den Ausbau der Informatikinfrastruktur. Die jährlich wiederkehrenden Miet- und Infrastrukturvollkosten betragen durchschnittlich CHF 1'400'000.--.
Die Zentralen Informatikdienste ZID betreiben seit 1992 an der Rheinstrasse 33b in Liestal das zentrale Rechenzentrum des Kantons. Durch die in der kantonalen IT-Strategie beschlossenen Optimierungen mit Zentralisierung und gleichzeitigem Wegfall von dezentralen Rechenzentren, erhöhen sich die Kapazitäts-, Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen stark. Darum ist ein zweites Rechenzentrum unabdingbar. Bei Ausfall eines der beiden Rechenzentren kann sichergestellt werden, dass die Grundfunktionalitäten der kantonalen Informatik jederzeit durch den anderen Standort abgedeckt werden.
Ausserdem entspricht das bestehende Rechenzentrum in Liestal nicht mehr den heutigen Anforderungen. Seine haustechnischen Anlagen haben ihre Lebensdauer deutlich überschritten. Durch die grösstenteils nicht mehr verfügbaren Ersatzteile kann der Betrieb nur noch mit erheblichem Aufwand aufrechterhalten werden. Aktuelle Umweltvorschriften verlangen zudem einen Ersatz der Kälteanlage. Um während der Sanierung den Rechenzentrumsbetrieb aufrechterhalten zu können, muss ein grosser Teil des bestehenden Rechenzentrums vorübergehend nach Pratteln ausgelagert werden. Die Sanierung des bestehenden Rechenzentrums ist Inhalt eines weiteren, separaten Projekts.
Bei der Standortwahl wurden verschiedene Varianten (Neubau, Einmietung) eingehend geprüft. Die Landratsvorlage sieht eine Einmietung vor, da diese hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Sicherheit unter den geprüften Varianten die optimale Lösung darstellt. Bei einer Einmietung werden die Kosten für die benötigte Grundinfrastruktur eines Rechenzentrums auf die verschiedenen Mieter verteilt. Diese Synergiegewinne machen die Einmietung gegenüber einem Neubau besonders attraktiv. Mit der Einmietung können die jährlich anfallenden Ausgaben tief gehalten werden. Bei einem Neubau würden massiv höhere Investitionen anfallen.
Auskünfte:
Informatik: Thomas Wenk, Leiter Zentrale Informatikdienste, Tel. 061 552 68 40
Gebäudetechnik / Ausbau: Stefano Soppelsa, Projektleiter Gebäudetechnik, Hochbauamt, Tel. 061 552 54 14
Regierungsrat schafft Grundlagen für die Einführung von Telearbeit in der Kantonsverwaltung Basel-Landschaft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung der Einführung der Möglichkeit von Telearbeit in der kantonalen Verwaltung zugestimmt. Mit diesem Entscheid leistet er unter anderem auch einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erhalten ab dem 1. Januar 2012 die Möglichkeit, einen Teil ihres Arbeitspensums ausserhalb der Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung - in der Regel am Wohnort - zu leisten. Da sich nicht jede Tätigkeit für Telearbeit eignet, besteht kein Rechtsanspruch der Mitarbeitenden auf Telearbeit. Basis für die Telearbeit ist eine Vereinbarung zwischen der resp. dem Mitarbeitenden und dem Kanton Basel-Landschaft, in der namentlich die Leistungsziele und die Vorgaben für die Einhaltung des Dienstgeheimnisses geregelt werden.
Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Kosten für den Zugriff auf das zentrale kantonale Server-System und die allfällige Hardware, falls keine privaten Informatikmittel genutzt werden können. Die Betriebskosten sowie die Versicherungskosten des Telearbeitplatzes und der Informatikmittel im Besitz der resp. des Telearbeitenden gehen zu deren resp. dessen Lasten. Der Kanton leistet keine Entschädigungen für die Räumlichkeiten des Telearbeitsplatzes.
Auskünfte: Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 38.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 24. März 2011 beschlossene Mutation Quartierplan "Unter der Holle II", Anpassung der Pläne und des Reglements genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Die kantonale Verwaltung soll ein zweites Rechenzentrum erhalten. Die Regierung hat heute der Einmietung dieses Rechenzentrums bei der Colobâle AG in Pratteln zugestimmt und die Vorlage an den Landrat verabschiedet. Gerechnet wird mit einmalig anfallenden Ausgaben für den technischen Ausbau in der Höhe von CHF 850'000.- und CHF 1'200'000.- für den Ausbau der Informatikinfrastruktur. Die jährlich wiederkehrenden Miet- und Infrastrukturvollkosten betragen durchschnittlich CHF 1'400'000.--.
Die Zentralen Informatikdienste ZID betreiben seit 1992 an der Rheinstrasse 33b in Liestal das zentrale Rechenzentrum des Kantons. Durch die in der kantonalen IT-Strategie beschlossenen Optimierungen mit Zentralisierung und gleichzeitigem Wegfall von dezentralen Rechenzentren, erhöhen sich die Kapazitäts-, Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen stark. Darum ist ein zweites Rechenzentrum unabdingbar. Bei Ausfall eines der beiden Rechenzentren kann sichergestellt werden, dass die Grundfunktionalitäten der kantonalen Informatik jederzeit durch den anderen Standort abgedeckt werden.
Ausserdem entspricht das bestehende Rechenzentrum in Liestal nicht mehr den heutigen Anforderungen. Seine haustechnischen Anlagen haben ihre Lebensdauer deutlich überschritten. Durch die grösstenteils nicht mehr verfügbaren Ersatzteile kann der Betrieb nur noch mit erheblichem Aufwand aufrechterhalten werden. Aktuelle Umweltvorschriften verlangen zudem einen Ersatz der Kälteanlage. Um während der Sanierung den Rechenzentrumsbetrieb aufrechterhalten zu können, muss ein grosser Teil des bestehenden Rechenzentrums vorübergehend nach Pratteln ausgelagert werden. Die Sanierung des bestehenden Rechenzentrums ist Inhalt eines weiteren, separaten Projekts.
Bei der Standortwahl wurden verschiedene Varianten (Neubau, Einmietung) eingehend geprüft. Die Landratsvorlage sieht eine Einmietung vor, da diese hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Sicherheit unter den geprüften Varianten die optimale Lösung darstellt. Bei einer Einmietung werden die Kosten für die benötigte Grundinfrastruktur eines Rechenzentrums auf die verschiedenen Mieter verteilt. Diese Synergiegewinne machen die Einmietung gegenüber einem Neubau besonders attraktiv. Mit der Einmietung können die jährlich anfallenden Ausgaben tief gehalten werden. Bei einem Neubau würden massiv höhere Investitionen anfallen.
Auskünfte:
Informatik: Thomas Wenk, Leiter Zentrale Informatikdienste, Tel. 061 552 68 40
Gebäudetechnik / Ausbau: Stefano Soppelsa, Projektleiter Gebäudetechnik, Hochbauamt, Tel. 061 552 54 14
Regierungsrat schafft Grundlagen für die Einführung von Telearbeit in der Kantonsverwaltung Basel-Landschaft
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung der Einführung der Möglichkeit von Telearbeit in der kantonalen Verwaltung zugestimmt. Mit diesem Entscheid leistet er unter anderem auch einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung erhalten ab dem 1. Januar 2012 die Möglichkeit, einen Teil ihres Arbeitspensums ausserhalb der Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung - in der Regel am Wohnort - zu leisten. Da sich nicht jede Tätigkeit für Telearbeit eignet, besteht kein Rechtsanspruch der Mitarbeitenden auf Telearbeit. Basis für die Telearbeit ist eine Vereinbarung zwischen der resp. dem Mitarbeitenden und dem Kanton Basel-Landschaft, in der namentlich die Leistungsziele und die Vorgaben für die Einhaltung des Dienstgeheimnisses geregelt werden.
Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Kosten für den Zugriff auf das zentrale kantonale Server-System und die allfällige Hardware, falls keine privaten Informatikmittel genutzt werden können. Die Betriebskosten sowie die Versicherungskosten des Telearbeitplatzes und der Informatikmittel im Besitz der resp. des Telearbeitenden gehen zu deren resp. dessen Lasten. Der Kanton leistet keine Entschädigungen für die Räumlichkeiten des Telearbeitsplatzes.
Auskünfte: Markus Nydegger, Leiter Kantonales Personalamt, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 38.
Genehmigung eines Gemeindebeschlusses
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 24. März 2011 beschlossene Mutation Quartierplan "Unter der Holle II", Anpassung der Pläne und des Reglements genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft