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01.11.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
50'000 Franken für die Opfer der schweren Unwetter in Zentralamerika aus Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat heute 50'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds für die Opfer der schweren Unwetter in Zentralamerika gesprochen.
Derzeit suchen mehrere Umweltkatastrophen verschiedene Regionen heim: die immensen Fluten von Bangkok, das heftige Erdbeben in der Türkei und die Unwetter in Ligurien und in der Toskana. Beinahe vergessen geht dabei, dass in Zentralamerika ebenfalls eine humanitäre Notsituation herrscht. Heftige Regenfälle haben Überschwemmungen und Erdrutsche verursacht und bereits Dutzende Menschenleben gefordert. Zehntausende mussten evakuiert werden. Die Lage ist prekär. Besonders betroffen sind Regionen in El Salvador und in Honduras. Die Fluten zerstören Häuser und lokale Infrastrukturen und vernichten ganze Ernten. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) leistet zusammen mit den lokalen Rotkreuzgesellschaften Nothilfe. In El Salvador werden Decken, Matratzen und Hygieneartikel an die Bevölkerung verteilt. In Honduras wird den evakuierten Familien mit Trinkwasser und Hygieneartikeln geholfen. Da die Ernte vernichtet wurde, müssen die Evakuierten auch für mindestens einen Monat mit Nahrungsmitteln versorgt werden.
Für Rückfragen: Heidi Scholer, Leiterin Swisslos-Fonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59
Gegenvorschlag zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung
Als Antwort auf die Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien" zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat einen Gegenvorschlag. Analog zum bundesrätlichen Vorschlag beinhaltet dieser Gegenvorschlag eine deutliche Erhöhung der bereits bestehenden Limiten.
Die am 17. März 2011 im Kanton Basel-Landschaft eingereichte Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien" bezweckt die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Kanton Basel-Landschaft ist zwar kein klassischer Pauschalbesteuerungskanton wie beispielsweise die Kantone Waadt oder Wallis. Trotzdem spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine Beibehaltung der Aufwandbesteuerung aus und hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet mit dem Ziel, die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung stark zu verbessern. Analog zum bundesrätlichen Vorschlag sind folgende Änderungen des kantonalen Steuergesetzes vorgesehen:
– Als Mindestlimite für den weltweiten Aufwand gilt neu das Siebenfache des Mietzinses bzw. des Mietwerts oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung.
– Es wird eine minimale Bemessungsgrundlage von CHF 400'000 für die Einkommenssteuer festgelegt.
– Bei der Festlegung der Bemessungsbasis für die Vermögenssteuer wird die für die Einkommenssteuer massgebende Bemessungsgrundlage mit 6,5 % kapitalisiert. Bei einem minimalen steuerbaren Einkommen von CHF 400'000 ergibt dies ein steuerbares Vermögen von mindestens rund CHF 6'155'000.
– Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, müssen beide die Voraussetzungen erfüllen, damit eine Besteuerung nach dem Aufwand möglich ist.
– Die Aufwandbesteuerung für Schweizerinnen und Schweizer im Zuzugsjahr wird aufgehoben.
– Es wird präzisiert, dass der weltweite Aufwand massgeblich ist.
– Für Altfälle wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt.
Bei der Pauschalbesteuerung wird die Steuer nach dem Aufwand, d.h. nach den jährlichen, in der Bemessungsperiode entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person, der Ehegattin oder des Ehegatten, der Kinder unter elterlicher Sorge sowie weiterer von ihr unterhaltenen Personen berechnet. Die Besteuerung nach dem Aufwand stellt keine individuelle Steuervereinbarung dar, sondern ist eine gesetzlich geregelte Methode zur Bestimmung der Steuerfaktoren. Im Kanton Basel-Landschaft hat eine nach dem Aufwand besteuerte Person aktuell ein Mindesteinkommen von CHF 200'000 und ein Mindestvermögen von CHF 3'077'000 (CHF 200'000 kapitalisiert mit 6.5 %) zu versteuern.
Per Ende 2010 wurden im Baselbiet neun Personen pauschal besteuert; diese bezahlten rund CHF 500'000 Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern.
Gleichlautende Initiativen oder parlamentarische Vorstösse sind auch in anderen Kantonen eingereicht worden. Im Kanton Glarus wurde die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der Landsgemeinde jedoch abgelehnt. Im Kanton Thurgau lehnten die Stimmbürger die Abschaffung der Aufwandbesteuerung ab, nahmen aber einen Gegenvorschlag der Regierung an. Im Kanton Zürich wurde die Besteuerung nach dem Aufwand bereits per 1. Januar 2010 abgeschafft. Ebenso hat der Souverän im Kanton Schaffhausen kürzlich entschieden, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen.
Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Tel. 061 552 53 15
Erwachsenenschutzrecht: Vormundschaftswesen wird professionalisiert
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden eine Trägerschaft der Einwohnergemeinden. Die neuen Fachbehörden ersetzen die bisherigen 66 Vormundschaftsbehörden der Gemeinden. Das revidierte Zivilgesetzbuch stellt erhöhte Anforderungen an die Professionalität der Erwachsenenschutzbehörden. Mit der heute verabschiedeten Vorlage sollen die neuen Vorgaben des Bundes in diesem Bereich umgesetzt werden, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die heute zuhanden des Landrates verabschiedete Vorlage regelt nebst den Verfahrensfragen insbesondere die Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Ein Organisationsmodell mit kantonaler Trägerschaft stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Der Regierungsrat legt deshalb dem Landrat ausschliesslich ein Modell mit kommunaler Trägerschaft vor. Dieses sieht fünf bis sieben Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in ebenso vielen Amtskreisen vor. Drei bis vier Kreise umfassen die Gemeinden der Bezirke Arlesheim und Laufen, zwei bis drei Kreise umfassen die Gemeinden der Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg. Die Kreiseinteilung erfolgt durch die Einwohnergemeinden. Eine Mindestvorgabe bezüglich der Einwohnerzahlen pro Amtskreis ist nicht vorgesehen. Das Entscheidgremium der Behörde, der so genannte Spruchkörper, setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen. Diese sollen aus den Fachbereichen Rechtswissenschaft und Sozialarbeit, allenfalls aus weiteren Disziplinen, wie Psychologie oder Pädagogik stammen. Eines der Mitglieder kann im Einzelfall aus der Wohnsitzgemeinde der betroffenen Person delegiert werden, wobei dieselben Anforderungen an die Fachkompetenz bestehen, wie bei den übrigen Personen im Spruchkörper. Damit sollen vor allem Kenntnisse über örtliche Strukturen bei der Entscheidfindung einfliessen können. Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wird das Kantonsgericht sein. Als administrative Aufsichtsbehörde ist die Sicherheitsdirektion vorgesehen.
Einwohnergemeinden am Zug
Im ersten Umsetzungsschritt sollen die Einwohnergemeinden die neuen gemeinsamen Behörden errichten. Dies erfordert einen Vertrag unter den Gemeinden des jeweiligen Kindes- und Erwachsenenschutzkreises, der von den Gemeindeversammlungen bzw. den Einwohnerräten zu genehmigen ist. Der Vertrag regelt unter anderem die Einzelheiten der Organisation und den Amtssitz, den Pikettdienst, das Personalrecht und die Kostenverteilung unter den Gemeinden.
Amtsvormundschaften aufgelöst - finanzielle Kompensation
Neu werden die Gemeinden auch für die Organisation der Berufsbeistandschaft, also der professionellen Führung von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Mandaten zuständig sein. Die bisher kantonal geführten Amtsvormundschaften werden Zug um Zug mit dieser Neuregelung aufgelöst. Für diese Aufgabenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden wird den Gemeinden eine finanzielle Kompensation im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gewährt. Damit die Gemeinden genügend Zeit für die Umstellung auf die neue Berufsbeistandschaft und eine geordnete Übernahme der Mandate haben, sollen die Amtsvormundschaften über den 1. Januar 2013 hinaus noch bestehen bleiben können. Den Zeitpunkt der definitiven Ablösung bestimmt der Regierungsrat.
Für Rückfragen: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 45 25
Einführung des neuen Sprachenkonzeptes - Anpassung der Verordnung
Mit zwei Beschlüssen regelt der Regierungsrat die Umsetzung des neuen Sprachenkonzeptes mit Französisch ab der 3. Klasse und Englisch ab der 5. Klasse der Primarschule im Rahmen der Harmonisierung des Bildungswesens
Aufgrund der Beschlüsse des Landrates und deren Gutheissung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Basel-Landschaft am 26. September 2010 wird der Unterricht in Französisch ab 3. Klasse (erstmals Schuljahr 2012/13) und von Englisch ab 5. Klasse (erstmals Schuljahr 2014/15) der Primarschule erteilt. Der Bildungsrat hat in eigener Kompetenz die Änderung der Stundentafel auf Schuljahr 2012/13, aufsteigend mit den 3. Primarschulklassen, beschlossen. Der Regierungsrat hat nun ergänzend die dafür erforderliche Änderung der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule beschlossen.
Ferner beschloss der Regierungsrat, auf eine Revision der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) im Hinblick auf das Schuljahr 2012/13 zu verzichten. Er folgte bei diesem Entscheid der Empfehlung des Projektausschusses Bildungsharmonisierung und dem Bildungsrat. Die Revision soll nicht als isolierter Vorentscheid, sondern gesamthaft stimmig und nach Abschluss der gegenwärtig laufenden interkantonalen Absprachen erfolgen. Für den Beförderungsentscheid fliessen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fremdsprachenunterricht bereits gemäss heutiger Regelung in die Gesamtbeurteilung ein. Damit werden die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für den Übertritt in die Leistungszüge A, E und P der Sekundarschule mitberücksichtigt. Für die Bewertung mit Prädikaten sind die bestehenden einschlägigen Verordnungsbestimmungen anwendbar, eine Revision ist nicht erforderlich.
Link zur Homepage Bildungsharmonisierung/Elternbrief: www.baselland.ch/Eltern-detail.315756+M5c4938acb4d.0.html
Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung, Tel. 061 552 50 53
100. Geburtstag in Frenkendorf
Am Samstag, 5. November 2011 kann Fritz Samuel Ryter seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar am 5. November 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf am 5. April 2011 beschlossenen Mutationen 1 und 2 zu den Zonenvorschriften Siedlung;
– die von der Gemeindeversammlung Gelterkinden am 15 Juni 2011 beschlossenen Mutationen der Quartierplanvorschriften "Landi 2002".
Landeskanzlei Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hat heute 50'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds für die Opfer der schweren Unwetter in Zentralamerika gesprochen.
Derzeit suchen mehrere Umweltkatastrophen verschiedene Regionen heim: die immensen Fluten von Bangkok, das heftige Erdbeben in der Türkei und die Unwetter in Ligurien und in der Toskana. Beinahe vergessen geht dabei, dass in Zentralamerika ebenfalls eine humanitäre Notsituation herrscht. Heftige Regenfälle haben Überschwemmungen und Erdrutsche verursacht und bereits Dutzende Menschenleben gefordert. Zehntausende mussten evakuiert werden. Die Lage ist prekär. Besonders betroffen sind Regionen in El Salvador und in Honduras. Die Fluten zerstören Häuser und lokale Infrastrukturen und vernichten ganze Ernten. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) leistet zusammen mit den lokalen Rotkreuzgesellschaften Nothilfe. In El Salvador werden Decken, Matratzen und Hygieneartikel an die Bevölkerung verteilt. In Honduras wird den evakuierten Familien mit Trinkwasser und Hygieneartikeln geholfen. Da die Ernte vernichtet wurde, müssen die Evakuierten auch für mindestens einen Monat mit Nahrungsmitteln versorgt werden.
Für Rückfragen: Heidi Scholer, Leiterin Swisslos-Fonds, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 60 59
Gegenvorschlag zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung
Als Antwort auf die Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien" zur Abschaffung der Aufwandbesteuerung unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat einen Gegenvorschlag. Analog zum bundesrätlichen Vorschlag beinhaltet dieser Gegenvorschlag eine deutliche Erhöhung der bereits bestehenden Limiten.
Die am 17. März 2011 im Kanton Basel-Landschaft eingereichte Gesetzesinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien" bezweckt die ersatzlose Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Kanton Basel-Landschaft ist zwar kein klassischer Pauschalbesteuerungskanton wie beispielsweise die Kantone Waadt oder Wallis. Trotzdem spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine Beibehaltung der Aufwandbesteuerung aus und hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet mit dem Ziel, die Akzeptanz der Aufwandbesteuerung stark zu verbessern. Analog zum bundesrätlichen Vorschlag sind folgende Änderungen des kantonalen Steuergesetzes vorgesehen:
– Als Mindestlimite für den weltweiten Aufwand gilt neu das Siebenfache des Mietzinses bzw. des Mietwerts oder das Dreifache des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung.
– Es wird eine minimale Bemessungsgrundlage von CHF 400'000 für die Einkommenssteuer festgelegt.
– Bei der Festlegung der Bemessungsbasis für die Vermögenssteuer wird die für die Einkommenssteuer massgebende Bemessungsgrundlage mit 6,5 % kapitalisiert. Bei einem minimalen steuerbaren Einkommen von CHF 400'000 ergibt dies ein steuerbares Vermögen von mindestens rund CHF 6'155'000.
– Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, müssen beide die Voraussetzungen erfüllen, damit eine Besteuerung nach dem Aufwand möglich ist.
– Die Aufwandbesteuerung für Schweizerinnen und Schweizer im Zuzugsjahr wird aufgehoben.
– Es wird präzisiert, dass der weltweite Aufwand massgeblich ist.
– Für Altfälle wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren festgelegt.
Bei der Pauschalbesteuerung wird die Steuer nach dem Aufwand, d.h. nach den jährlichen, in der Bemessungsperiode entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person, der Ehegattin oder des Ehegatten, der Kinder unter elterlicher Sorge sowie weiterer von ihr unterhaltenen Personen berechnet. Die Besteuerung nach dem Aufwand stellt keine individuelle Steuervereinbarung dar, sondern ist eine gesetzlich geregelte Methode zur Bestimmung der Steuerfaktoren. Im Kanton Basel-Landschaft hat eine nach dem Aufwand besteuerte Person aktuell ein Mindesteinkommen von CHF 200'000 und ein Mindestvermögen von CHF 3'077'000 (CHF 200'000 kapitalisiert mit 6.5 %) zu versteuern.
Per Ende 2010 wurden im Baselbiet neun Personen pauschal besteuert; diese bezahlten rund CHF 500'000 Gemeinde-, Staats- und Bundessteuern.
Gleichlautende Initiativen oder parlamentarische Vorstösse sind auch in anderen Kantonen eingereicht worden. Im Kanton Glarus wurde die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der Landsgemeinde jedoch abgelehnt. Im Kanton Thurgau lehnten die Stimmbürger die Abschaffung der Aufwandbesteuerung ab, nahmen aber einen Gegenvorschlag der Regierung an. Im Kanton Zürich wurde die Besteuerung nach dem Aufwand bereits per 1. Januar 2010 abgeschafft. Ebenso hat der Souverän im Kanton Schaffhausen kürzlich entschieden, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen.
Auskünfte: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Tel. 061 552 53 15
Erwachsenenschutzrecht: Vormundschaftswesen wird professionalisiert
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden eine Trägerschaft der Einwohnergemeinden. Die neuen Fachbehörden ersetzen die bisherigen 66 Vormundschaftsbehörden der Gemeinden. Das revidierte Zivilgesetzbuch stellt erhöhte Anforderungen an die Professionalität der Erwachsenenschutzbehörden. Mit der heute verabschiedeten Vorlage sollen die neuen Vorgaben des Bundes in diesem Bereich umgesetzt werden, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die heute zuhanden des Landrates verabschiedete Vorlage regelt nebst den Verfahrensfragen insbesondere die Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Ein Organisationsmodell mit kantonaler Trägerschaft stiess in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Der Regierungsrat legt deshalb dem Landrat ausschliesslich ein Modell mit kommunaler Trägerschaft vor. Dieses sieht fünf bis sieben Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in ebenso vielen Amtskreisen vor. Drei bis vier Kreise umfassen die Gemeinden der Bezirke Arlesheim und Laufen, zwei bis drei Kreise umfassen die Gemeinden der Bezirke Liestal, Sissach und Waldenburg. Die Kreiseinteilung erfolgt durch die Einwohnergemeinden. Eine Mindestvorgabe bezüglich der Einwohnerzahlen pro Amtskreis ist nicht vorgesehen. Das Entscheidgremium der Behörde, der so genannte Spruchkörper, setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen. Diese sollen aus den Fachbereichen Rechtswissenschaft und Sozialarbeit, allenfalls aus weiteren Disziplinen, wie Psychologie oder Pädagogik stammen. Eines der Mitglieder kann im Einzelfall aus der Wohnsitzgemeinde der betroffenen Person delegiert werden, wobei dieselben Anforderungen an die Fachkompetenz bestehen, wie bei den übrigen Personen im Spruchkörper. Damit sollen vor allem Kenntnisse über örtliche Strukturen bei der Entscheidfindung einfliessen können. Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wird das Kantonsgericht sein. Als administrative Aufsichtsbehörde ist die Sicherheitsdirektion vorgesehen.
Einwohnergemeinden am Zug
Im ersten Umsetzungsschritt sollen die Einwohnergemeinden die neuen gemeinsamen Behörden errichten. Dies erfordert einen Vertrag unter den Gemeinden des jeweiligen Kindes- und Erwachsenenschutzkreises, der von den Gemeindeversammlungen bzw. den Einwohnerräten zu genehmigen ist. Der Vertrag regelt unter anderem die Einzelheiten der Organisation und den Amtssitz, den Pikettdienst, das Personalrecht und die Kostenverteilung unter den Gemeinden.
Amtsvormundschaften aufgelöst - finanzielle Kompensation
Neu werden die Gemeinden auch für die Organisation der Berufsbeistandschaft, also der professionellen Führung von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Mandaten zuständig sein. Die bisher kantonal geführten Amtsvormundschaften werden Zug um Zug mit dieser Neuregelung aufgelöst. Für diese Aufgabenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden wird den Gemeinden eine finanzielle Kompensation im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gewährt. Damit die Gemeinden genügend Zeit für die Umstellung auf die neue Berufsbeistandschaft und eine geordnete Übernahme der Mandate haben, sollen die Amtsvormundschaften über den 1. Januar 2013 hinaus noch bestehen bleiben können. Den Zeitpunkt der definitiven Ablösung bestimmt der Regierungsrat.
Für Rückfragen: Andreas Rebsamen, Leiter Bereich Zivilrecht, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 45 25
Einführung des neuen Sprachenkonzeptes - Anpassung der Verordnung
Mit zwei Beschlüssen regelt der Regierungsrat die Umsetzung des neuen Sprachenkonzeptes mit Französisch ab der 3. Klasse und Englisch ab der 5. Klasse der Primarschule im Rahmen der Harmonisierung des Bildungswesens
Aufgrund der Beschlüsse des Landrates und deren Gutheissung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Basel-Landschaft am 26. September 2010 wird der Unterricht in Französisch ab 3. Klasse (erstmals Schuljahr 2012/13) und von Englisch ab 5. Klasse (erstmals Schuljahr 2014/15) der Primarschule erteilt. Der Bildungsrat hat in eigener Kompetenz die Änderung der Stundentafel auf Schuljahr 2012/13, aufsteigend mit den 3. Primarschulklassen, beschlossen. Der Regierungsrat hat nun ergänzend die dafür erforderliche Änderung der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule beschlossen.
Ferner beschloss der Regierungsrat, auf eine Revision der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt (VO BBZ) im Hinblick auf das Schuljahr 2012/13 zu verzichten. Er folgte bei diesem Entscheid der Empfehlung des Projektausschusses Bildungsharmonisierung und dem Bildungsrat. Die Revision soll nicht als isolierter Vorentscheid, sondern gesamthaft stimmig und nach Abschluss der gegenwärtig laufenden interkantonalen Absprachen erfolgen. Für den Beförderungsentscheid fliessen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fremdsprachenunterricht bereits gemäss heutiger Regelung in die Gesamtbeurteilung ein. Damit werden die Leistungen im Fremdsprachenunterricht für den Übertritt in die Leistungszüge A, E und P der Sekundarschule mitberücksichtigt. Für die Bewertung mit Prädikaten sind die bestehenden einschlägigen Verordnungsbestimmungen anwendbar, eine Revision ist nicht erforderlich.
Link zur Homepage Bildungsharmonisierung/Elternbrief: www.baselland.ch/Eltern-detail.315756+M5c4938acb4d.0.html
Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung, Tel. 061 552 50 53
100. Geburtstag in Frenkendorf
Am Samstag, 5. November 2011 kann Fritz Samuel Ryter seinen 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling, wird dem Jubilar am 5. November 2011, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Frenkendorf am 5. April 2011 beschlossenen Mutationen 1 und 2 zu den Zonenvorschriften Siedlung;
– die von der Gemeindeversammlung Gelterkinden am 15 Juni 2011 beschlossenen Mutationen der Quartierplanvorschriften "Landi 2002".
Landeskanzlei Basel-Landschaft