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08.11.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Erwahrung der Wahl von Claude Janiak in den Ständerat
Am 23. Oktober 2011 wurde Claude Janiak in den Wahlen als Ständerat für den Kanton Basel-Landschaft wiedergewählt. Innert der gesetzlichen Frist sind gegen das Wahlergebnis keine Beschwerden eingereicht worden. Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung das Ergebnis erwahrt.
Auch in Zukunft ein Sekundarschulrat pro Standort
Der Regierungsrat regelt die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016. Bei der konkreten Zusammensetzung des Sekundarschulrates verfügen die Gemeinden des jeweiligen Einzugsgebietes über grossen Gestaltungsspielraum.
Das Einzugsgebiet eines Sekundarschulstandortes entspricht aus Praktikabilitätsgründen auch unter der Geltung des neuen Dekrets über die Sekundarschulkreise und die Sekundarschulstandorte vom Januar 2010 den ehemaligen Sekundarschulkreisen.
Das Gesetz verlangt für die Zusammensetzung der Sekundarschulräte die Berücksichtigung der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Daher schlägt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für jeden Sekundarschulstandort die Zusammensetzung des Schulrates gemäss dem Verfahren vor, welches auch für die Sitzverteilung bei den Landratswahlen im Sinne einer proportionalen Repräsentation der Wohnbevölkerung zur Anwendung gelangt. Dieser Vorschlag ist jedoch nicht verbindlich. Die Gemeinden eines Einzugsgebietes können in gegenseitiger Absprache die Vertretungen in ihrem Sekundarschulrat und damit dessen Zusammensetzung selbständig festlegen. Damit erhalten sie grösstmöglichen Gestaltungsspielraum.
Verbindlich festgelegt wird die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der kommenden Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016. Konkret bestehen künftig Sekundarschulräte, die ein oder zwei Gemeinden repräsentieren aus 7 Mitgliedern, jene die drei bis sechs Gemeinden repräsentieren aus 9 Mitgliedern und diejenigen mit einem Einzugsgebiet mit mehr als sechs Gemeinden aus 11 Mitgliedern.
Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56
Vernehmlassung betreffend Revision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts)
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen. Er hat daher ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Obligationenrechts (OR) eröffnet.
Der Regierungsrat begrüsst die Verlängerung der Verjährungsfrist für Spätschäden. Im Weiteren unterstützt er die Absicht, das Verjährungsrecht zu vereinfachen, ist aber der Meinung, dass die Revisionsvorschläge weit über die Motion "Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht" hinausgehen, die Anlass zur Revision bildet. Die Ziele dieses Vorstosses könnten mit einer deutlich schlankeren Revisionsvorlage erreicht werden.
Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, einzig im Haftpflichtrecht eine einheitliche relative Verjährungsfrist von generell 2 Jahren und eine absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden von 30 Jahren vorzusehen, indem Artikel 60 des Obligationenrechts und die entsprechenden Spezialgesetze geändert werden.
Auskünfte: Pascal Steinemann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion; Tel. 061 552 61 98
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Biel-Benken am 22. März 2011 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes im Bereich "Schlössli"genehmigt.
Landeskanzlei
Am 23. Oktober 2011 wurde Claude Janiak in den Wahlen als Ständerat für den Kanton Basel-Landschaft wiedergewählt. Innert der gesetzlichen Frist sind gegen das Wahlergebnis keine Beschwerden eingereicht worden. Der Regierungsrat hat in seiner heutigen Sitzung das Ergebnis erwahrt.
Auch in Zukunft ein Sekundarschulrat pro Standort
Der Regierungsrat regelt die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016. Bei der konkreten Zusammensetzung des Sekundarschulrates verfügen die Gemeinden des jeweiligen Einzugsgebietes über grossen Gestaltungsspielraum.
Das Einzugsgebiet eines Sekundarschulstandortes entspricht aus Praktikabilitätsgründen auch unter der Geltung des neuen Dekrets über die Sekundarschulkreise und die Sekundarschulstandorte vom Januar 2010 den ehemaligen Sekundarschulkreisen.
Das Gesetz verlangt für die Zusammensetzung der Sekundarschulräte die Berücksichtigung der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Daher schlägt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für jeden Sekundarschulstandort die Zusammensetzung des Schulrates gemäss dem Verfahren vor, welches auch für die Sitzverteilung bei den Landratswahlen im Sinne einer proportionalen Repräsentation der Wohnbevölkerung zur Anwendung gelangt. Dieser Vorschlag ist jedoch nicht verbindlich. Die Gemeinden eines Einzugsgebietes können in gegenseitiger Absprache die Vertretungen in ihrem Sekundarschulrat und damit dessen Zusammensetzung selbständig festlegen. Damit erhalten sie grösstmöglichen Gestaltungsspielraum.
Verbindlich festgelegt wird die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der kommenden Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016. Konkret bestehen künftig Sekundarschulräte, die ein oder zwei Gemeinden repräsentieren aus 7 Mitgliedern, jene die drei bis sechs Gemeinden repräsentieren aus 9 Mitgliedern und diejenigen mit einem Einzugsgebiet mit mehr als sechs Gemeinden aus 11 Mitgliedern.
Auskunft:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56
Vernehmlassung betreffend Revision des Obligationenrechts (Revision des Verjährungsrechts)
Der Bundesrat will die Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht verlängern, damit auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Darüber hinaus will er das gesamte Verjährungsrecht im Privatrecht vereinheitlichen. Er hat daher ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Obligationenrechts (OR) eröffnet.
Der Regierungsrat begrüsst die Verlängerung der Verjährungsfrist für Spätschäden. Im Weiteren unterstützt er die Absicht, das Verjährungsrecht zu vereinfachen, ist aber der Meinung, dass die Revisionsvorschläge weit über die Motion "Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht" hinausgehen, die Anlass zur Revision bildet. Die Ziele dieses Vorstosses könnten mit einer deutlich schlankeren Revisionsvorlage erreicht werden.
Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, einzig im Haftpflichtrecht eine einheitliche relative Verjährungsfrist von generell 2 Jahren und eine absolute Verjährungsfrist bei Personenschäden von 30 Jahren vorzusehen, indem Artikel 60 des Obligationenrechts und die entsprechenden Spezialgesetze geändert werden.
Auskünfte: Pascal Steinemann, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion; Tel. 061 552 61 98
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Biel-Benken am 22. März 2011 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung und des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes im Bereich "Schlössli"genehmigt.
Landeskanzlei