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15.11.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierung beantragt Budget-Anpassungen und lehnt Budgetanträge ab
Der Regierungsrat hat sich heute mit den 28 im Landrat eingereichten Budgetanträgen befasst. Er beantragt dem Landrat, alle Anträge abzulehnen. Zugleich schlägt aber die Regierung vier Änderungen des Budgets 2012 vor. Dadurch verringert sich das Defizit der Erfolgsrechnung um 1 Mio. Franken (Defizit neu 144.7 Millionen Franken). Die Nettoinvestitionen erhöhen sich um 0.8 Mio. auf neu 203.9 Mio. Franken.
Von den 28 eingereichten Budgetanträgen würden 23 zu einer Verschlechterung des Budgets 2012 führen. Diese Anträge stehen im Widerspruch zum Entlastungspaket 12/15, das der Regierungsrat zusammen mit Delegierten der Fraktionen erarbeitet hat. Die Regierung lehnt deshalb die beantragten Mehraufwendungen ab. Ansonsten kann das verfassungsmässig vorgegebene Haushaltsgleichgewicht nicht erreicht werden. Das mit dem Entlastungspaket 12/15 anvisierte Entlastungsvolumen von insgesamt 180 Mio. Franken hält der Regierungsrat für unverzichtbar.
Die Regierung lehnt aber auch die 5 Budgetanträge ab, mit denen weitergehende Entlastungen beantragt werden: So ist eine Sistierung der Einzahlung in den Wirtschaftsförderungsfonds nicht gesetzeskonform umsetzbar. Der Antrag zur Reduktion von Unterhaltsbeiträgen im Tiefbau widerspricht den Grundsätzen der Nachhaltigkeit.
Dem Budgetantrag betreffend Reduktion des Budgetkredits "Projektierung Muggenbergtunnel" (Investitionsrechnung) stimmt der Regierungsrat in angepasster Form zu: Anstelle einer Reduktion von 1 Mio. schlägt er eine Reduktion um 0.9 Mio. Franken vor. Gleichzeitig beantragt die Regierung, das Projekt "Freilaufstall Hofgut Wildenstein" in das Investitionsbudget aufzunehmen. Zwei weitere Anträge des Regierungsrats führen zu Entlastungen in der Erfolgsrechnung (Reduktion Vergütungszins und Mehrertrag aus den Baurechtszinsen der verselbständigten Spitalbetriebe).
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr deutlich weniger Budgetanträge eingereicht wurden und diese nur aus zwei Fraktionen stammen (im Landrat sind total 6 Fraktionen vertreten). Dass 4 Fraktionen keine Anträge eingereicht haben, wertet sie als deutliches Zeichen für das Entlastungspaket 12/15.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05
Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 35
Der Regierungsrat hat sich heute mit den 28 im Landrat eingereichten Budgetanträgen befasst. Er beantragt dem Landrat, alle Anträge abzulehnen. Zugleich schlägt aber die Regierung vier Änderungen des Budgets 2012 vor. Dadurch verringert sich das Defizit der Erfolgsrechnung um 1 Mio. Franken (Defizit neu 144.7 Millionen Franken). Die Nettoinvestitionen erhöhen sich um 0.8 Mio. auf neu 203.9 Mio. Franken.
Von den 28 eingereichten Budgetanträgen würden 23 zu einer Verschlechterung des Budgets 2012 führen. Diese Anträge stehen im Widerspruch zum Entlastungspaket 12/15, das der Regierungsrat zusammen mit Delegierten der Fraktionen erarbeitet hat. Die Regierung lehnt deshalb die beantragten Mehraufwendungen ab. Ansonsten kann das verfassungsmässig vorgegebene Haushaltsgleichgewicht nicht erreicht werden. Das mit dem Entlastungspaket 12/15 anvisierte Entlastungsvolumen von insgesamt 180 Mio. Franken hält der Regierungsrat für unverzichtbar.
Die Regierung lehnt aber auch die 5 Budgetanträge ab, mit denen weitergehende Entlastungen beantragt werden: So ist eine Sistierung der Einzahlung in den Wirtschaftsförderungsfonds nicht gesetzeskonform umsetzbar. Der Antrag zur Reduktion von Unterhaltsbeiträgen im Tiefbau widerspricht den Grundsätzen der Nachhaltigkeit.
Dem Budgetantrag betreffend Reduktion des Budgetkredits "Projektierung Muggenbergtunnel" (Investitionsrechnung) stimmt der Regierungsrat in angepasster Form zu: Anstelle einer Reduktion von 1 Mio. schlägt er eine Reduktion um 0.9 Mio. Franken vor. Gleichzeitig beantragt die Regierung, das Projekt "Freilaufstall Hofgut Wildenstein" in das Investitionsbudget aufzunehmen. Zwei weitere Anträge des Regierungsrats führen zu Entlastungen in der Erfolgsrechnung (Reduktion Vergütungszins und Mehrertrag aus den Baurechtszinsen der verselbständigten Spitalbetriebe).
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr deutlich weniger Budgetanträge eingereicht wurden und diese nur aus zwei Fraktionen stammen (im Landrat sind total 6 Fraktionen vertreten). Dass 4 Fraktionen keine Anträge eingereicht haben, wertet sie als deutliches Zeichen für das Entlastungspaket 12/15.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 52 05
Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwalterin, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 35
Regierungsrat verabschiedet Jugendsportkonzept
Der Regierungsrat hat die Vorlage zu einem Jugendsportkonzept genehmigt und diese an den Landrat weitergeleitet. Auf der Grundlage der bereits erfolgreichen Fördermassnahmen im Jugendsport sollen ergänzende Massnahmen der kantonalen Jugendsportförderung neue Impulse verleihen.
Wegen der zunehmenden Bewegungsarmut und dem hohen Anteil an übergewichtigen Kindern und Jugendlichen haben Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter eine immer wichtigere Bedeutung. Gestützt auf ein Postulat von SVP-Landrat Karl Willimann, mit dem Titel "Gezielte Förderung des Jugendsports", hat der Regierungsrat das Konzept erarbeitet. Dieses nimmt nicht nur das unverzichtbare Engagement der Sportvereine unter die Lupe, sondern zeigt eine gesamtheitliche Auslegung der Förderung von Sport und Bewegung im Kindes- und Jugendalter auf. Das Konzept baut auf den bereits erfolgreichen Fördermassnahmen im Jugendsport auf und enthält neue wegweisende Inhalte, die weitere Impulse verleihen sollen. Das grösstenteils ehrenamtliche Engagement der Vereine und Verbände für den Breiten- und den Leistungssport wird ebenso beleuchtet, wie die Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in der Schule und die Angebote des freiwilligen Schulsports.
Der Schulsport und der Vereinssport sollen gleichermassen gefördert und unterstützt werden. Die Nachwuchsarbeit der Sportvereine soll mit zusätzlichen jährlichen Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds gestärkt und weiterentwickelt werden.
Die zur Umsetzung erforderlichen Finanzmittel werden erst bereitgestellt, wenn dieses neue Vorhaben im Budget und im Finanzplan berücksichtigt werden kann. Finanzneutrale Massnahmen und Umsetzungsschritte können sofort getätigt werden.
Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter Sportamt, Telefon 079 770 49 61
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ("Stipendien-Konkordat") und Anpassung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge
Nachdem die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 2009 das "Stipendien-Konkordat" verabschiedet hat, läuft nun in mehreren Kantonen das Ratifizierungsverfahren, sieben Kantone haben den Beitritt schon beschlossen. Bereits im Sommer 2010 hat der Regierungsrat für unseren Kanton eine Vernehmlassung über den Beitritt durchführen lassen: Die resultierende Vorlage hat der Landrat danach aus verfassungsrechtlichen Überlegungen zurückgewiesen. Deshalb hat der Regierungsrat nun beschlossen, die Beitrittsvorlage nachzuführen und gleichzeitig die entsprechenden Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben.
Der Kanton Basel-Landschaft setzt sich schon länger für die interkantonale Harmonisierung des Stipendienwesens ein. Deshalb wurden bereits bei der Ausarbeitung des geltenden Gesetzes über Ausbildungsbeiträge die einschlägigen Empfehlungen der EDK beachtet, die weitgehend auch heute noch gelten.
Folglich besteht im Zusammenhang mit einem Beitritt nur geringer Anpassungsbedarf: Einerseits betrifft dies den stipendienrechtlichen Wohnsitz, andererseits den Kreis der beitragsberechtigten Personen, indem aufgrund positiver Erfahrungen anderer Kantone integrationsfördernde Regelungen einzuführen sind.
Da der Regierungsrat aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons keinen Raum für Mehrausgaben sieht, sind zusätzlich zu diesen Vorgaben in die Gesetzesanpassung auch Sparvorschläge eingeflossen. Diese führen – zusammen mit der auf Verordnungsstufe zu regelnden Beitragsberechnung – zu einer kostenneutralen Vorlage.
Weitere Auskünfte:
- Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Tel. 061 552 50 60
- Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 95
Besserer Kindesschutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Der Regierungsrat unterstützt die Genehmigung der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie deren Umsetzung im schweizerischen Recht. Er ist allerdings der Meinung, im Schweizerischen Strafgesetzbuch sollte auch eine spezielle Strafnorm gegen das so genannte "Grooming" (sexuell motiviertes Anbahnen von Kontakten zu Unmündigen im Internet) einführt werden. Dies teilt er in seiner heutigen Vernehmlassungsantwort dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.
Die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention bereits weitgehend. Die Konvention geht aber insofern über unser geltendes Strafrecht hinaus, als sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. So sind heute einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit Unmündigen, die älter als 16 Jahre und damit sexuell mündig sind, in der Schweiz nicht strafbar. Daher bedingt der Konventionsbeitritt punktuelle Anpassungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Künftig soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, wer gegen Entgelt sexuelle Dienste von Unmündigen in Anspruch nimmt; die Unmündigen selber sollen straflos bleiben. Die neue Strafnorm will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Zu diesem Zweck schlägt der Bund zusätzlich vor, die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe zu stellen. Weiter sollen im Bereich der Kinderpornografie Unmündige vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden.
Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung den Beitritt zur Konvention, die auch die internationale Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten vereinfachen wird. Den Revisionsvorschlägen zum Schweizerischen Strafgesetzbuch stimmt er mit folgender Ausnahme zu: Das EJPD ist der Meinung, auf die Einführung eines speziellen Straftatbestands des "Grooming" – das heisst des sexuell motivierten Anbahnens von Kontakten zu Unmündigen im Internet – könne verzichtet werden; dieses Verhalten gelte gemäss Bundesgericht als strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Diese Auffassung lässt sich zwar vertreten, dennoch erachtet es der Regierungsrat im Interesse des Kindesschutzes als wünschenswert, eine separate Strafnorm zu schaffen. Auf diese Weise fände die gesellschaftliche Ächtung eines derartigen Verhaltens von Erwachsenen stärkeren Ausdruck, was rechtspolitisch sehr zu begrüssen wäre. Eine spezifische Strafbestimmung könnte auch einer unterschiedlichen Auslegung der heutigen Strafbestimmungen entgegen wirken.
Auskunft: Peter Guggisberg, Leiter Abteilung Rechtsetzung, Tel. 061 552 57 37
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf am 14. April 2011 beschlossene Revision der Zonenvorschriften Siedlung wird im Sinne der Erwägungen mit Ausnahmen, Sistierung und Auflagen genehmigt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft