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06.12.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Wisenbergtunnel: Lobbying wird fortgestzt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, das Komitee Pro Wisenberg weiterhin mit einem professionellen Lobbying zu beauftragen. Dem Komitee gehören Stände-, National- und Regierungsräte aus den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Zug, Aargau, Solothurn und Bern sowie führende Wirtschaftsvertreter aus Verkehr, Transport und Logistik an.
Der Wisenbergtunnel zählt zu den strategisch relevanten und damit unverzichtbaren Eisenbahninfrastrukturvorhaben im nationalen Interesse. In der vom Bundesrat erarbeiteten Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) fand der Wisenbergtunnel zwar Erwähnung, allerdings erst in zweiter Priorität und somit ohne konkreten Realisierungs- und Finanzierungsbeschluss.
Die Schweiz tätigt im Rahmen der NEAT grosse Investitionen in Bahnprojekte durch die Alpen. Auch das benachbarte Ausland baut die Zulaufstrecken zu den Alpentransversalen aus. Die Region Basel läuft als Eingangstor zur Schweiz Gefahr, dass die für die Zukunft unverzichtbaren Infrastrukturvorhaben im Eisenbahnbereich nicht rechtzeitig gebaut werden. Insbesondere die bereits heute voll ausgelastete Strecke Basel - Olten wird in Zukunft unweigerlich zum Flaschenhals.
Die nationale und insbesondere auch internationale Bedeutung des Wisenbergtunnels wird deutlich, wenn man die Entwicklung des Güterverkehrs auf dem Schienenkorridor Rotterdam - Genua als wichtigste Nord-Süd Achse in Europa betrachtet. Auf keiner anderen Bahnlinie in Europa werden mehr Güter befördert; dieses Volumen wird sich laut Prognosen bis 2030 verdoppeln. Aus diesem Grund hat die EU die Ausbauten auf diesem Korridor als prioritär eingestuft. Das Ziel der Korridorländer Niederlande, Belgien, Deutschland, Schweiz und Italien ist es, dem Schienengüterverkehr eine kostengünstige, zuverlässige und konkurrenzfähige Achse zu bieten.
Das Projekt Wisenbergtunnel ist wie kein anderes von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur. Damit wird das bereits heute bestehende Nadelöhr im Raum Basel durch die Schweiz beseitigt. Zudem werden mit einem 3. Juradurchstich die grossen Wirtschaftsregionen unseres Landes attraktiver miteinander verbunden, was aus volkswirtschaftlicher Sicht einen hohen Nutzen bringt. Ausserdem kann auf regionaler Ebene durch die Entlastung der bestehenden Linien eine entscheidende Angebotsverbesserung der Regio-S-Bahn realisiert werden.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, das Komitee Pro Wisenberg weiterhin mit einem professionellen Lobbying zu beauftragen. Dem Komitee gehören Stände-, National- und Regierungsräte aus den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Zug, Aargau, Solothurn und Bern sowie führende Wirtschaftsvertreter aus Verkehr, Transport und Logistik an.
Der Wisenbergtunnel zählt zu den strategisch relevanten und damit unverzichtbaren Eisenbahninfrastrukturvorhaben im nationalen Interesse. In der vom Bundesrat erarbeiteten Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" (FABI) fand der Wisenbergtunnel zwar Erwähnung, allerdings erst in zweiter Priorität und somit ohne konkreten Realisierungs- und Finanzierungsbeschluss.
Die Schweiz tätigt im Rahmen der NEAT grosse Investitionen in Bahnprojekte durch die Alpen. Auch das benachbarte Ausland baut die Zulaufstrecken zu den Alpentransversalen aus. Die Region Basel läuft als Eingangstor zur Schweiz Gefahr, dass die für die Zukunft unverzichtbaren Infrastrukturvorhaben im Eisenbahnbereich nicht rechtzeitig gebaut werden. Insbesondere die bereits heute voll ausgelastete Strecke Basel - Olten wird in Zukunft unweigerlich zum Flaschenhals.
Die nationale und insbesondere auch internationale Bedeutung des Wisenbergtunnels wird deutlich, wenn man die Entwicklung des Güterverkehrs auf dem Schienenkorridor Rotterdam - Genua als wichtigste Nord-Süd Achse in Europa betrachtet. Auf keiner anderen Bahnlinie in Europa werden mehr Güter befördert; dieses Volumen wird sich laut Prognosen bis 2030 verdoppeln. Aus diesem Grund hat die EU die Ausbauten auf diesem Korridor als prioritär eingestuft. Das Ziel der Korridorländer Niederlande, Belgien, Deutschland, Schweiz und Italien ist es, dem Schienengüterverkehr eine kostengünstige, zuverlässige und konkurrenzfähige Achse zu bieten.
Das Projekt Wisenbergtunnel ist wie kein anderes von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur. Damit wird das bereits heute bestehende Nadelöhr im Raum Basel durch die Schweiz beseitigt. Zudem werden mit einem 3. Juradurchstich die grossen Wirtschaftsregionen unseres Landes attraktiver miteinander verbunden, was aus volkswirtschaftlicher Sicht einen hohen Nutzen bringt. Ausserdem kann auf regionaler Ebene durch die Entlastung der bestehenden Linien eine entscheidende Angebotsverbesserung der Regio-S-Bahn realisiert werden.
Regierungsrat bewilligt Curling Weltmeisterschaften 2012
Der Regierungsrat hat die Durchführung der Curling Weltmeisterschaften in der St. Jakobshalle Münchenstein über die Osterfeiertage im Jahr 2012 unter gewissen Auflagen bewilligt. Im Rahmen der Gesuchsprüfung kam der Regierungsrat zum Schluss, dass den Veranstaltern keine geeigneten örtlichen und zeitlichen Alternativen zur Verfügung stehen und die Vorbereitungen weit fortgeschritten sind. Der Regierungsrat wertet die Curling Weltmeisterschaften 2012 als einen anerkannten und namhaften Sportanlass, dem eine überregionale Bedeutung und eine internationale Ausstrahlung zukommen und dessen Austragung im kantonalen Interesse liegt.
Der Karfreitag, 6. April 2012, ist im Spielplan als Reservetag vorgesehen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden am Karfreitag nur unter der Voraussetzung Spiele ausgetragen, als in Abhängigkeit vom Spielverlauf ein Tie-Break stattfinden muss. Am Ostersonntag, 8. April 2012, finden die Finalspiele statt. Die Spiele am Ostersonntag sind öffentlich zugänglich.
Die Ausnahmebewilligung des Regierungsrates stützt sich auf eine Ergänzung des Ruhetagsgesetzes, die der Landrat am 17. November 2011 beschlossen und per sofort in Kraft gesetzt hat. Gemäss einer neuer Bestimmung des Ruhetagsgesetzes kann der Regierungsrat Indoor-Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen genehmigen, sofern dies im kantonalen Interesse liegt.
Regierung unterstützt Tierpark Weihermätteli
Die Baselbieter Regierung ist bereit, aus dem Swisslosfonds 240'000 Franken als Überbrückung für den Erhalt des Tierparks Weihermätteli in Liestal zur Verfügung zu stellen. Heutige Träger des Tierparks Weihermätteli sind die Kantonalen Psychiatrischen Dienste (KPD). Es ist geplant, die KPD als öffentlich-rechtliche Anstalt Psychiatrie Baselland zu verselbständigen, was ohne diesen finanziellen Zuschuss das Aus für den Tierpark bedeuten würde. Die Überbrückungsfinanzierung sichert die Existenz des Tierparks, bis voraussichtlich Ende 2012 eine neue Trägerschaft gefunden ist.
Die Führung des Tierparks gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Psychiatrie Baselland. Die Kosten des Tierparks können nicht durch Krankenversicherungstaxen gemäss Krankenversicherungsgesetz gedeckt werden und die bisherige finanzielle Beteiligung des Kantons am Tierpark entfällt unter neuer Spitalfinanzierung ersatzlos.
Der Tierpark Weihermätteli ist Teil der grünen Umgebung der Kantonalen Psychiatrischen Klinik in Liestal. Er dient nicht nur Patientinnen und Patienten auf dem Weg ihrer Genesung, sondern ist auch eine gern genutzte Naherholungszone der Bevölkerung Liestals und der weiteren Umgebung. Er steht allen eintrittsfrei zur Verfügung und ist historisch gewachsen. Die Anlage beherbergt ca. 200 Tiere, darunter Schottische Hochlandrinder, Lamas, Hirsche, Ziegen, Ponys, Wasservögel. Der Tierpark ist zusammen mit dem Areal der Psychiatrischen Klinik Liestal im Jahr 1999 von der Stiftung Natur und Wirtschaft mit dem Qualitätslabel "Naturpark" ausgezeichnet worden.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat:
– den von der Einwohnergemeindeversammlung Bretzwil am 8. Juni 2011 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Bauzone" (mit Waldbaulinien, in zwei Teilplänen), der Strassennetzplan Siedlung und Landschaft und das Strassenreglement genehmigt ;
– die vom Einwohnerrat Reinach am 22. November 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Taunerquartier" im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. Der Regierungsrat legt für das Quartierplanareal die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II fest und ergänzt entsprechend § 9 Absatz 1 Quartierplanreglement;
– gestützt auf § 31 Absatz 5 des RGBs in Verbindung mit § 29 des SGS 454 die von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Münchenstein vom 14. September 2011 beschlossenen Mutationen für die Grundwasserschutzzone Brüglinger Ebene (Pumpwerke St. Jakobsmatten) genehmigt und als allgemeinverbindlich erklärt;
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung zum Steuergesetz; Festlegung der Veranlagungsentschädigung für die Steuerperioden 2011 und 2012 genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.