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13.12.2011
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Volksinitiative "Bäche ans Licht": Regierung beantragt Ablehnung und verzichtet auf Gegenvorschlag
Der Regierungsrat empfiehlt die nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Die am 14. Oktober 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt, das Wasserbaugesetz sei so anzupassen, dass Bachausdolungen, welche durch Dritte (z.B. Landeigentümer, Gemeinden, Verbände) durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen seien bereitzustellen.
In der Landratsvorlage hält die Regierung fest, dass im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) bereits heute eine genügende Rechtsgrundlage bestehe, um Ausdolungsprojekte Dritter mitfinanzieren zu können. Voraussetzung dazu sei, dass der Landrat dies wünsche und die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel beschliesse. Eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle für Wasserbau bei Ausdolungsprojekten Dritter sei bereits heute in einem gewissen Umfang gewährleistet. Auch in dieser Hinsicht erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Volksinitiative. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat die Initiative als nicht zielführend und empfiehlt sie dem Landrat zur Abweisung. Angesichts des Umstandes, dass bereits heute im NLG eine Rechtsgrundlage existiert, ist für die Regierung auch ein Gegenvorschlag nicht opportun.
Für Rückfragen: Jaroslav Mišun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58
Der Regierungsrat empfiehlt die nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Die am 14. Oktober 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt, das Wasserbaugesetz sei so anzupassen, dass Bachausdolungen, welche durch Dritte (z.B. Landeigentümer, Gemeinden, Verbände) durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen seien bereitzustellen.
In der Landratsvorlage hält die Regierung fest, dass im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) bereits heute eine genügende Rechtsgrundlage bestehe, um Ausdolungsprojekte Dritter mitfinanzieren zu können. Voraussetzung dazu sei, dass der Landrat dies wünsche und die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel beschliesse. Eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle für Wasserbau bei Ausdolungsprojekten Dritter sei bereits heute in einem gewissen Umfang gewährleistet. Auch in dieser Hinsicht erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Volksinitiative. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat die Initiative als nicht zielführend und empfiehlt sie dem Landrat zur Abweisung. Angesichts des Umstandes, dass bereits heute im NLG eine Rechtsgrundlage existiert, ist für die Regierung auch ein Gegenvorschlag nicht opportun.
Für Rückfragen: Jaroslav Mišun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58
Bundesgesetz über die Stromversorgung: Regierung überweist Anschlussgesetzgebung an den Landrat
Mit einer Teilrevision des Energiegesetzes sollen die dem Kanton zugewiesenen Aufgaben für eine liberalisierte und sichere Stromversorgung geregelt werden. Diese im Bundesgesetz über die Stromversorgung festgelegten Aufgaben dienen der Gewährleistung der effizienten Grundversorgung in einem liberalisierten Strommarkt und angemessener Netznutzungstarife. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf eine breite Akzeptanz gestossen und wird nun von der Regierung an den Landrat überwiesen.
Mit dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) wurde in der Schweiz der Grundstein für die Liberalisierung des Strommarktes gelegt. Den Kantonen sind gemäss eidgenössischem Stromversorgungsgesetz mehrere Aufgaben zugewiesen.
Die im Hinblick auf die vollständige Marktliberalisierung ausgearbeitete Anschlussgesetzgebung sieht eine Teilrevision des Energiegesetzes vor und enthält als Kernelement die Zuteilung der Netzgebiete: Im Kanton wird flächendeckend festgelegt, welcher Netzbetreiber für die sichere Stromversorgung auf der jeweiligen Netzebene und im jeweiligen Netzgebiet verantwortlich ist. Zudem wird im Gesetz eine Grundlage geschaffen, die das Recht des Stromkonsumenten auf einen Stromanschluss (die sogenannte Anschlussgarantie) regelt. Auch das Recht auf einen Stromanschluss ausserhalb der Bauzone gegen Kostentragung wird gesetzlich verankert.
Gemäss der Gesetzesvorlage erhält der Regierungsrat im Bedarfsfall die Möglichkeit und Kompetenz, die Netztarife, die einen relativ hohen Anteil von rund 50 Prozent der gesamten Stromrechnung ausmachen, anzugleichen, wenn die Tarifunterschiede unverhältnismässig sind.
Die neuen Bestimmungen im Energiegesetz sind somit weitgehend technischer Natur und sollen gewährleisten, dass die Stromversorgung trotz Marktliberalisierung und Wettbewerb gewährleistet bleibt und effizient sowie sicher erfolgt.
Für Rückfragen: Christoph Plattner, Amt für Umweltschutz und Energie, Ressort Energie und Wasserversorgung, Tel. 061 552 55 21
Regierung begrüsst Bundesstrategie Biodiversität Schweiz
Der Kanton Basel-Landschaft begrüsst es, dass sich der Bund eine "Strategie Biodiversität Schweiz" geben will. In Ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt die Regierung, eine solche Biodiversitätsstrategie und der entsprechende Aktionsplan mit konkretisierten Zielen (z.B. zu Flächengrössen, Qualität, Vernetzungsgrad usw.) seien für die Schweiz sehr wichtig und dringend.
Die Regierung führt drei Gründe für Ihre Einschätzung an. Einerseits könne mit der "Strategie Biodiversität Schweiz" die Biodiversitätskonvention erfüllt werden. Anderseits werde damit eine effiziente und effektive Umsetzung der diversen, bereits existierenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen mit Bezug zu Natur, Landschaft und Biodiversität beschleunigt. Und schliesslich verspricht sich die Regierung von der Strategie, dass die seit Jahrzehnten feststellbare Verschlechterung der Biodiversität in der Schweiz wieder verbessert werde.
Die internationale Biodiversitätskonvention trat für die Schweiz 1995 in Kraft. Seit diesem Jahr hat sich die Schweiz verpflichtet, eine Biodiversitätsstrategie und einen Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Nach über 16 Jahren, schon reichlich spät also, steht es unserem Land nach Ansicht der Regierung gut an, eine solche Strategie zu erarbeiten und zu erlassen. Der Regierungsrat weist im weiteren darauf hin, dass das Parlament diesen Auftrag auf Antrag des Bundesrates ins Legislaturprogramm 2008-2011 aufgenommen hat. Dieser Auftrag sei nun ernst zu nehmen und umzusetzen, auch wenn er nicht mehr in der laufenden Legislatur bearbeitet werden könne.
Für Rückfragen: Peter Tanner, Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft, Tel. 061 552 60 46
Drei Ettinger Waldgebiete neu unter Schutz
Der Regierungsrat hat beschlossen, die drei Waldgebiete "Amselfels", "Büttenenloch-Stapflen" und "Fürstenstein" in der Gemeinde Ettingen in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufzunehmen. Der Gemeinderat Ettingen und die Bürgergemeinde als Grundeigentümerin begrüssen die Unterschutzstellung dieser drei Gebiete durch den Kanton.
Die drei Waldreservate befinden sich am Blauen-Nordhang und zeichnen sich durch besondere Naturwerte aus. Am Felsgrat "Fürstenstein" kommen verschiedene, seltene Felspflanzen vor wie zum Beispiel der Aurikel. Die kühlschattigen Felspartien beherbergen artenreiche Kalkfelsspaltengesellschaften mit vielen charakteristischen Moosen, Farnen und Flechten. Auf dem nordexponierten, beweglichen Blockschutthang unterhalb der Felsen stockt der Hirschzungen-Ahornwald. Diese Wald-Gesellschaft ist im Jura selten, aber für solche Spezialstandorte typisch . Sie kommt auch unterhalb des "Amselfels" und im "Büttenenloch" vor, wo zusätzlich - als besondere Pflanzenart - die Mondviole beigemischt ist.
Einen ausgeprägten Gegensatz zu diesen Schattlagen bildet das Gebiet "Stapflen". Dieser südexponierte Hang wurde vom örtlichen Natur- und Vogelschutzverein zusammen mit der Bürgergemeinde in den letzten Jahren schrittweise in einen lichten, gut besonnten Wald als Lebensraum für Schmetterlinge und Reptilien umgewandelt. Der benachbarte Steinbruch "Grundmatt" ist als erdgeschichtlich wertvolles Naturobjekt ebenfalls Teil des neuen Naturschutzgebiets.
Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Mehr Mittel für BLT und Waldenburgerbahn vom Bund
Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Region Basel deutlich mehr Mittel für den Unterhalt und den Ausbau der Tram- und Schmalspurstrecken durch den Bund erhalten soll. Dies schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zur Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016. Der Bund anerkennt in der Botschaft unter anderen die grossen Leistungen, welche die BLT und die Waldenburgerbahn bei der Bewältigung des Agglomerationsverkehrs erbringen. Er betrachtet eine zeitgemässe Infrastruktur als unabdingbar.
Im Rahmen der Vorlage zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur hat der Bund die Mittel für die BLT und die Waldenburgerbahn für die Jahre 2013 bis 2016 deutlich aufgestockt. Darin enthalten ist auch der Doppelspurausbau zwischen Ettingen und Flüh. Dadurch wird es möglich, ab ca. 2015 in den Spitzenzeiten den 7.5-Minutentakt bis Flüh zu verlängern. Solange der Ausbau der Infrastruktur nicht erfolgt ist, kann die Tramlinie 10 auf diesem Abschnitt nur alle 15 Minuten verkehren. Das Projekt ist seit langem baureif und kann nun weiter vorangetrieben werden. Der Bund übernimmt damit rund einen Drittel der Baukosten, die übrigen Mittel müssen durch die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft aufgebracht werden.
In den nächsten Jahren stehen auch auf den anderen Tramlinien im Baselbiet umfangreiche Erneuerungsarbeiten an. Dank der vorgesehenen Mittelaufstockung durch den Bund können auch diese Arbeiten nun zügig an die Hand genommen werden. Bereits beschlossen wurde durch den Landrat die Sanierung der Tramlinie 14. Diese wird schon nächsten Sommer beginnen und in mehreren Etappen erfolgen.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an umfangreichen Erneuerungen bei der Waldenburgerbahn. So können die Stationen modernisiert und die Bahntechnik auf den neuesten Stand gebracht werden. Da in den nächsten Jahren auch die Beschaffung von neuen Fahrzeugen vorgesehen ist, wird die Waldenburgerbahn bald vollständig erneuert sein.
Für Rückfragen: Markus Meisinger, Amt für Raumplanung, Abteilung Öffentlicher Verkehr, Tel. 061 552 54 08
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Rünenberg am 9. Juni 2011 beschlossene Mutation Bereich "Schulstrasse/Weiherweg" zum Bau- und Strassenlinienplan "Ziel" sowie die Mutation Bereich "Althausweg/Scheuermattweg" zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Unterdorf-Scheuermatten" und "Althausweg-West" mit Ausnahme;
– das von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 22. Juni 2011 beschlossene Strassenreglement
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
– die Änderung der Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Kleinschiffahrt genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.