Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
20.12.2011
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 11. März 2012
Am 11. März 2012 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
– Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!";
– Volksinitiative vom 29. September 2008 "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)";
– Volksinitiative vom 26. Juni 2009 "6 Wochen Ferien für alle";
– Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls");
– Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
Der Regierungsrat hat heute die Abstimmungen zu folgenden kantonalen Vorlagen angesetzt:
– Revision des Spitalgesetzes vom 17. November 2011; Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten;
– Gesetz vom 15. Dezember 2011 über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich.
Zudem hat der Regierungsrat für den Bezirk Liestal die Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014 anstelle des zurückgetretenen Peter Affolter angesetzt.
Für Rückfragen: Alex Achermann; Landschreiber; Tel. 061 552 50 01
Bezüglich der Verteilung der Sekundarschulratssitze für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 konnte mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung gefunden und vom Regierungsrat beschlossen werden.
Mit Beschluss vom 1574 vom 8. November 2011 hat der Regierungsrat die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 beschlossen. Im Anschluss ist es nun gelungen, mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung betreffend die Verteilung der Mandate zu finden.
Konkret geht es darum, die Sekundarschulratssitze, welche den Gemeinden eines Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt werden, auf die einzelnen Gemeinden des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes zu verteilen. Diese Aufgabe bedingte aufgrund der Begrenzung der Anzahl Mitglieder der Schulräte je nach Grösse des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes interkommunale Absprachen. Deren Ergebnis wird mit dem heutigen Regierungsratsbeschluss sanktioniert.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56
Neue ÖV-Drehscheibe in Laufen: Regierung beantragt beim Landrat den ersten Schritt
Die Gemeinde Laufen soll einen neuen überdachten Bushof mit fünf Haltekanten erhalten. Die Regierung beantragt beim Landrat dafür einen Kredit über CHF 8'430'000.-. Für den Bau des leistungsfähigen Bushofs muss die Bahnhofstrasse leicht angepasst werden. Zudem werden fünf weitere nicht überdachte Bushaltekanten für den Bedarfsfall in den Spitzenstunden gebaut. Auf der Seite der Breitenbachstrasse sind neu überdachte Velo-Abstellplätze geplant.
Diese Baumassnahmen sind der erste Schritt zu einer neuen ÖV-Drehscheibe in Laufen. Für die Planung der weiteren Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und des Benutzerkomforts, wie z.B. den Bau einer neuen Personenunterführung, beantragt die Regierung beim Landrat einen Planungskredit über CHF 600'000.- Bei der Finanzierung des neuen Bushofs kann mit einer Beteiligung des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogramms gerechnet werden.
Die Region Laufental/Thierstein erfährt seit rund 15 Jahren eine hohe Zunahme an ÖV-Fahrten innerhalb des Raums und in Richtung der Agglomeration Basel. Aus der Region verkehren sechs Buslinien radial zum Bahnhof Laufen und ermöglichen dort schlanke und zeitlich abgestimmte Anschlüsse auf die Bahn wie auch auf die anderen Buslinien. An Spitzenstunden befahren bis zu zehn Postautobusse die beengten Verhältnisse auf dem Areal des Bahnhofs Laufen. Dadurch ist einerseits die Übersichtlichkeit für die Benützer nicht mehr gegeben, andererseits ist der Mix aus Fussgängern und Bussen gefährlich. Weiter kann die heutige Haltestelle die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes nicht erfüllen. Ebenfalls ist der Witterungsschutz nicht mehr zeitgemäss.
Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Leiter Projektmanagement, Tel. 061 552 54 89
Pflegefinanzierung: Regierungsrat beschliesst neue Normkosten für Alters- und Pflegeheime sowie Verlängerung der Übergangsregelung bei der Spitex
Der Regierungsrat hat die neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Normkosten wurden erstmals vor einem Jahr nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung festgesetzt. Sie werden nun auf der Basis einer mit wissenschaftlichen Methoden in 10 Heimen durchgeführten Zeitstudie auf den 1. Januar 2012 angepasst. Nach dieser Studie beträgt in Alters- und Pflegeheimen der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege ca. 64 % der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen (bisher war man aufgrund Daten und Studien aus anderen Kantonen von ca. 45 % ausgegangen), Dies führt zu einer Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen von Fr. 38.41 auf Fr. 52.74 pro Stunde. Der Anteil der Betreuung sinkt demgegenüber von ca. 55 % auf ca. 36 %. Die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten erhöhen sich durch die neue Regelung um ca. 20 Mio. Fr. auf insgesamt rund 22,2 Mio. Fr. pro Jahr. Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und zahlreichen Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung geforderte Anrechnung der Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL), welche sich durch die Erhöhung der direkten Beiträge der Gemeinden ergibt, wird in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich geprüft. Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt haben ergeben, dass die Entlastung der EL insgesamt 7.6 Mio. Fr. beträgt. Davon fallen nach derzeitigem Schlüssel 68 % (= 5.17 Mio. Fr.) beim Kanton und 32 % (= 2.43 Mio. Fr.) bei den Gemeinden an.
Weiter hat der Regierungsrat die bereits für das Jahr 2011 geltende Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen (Spitex) um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass die Leistungserbringer weiterhin die bisherigen, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen dürfen. Auf eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten wird vorderhand verzichtet. Die Mitfinanzierung der Spitex durch Gemeinden bewegt sich im bisherigen Rahmen. Dies bedeutet, dass für alle Beteiligten bis 2010 geltende Zustand für ein weiteres Jahr weitergeführt wird und die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 vollumfänglich umgesetzt wird.
Am 11. März 2012 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
– Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!";
– Volksinitiative vom 29. September 2008 "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)";
– Volksinitiative vom 26. Juni 2009 "6 Wochen Ferien für alle";
– Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls");
– Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
Der Regierungsrat hat heute die Abstimmungen zu folgenden kantonalen Vorlagen angesetzt:
– Revision des Spitalgesetzes vom 17. November 2011; Verselbständigung der Spitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste als öffentlich-rechtliche Anstalten;
– Gesetz vom 15. Dezember 2011 über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich.
Zudem hat der Regierungsrat für den Bezirk Liestal die Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2014 anstelle des zurückgetretenen Peter Affolter angesetzt.
Für Rückfragen: Alex Achermann; Landschreiber; Tel. 061 552 50 01
Bezüglich der Verteilung der Sekundarschulratssitze für die Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 konnte mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung gefunden und vom Regierungsrat beschlossen werden.
Mit Beschluss vom 1574 vom 8. November 2011 hat der Regierungsrat die maximale Mitgliederzahl der Schulräte der Sekundarschulen für die Neuwahlen der Amtsperiode vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2016 beschlossen. Im Anschluss ist es nun gelungen, mit allen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung betreffend die Verteilung der Mandate zu finden.
Konkret geht es darum, die Sekundarschulratssitze, welche den Gemeinden eines Einzugsgebietes zur Verfügung gestellt werden, auf die einzelnen Gemeinden des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes zu verteilen. Diese Aufgabe bedingte aufgrund der Begrenzung der Anzahl Mitglieder der Schulräte je nach Grösse des Einzugsgebietes eines Sekundarschulstandortes interkommunale Absprachen. Deren Ergebnis wird mit dem heutigen Regierungsratsbeschluss sanktioniert.
Für Rückfragen:
Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 60
Christa Sonderegger, Leiterin der Rechtsabteilung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 552 50 56
Neue ÖV-Drehscheibe in Laufen: Regierung beantragt beim Landrat den ersten Schritt
Die Gemeinde Laufen soll einen neuen überdachten Bushof mit fünf Haltekanten erhalten. Die Regierung beantragt beim Landrat dafür einen Kredit über CHF 8'430'000.-. Für den Bau des leistungsfähigen Bushofs muss die Bahnhofstrasse leicht angepasst werden. Zudem werden fünf weitere nicht überdachte Bushaltekanten für den Bedarfsfall in den Spitzenstunden gebaut. Auf der Seite der Breitenbachstrasse sind neu überdachte Velo-Abstellplätze geplant.
Diese Baumassnahmen sind der erste Schritt zu einer neuen ÖV-Drehscheibe in Laufen. Für die Planung der weiteren Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und des Benutzerkomforts, wie z.B. den Bau einer neuen Personenunterführung, beantragt die Regierung beim Landrat einen Planungskredit über CHF 600'000.- Bei der Finanzierung des neuen Bushofs kann mit einer Beteiligung des Bundes im Rahmen des Agglomerationsprogramms gerechnet werden.
Die Region Laufental/Thierstein erfährt seit rund 15 Jahren eine hohe Zunahme an ÖV-Fahrten innerhalb des Raums und in Richtung der Agglomeration Basel. Aus der Region verkehren sechs Buslinien radial zum Bahnhof Laufen und ermöglichen dort schlanke und zeitlich abgestimmte Anschlüsse auf die Bahn wie auch auf die anderen Buslinien. An Spitzenstunden befahren bis zu zehn Postautobusse die beengten Verhältnisse auf dem Areal des Bahnhofs Laufen. Dadurch ist einerseits die Übersichtlichkeit für die Benützer nicht mehr gegeben, andererseits ist der Mix aus Fussgängern und Bussen gefährlich. Weiter kann die heutige Haltestelle die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes nicht erfüllen. Ebenfalls ist der Witterungsschutz nicht mehr zeitgemäss.
Für Rückfragen: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Leiter Projektmanagement, Tel. 061 552 54 89
Pflegefinanzierung: Regierungsrat beschliesst neue Normkosten für Alters- und Pflegeheime sowie Verlängerung der Übergangsregelung bei der Spitex
Der Regierungsrat hat die neuen Normkosten für Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen beschlossen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese Normkosten wurden erstmals vor einem Jahr nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung festgesetzt. Sie werden nun auf der Basis einer mit wissenschaftlichen Methoden in 10 Heimen durchgeführten Zeitstudie auf den 1. Januar 2012 angepasst. Nach dieser Studie beträgt in Alters- und Pflegeheimen der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege ca. 64 % der Arbeitszeit der Pflegefachpersonen (bisher war man aufgrund Daten und Studien aus anderen Kantonen von ca. 45 % ausgegangen), Dies führt zu einer Erhöhung der Normkosten für Pflegeleistungen von Fr. 38.41 auf Fr. 52.74 pro Stunde. Der Anteil der Betreuung sinkt demgegenüber von ca. 55 % auf ca. 36 %. Die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten erhöhen sich durch die neue Regelung um ca. 20 Mio. Fr. auf insgesamt rund 22,2 Mio. Fr. pro Jahr. Die vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und zahlreichen Gemeinden im Rahmen der Vernehmlassung geforderte Anrechnung der Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL), welche sich durch die Erhöhung der direkten Beiträge der Gemeinden ergibt, wird in der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich geprüft. Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt haben ergeben, dass die Entlastung der EL insgesamt 7.6 Mio. Fr. beträgt. Davon fallen nach derzeitigem Schlüssel 68 % (= 5.17 Mio. Fr.) beim Kanton und 32 % (= 2.43 Mio. Fr.) bei den Gemeinden an.
Weiter hat der Regierungsrat die bereits für das Jahr 2011 geltende Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen (Spitex) um ein Jahr bis Ende 2012 verlängert. Diese Regelung sieht vor, dass die Leistungserbringer weiterhin die bisherigen, zu einem früheren Zeitpunkt mit den Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen dürfen. Auf eine Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten wird vorderhand verzichtet. Die Mitfinanzierung der Spitex durch Gemeinden bewegt sich im bisherigen Rahmen. Dies bedeutet, dass für alle Beteiligten bis 2010 geltende Zustand für ein weiteres Jahr weitergeführt wird und die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 vollumfänglich umgesetzt wird.
Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Urs Knecht; Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion; Tel. 061 552 59 09
Konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt neu über einen Leitfaden zum Vorgehen in Fällen von Menschenhandel. Nebst der Umsetzung des festgelegten Kooperationsmechanismus soll der Kanton in Absprache mit der Opferhilfekommission beider Basel und dem Kanton Basel-Stadt prüfen, ob der Opferschutz durch einen partnerschaftlichen Leistungsvertrag mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration verbessert werden kann.
Der Leitfaden wurde von einer durch den Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Genehmigung des Leitfadens durch den Regierungsrat ist die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren. Der Leitfaden umschreibt konkret das Vorgehen der in einen Fall von Menschenhandel involvierten Stellen, den entsprechenden Ablauf und die zuständigen Ansprechpersonen. Dies sind in erster Linie kantonalen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Migration u.a.). Sie arbeiten mit den beiden Fachstellen des Opferschutzes, der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, sowie der auf Beratung und Begleitung für Opfer von Menschenhandel spezialisierten Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich zusammen.
Ausgangspunkt des Leitfadens ist die Definition des Tatbestandes "Menschenhandel" gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuches: Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird auch jener zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Der gewerbsmässige Menschenhandel und der Handel mit Minderjährigen gelten als strafverschärfende Tatbestände. Da in der Schweiz 99% der identifizierten Opfer weiblich sind (international 80%), ist der Leitfaden auf Frauenhandel und somit in erster Linie auf den Schutz des Selbstbestimmungsrechts von Mädchen und Frauen ausgerichtet.
Der Aufbau des Leitfadens folgt den Empfehlungen der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes für die Abfassung von kantonalen Kooperationsmechanismen. Ziel und Zweck des Leitfadens ist die Einführung eines standardisierten Vorgehens in Fällen von Menschenhandel.
Für Rückfragen: Susanne Altermatt, Stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 30
Regierung genehmigt Antrag der Burgerkorporation Röschenz; Brunnhollen und vier weitere Gebiete unter Naturschutz
Das Gebiet "Brunnhollen" in der Gemeinde Röschenz wird zusammen mit vier weiteren Gebieten in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Der Regierungsrat folgt damit einem Antrag der Burgerkorporation Röschenz. Bei den vier weiteren Gebieten handelt es sich um die "Forstweid", den "Lange Rai", den "Challhollen" und die "Redelsflue".
Das Gebiet "Brunnhollen" zeichnet sich aus durch eine grosse Standortvielfalt. Es umfasst insgesamt dreizehn verschiedene, grösstenteils naturnahe und gut ausgebildete Waldgesellschaften. Besonders in den unerschlossenen, steilen Taleinschnitten ist teilweise schon seit Jahrzehnten auf eine Bewirtschaftung verzichtet worden.
Die rings von Wald umgebene Landschaftskammer "Forstweid" ist mit ihren artenreichen Mager- und Blumenwiesen, den frei stehenden Eichen, Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ein regional bedeutsames Relikt der traditionellen, ökologisch vielfältigen Kulturlandschaft.
Der nach Süden und Südwesten exponierte, sonnenwarme Steilhang "Lange Rai" ist eine ehemalige, mit Föhren aufgeforstete Magerweide. Er wurde in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts als Schafweide genutzt und gehörte mit der Dittinger- und der Blauenweide zu den biologisch wertvollsten Magerrasen im Laufental. Deshalb führt die Burgerkorporation seit einigen Jahren gezielte Pflegemassnahmen durch, so dass sich viele seltene Arten bis heute halten konnten.
Der "Challhollen" und die "Redelsflue" geniessen aufgrund ihrer speziellen Expositionen beide über eine besondere Wärmegunst. Am "Challhollen" schlägt sich dies in der Ausbildung verschiedener naturnaher Waldgesellschaften sowie dem Vorkommen diverser Reptilienarten nieder. Auf der "Redelsflue" leben zahlreiche licht- und wärmebedürftige Tier- und Pflanzenarten.
Für Rückfragen: Urs Knecht; Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion; Tel. 061 552 59 09
Konsequentes Vorgehen gegen Menschenhandel
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt neu über einen Leitfaden zum Vorgehen in Fällen von Menschenhandel. Nebst der Umsetzung des festgelegten Kooperationsmechanismus soll der Kanton in Absprache mit der Opferhilfekommission beider Basel und dem Kanton Basel-Stadt prüfen, ob der Opferschutz durch einen partnerschaftlichen Leistungsvertrag mit der Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration verbessert werden kann.
Der Leitfaden wurde von einer durch den Regierungsrat eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Genehmigung des Leitfadens durch den Regierungsrat ist die Arbeitsgruppe beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und zu evaluieren. Der Leitfaden umschreibt konkret das Vorgehen der in einen Fall von Menschenhandel involvierten Stellen, den entsprechenden Ablauf und die zuständigen Ansprechpersonen. Dies sind in erster Linie kantonalen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Migration u.a.). Sie arbeiten mit den beiden Fachstellen des Opferschutzes, der Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel, sowie der auf Beratung und Begleitung für Opfer von Menschenhandel spezialisierten Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration FIZ in Zürich zusammen.
Ausgangspunkt des Leitfadens ist die Definition des Tatbestandes "Menschenhandel" gemäss Artikel 182 des Strafgesetzbuches: Neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird auch jener zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen unter Strafe gestellt. Der gewerbsmässige Menschenhandel und der Handel mit Minderjährigen gelten als strafverschärfende Tatbestände. Da in der Schweiz 99% der identifizierten Opfer weiblich sind (international 80%), ist der Leitfaden auf Frauenhandel und somit in erster Linie auf den Schutz des Selbstbestimmungsrechts von Mädchen und Frauen ausgerichtet.
Der Aufbau des Leitfadens folgt den Empfehlungen der Koordinationsstelle Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes für die Abfassung von kantonalen Kooperationsmechanismen. Ziel und Zweck des Leitfadens ist die Einführung eines standardisierten Vorgehens in Fällen von Menschenhandel.
Für Rückfragen: Susanne Altermatt, Stv. Leiterin Bereich Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 58 30
Regierung genehmigt Antrag der Burgerkorporation Röschenz; Brunnhollen und vier weitere Gebiete unter Naturschutz
Das Gebiet "Brunnhollen" in der Gemeinde Röschenz wird zusammen mit vier weiteren Gebieten in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Der Regierungsrat folgt damit einem Antrag der Burgerkorporation Röschenz. Bei den vier weiteren Gebieten handelt es sich um die "Forstweid", den "Lange Rai", den "Challhollen" und die "Redelsflue".
Das Gebiet "Brunnhollen" zeichnet sich aus durch eine grosse Standortvielfalt. Es umfasst insgesamt dreizehn verschiedene, grösstenteils naturnahe und gut ausgebildete Waldgesellschaften. Besonders in den unerschlossenen, steilen Taleinschnitten ist teilweise schon seit Jahrzehnten auf eine Bewirtschaftung verzichtet worden.
Die rings von Wald umgebene Landschaftskammer "Forstweid" ist mit ihren artenreichen Mager- und Blumenwiesen, den frei stehenden Eichen, Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ein regional bedeutsames Relikt der traditionellen, ökologisch vielfältigen Kulturlandschaft.
Der nach Süden und Südwesten exponierte, sonnenwarme Steilhang "Lange Rai" ist eine ehemalige, mit Föhren aufgeforstete Magerweide. Er wurde in den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts als Schafweide genutzt und gehörte mit der Dittinger- und der Blauenweide zu den biologisch wertvollsten Magerrasen im Laufental. Deshalb führt die Burgerkorporation seit einigen Jahren gezielte Pflegemassnahmen durch, so dass sich viele seltene Arten bis heute halten konnten.
Der "Challhollen" und die "Redelsflue" geniessen aufgrund ihrer speziellen Expositionen beide über eine besondere Wärmegunst. Am "Challhollen" schlägt sich dies in der Ausbildung verschiedener naturnaher Waldgesellschaften sowie dem Vorkommen diverser Reptilienarten nieder. Auf der "Redelsflue" leben zahlreiche licht- und wärmebedürftige Tier- und Pflanzenarten.
Vgl.
Chronologische Gesetzessammlung
Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Regierung beantragt Ablehnung von vier Volksinitiativen und verzichtet auf Gegenvorschläge
Der Regierungsrat empfiehlt die vier Initiativen:
– Nichtformulierte Volksinitiative "Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen"
– Nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere"
– Nichtformulierte Volksinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren"
– Formulierte Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren"
ohne Gegenvorschläge zur Ablehnung. Er hat die entsprechenden Vorlagen an den Landrat überwiesen.
Für Rückfragen: : Roland Plattner, Generalsekretär der Bildungs, Kultur- und Sportdirektion BL, Tel. 061 552 50 55
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die Gemeindeordnung vom 29. September 2011 der Stadt Laufen und nach Massgabe ihres § 11 in Kraft gesetzt;
– die Gemeindeordnung vom 30. Mai 2011 der Einwohnergemeinde Wahlen genehmigt und auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt;
– die Gemeindeordnung vom 17. Juni 2011 der Einwohnergemeinde Eptingen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
– die Änderung der Verordnung über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Für Rückfragen: Paul Imbeck, Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 061 552 55 76
Regierung beantragt Ablehnung von vier Volksinitiativen und verzichtet auf Gegenvorschläge
Der Regierungsrat empfiehlt die vier Initiativen:
– Nichtformulierte Volksinitiative "Keine Zwangsverschiebungen an Baselbieter Sekundarschulen"
– Nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere"
– Nichtformulierte Volksinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: Betreuung der Schüler/-innen optimieren"
– Formulierte Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: überfüllte Klassen reduzieren"
ohne Gegenvorschläge zur Ablehnung. Er hat die entsprechenden Vorlagen an den Landrat überwiesen.
Für Rückfragen: : Roland Plattner, Generalsekretär der Bildungs, Kultur- und Sportdirektion BL, Tel. 061 552 50 55
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
– die Gemeindeordnung vom 29. September 2011 der Stadt Laufen und nach Massgabe ihres § 11 in Kraft gesetzt;
– die Gemeindeordnung vom 30. Mai 2011 der Einwohnergemeinde Wahlen genehmigt und auf den 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt;
– die Gemeindeordnung vom 17. Juni 2011 der Einwohnergemeinde Eptingen und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
– die Änderung der Verordnung über die Taxen und Tarife der kantonalen Krankenhäuser (Spitaltax- und Tarifverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung der Verordnung zum Personalgesetz (Personalverordnung) genehmigt und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.