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10.01.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Regierungsrat unterstützt schärfere Gangart gegen Hooligans |
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In seiner heute verabschiedeten Vernehmlassung an die Konferenz der Kantonsregierungen (KKJPD) befürwortet der Regierungsrat den Entwurf einer Revision des Konkordats über Massnahmen anlässlich von Sportveranstaltungen: Neu sollen Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklassen für bewilligungspflichtig erklärt und mit Auflagen versehen werden können.
Seit dem 1. Januar 2007 können die Polizeibehörden gegenüber Hooligans im Umfeld von Sportveranstaltungen Massnahmen ergreifen. Dazu gehören eine nationale Datenbank, in welcher gewalttätige Fans registriert werden sowie die Möglichkeit der Aussprechung von Ausreiseverboten. Weiter können Rayonverbote verfügt werden, die einem gewalttätigen Fan verbieten, während den Spielen das Gebiet rund um das Stadion zu betreten. In schweren Fällen und bei Wiederholungstätern kann eine Meldeauflage ausgesprochen werden: Der Hooligan muss sich während dem Spiel auf einem Polizeiposten melden. In besonders schweren Fällen können die Gewalttäter für die Zeit des Sportanlasses bei der Polizei festgehalten werden. Leider hat sich in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass die im Konkordat definierten Hooligan-Massnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führten: Nach wie vor kommt es immer wieder zu Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen. Mit einer gezielten Änderung der Konkordatsbestimmungen sollen Lücken geschlossen und die polizeilichen Instrumente klarer umschrieben werden. Neu sollen die Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklassen für bewilligungspflichtig erklärt werden. Die Behörden können den Veranstaltern Auflagen machen wie die Limitierung des Alkoholverkaufs, die Durchführung von Identitätskontrollen, den Betrieb von Kameras, bauliche Massnahmen, die Vorgabe von Regeln über die Anreise der Anhänger und der Gastmannschaft usw. Im Weiteren wurden die Hooligan-Massnahmen auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre griffiger und praxisnaher definiert sowie administrativ vereinfacht. Der Regierungsrat unterstützt die im Revisionsentwurf vorgeschlagenen Änderungen und hofft, dass künftig die ganz überwiegende Mehrheit von friedlichen Fans die Fussball- und Eishockeyspiele in einer ungestörten Atmosphäre geniessen können. Für Rückfragen: Pascal Steinemann, Sicherheitsdirektion, Stv. Leiter Rechtsetzung, Tel. 061 552 61 98 |
Vorsorgliche Massnahmen betreffend stationäre Spitaltarife nach KVG |
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Für die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Spitalfinanzierung haben die Tarifpartner die erforderlichen Tarifverträge noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Der Regierungsrat hat deshalb vorsorgliche Massnahmen beschlossen.
Am 1. Januar 2012 ist die neue Spitalfinanzierung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft getreten. Diese brachte neben geänderten Finanzierungsregeln zwischen Krankenversicherung und öffentlicher Hand für die Akutspitäler eine Umstellung auf Fallkostenpauschalen nach SwissDRG. Die Vereinbarung entsprechender Tarife ist Sache der Tarifpartner (Spitäler und Versicherer). Die Kantonsregierung genehmigt die vereinbarten Tarife oder setzt die Tarife fest, wenn keine Vereinbarung zu Stande gekommen ist. Die Tarifpartner konnten sich bis Ende des vergangenen Jahres in vielen Fällen noch nicht auf einen Tarifvertrag im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung einigen. Zudem konnte die Genehmigung bereits abgeschlossener Tarifverträge noch nicht erfolgen, da die Eidgenössische Preisüberwachung, welche zwingend angehört werden muss, ihre Empfehlung angesichts der grossen Zahl neuer Tarife erst in einigen Wochen abgeben kann. Der Regierungsrat hat daher an seiner heutigen Sitzung vorsorgliche Massnahmen beschlossen, um eine reibungslose Einführung der neuen Spitalfinanzierung zu gewährleisten und die Liquidität der Spitäler sicherzustellen. Diese vorsorglichen Massnahmen gelten längstens für die Dauer der Genehmigungs- und Festsetzungsverfahren. Wo bereits unterzeichnete Tarifverträge vorliegen, hat der Regierungsrat diese vorsorglich in Kraft gesetzt. Damit kann dem im KVG verankerten Verhandlungsprimat bestmöglich nachgelebt werden. Für diejenigen Spitäler und Versicherer, welche bisher in bestimmten Leistungsbereichen noch keine neuen Tarifverträge abgeschlossen haben, hat der Regierungsrat die ab dem 1. Januar 2012 geltenden Tarife einstweilen superprovisorisch, dh. ohne besondere Anhörung der Tarifpartner, festgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass im Verlauf der kommenden Wochen noch weitere Tarife vertraglich zwischen Spitälern und Versicherern vereinbart werden. In einzelnen Fällen könnte es indessen auch zu Tariffestsetzungsverfahren kommen.
vgl.
Spitaltarife
Für Rückfragen: Urs Knecht, Rechtsdienst Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Tel. 061 552 59 09, E-Mail: [email protected] |
Anpassung des kantonalen Steuergesetzes |
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Der Regierungsrat schickt einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Diese Gesetzesänderung steht einmal mehr im Zeichen der Anpassung an die Steuerharmonisierung des Bundes. Zudem soll ein neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge eingeführt werden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Steuergesetzes werden verschiedene, auf Bundesebene beschlossene und für die Kantone zwingende Bestimmungen des Steuerharmonisierungsgesetzes umgesetzt. Es betrifft dies insbesondere: – Anpassung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten; dieser Abzug wird neu nur noch für Kinder bis zum Erreichen des 14. Altersjahres möglich sein. Dafür können Eltern künftig Kinderdrittbetreuungskosten bis zum Betrag von CHF 5'500 nicht nur bei Erwerbstätigkeit und Invalidität, sondern auch bei beruflicher Ausbildung geltend machen. – Anpassung bzw. Neuformulierung des Abzugs für Spenden an politische Parteien; neu sind Mitgliederbeiträge und Spenden bis zum Gesamtbetrag von CHF 10'000 an politische Parteien, die im Parteienregister eingetragen sind, im Landrat vertreten sind oder bei den letzten Wahlen des Landrates mindestens 3 % der Stimmen erreicht haben, abzugsfähig. – Gesetzliche Regelung der als Lohneinkommen zu besteuernden Mitarbeiterbeteiligungen; als wichtigste Klarstellung gilt hier der Grundsatz, dass Mitarbeiteraktien im Zeitpunkt des Erwerbs, Mitarbeiteroptionen hingegen erst im Zeitpunkt der Ausübung als Erwerbseinkommen besteuert werden. – Anpassung bzw. Neuformulierung des einkommenssteuerfreien Feuerwehrsoldes; im Kanton Basel-Landschaft wurde der Feuerwehrsold bereits bisher nicht besteuert. Neu wird aber klar definiert, welche Tätigkeiten unter den Begriff des Feuerwehrsolds fallen. Zudem soll nur der Sold bis zum Betrag von CHF 5'000 steuerfrei sein. Diese Massnahmen sind alle per 1. Januar 2013 umzusetzen. Als weiterer, wichtiger Reformpunkt soll durch günstigere Tarifstufen bei der Besteuerung von grösseren Kapitalleistungen aus Vorsorge die Standortattraktivität des Baselbiets im Vergleich mit den Nachbarkantonen verbessert werden. Bei Kapitalleistungen bis gegen CHF 500'000 ist der Kanton Basel-Landschaft zweifellos attraktiv. Bei betragsmässig darüber hinaus gehenden Kapitalleistungen, vor allem bei solchen über CHF 1 Million, gehört das Baselbiet aber mit Abstand zum teuersten Kanton der Nordwestschweiz. Hier besteht dringender Handlungs- und Korrekturbedarf, damit nicht zunehmend gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Kanton Basel-Landschaft verlassen. Weiter soll der aktuelle Rentnerinnen- und Rentnerabzug optimiert werden, indem er als Sozialabzug an die Rentenentwicklung der AHV gekoppelt wird. Als dritter Punkt wird eine verwaltungsorganisatorische Änderung bei der kantonalen Taxationskommission und beim Steuererlass vorgeschlagen, indem der Steuererlass in die Taxationskommission integriert werden soll. Und mit dem letzten Revisionspunkt soll eine gesetzliche Grundlage für den elektronischen Zugriff von auskunftsberechtigten Amtsstellen und Gerichten auf die Daten der kantonalen Steuerverwaltung geschaffen werden. Die Änderungen des Steuergesetzes werden wenig finanzielle und administrative Auswirkungen haben. Zu nennenswerten Mindereinnahmen wird lediglich die Neuregelung des Vorsorgetarifs für Kapitalleistungen führen. Diese Massnahme wird schätzungsweise jährliche Mindereinnahmen von rund CHF 2,2 Mio. (Gemeinden: CHF 1,3 Mio.) zur Folge haben. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass mit dieser Investition in den Standort Basel-Landschaft dessen steuerliche Attraktivität wieder erhöht werden wird. Wie viele gute Steuerzahlerinnen und -zahler dadurch von einem Wegzug abgehalten werden und dadurch das entsprechende Steuersubstrat im Baselbiet bleibt, kann zwar nicht beziffert werden kann. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass der Ausfall kompensiert wird, sofern die betroffenen Steuerkundinnen und -kunden tatsächlich im Baselbiet verbleiben. Der Regierungsrat hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, den Entwurf dieser Vorlage an den Landrat in die Vernehmlassung zu schicken.
Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
Für Rückfragen: Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung, Tel. 061 552 53 15 |
Der Regierungsrat lehnt einen weiteren KASAK-Verpflichtungskredit vorläufig ab |
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Der Regierungsrat beschliesst eine neue KASAK-Vorlage. Angesichts der aktuellen Finanzlage beantragt er allerdings den Verzicht eines weiteren Kredits.
Das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) bildet seit dem Jahr 2000 für den Kanton die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Sportanlagenpolitik unter Berücksichtigung der Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist das Erhalten und Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebots, insbesondere eines möglichst flächendeckenden Angebots an zeitgemässen Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung. In den vergangenen zehn Jahren leistete der Kanton aus den beiden Verpflichtungskrediten KASAK 1 und KASAK 2 an über 40 Sportanlagenprojekte Investitionsbeiträge in der Höhe von CHF 22.2 Mio. Der Regierungsrat hat sich eingehend mit der Fortsetzung des KASAK auseinandergesetzt und dazu eine Landratsvorlage KASAK 3 erstellt. Obwohl in den nächsten Jahren weitere wichtige Sportanlagenprojekte von überkommunaler oder kantonaler Bedeutung realisiert werden sollen, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, in Anbetracht der aktuellen finanzpolitischen Situation, bis auf Weiteres keinen weiteren KASAK-Verpflichtungskredit zur Verfügung zu stellen. Für Rückfragen Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60 |
Ausbau Fernwärme Polyfeld in Muttenz |
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Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vorlage für den Netzausbau West der Fernwärme Polyfeld in Muttenz an den Landrat überwiesen. Dieser Netzausbau ist Teil des Masterplans Polyfeld und ist abgestützt auf den Energiesachplan der Gemeinde Muttenz.
Mit dem Netzausbau West werden die beiden Siedlungsgenossenschaften Freidorf und Donnerbaum plus weitere Liegenschaften an die Fernwärme Polyfeld angeschlossen. Die Realisierung ist für 2012/13 vorgesehen und erfolgt in enger Koordination mit der Sanierung der Birsfelderstrasse. Die Investitionssumme beträgt CHF 4.5 Mio. Die Finanzierung erfolgt durch Anschlussgebühren und durch den Wärmeverkauf. Der Netzausbau ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, da Abwärme eines Industriebetriebes genutzt wird. Für Rückfragen: Ruedi Vögtli, Amt für Industrielle Betriebe, Tel. 061 552 59 61 |
Weiteres |
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Teilrevision der VO über die Vergütungen während der Ausbildung
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung überarbeitet und die Lehrlingslöhne leicht angehoben. Ausserdem erhalten die Dienststellen die Möglichkeit im Rahmen ihres Budgets, Lehrabsolventinnen und -absolventen anstatt wie bisher bis zu sechs Monaten bis zu zwölf Monaten weiter zu beschäftigen. So soll den Lehrabsolventinnen und -absolventen der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Vgl. Chronologische Gesetzessammlung 100. Geburtstag in Läufelfingen Am Donnerstag, 12. Januar 2012 kann Frau Klara Strub-Mangold ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Zwick, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 12. Januar 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat die Änderung vom 22. November 2010 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Pratteln genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt durch den Gemeinderat Pratteln. Verschiedenes Die Änderung des Umweltschutzgesetzes vom 27. Februar 1991, vom Landrat beschlossen am 22. September 2011, vom Bund genehmigt mit Schreiben vom 23. Dezember 2011, wird auf den 1. Februar 2012 in Kraft gesetzt. |