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24.01.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Parlamentsreform BL: Neue Leitungsstruktur des Landrates |
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Die Parlamentsreform sieht neu ein zweites Vizepräsidium des Landrates vor sowie eine Geschäftsleitung. Zudem werden die Beantwortungsfristen für Interpellationen und der Rhythmus der Fragestunde neu geregelt. Die Fraktionsbeiträge sollen auf 15'000.- Franken pro Jahr erhöht werden. Die entsprechende Landratsvorlage hat der Regierungsrat heute verabschiedet.
Mit dem 2. Vizepräsidium und der Geschäftsleitung gibt sich der Landrat neue Leitungsorgane und stattet die Kommissionen bei der Behandlung von Vorlagen betreffend Motionen und Postulaten unter gewissen Voraussetzungen mit abschliessender Entscheidungsbefugnis aus. Zudem verbessert er die parlamentarischen Instrumente der Interpellation (Beantwortungsfrist 3 Monate) sowie der Fragestunde (30-minütige Fragestunde in jeder Landratssitzung) und erhöht die Fraktionsentschädigung wie vom Landrat beschlossen. Geregelt wird ferner die Oberaufsicht über die Interkantonalen Institutionen durch die Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen und das Wahlvorschlagsrecht der Fraktionen. Neu wird auf Gesetzesstufe die heute durch Verordnung bestehende Verpflichtung des Regierungsrates verankert, die ständigen Kommissionen des Landrates über bevorstehende wichtige Geschäfte (z.B. Gesetze, Staatsverträge) zu informieren. Neu wird weiter geregelt, dass für die Berechnung der qualifizierten Mehrheit von Landratsbeschlüssen zwei Drittel der Stimmenden massgebend sind, wodurch die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Kontrolle der Beteiligungen des Kantons Für diese ausgelagerten Verwaltungseinheiten in Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten sowie in Form von privatrechtlichen Institutionen, die vom Kanton kapital- oder stimmenmässig beherrscht werden oder für ihn von grosser strategischer Bedeutung sind, legt der Regierungsrat die Eigentümerstrategie fest. Dies wird im Verwaltungsorganisationsgesetz verankert. Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat jeweils den Beteiligungsbericht, der Auskunft über die Erreichung der Eigentümerziele und die wichtigsten Entwicklungen der Beteiligungen gibt. Für Rückfragen: Wolfgang Meier, Stv. Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 60 |
"Für sicheren und sauberen Strom - 100% Zukunft ohne Atomkraft" |
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Regierungsrat hält Gesetzesinitiative für rechtsgültig
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Landrat zu beantragen, die formulierte Gesetzesinitiative "Für sicheren und sauberen Strom - 100% Zukunft ohne Atomkraft" als rechtsgültig zu erklären. Die Initiative verlangt von den Stromlieferanten, dass sie bis 2030 80% der von Ihnen an die Endkundinnen und Endkunden abgesetzten Elektrizität aus erneuerbaren Energien decken. Längerfristig soll die abgesetzte Elektrizität zu 100% aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Als nächstes wird der Regierungsrat dem Landrat beantragen, entweder der Initiative zuzustimmen oder sie abzulehnen. Für Rückfragen: Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 55 01 |
Verbot des Fütterns von Wildtieren - Leinenpflicht für Hunde in Wildruhegebieten |
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Mit dieser Vorlage beantragt die Regierung dem Landrat eine kleine Änderung des Jagdgesetzes. Die Änderung betrifft einerseits das Verbot des Fütterns von Wildtieren, wobei es vom Verbot definierte und begründete Ausnahmen geben soll, sowie die Leinenpflicht für Hunde in Wildruhegebieten, da nur mit einer Leinenpflicht dem Wildschutz angemessen Rechnung getragen werden kann.
Die Änderung hat keine personellen oder finanziellen Konsequenzen. Die Fachstelle und einzelne Gemeinden sind wiederholt auf das Problem gestossen, dass einheimische Wildtiere und Vögel gefüttert werden. So werden immer wieder Füchse und Krähen im Siedlungsgebiet teilweise übermässig gefüttert, was zu verschiedenen Problemen führt. Mit einem generellen Fütterungsverbot für Wildtiere mit begründeten Ausnahmen kann dieses Problem wirksam gelöst werden, da im konkreten Einzelfall interveniert werden kann. Wildruhegebiete sind den Wildtieren Schutz und Rückzugsgebiet vor den Störungen der diversen Waldbenutzer. Wildruhegebiete dürfen auf den bestehenden Waldwegen begangen werden. Es stellte sich heraus, dass das Gebot, dass die Wege nicht verlassen werden dürfen, unzureichend formuliert ist, da Hunde frei laufen gelassen werden dürfen. Hunde halten sich nicht an das Wegegebot und sind deshalb in Wildruhegebieten an der Leine zu führen. Ohne diese Bestimmung kann ein Wildruhegebiet seine Funktion als Rückzugsort für das Wild nicht erfüllen, da es durch Hunde stets gestört werden würde. Für Rückfragen: Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Leiter Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen, Telefon 061 552 59 23, E-Mail: [email protected] |
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100. Geburtstag in Muttenz
Am Donnerstag, 26. Januar 2012 kann Frau Alice Lenz-Odolon ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Zwick, 2. Landschreiberin Andrea Mäder und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am 26. Januar 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen. Höflichkeitsbesuch des Konsuls Italiens Der Regierungsrat hat im Anschluss an seine heutige Sitzung den Konsul Italiens, Frau Gaetana Farruggio, zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Landeskanzlei Basel-Landschaft |