- Basel-Landschaft
- Organisation
- Regierungsrat
- Medienmitteilungen
- Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
31.01.2012
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Totalrevision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben |
|
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft überweist den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über die Verkehrsabgaben an den Landrat. Das heutige, befristet geltende Dekret über die Verkehrsabgaben befreit Elektro-, Gas- und Hybridfahrzeuge zu 50% von der Verkehrssteuer, wenn sie bestimmten Kriterien genügen. Mit dem Beschluss zu diesem Dekret im Jahr 2008 hatte der Landrat den Regierungsrat beauftragt, die vorliegende Totalrevision vorzunehmen und eine dauerhafte und umfassende Regelung bezüglich ökologischerer Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuern zu schaffen.
Der Regierungsrat legt als Ergebnis der Arbeiten eine Revision vor, welche - wie in den parlamentarischen Vorstössen gefordert - für bestimmte Fahrzeugkategorien ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Bei den Personenwagen (PW) erfolgt die Grundbesteuerung bei allen Fahrzeugen weiterhin nach Gesamtgewicht. Zudem wird für Fahrzeuge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig in Verkehr gesetzt werden, ein ökologischer Steueranteil eingeführt (Bonus-/Malus-System). Für die übrigen, bereits zuvor immatrikulierten PW kommt der ökologische Steueranteil nicht zum Tragen und erfolgt die Besteuerung wie bisher. Ab Anfang 2013 neu immatrikulierte PW, die einen tiefen CO2-Ausstoss aufweisen und damit ökologischer sind, werden tendenziell entlastet, während jene mit hohen CO2-Ausstosswerten steuerlich stärker belastet werden. Der Bonus wird maximal 300 und der Malus maximal 250 Franken betragen. Auch bei den schweren Fahrzeugen wird die Gewichtsbesteuerung beibehalten. Ausserdem wird für besonders ökologische Modelle der neuesten EURO-Norm ein Bonus gewährt und für die ältesten Modelle ein Malus erhoben. Diese belaufen sich auf jeweils maximal 25% der Grundsteuer. Aufgrund der heute sehr hohen Besteuerung, die diverse Nachteile aufweist, wird bei den Sattelschleppern wie auch bei den Lastwagen zudem auch eine generelle Steuerreduktion vorgesehen. Mittels der Kombination von genereller Steuerreduktion und der Möglichkeit von ökologisch begründeten Ermässigungen sollen die bestehenden Nachteile bei den schweren Fahrzeugen gelöst und zugleich ein ökologischer Lenkungseffekt erzielt werden. Mit den PW, den Sattelschleppern und den Lastwagen werden neu nahezu drei Viertel der im Kanton BL immatrikulierten Fahrzeuge auch nach ökologischen Kriterien besteuert. Bei allen anderen Fahrzeugkategorien wie Lieferwagen, Motorräder und Veteranenfahrzeuge wird auf steuerliche Anpassungen verzichtet, da die heutige Besteuerung als angemessen erachtet wird und/oder sinnvolle ökologische Kriterien fehlen. Die Steuerreform ist ertragsneutral. Die durchschnittliche steuerliche Belastung pro Fahrzeug bleibt, ausser bei den entlasteten schweren Fahrzeugen, gleich. Für Rückfragen: Daniel Schweighauser, Finanz- und Kirchendirektion, Telefon 061 552 53 03 |
Gasttaxengesetz geht in die Vernehmlassung |
|
Mit der Erhebung einer Gasttaxe sollen Leistungen für übernachtende Gäste finanziert werden, welche das Baselbiet als Tourismusstandort attraktiver machen. Es ist vorgesehen, einen Teil des Reinertrags der Taxe über die Gratis-Abgabe eines regionalen Mobility-Tickets und weiterer Vergünstigungen unmittelbar den Gästen wieder zugute kommen zu lassen. Ein weiterer Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel soll über die Aufwertung von bestehenden und neuen Anziehungspunkten und die Durchführung von Veranstaltungen das Baselbieter Angebot für die Gäste interessanter und damit wettbewerbsfähiger machen. Die damit verbundenen Verbesserungen der Angebotsgestaltung kommen nicht nur den Gästen sondern auch der ortsansässigen Bevölkerung zugute.
Die Gasttaxe wird von den erhebungspflichtigen Betreibern der gewerblichen Hotelbetriebe des Baselbiets bei den Gästen eingezogen. Die Taxe wird pro Übernachtung und Gast auf drei Franken fünfzig festgelegt. Da nur wenige Klein- und Mittelbetriebe erhebungspflichtig sein werden, ist der administrative Aufwand für die Erhebung der Taxe gering. Die Erhebung der Gasttaxe verursacht für den Kanton keine zusätzlichen budgetrelevanten Ausgaben. Die Gastabgabe wird im Kanton Basel-Landschaft hingegen als Steuer betrachtet. Gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfordert die Erhebung neuer Steuern eine Verfassungsänderung und damit zwingend verbunden eine Volksabstimmung. Der Regierungsrat hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD heute damit beauftragt, die Vorlage gemäss Kantonsverfassung den politischen Parteien, interessierten Organisationen und Gemeinden zur Stellungnahme zu unterbreiten.
[Vgl.
Aktuelle Vernehmlassungen
]
Für Rückfragen: René Merz, Stv. Generalsekretär Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, Telefon 061 552 65 08, E-Mail: [email protected] |
Weiteres |
|
Wahlen
Der Regierungsrat wählte für die laufende Amtsperiode bis 31. Juli 2012 Herrn Lucian Hell aus Reinach in den Schulrat der GIB Liestal. Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat genehmigt: – den von der Einwohnergemeindeversammlung Ettingen am 22. September 2010 beschlossene Zonenplan Landschaft und das Zonenreglement Landschaft (mit Änderungen); – die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 15. September 2011 beschlossene "Mutation 2011" zu den Quartierplanvorschriften "Kunstfreilager". Landeskanzlei Basel-Landschaft |