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Die ARA Frenke 2 in Niederdorf soll aufgehoben und das Abwasser über einen neuen Abwasserkanal Richtung Bubendorf abgeleitet werden. In Bubendorf ist geplant, neben der alten ARA Frenke eine neue Anlage zu bauen und auf die erhöhte Belastung durch den Zusammenschluss auszulegen. Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.
Die Abwasserreinigungsanlagen ARA Frenke 3 in Bubendorf und ARA Frenke 2 in Niederdorf reinigen das Abwasser der beiden Frenketäler. Die beiden Kläranlagen sind seit 40 Jahren in Betrieb und weisen einen hohen Sanierungsbedarf auf. Die gesetzlich geforderten Reinigungsleistungen können nicht mehr jederzeit eingehalten werden.
Aufgrund der geringen Verdünnung des gereinigten Abwassers mit Bachwasser werden die Frenke und somit auch das Grundwasser stark mit nichtabbaubaren Reststoffen belastet. Im Fokus stehen sogenannte Mikroverunreinigungen. Mikroverunreinigungen ist ein Sammelbegriff für Schadstoffe, die in sehr tiefen Konzentrationen (Milliardstel- bis Millionstel-Gramm pro Liter) in den Gewässern vorkommen. Bereits in diesen tiefen Konzentrationen können sie auf Wasserlebewesen nachteilig einwirken oder die Trinkwasserressource beeinträchtigen. Ein weiteres Problem betrifft die Situation der Siedlungsentwässerung aus den beiden Tälern bei Regenwetter. Aufgrund der fehlenden Mischwasser-Rückhaltebecken fliessen große Mengen an Mischwasser (Mischung aus Schmutz- und Regenwasser) ohne Behandlung in die Frenke.
Mit dieser Vorlage wird dem Landrat ein Massnahmenpaket vorgeschlagen mit dem Ziel, die erwähnten Mängel möglichst wirtschaftlich und mit grösstmöglichem Nutzen zu beheben. Zudem werden die Betriebssicherheit und die Reinigungsleistung erhöht, so dass die Frenke die vom Gesetzgeber geforderte Wasserqualität zuverlässig einhalten kann. Die künftig vom Bundesamt für Umwelt geforderte Entfernung von Mikroverunreinigungen wird ebenfalls umgesetzt. Die neue ARA Frenke wird somit die erste Kläranlage der Region sein, welche Mikroverunreinigungen entfernen kann.
Im Einzugsgebiet werden zudem vier Mischwasserrückhaltebecken realisiert. Mit diesen Becken können bei Regen große Mengen Schmutzstoffe zurückgehalten werden.
Aufgrund der grossen morphologischen Defizite der Vorderen Frenke sieht das Projekt im Bereich zwischen Niederdorf und Bubendorf an kritischen Gewässerabschnitten gewässerbauliche Strukturverbesserungen vor. Diese Massnahmen werden parallel zum Neubau der ARA Frenke unter Berücksichtigung einer gesamtheitlichen Gewässerplanung umgesetzt.
Die Investitionskosten für sämtliche Massnahmen belaufen sich auf 52 Mio. Franken. Diese werden zu Lasten der gebührenfinanzierten Abwasserrechnung des AIB abgerechnet.
Für Rückfragen: Gerhard Koch, Leiter Technik AIB, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 552 62 47
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Koordinierte Planung des Kantons
Mit einer koordinierten Planung für den Hochwasserschutz und auch für die Erneuerung der Kantonsstrasse Unterbiel entlang der Hinteren Frenke in Reigoldswil soll ein Vor- und Bauprojekt erarbeitet werden. Dazu hat die Regierung an ihrer heutigen Sitzung beim Landrat einen Projektierungskredit von 900'000 Franken beantragt.
Das hintere Frenkental erlebt mit guter Regelmässigkeit in jedem Jahrhundert zwei Hochwasser. Letztmals ist die Hintere Frenke in Reigoldswil im Jahre 1997 über die Ufer getreten und hat entlang der Kantonsstrasse mehrere Liegenschaften überschwemmt. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Hochwasserschutzmassnahmen untersucht. Um die erforderliche Abflusskapazität des bestehenden Gerinnes zu erreichen, wurde als Bestvariante die Absenkung der bestehenden Bachsohle und strassenseitig eine leicht auskragende Stützmauer ermittelt.
Die Kantonsstrasse Unterbiel entlang der Hinteren Frenke in Reigoldswil befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand und muss dringend erneuert werden. Im Zuge der Hochwasserschutzmassnahmen an der Hinteren Frenke, soll auch die Erneuerung der Strasse realisiert werden. Durch den Bau einer Kernfahrbahn mit beidseitigem Radstreifen und einem Trottoir wird die Sicherheit für die Velofahrer sowie für die Fussgänger verbessert.
Für Rückfragen:
Hochwasserschutz: Jaroslav Misun, Tiefbauamt, Leiter Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58
Strassenbau: Axel Mühlemann, Tiefbauamt, Leiter Fachbereich Projektmanagement, Tel. 079 292 01 82
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100. Geburtstag in Binningen
Am Dienstag, 13. März 2012 kann Frau Alice Fünfschilling-Moser ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Adrian Ballmer, Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Cornelia Kissling wird der Jubilarin am 13. März 2012, 11.00 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat genehmigte:
– den vom Gemeinderat Blauen am 16. August 2011 beschlossene Bau- und Strassenlinien-plan Emmenweg;
– die von der Gemeindeversammlung Sissach am 14. Dezember 2011 beschlossene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung im Bereich "Oberer Sonnhaldenweg" und den vom Gemeinderat Sissach am 31. Oktober 2011 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Oberer Sonnhaldenweg";
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Kilchberg am 30. März 2011 beschlossene Revision der Zonenvorschriften Siedlung und der Erschliessungsplanung (mit Auflage);
– die von der Einwohnergemeindeversammlung Laufen am 29. September 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Seniorenzentrum Rosengarten";
– die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 28. September 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mitteldorf";
– die von der Gemeindeversammlung Therwil am 22. September 2011 beschlossene Mutation zum Strassennetzplan Siedlung im Bereich "Bei der Linde" und die Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Bei der Linde";
– die vom Gemeinderat Zwingen am 10. Mai 2010 beschlossenen Bau- und Strassenlinienpläne "Leimertsgarten Mitte" und "Leimertsgarten Ost".
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat
– die Gemeindeordnung vom 21. Juni 2011 der Einwohnergemeinde Diegten genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderungen vom 28. September 2011 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Läufelfingen genehmigt und wie folgt in Kraft gesetzt: diejenige von § 2 Absatz 1 Buchstabe e und § 3 Absatz 2 Buchstabe a rückwirkend auf den 1. Januar 2012 und diejenige vom § 2 Absatz 1 Buchstabe b auf den 1. August 2012;
– die Änderung vom 31. Mai 2011 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Tenniken genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt;
– die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Waldenburg vom 5. September 2011 genehmigt und auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt;
– die Änderung vom 14. Juni 2011 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Känerkinden genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt;
– die Änderungen vom 23. Juni 2008 und vom 22. Juni 2011 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Arlesheims genehmigt und wie folgt in Kraft gesetzt: diejenige vom 23. Juni 2008 rückwirkend auf den 1. Januar 2009 und diejenige vom 22. Juni 2011 auf den 1. August 2012;
– die Änderung vom 20. Oktober 2011 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Muttenz genehmigt und auf den 1. August 2012 in Kraft gesetzt.
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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